SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5201 18. Wahlperiode 2017-02-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schutz von Eintagsküken Im Mai 2016 urteilte das OVG Münster1, dass das Töten von männlichen Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sein. Bereits im Juli 2014 forderte der Landtag die Landesregierung auf zu klären, ob auf Basis der aktuellen Forschung Lösungsansätze hergeleitet werden können um die Tötung von männlichen Eintagsküken zu vermeiden (Drs. 18/2014). 1. Was beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen um in Schleswig- Holstein das sinnlose Töten von männlichen Küken in Zukunft zu verhindern? Die Landesregierung lehnt das Töten von Eintagsküken aus ethischen Gründen ab. Auch die Arbeitsgruppe Geflügelhaltung des schleswig-holsteinischen Runden Tisches ,,Tierschutz in der Nutztierhaltung‘‘ lehnt das Töten eines Tieres ausschließlich des Geschlechtes wegen ab und befürwortet den baldigen Ausstieg aus dem Töten männlicher Eintagsküken. Nach der Aufhebung des Urteils des OVG Münster hat die Agrarministerkonferenz mit den Stimmen Schleswig-Holsteins den Bund aufgefordert, mit zusätzlichen Mitteln die Entwicklung eines vollautomatischen Geräte-Prototyps des Forscherteams der Uni Leipzig und der TU Dresden zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei zu forcieren. Hierdurch können das Ausbrüten und der Schlupf männlicher Küken verhindert werden. Das Bundeslandwirtschaftsmi- 1 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2016/20_A_488_15_Urteil_20160520.html nisterium strebt an, in 2017 den oben genannten Prototypen zu präsentieren und baldmöglichst zur Marktreife zu bringen, so dass der Ausstieg aus dem Töten männlicher Küken gelingen kann. In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Tötung von Eintagsküken“ (Drucksache 18/1225) vom 21.10.2013 sowie auf den Tierschutzbericht Schleswig-Holstein 2016 (Drucksache 18/4689) verwiesen . 2. Hat die Landesregierung geklärt, ob es auf Basis der aktuellen Forschung, Alternativen zur Tötung von männlichen Küken gibt und wenn ja, setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass diese alternativen Lösungsansätze ein- und umgesetzt werden? Siehe Antwort zu Frage 1. Die Aufzucht von Bruderhähnen und das Zweinutzungshuhn sind interessante Alternativen, die aber derzeit nicht im Fokus der Landesregierung stehen, da die geflügelhaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein Küken ganz überwiegend von außerhalb des Landes beziehen.