SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5214 18. Wahlperiode 2017-03-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Auswirkungen des Filtererlasses in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Stallneubauten erfolgten - seit Einführung des Filtererlasses am 15.Juli 2014 - in Schleswig-Holstein und bei wie vielen wurde der Einbau einer Filteranlage erforderlich? Seit Inkrafttreten des Filtererlasses in Schleswig-Holstein am 15. Juli 2014 wurden 24 Stallneubauten bzw. wesentliche Änderungen von Ställen genehmigt. In 7 Fällen war der Einbau einer Abluftreinigungsanlage erforderlich. 2. Welche Kosten entstanden dabei durchschnittlich? Es fallen Investitionskosten von ca. 45.000,- € bis 75.000,- € für einfachere und ca. 75.000,- € bis 112.000,- € für mehrstufige Abluftreinigungsanlagen für das jeweilige geplante Vorhaben (inkl. sämtlicher Nebeneinrichtungen) an. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Posten im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgt jedoch nicht. Daher ist eine differenzierte Betrachtung hinsichtlich der Abluftreinigungsanlage nicht möglich. 3. In wie vielen Fällen war die Nachrüstung einer bestehenden Anlage erforderlich? Bisher war in keinem Fall die Nachrüstung einer bestehenden Anlage erforderlich. Bei zwei Fällen ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. 4. In wie vielen Fällen wurde die Errichtung von Anlagen zur Lagerung von Flüssigmist in geschlossenen Behältern oder in Behältern mit Zeltdach erforderlich? In 15 Fällen wurde die Errichtung von Anlagen zur Lagerung von Flüssigmist in geschlossenen Behältern oder in Behältern mit Zeltdach erforderlich. 5. In wie vielen Fällen wurde eine Nachrüstung erforderlich und welche Kosten fielen durchschnittlich an? In keinem Fall wurde bisher eine Nachrüstung von Anlagen zur Lagerung von Flüssigmist in geschlossenen Behältern mit Zeltdach erforderlich. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume prüft derzeit noch bei einigen Fällen, ob eine Nachrüstung erforderlich ist. 6. In wie vielen Fällen erfolgten Untersuchungen auf Bioaerosole und in wie vielen Fällen wurde ein Gutachten erforderlich? Im Rahmen der Sachprüfung (24 Fälle) waren Immissionsprognosen (Ausbreitungsberechnungen hinsichtlich Geruch, Ammoniak, Stickstoff, Staub) erforderlich . Entsprechend dem Filtererlass erfolgte eine weiterführende Anhaltspunkteprüfung , ob mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Da keine hinreichenden Anhaltspunkte vorlagen, waren weiterführende Untersuchungen oder Gutachten bezüglich Bioaerosole nicht erforderlich.