SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5175 18. Wahlperiode 2017-02-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Dienstsport 1. Für welche Bediensteten des Landes besteht die Möglichkeit, während der Kernarbeitszeit Sport auszuüben und diesen als Dienstsport und damit als Arbeitszeit anerkennen zu lassen? Wie viele Stunden Dienstsport können jeweils monatlich betrieben werden? Antwort: Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte sollen monatlich vier Stunden Sport während der Dienstzeit betreiben. Die Zeit der Sportausübung wird als Dienstzeit anerkannt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizwachtmeisterdienst und die Mitglieder der mobilen Einsatzgruppe (MEG) bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit, während der Dienstzeit Sport auszuüben. Dies ist geregelt durch Erlass des MJKE vom 25. September 2015 „zur Ausübung von Sport während der der Dienstzeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizwachtmeisterdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften und in der mobilen Einsatzgruppe (MEG) des Landes Schleswig-Holstein (Sporterlass)“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizwachtmeisterdienstes sollen monatlich 4 Stunden Sport während der Dienstzeit betreiben. Die Zeit der Sportausübung wird als Dienstzeit anerkannt. Drucksache 18/5175 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 An die Mitglieder der MEG werden höhere Anforderungen an die körperliche Fitness und Kraft gestellt. Die Sollstundenzahl für sie beträgt monatlich 16 Stunden. 2. Welche Dienstsportangebote bestehen jeweils? Bitte aufschlüsseln nach Sportarten, Gesundheits- und Präventionssport, Rehabilitationssport und Leistungs -/Wettkampfsport sowie Dienststellen. Antwort: Exemplarisch wurden für die Landespolizei S.-H. zwei Behörden ausgewählt (hier PD Ratzeburg und PD AFB). Eine vollständige Erhebung war aufgrund der zeitlichen Kürze nicht möglich. In den anderen Behörden stehen ähnliche Dienstsportangebote zur Verfügung . Aufstellung für die PD Ratzeburg: allg. Dienstsport: Gesundheits- u. Präventionssport: Schwimmen Rückenschule Spinning / Radfahren Nordic Walking / Walking Fußball Schwimmen / Aquafitness Selbstverteidigungstraining Fitness / Crossfit Badminton Volleyball Laufen Aufstellung für die PD AFB: allg. Dienstsport: Gesundheits- u. Präventionssport: Schwimmen Rückenschule Spinning / Radfahren Nordic Walking / Walking Fußball Schwimmen / Aquafitness Fitness / Kraftraum Pilates Crossfit Badminton Laufen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5175 3 Der Wettkampf- und Spitzensport wird für die Landespolizei S.-H. zentral in der PD AFB vom Sportbildungszentrum gesteuert bzw. geregelt. Derzeit finden in folgenden Sportarten Polizeilandesmeisterschaften statt. Laufen - jährlich Triathlon - jährlich Volleyball - alle 2 Jahre (jeweils Männer und Frauen) Fußball - alle 2 Jahre (jeweils Männer und Frauen) Schießen - alle 2 Jahre (Sportschießen und Gebrauchspistole) Handball - alle 2 Jahre (jeweils Männer und Frauen) Schwimmen - alle 2 Jahre (incl. Rettungsmehrkampf nach DLRG) Faustball - alle 2 Jahre Für den Bereich des MJKE regelt der „Sporterlass“ vom 25. September 2015 (siehe Antwort 1), dass grundsätzlich konditionsfördernde Sportarten und Übungsformen sowie Sport in Form von Kräftigungsübungen und Selbstverteidigung in Betracht kommen, die förderlich für Ausdauer, Kraft und Koordination sind. Vorrangig benannt sind daher Schwimmsport, Laufsport, Nordic- Walking, Radsport, Training in einem Sport- oder Fitnessstudio sowie Selbstverteidigung (z.B. Judo, Karate). Die Ausübung des Dienstsportes muss unter Aufsicht einer fachlich geeigneten Aufsichtsperson oder einer vertraglich beauftragten Sportlehrerin oder eines Sportlehrers oder einer Fachübungsleiterin oder eines Fachübungsleiters (Besitz einer gültigen Lizenz eines Fachverbandes oder des Landessportverbandes ) stattfinden. Eine kurzfristige Umfrage bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften hat ergeben , dass in der Sozialgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, bei den Staatsanwaltschaften und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Angebote im Rahmen des Sporterlasses wahrgenommen werden. Zahlreiche Gerichte und Staatsanwaltschaften bieten darüber hinaus im Rahmen des Gesundheitsmanagements weitere Kurse wie Yoga und Rückenschule an. 3. Wie viele Sportstätten (Sporthallen, Schwimmhallen, Laufbahnen, Rasenplätze etc.) können von Bediensteten des Landes für den Dienstsport verwendet werden? Antwort: Der Landespolizei stehen lediglich in der PD AFB folgende polizeieigenen Sportstätten zur Verfügung: - Sporthalle - Halle für Selbstverteidigungstraining mit Mattenboden - 400m Laufbahn - Rasenplatz - Crossfit, Outdoor-Anlage Drucksache 18/5175 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Diese werden aber fast ausschließlich für den Sportunterricht in der Ausbildung bzw. wenige Fortbildungen im Bereich Sport genutzt. Zudem wird die Schwimmhalle in Malente und Eutin für Ausbildungszwecke und Dienstsport angemietet. In der PD Ratzeburg werden u. a. folgende Sportstätten genutzt: - Sporthalle der Gemeinde Großhansdorf - Sporthalle der Schule in der Schimmelstr. Ahrensburg - Schwimmhalle „Badlantic“ Ahrensburg - Fitnessstudio „Parador“ in Ahrensburg - Sporthalle der „Ida-Ehre-Schule“ Bad Oldesloe - Sporthalle der „Masurenwegschule“ Bad Oldesloe - Schwimmhalle „Travebad“ Bad Oldesloe - Sporthalle „Grundschule“ Ammersbek - Sporthalle Geesthacht-Grünhof - Freibad Geesthacht - Sporthalle „Hasenbergschule“ in Schwarzenbek - Sporthalle der Ruderakademie in Ratzeburg - Schwimmhalle „Aqua Siwa“ in Ratzeburg - Sportstätten der Bundespolizei in Ratzeburg - Sporthalle Th.-Strom-Straße in Reinbek - Schwimmhalle in Barsbüttel - Sportplatz der Gem. Wentorf - Schwimmhalle MVA Stapelfeld Den Gerichten und Staatsanwaltschaften stehen weder Sportstätten zur Verfügung , noch werden landeseigene Sportstätten genutzt. Der Sport wird in Vereinen mit ihren Sportstätten oder in Fitnessstudios durchgeführt. 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie hoch die Erfüllungsquoten jeweils sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Für den Bereich der Landespolizei liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich der Erfüllungsquote vor, da keine systematische Erfassung erfolgte. Erst ab dem Jahr 2017 besteht die Verpflichtung, einen jährlichen Sportleistungsnachweis abzulegen. Erstmalig zum Jahresende wird eine Bilanz gezogen werden können . Dieser Leistungsnachweis ersetzt die Erhebung einer Teilnahmequote. Für den Bereich des MJKE liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich der Erfüllungsquote vor, da keine verpflichtende Teilnahme an den Sportangeboten im Rahmen des „Sporterlasses“ vorgesehen ist. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5175 5 Zur Anrechnung als Dienstzeit ist jedoch grundsätzlich die Teilnahmebescheinigung vorzulegen. 5. Findet eine Erfolgskontrolle, ob die mit dem Dienstsport verfolgten Ziele erreicht werden, statt? Wenn ja, welche Ergebnisse liegen der Landesregierung vor? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Im Bereich der Landespolizei wurde bis Ende des Jahres 2016 keine systematische Erfolgskontrolle durchgeführt. Die Verantwortung für die Erfolgskontrolle lag ausschließlich im Bereich der jeweiligen Vorgesetzten. Ab dem Jahr 2017 besteht für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte die Verpflichtung , einen jährlichen Sportleistungsnachweis abzulegen. Eine erste Bewertung hierzu wird nach Ablauf des Jahres möglich sein. Eine Erfolgskontrolle ist durch die Dienststellen des MJKE nicht möglich, da die Gesundheit und körperliche Leistungsfähigkeit der Bediensteten neben der Ausübung von Dienstsport von einer Vielzahl von dienstlichen und außerdienstlichen Faktoren abhängt. Es besteht jedoch der Eindruck bei den Behördenleitungen , dass das verfolgte Ziel des Dienstsportes erreicht wird. 6. Für den Fall, dass die Möglichkeit, während der Kernarbeitszeit Sport auszuüben und diesen als Dienstsport anerkennen zu lassen, für Beamtinnen und Beamte der Justizvollzugsanstalten nicht besteht, aus welchen Gründen ist eine Anrechnung nicht möglich, und plant die Landesregierung, diesen Zustand zu ändern? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort: In den Justizvollzugsanstalten wird kein Dienstsport unter Anrechnung auf die Dienstzeit durchgeführt. Die Aufgaben des Justizvollzuges unterscheiden sich von anderen Bereichen der Landesverwaltung, in denen Dienstsport durchgeführt wird. Nach § 2 Landesstrafvollzugsgesetz ist die Resozialisierung der Strafgefangenen vorrangige Aufgabe der Beschäftigten im Justizvollzugsdienst . Vor allem durch eine individuelle Betreuung der Gefangenen vor der Haftentlassung wird darauf hingewirkt, dass die Gefangenen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen daher über hohe soziale und persönliche Kompetenzen verfügen. Körperliche Fitness ist zwar wichtig, aber nicht die entscheidende Qualifikation für die Arbeit im Justizvollzug. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass im Justizvollzug in sehr kurzer Zeit Bedienstete zusammengezogen werden können, um einen Vorfall zu bereinigen. Um vor Angriffen von Gefangenen geschützt zu sein, werden innerhalb der Dienstzeit verpflichtende regelmäßige Schulungen in Deeskalation und waffenloser Selbstverteidigung durchgeführt. Hierbei ist nicht so sehr eine körperliche Fitness , sondern die Beherrschung geeigneter Zugriffs- und Abwehrtechniken von Bedeutung. Diese Schulungen werden weiter ausgebaut und intensiviert. Hierfür wird ein erheblicher Personalaufwand betrieben. Um die körperliche Drucksache 18/5175 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Leistungsfähigkeit zu stärken und auch Gesundheitsrisiken zu begegnen, wird darüber hinaus der Betriebssport in den Justizvollzugseinrichtungen gefördert.