1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5204 18. Wahlperiode 2017-03-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Schlie (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Umgang mit ausreisepflichtigen Ausländern in den Jahren 2015 und 2016 1. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind jeweils im Jahr 2015 und 2016 zwangsweise abgeschoben worden? Antwort: Die Zahl der Abschiebungen und Überstellungen im Dublin-Verfahren stellt sich in den Jahren 2015 und 2016 in Schleswig-Holstein wie folgt dar: Abschiebungen Dublin-Überstellungen 2015 570 35 2016 840 135 Die Angaben umfassen auch Abschiebungen, welche das Landesamt für Ausländerangelegenheiten im Wege der Amtshilfe für Ausländerbehörden anderer Bundesländer durchgeführt hat. Drucksache 18/5204 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. In welche Abschiebehaftanstalten in Deutschland sind ausreisepflichtige Ausländer aus Schleswig-Holstein im Jahr 2015 und 2016 vor der Abschiebung überführt worden? Antwort: In den Jahren 2015 und 2016 sind vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, welche der Zuständigkeit einer schleswig-holsteinischen Ausländerbehörde unterfallen, in die Abschiebungshafteinrichtungen Eisenhüttenstadt und Büren überführt worden. In der Regel werden Abschiebungshaftgefangene aus Schleswig-Holstein auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg in der Abschiebungshafteinrichtung Eisenhüttenstadt untergebracht. 3. Welche Kosten (Land, kommunaler Bereich) sind dabei entstanden? Antwort: Die Kosten, die in den Jahren 2015/2016 bei der Überführung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer in Abschiebungshafteinrichtungen entstanden sind, befinden sich noch in der Abrechnung und können zurzeit nicht beziffert werden. 4. Welche Personalkapazitäten (Land, kommunaler Bereich) sind dafür notwendig gewesen? Antwort: In der Regel wird die Überführung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer in Abschiebungshafteinrichtungen von zwei Vollzugskräften der Landespolizei bzw. des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten vorgenommen.