SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5176 18. Wahlperiode 17-02-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Verlegung des Regional- und Fernbahnhofes Hamburg-Altona 1. Welche Auswirkungen hat die Verlegung des Regional- und Fernbahnhofs Altona nach Diebsteich insbesondere auf das Netz West, das Netz Mitte und die Integration der AKN ins Hamburger S-Bahnnetz in der Bauvorbereitung, während und nach der Bauzeit? Antwort: Nach mündlicher Auskunft der DB Netz AG gegenüber der NAH.SH GmbH sind während den Bauarbeiten zur Errichtung des Bahnhofs Altona-Nord keine dauerhaften Einschränkungen zu erwarten. 2. War und ist die Landesregierung in die Planungen zu dieser Baumaßnahme eingebunden ? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Notwendigkeit/Möglichkeit einer Verlagerung des Bahnhofs Altona wird in der vom Bund in Auftrag gegebenen „Knotenstudie Hamburg“ (aus dem Jahr 2009) erwähnt. Bis zum Jahr 2010 gab es einen Arbeitskreis zu dem Thema „Bahnhofsverlagerung Altona/S 4“, an dem neben der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Hamburg, der Deutschen Bahn AG, dem Hamburger Verkehrsverbund auch Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Drucksache 18/5176 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Technologie sowie der NAH.SH GmbH teilgenommen haben. Eine konkrete Mitarbeit an den 2014 von der DB Netz AG vorgestellten Plänen gab es nicht. Für die Stadt Hamburg stellt die Verlegung des Bahnhofs Altona eher ein städtebauliches denn ein verkehrliches Projekt dar. Dennoch hat das Land in verschiedenen Schreiben die Anforderungen des Landes , die hauptsächlich auf betriebliche Möglichkeiten gerichtet sind, formuliert. Zuletzt wurde die NAH.SH als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beteiligt und gab am 14. November 2016 eine Stellungnahme ab.