SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 5208 18. Wahlperiode 01.03.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Erweiterte Senate an den Hochschulen in Schleswig-Holstein 1. An welcher Hochschule wurde bereits ein Erweiterter Senat eingerichtet? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Hochschulen zu beantworten . Antwort: Hochschule Erweiterter Senat eingerichtet Ja Nein Christian-Albrechts-Universität zu Kiel x Europa-Universität Flensburg x Hochschule Flensburg x Fachhochschule Lübeck x Fachhochschule Kiel x Fachhochschule Westküste x Musikhochschule Lübeck x Muthesius Kunsthochschule x Drucksache 18/ 5208 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Plätze im Erweiterten Senat sind an welcher Hochschule bereits besetzt? Welche Plätze wurden noch nicht besetzt? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Hochschulen zu beantworten . Antwort: Bei der erstmaligen Wahl des Erweiterten Senats konnten an drei Hochschulen (Europa -Universität Flensburg, Fachhochschule Kiel, Fachhochschule Westküste) nicht alle Plätze besetzt werden. An der Europa-Universität fehlen 4 von 16 Plätzen bei der Gruppe der Professor /innen, an der Fachhochschule Kiel fehlen 8 von 16 Plätzen bei der Gruppe der Studierenden und an der Fachhochschule Westküste fehlen 3 von 8 Plätzen bei der Gruppe der Studierenden sowie 2 von 4 Plätzen bei der Gruppe Technik und Verwaltung . Die Plätze der übrigen Erweiterten Senate wurden vollständig besetzt. 3. Falls bislang kein Erweiterter Senat eingerichtet wurde: Warum wurde dieser noch nicht eingerichtet? Welche konkreten Schritte wurden wann unternommen, um diesen einzurichten? Welche konkreten Schritte sind noch notwendig, um diesen einzurichten ? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Hochschulen zu beantworten . Antwort: Zur Einrichtung des Erweiterten Senats an den staatlichen Hochschulen bedarf es neben der Änderung des Hochschulgesetzes folgender weiterer Umsetzungsschritte: 1. Änderung der Hochschulverfassung sowie gegebenenfalls der Gremienwahlordnung , 2. Wahl des Erweiterten Senats nach Auslaufen der Amtszeit der bisherigen Senate und 3. Besetzung des Erweiterten Senats. Hochschule Umsetzungsstand Ausstehende Schritte Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5208 3 Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Verfassung und Gremienwahlordnung wurden geändert Wahl und Besetzung des Erweiterten Senats Hochschule Flensburg Verfassung und Gremienwahlordnung wurden geändert Wahl und Besetzung des Erweiterten Senats Muthesius Kunsthochschule Verfassung wurde geändert Wahl und Besetzung des Erweiterten Senats An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ist die Wahl des Erweiterten Senats nach Ende der laufenden Amtszeit des Senats im ersten Halbjahr 2018 geplant. An der Hochschule Flensburg und der Muthesius Kunsthochschule steht die Wahl im Februar/ März 2017 an. Für die Universität zu Lübeck gilt das Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck. Dieses sieht bislang die Einrichtung eines erweiterten Senats nicht vor. Eine Änderung des Stiftungsgesetzes ist für die nächste Legislaturperiode geplant. Aufgrund einer veränderten Gremienstruktur (Stiftungsrat, Stiftungskuratorium und Präsidium als Stiftungsvorstand) sowie abweichender Aufgabenzuständigkeiten zwischen den einzelnen Hochschulgremien sind hier neben der Einführung des Gremiums „Erweiterter Senat“ weitere Gesetzesänderungen vorzunehmen. Hinzu kommt, dass die Umstellung auf die doppelte Buchführung an der Universität zu Lübeck noch nicht abgeschlossen ist und sich hieraus eventuell weiterer Änderungsbedarf am Stiftungsgesetz ergeben könnte. Es ist deshalb entschieden worden, alle noch notwendigen Gesetzesänderungen in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren umzusetzen , wenn der Änderungsbedarf insgesamt feststeht. Dies wird erst in der nächsten Legislaturperiode der Fall sein.