SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5210 18. Wahlperiode 17-03-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals Vorbemerkung der Landesregierung: Der Elbe-Lübeck-Kanal (ELK) ist eine Bundeswasserstraße, sie steht im Eigentum des Bundes, der somit auch für Ausbau und Unterhalt zuständig ist. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) – Wasserstraßen - und Schifffahrtsamt (WSA) Lauenburg – als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verwaltet den Kanal . Die GDWS ist regelmäßig sehr zurückhaltend, wenn Fragen aus ihrem Zuständigkeitsbereich durch eine Landesregierung beantwortet werden sollen und gibt stets die Empfehlung, dass eine direkte Anfrage an den Bund gestellt werden sollte. Deshalb ist die Landesregierung ist in diesem Fall nur begrenzt auskunftsfähig. 1. Wie bewertet die Landesregierung den geplanten Ausbau des Elbe-Lübeck- Kanals? Welche wirtschaftlichen Chancen sind aus Sicht der Landesregierung damit verbunden? Antwort: Die Landesregierung bewertet positiv, dass im neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) und im Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen vom 2. Dezember 2016 der Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wurde. Der ELK als Hinterlandverbindung des Hafens Lübeck und direkte Verbindung der Ostsee mit der Elbe kann eine höhere wirtschaftliche Bedeutung erlangen. Zudem kann der „Modal Split“ (Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsmittel Drucksache 18/5210 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 im Güterverkehr) durch eine höhere Nutzung von Binnenwasserschiffen eine bessere Nachhaltigkeit erreichen. Der Ausbau des ELK wird eine Belebung der örtlichen Hafenwirtschaft bewirken können. 2. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Beginn des Ausbaus des Elbe- Lübeck-Kanals und wie lange wird dieser Ausbau in etwa dauern? 3. Welche Ausbaumaßnahmen sind damit wann im Einzelnen verbunden und wie hoch sind die jeweiligen Kosten der einzelnen Maßnahmen? Bitte auflisten . 4. Wie viel Flächenverbrauch wird der Ausbau insgesamt bedeuten? 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass im Zusammenhang mit dem Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals eine Begradigung im Bereich Prüßsee (Gemeinde Güster) erfolgen soll? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diese Planungen? 6. Welche Auswirkungen bzw. welche Vor- und Nachteile hätte aus Sicht der Landesregierung die Begradigung im Bereich Prüßsee? Bitte erläutern. Antwort: Die Fragen 2 bis 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. Nach Kenntnis der Landesregierung gibt es noch keine konkrete Ausbauplanung, insofern kann auch über den Beginn und die Dauer von Ausbaumaßnahmen insgesamt beziehungsweise von Einzelmaßnahmen noch nichts gesagt werden, zumal sich nach Erstellung der Planung möglicherweise zunächst noch ein förmliches Planfeststellungsverfahren anschließen muss. Für den Ausbau des 61,55 Kilometer langen Elbe-Lübeck-Kanals sind insgesamt Investitionen in Höhe von 838,1 Millionen € bis 2030 vorgesehen. Im Haushalt des Bundes für das Jahr 2017 stehen zehn Millionen € für Planungskosten des Projekts bereit. Zu den Einzelmaßnahmen liegen der Landesregierung derzeit noch keine Kenntnisse vor. 7. Wird die Landesregierung auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die Begradigung im Bereich Prüßsee als Bestandteil der Planungen entfällt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung sieht sich nicht in der Lage, zu einzelnen möglichen Teilmaßnahmen im Rahmen des ELK-Ausbaus Stellung zu nehmen, bevor überhaupt eine Planung dafür vorliegt, beziehungsweise gegebenenfalls auch ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Wenn die Planung vorliegt, wird die Landesregierung sie bewerten und abhängig vom Ergebnis dieser Bewertung entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Form sie auf Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5210 3 Änderungen hinwirken wird, wobei das Hauptziel, nämlich den Betrieb größerer Schiffe auf dem ELK zu ermöglichen, auch für die Landesregierung Priorität hat.