SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 5174 18. Wahlperiode 24.02.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Drucksache 18/ 5174 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Aktueller Stand der Kinderbetreuung an den Hochschulen in Schleswig- Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Unter Beachtung der Kleinen Anfrage der Piratenfraktion vom Juli 2015 (Drs. 18/3264) möchte ich den aktuellen Stand der Kinderbetreuung an den Hochschulen in Schleswig-Holstein erfragen. Vorbemerkung der Landesregierung: Innerhalb des für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums konnten nicht von allen Hochschulen zu den angefragten Positionen hinreichende Auskünfte erlangt werden. Daher sind die Antworten nicht in allen Fällen vollständig . Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass der bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreuung auch für Mitarbeitende an Hochschulen oder Studierende eine kommunale Aufgabe ist. Zusätzlich stellen sich selbstverständlich auch die Hochschulen und das Studentenwerk SH dieser Aufgabe. 1. Wie viele Kinder werden aktuell (Wintersemester 2016/2017) an den Hochschulen in Schleswig-Holstein betreut? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (gemeint sind Krippen und Kindertagesstätten) zu beantworten . Antwort: Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. 2. In welchem konkreten Umfang nehmen Studierende bzw. wissenschaftlich Beschäftigte die Angebote der benannten Kinderbetreuungseinrichtungen wahr? In welcher Anzahl stehen ihnen Plätze für die Kinderbetreuung zur Verfügung? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach den Hochschulen und den a) Kinderkrippenplätzen bzw. b) Plätzen in Kindertagesstätten zu beantworten. Wie viele Plätze bieten diese Einrichtungen jeweils an und wie viele sind davon derzeit belegt? Existiert eine Warteliste und wenn ja, wie lang ist diese? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5174 3 Antwort auf die Fragen 1 und 2: Kinderbetreuungs - einrichtungen (Krippen und Kindertagesstätten ) Anzahl der betreuten Kinder Anzahl der betreuten Kinder von Studierenden und wissenschaftlich Beschäftigten Anzahl der Studierenden und wissenschaftlich Beschäftigten zur Verfügung stehenden Plätze Anzahl der belegten Plätze Warteliste? ggf. Länge der Warteliste Studentenwerk SH Studentenwerk SH, Standort Kiel: 5 Kitas 284 (genaue Zusammenset - zung siehe Anmerkung) 173 247 284 von 284 Gesamt: 65 davon - U3: 54 - Ü3: 11 Studentenwerk SH, Standort Lübeck: Kita Anschützstraße 70 (genaue Zusammenset - zung siehe Anmerkung) 37 70 70 von 70 Gesamt: 2 davon - U3: 0 - Ü3: 2 Studentenwerk SH, Standort Flensburg: Kita Thomas- Fincke- Straße 45 (genaue Zusammenset - zung siehe Anmerkung) 43 45 45 von 45 Gesamt: 8 davon - U3: 7 - Ü3: 1 Hochschulen Christian- Albrechts- Universität zu Kiel Nur Kinder von Beschäftigten (Definition siehe Anmerkung): a) Krippe: UKSH-Kita: 5 Kindernest „Campus Sprotten“ und „Cluster Krabben“: 10 Kita Olshausenstr .: 10 Campus Krippe: 15 Kita Wissenschaftspark : dito Nur für Kinder von Beschäftigten : a) Krippe: UKSH-Kita: 5 Kindernest „Campus Sprotten“ und „Cluster Krabben“: 10 Kindernest „Feldstraße “: 5 Kita Olshausenstr .: 10 Campus Krippe: 15 Kita Wissenschaftspark : Alle vorher genannten Plätze sind belegt, fast alle von Beschäftigten . Beschäftigtenkinder mit Hauptwohnsitz in Kiel: a) Krippe: 11 b) Elemen- tar: 15 Darüber hinaus gibt es weitere Anfragen von Beschäftigten , die im Kieler Umland wohnen . Drucksache 18/ 5174 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 11 b) Elementar : Kita Wissenschaftspark : 24 UKSH-Kita: 5 11 Kita Gustav- Schatz-Hof: 5 b) Elementar : Kita Wissenschaftspark : 25 UKSH-Kita: 5 Fachhochschule Kiel: keine Muthesius Kunsthochschule : keine Universität zu Lübeck „Unizwerge“ 30 (15 U3 / 15 Ü3) 26 (wissenschaftlich Beschäftigte) Keine Kinder von Studierenden Studierende: 0 wissenschaftlich Beschäftige und technisch - administrativ Beschäftigte: 30 30 Ja (auf einen frei werdenden Platz kommen im Schnitt 3-5 Anmeldungen ) Fachhochschule Lübeck: keine Musikhochschule Lübeck: keine Europa- Universität Flensburg: keine Hochschule Flensburg: keine siehe Anmerkung Fachhochschule Westküste 6 6 siehe Anmerkung 8 6 --- Universitätsklinikum Schleswig- Holstein 425 (235 Kiel, 190 Lübeck, genauere Zusammensetzung siehe Anmerkungen ) keine Angabe möglich keine Angabe möglich 425 (235 Kiel 190 Lübeck) siehe Anmerkung Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5174 5 Anmerkungen: Anmerkung des Studentenwerks SH: Der derzeitige Umfragezeitpunkt überschneidet sich mit dem Hauptvergabezeitpunkt der Kitaplätze. D.h. viele Platzangebote zum neuen Kitajahr werden den Eltern gerade unterbreitet, so dass die Warteliste im Vergleich zu den Zahlen aus der ersten Befragung 2015 erheblich abweichen können. Erfahrungsgemäß - und wie die Zahlen aus Juni 2015 zeigen - können die meisten Eltern durch das Studentenwerk oder andere Träger versorgt werden. Kindertagesstätten in der Trägerschaft des Studentenwerkes SH Stadt Einrichtung Plätze U3 Plätze Ü3 Plätze gesamt Gruppen Flensburg Kindertagestätte Thomas- Fincke-Straße 15 30 45 3 Kiel Campus Krippe 20 0 20 2 2 Kindertagesstätte Grenzstraße 10 0 10 1 Kindertagestätte Niemannsweg 20 66 86 5 Kindertagesstätte Olshausenstraße 25 32 57 4 Kindertagesstätte Wissenschaftspark 35 76 111 7 Lübeck Kindertagesstätte Anschützstraße 30 40 70 5 Anmerkung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU): Beschäftigte sind wissenschaftlich Beschäftigte und Beschäftigte aus Technik und Verwaltung, Beamte und Beamtinnen und Stipendiaten. Eine Differenzierung (es wurde nur nach wissenschaftlich Beschäftigten gefragt) wird nicht vorgenommen. Kindertagesstätte ist ein übergeordneter Begriff; hier gibt es in der Regel sowohl Krippenplätze als auch Elementarplätze. Es wird angenommen, dass hier Krippenplätze (für Kinder unter drei Jahren) und Elementarplätze (für Kinder über drei Jahren) gemeint sind. Anmerkung der Hochschule Flensburg: Die Hochschule Flensburg hat eine Kooperation mit der Kita Hochfeld/Adelby 1 geschlossen und hält dort einige Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder vor. Anmerkung der FH Westküste: Zur Anzahl der betreuten Kinder von Studierenden und Hochschulpersonal: Es wird hier keine Unterscheidung zwischen wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal vorgenommen. Anmerkungen des UKSH: Das UKSH hat die Anerkennung als „freier Träger der Jugendhilfe“ (§ 9 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 KitaG) und betreibt an beiden Standorten Kiel und Lübeck Kindertagesstätten mit 16 (Kiel) bzw. 13 (Lübeck) Gruppen, das entspricht 235 (Kiel) bzw. 190 (Lübeck) Plätzen. In Kiel unterteilen sich die 16 Gruppen in 8 Krippen-, 4 Familien- und 4 Elementargruppen. In Lübeck unterteilen sich die 13 Gruppen in 5 Krippen-, 4 Familien- und 4 Elementargruppen. Krippengruppen haben 10 Plätze für Kinder von 0,5 bis 3 Jahre, Elementargruppen haben 20 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintrittsalter und Familiengruppen haben in der Regel 15 Plätze für Kinder im Alter von 1 Jahr bis Schuleintrittsalter, wobei in diesen Gruppen in der Regel 5 Kinder unter 3 Jahren und 10 Kinder über 3 Jahren betreut werden. Je nach Anteil der Kinder unter / über drei Jahren kann die Größe der Familiengruppe variieren. Die Kindertagesstätten haben 225 Tage im Jahr an den Wochentagen von 5:45 bis 18:00 Uhr bzw. max. 21.00 Uhr geöffnet und es gibt keine Schließzeiten in den Ferien. Es gibt lediglich eine Einschränkung des Betriebs in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Es gibt eine Anmelde- / Warteliste, die Aussagekraft ist jedoch beschränkt. Die Anmelde- / Warteliste enthält Interessenbekundungen für aktuelle bzw. akute Bedarfe, Bedarfe im Laufe des ersten Halbjahres 2017, Bedarfe zum Beginn des Kita-Jahres 2017/2018 (01.08.2017) sowie Bedarfe, die erst zum 01.01.2018 entstehen. Eine Differenzierung nach den genannten Zielgruppen ist nicht möglich. Drucksache 18/ 5174 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 3. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob Studierende und Hochschulmitarbeiter mit Kindern, die ihren Wohnort nicht in der gleichen Gemeinde haben wie der Sitz der entsprechenden Hochschule, die Kinderbetreuungseinrichtungen der Hochschulen nutzen können? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Hochschule und Kinderbetreuungseinrichtungen zu beantworten. Antwort: Grundsätzlich ist der Besuch einer Kita außerhalb der Wohnortgemeinde möglich, wenn die Erziehungsberechtigten aus besonderen Gründen auf einen Platz außerhalb der Wohnortgemeinde angewiesen sind (§ 25 a KiTaG). Als besonderer Grund wird in der Rechtsprechung der Standort der Arbeits- bzw. Bildungsstätte der Eltern anerkannt . An der Universität zu Lübeck können wissenschaftlich Beschäftigte, die ihren Wohnort nicht in Lübeck haben, grundsätzlich die Belegplätze der Universität innerhalb der „Unizwerge“ nutzen. Die FH Westküste hat an der ortsansässigen Kita, deren Träger der Zweckverband KITA Heider Umland e.V. ist, ein Kontingent an Kitaplätzen im Umfang von 8 Betreuungsplätzen für Kinder von Studierenden und Hochschulangehörigen. Eine Unterscheidung nach Wohnorten wird nach Kenntnis der FH Westküste derzeit nicht vorgenommen . 4. Was hat die Landesregierung seit Drs. 18/3264 unternommen, um die Vereinbarkeit von Studium bzw. wissenschaftlicher oder anderer Tätigkeiten an den Hochschulen und Familie durch die Kinderbetreuungseinrichtungen zu gewährleisten bzw. auszubauen ? Antwort: Die Landesregierung unterstützt bereits die betriebliche Kindertagesbetreuung, u.a. für die Betreuung an den Hochschulen des Landes. Gemäß § 26 KitaG können Betriebs -Kitas durch das Land gefördert werden, wenn sie in den Bedarfsplan des jeweiligen örtlichen Trägers der Jugendhilfe aufgenommen sind. Dazu müssen u.a. auch Kinder von Nicht-Betriebsangehörigen die Kindertagesstätte besuchen können. Eine Bedarfsanalyse von Seiten des Landes wird nicht als zielführend angesehen, da die Bedarfe aufgrund der Zuständigkeit für die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebotes in den Aufgabenbereich des örtlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe ge- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5174 7 hören. Wohnraumknappheit und höhere Mieten an Hochschulstandorten bewegen vor allem studentische Familien oftmals dazu, in Nachbargemeinden wohnhaft zu werden. Durch die kommunale Förderung und die Wohnortnähe werden vor allem in diesen Sozialräumen Kindertagesbetreuungsplätze benötigt. Der allgemeine Ausbau der Kindertagesbetreuungssituation im Land wirkt sich somit und im Zusammenhang mit der o.g. Förderung direkt auf die Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium (bzw. Tätigkeit an einer Hochschule) und Familie aus. Insgesamt beläuft sich die Betriebskostenförderung durch das Land Schleswig-Holstein für die Kindertagesbetreuung für das Jahr 2017 auf ca. 231.640.000 € (2016: 199.890.000 €). Somit konnten auch qualitative Verbesserungen in der Betreuung umgesetzt werden wie z.B. die Erhöhung des Fachkraft-Kind-Schlüssels im Elementarbereich, der Einsatz von Fachberatung und die Implementierung von Qualitätsmanagementverfahren. Zusätzlich wurden zusammen durch Bund und Land seit dem Jahr 2008 insgesamt ca. 236.200.000 € in den Ausbau von Kindertageseinrichtungen investiert. Auf den Zeitraum zwischen den Jahren 2015 und 2016 bezogen ergibt sich daraus ein Anstieg von 2.469 Plätzen auf insgesamt 113.048 Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Schleswig-Holstein. Die Kosten, die Eltern zurzeit für eine qualitativ gute Bildung und Betreuung ihrer Kinder in Kitas beitragen müssen, sind hoch. Die Landesregierung hat deshalb in einem ersten Schritt seit dem 01.01.2017 eine direkte Entlastung der Eltern bei den Kosten im Krippenbereich vorgenommen, indem monatlich bis zu 100 € der Betreuungskosten erstattet werden, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Für diese Maßnahme wird für das Jahr 2017 eine Summe von 23.409.000 € eingeplant. Bislang sind insgesamt ca. 22.000 Anträge eingegangen. An der Musikhochschule Lübeck lassen die Rahmenbedingen individuelle Lösungen zu, die die Vereinbarkeit von Studium bzw. künstlerischer und wissenschaftlicher und anderer Tätigkeiten ermöglichen. Bei der Erweiterung der Kindertagesstätten des UKSH (Eröffnung des Neubaus in 2014/15) hat das Land die Bundesmittel durch Landesmittel aufgestockt. 5. Von wann bis wann kann eine Betreuung sichergestellt werden? Wann findet die früheste Lehrveranstaltung statt, wann endet die letzte? Ist für diesen Zeitraum eine Betreuung ebenfalls sichergestellt? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Hochschulstandorten und den jeweiligen Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtung und der Hochschule zu beantworten und darzustellen, inwiefern es an den Einrichtungen Möglichkeiten Drucksache 18/ 5174 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 der kurzfristigen und kurzzeitigen Kinderbetreuung bzw. zur Betreuung von Kindern außerhalb der Regelöffnungszeiten gibt und in wieweit diese zusätzliche Kosten in welcher Höhe für die Eltern generieren. Antwort: Einrichtung: Öffnungszeiten Anfang der frühesten und Ende der letzten Lehrveranstaltung Möglichkeit der kurzfristigen und kurzzeitigen Betreuung und der Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeiten (und ggf. Höhe der zusätzlichen Kosten für die Eltern) Studentenwerk SH Standort Kiel: Kita Olshausenstr., Kita Wissenschaftspark , Kita Niemannsweg 8-16 Uhr Das Studentenwerk führt keine Lehrveranstaltungen durch. Siehe daher Angaben der jeweiligen Hochschulen. Frühdienst: 7-8 Uhr Spätdienst: 16-17 Uhr Campus Krippe 8-16 Uhr Das Studentenwerk führt keine Lehrveranstaltungen durch. Siehe daher Angaben der jeweiligen Hochschulen. Frühdienst: 7:45- 8:00 Uhr Spätdienst: Mo.-Do. 16:00-16:30 Uhr Kita Grenzstraße Mo.-Do. 8-16 Uhr, Fr. bis 15 Uhr Das Studentenwerk führt keine Lehrveranstaltungen durch. Siehe daher Angaben der jeweiligen Hochschulen. Frühdienst: 7:45-8:00 Uhr, Spätdienst: Mo.-Do. 16:00-16:15 Uhr Studentenwerk SH Standort Lübeck: Kita Anschützstraße 7:45-16 Uhr Das Studentenwerk führt keine Lehrveranstaltungen durch. Siehe daher Angaben der jeweiligen Hochschulen. Frühdienst: 7:15-7:45 Uhr, Spätdienst: Mo.-Do. 16-17 Uhr Kosten für Eltern: 12 €/mtl. für 0,5h/tgl. Studentenwerk SH Standort Flensburg: Kita Thomas-Fincke- Straße Mo.-Do. 7:15 bis 16 Uhr Fr. bis 15 Uhr Das Studentenwerk führt keine Lehrveranstaltungen durch. Siehe daher Angaben der jeweiligen Hochschulen. Spätbetreuung: Mo.-Do. 16-18 Uhr für Studentenkinder kostenlos (finanziert durch Europa- Universität Flensb.) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5174 9 Hochschulen Christian-Albrechts- Universität zu Kiel UKSH-Kita: 5:45 – 21:00 Uhr Kindernest „Campus Sprotten“, „Cluster Krabben“ und „Feldstraße “: 8-16 Uhr Kita Olshausenstr., Campus Krippe, Kita Wissenschaftspark : siehe Antwort Studentenwerk SH Standort Kiel Kita Gustav-Schatz- Hof: 7:30-16:30 Uhr Erhebung nicht möglich . Geschätzt: in der Regel 8:00- 20:00 Uhr; Ausnahmen (früher oder später) möglich. Keine. Betreuung begleitend zu Kongressen und Veranstaltungen der CAU in der Regel möglich. Kostenfrei für Eltern. Fachhochschule Kiel siehe Anmerkung 8:00 Uhr 17:30 Uhr Muthesius Kunsthochschule Entfällt 10:00 Uhr 20:00 Uhr Universität zu Lübeck „Unizwerge“ 6-21 Uhr Entfällt siehe Anmerkung Fachhochschule Lübeck Entfällt 8:15 Uhr 19:30 Uhr zusätzliche Angebote in Verbindung mit der Universität zu Lübeck (s. Anmerkung ) Musikhochschule Lübeck Entfällt entsprechend der Öffnungszeiten der MHL: Mo.-Fr. 8:00-21:30 Uhr Sa. 9:00-18:00 Uhr So. 11:00-18:00 Uhr Beim wesentlichen Teil der Lehrveranstaltungen der MHL handelt es sich um künstlerischen Einzelunterricht , der zeitlich zwischen den Studierenden und den Hochschullehrinnen und -lehrern vereinbart wird. Europa-Universität Flensburg entfällt 8:00-22:00 Uhr und am Wochenende bei Bedarf Für diesen Zeitraum ist eine Betreuung durch eigene Kapazitäten nicht sichergestellt . Für Beschäftigte: Die EUF unterhält einen Back-Up- Vertrag mit der KiTa KiWi des Trägers Adelby 1, Kinderund Jugenddienste gGmbH. Für Studierende: Campus-Kinder- Betreuung ist eine Kooperation mit dem Studentenwerk und der Hochschule Flensburg. Für Beschäftigte und Studierende: Drucksache 18/ 5174 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 Betreuungsbörse „FLummi“ der EUF (siehe Anmerkung) Hochschule Flensburg Entfällt 8:00 Uhr 20:45 Uhr (kann variieren) Campus-Kinderbetreuung (Kooperation mit dem Studentenwerk und der EUF, siehe Anmerkung ) Fachhochschule Westküste 7-17 Uhr 8:15 Uhr 19:30 Uhr Eine Betreuung nach 17 Uhr kann derzeit nicht sichergestellt werden. Universitätsklinikum Schleswig-Holstein 5:45 bis 21:00 Uhr keine Angabe möglich Anmerkungen: Anmerkung der FH Kiel: Das Familienservicebüro bietet in den Randzeiten der Interdisziplinären Wochen sowie zu Tagungen und Konferenzen Kinderbetreuung an. 2016 startete die FH Kiel mit einer Woche Kinderferienbetreuung in den Sommerferien. Daneben stellt das Familienservicebüro mit der Babysittingbörse eine Plattform für die schnelle und unkomplizierte Suche nach Babysittingoptionen zur Verfügung. Anmerkung der Universität zu Lübeck: Notfallbetreuung in Kooperation mit dem AWO Elternservice: Die Betreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn die reguläre Betreuung ausfällt oder an Randzeiten benötigt wird. Zusätzliche Kosten für die Eltern: Ja. Eine genaue Angabe ist nicht möglich, da der Kostenaufwand abhängig ist von der Art und dem Umfang der einzelnen Betreuung. Kids Xtra: zusätzliche Kinderbetreuung vor Prüfungszeiten. Zusätzliche Kosten für die Eltern: Nein (Finanzierung aus dem Verbundprojekt von Uni und FH Lübeck: Einstiege ins Studium). FleKS – Flexible Kids Support in Kooperation mit dem AWO Elternservice (Betreuung in der Kita Anschützstraße ): Mo.-Do. in der Vorlesungszeit von 16.00 bis 20.00 Uhr. Zusätzliche Kosten für die Eltern : Nein (Finanzierung aus dem Verbundprojekt von Uni und FH Lübeck: Einstiege ins Studium). Anmerkung der FH Lübeck: Zusätzliche Angebote der FH Lübeck in Verbindung mit der Universität zu Lübeck: In der Vorlesungszeit wird zusätzlich eine flexible, kostenlose Kinderbetreuung am späten Nachmittag für Studierende angeboten (Betreuungszeiten: Montag-Donnerstag 16:00-18:00 Uhr und 18:00 bis 20:00 Uhr). Eine zusätzliche kostenlose Kinderbetreuung für Studierende wird vor den Prüfungszeiten angeboten (Bsp. WS 2016/17: 18. März 9:00-13:00 Uhr, 25. März 9:00-13:00 Uhr). In den Ferien können die Beschäftigten der FH Lübeck die Ferienbetreuung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) sowie der benachbarten Universität zu Lübeck nutzen. Anmerkung der EUF: Für Beschäftigte: Die EUF unterhält einen Back-Up-Vertrag mit der KiTa KiWi (https://www.adelby1.de/kiwi.html#faqnoanchor) des Trägers Adelby 1, Kinder- und Jugenddienste gGmbH. Bei diesem Konzept können gleichzeitig mehrere Kinder von Beschäftigten der EUF im dienstlichen Auftrag außerhalb der normalen Betreuungszeiten betreut werden, z.B. bei einer Tagung. Die entstehenden Kosten übernimmt die EUF, wenn die beschäftigte Person im dienstlichen Auftrag eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen muss. Für Studierende: Die Campuskinderbetreuung ist eine Kooperation mit dem Studentenwerk und der Hochschule Flensburg. Die Campuskinderbetreuung bietet kostenlose Betreuung für Kinder von Studierenden von Mo.-Do. in der Zeit von 16-18 Uhr an. Für Beschäftigte und Studierende: Die Betreuungsbörse „FLummi“ der EUF wird vom Familienservice betreut. In dieser Betreuungsbörse können alle Universitätsangehörige nach einer flexiblen Kinderbetreuung /Pflegeperson suchen. Die Kosten für die Betreuung werden von den Eltern mit der Betreuungsperson verhandelt und getragen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5174 11 Anmerkung der Hochschule Flensburg: Die Campus-Kinderbetreuung ist eine Kooperation mit dem Studentenwerk und der Europa-Universität Flensburg für Studierende. Die Campus-Kinderbetreuung bietet kostenlose Betreuung für Kinder von Studierenden von Mo.-Do. von 16-18 Uhr und Fr. von 14-16 Uhr. Anmerkung des UKSH: Erweiterung der Betreuungszeiten im Rahmen des Bundesprogramms „Kita-Plus – weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ geplant bzw. in der Pilotierung; Beginn mit der Öffnung sonnabends ab März 2017 in Lübeck. Angebot der Back-up-Betreuung: pro Kind / pro Jahr 10 Betreuungstage im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten, kostenfrei für alle Beschäftigten des UKSH und der Tochtergesellschaften; Betreuung von Kindern während der Fortbildungszeiten der UKSH Akademie (auch für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer). Betreuung von Kindern während der Workshops zum Wiedereinstieg.