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Konkrete Ergebnisse für das Leben der Bürgerinnen und Bürger oder die schleswig-holsteinische Wirtschaft und Wissenschaft stehen im Vordergrund des Handelns. Das gilt auch für die norddeutsche Kooperation. Der Abschluss des Gastschulabkommens mit der Freien und Hansestadt Hamburg oder auch die jüngste Erweiterung der Metropolregion Hamburg mögen als Beleg dienen. Zudem treffen sich die norddeutschen Regierungschefs regelmäßig in und am Rande von Bundesratssitzungen und Ministerpräsidentenkonferenzen sowie in der Konferenz Norddeutschland (KND). Die KND wird in diesem Jahr unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Albig am 24. März 2017 in Kiel zusammenkommen. Besonders eng ist traditionell die Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg. In diesem Jahr hatte Ministerpräsident Albig den Hamburger Senat am 31. Januar 2017 nach Brunsbüttel eingeladen. Zudem gibt es eine Reihe an Fachministerkonferenzen, in denen sich die Länder austauschen und abstimmen. Die Tagesordnungspunkte und Themen der norddeutschen Kooperation werden regelmäßig in den Fachausschüssen des Landtags und im Landtag behandelt. Daher wird an dieser Stelle auf eine vertiefte Darstellung verzichtet. Da es gelungen ist, durch dieses pragmatische, ergebnisorientierte Verständnis von Zusammenarbeit der norddeutschen Kooperation Impulse zu geben, gibt es keinen Bedarf für eine Reform der Länderebene. 4. An welcher Stelle sieht die Landesregierung aus heutiger Sicht Handlungsbedarf für eine Reform der Rechtsbeziehungen zwischen Städten und Kreisen, der Länderebene und dem Bund? 4a. An welche Stelle wäre die Länderebene überflüssig und könnten direkte Rechtsbeziehungen zwischen Städten/Kreisen und dem Bund eine Verbesserung bewirken? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5219 3 Antwort: Die beiden Fragen werden wegen ihres Sinnzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind regelmäßig Gegenstand der politischen Debatte. Das jüngste Beispiel sind die derzeit laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu zu gestalten. Die nötigen Grundgesetzänderungen und Ausführungsgesetze werden diskutiert. Voraussichtlich werden Bundestag und Bundesrat in diesem Frühjahr entscheiden. In Schleswig-Holstein hat der neue kommunale Finanzausgleich für erhebliche Verbesserungen gesorgt. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2017 hat den neuen kommunalen Finanzausgleich grundsätzlich bestätigt . Die vom Gericht erbetenen Überprüfungen wird die Landesregierung vornehmen und dann auch dem Landtag zuleiten. Die Landesregierung misst dem Konnexitätsprinzip eine große Bedeutung zu. Sie hat seit 2012 in drei Vereinbarungen – zuletzt im November 2016 mit dem Kommunalpaket III – mit den Kommunen eine Verständigung über einen finanziellen Ausgleich für Gesetze des Landes erzielt, die bei den Kommunen einen Verwaltungsmehraufwand auslösen. All diese Themen sind in dieser Legislaturperiode regelmäßig Gegenstand der Debatte in den Fachausschüssen und im Landtag gewesen. Daher wird an dieser Stelle auf eine vertiefte Darstellung verzichtet. Überdies wird in der Sitzung des Landtags im März 2017 die Landesregierung die Antwort auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen zur „Zusammenarbeit von Land und Kommunen“ einbringen. 5. Was hat die Landesregierung zwischen 2012 bis heute unternommen, um der von Torsten Albig beschriebenen Ablehnung des Staates durch die Bürgerinnen und Bürger entgegenzuwirken? Antwort: Die Landesregierung legt Wert darauf, vor politischen Entscheidungen Anregungen, Kritik oder Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zu hören und ernst zu nehmen. Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch Beteiligungsformate und Dialogforen haben daher für die Landesregierung große Bedeutung. Als Beispiele mögen die Planungen für die Landesentwicklungsstrategie, Ausbau der Stromtrassen, Standorte für Windenergieanlagen oder auch die feste Fehmarnbeltquerung genügen. Zudem konzentriert sich die Landesregierung darauf, durch konkrete Ergebnisse das Leben der Bürgerinnen und Bürger oder die Rahmenbedingungen der schleswig-holsteinischen Wirtschaft und Wissenschaft zu verbessern. Eine Bilanz des Regierungshandelns in dieser Legislaturperiode wird die Landesregierung in der Sitzung des Landtags im Drucksache 18/5219 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 März als Antwort auf die Große Anfrage der Piraten zur „Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Maßnahmen“ einbringen. 6. Im Interview erklärt der damalige Oberbürgermeister Torsten Albig, dass man die Landesregierung für ganz wenig braucht. Für was braucht es die Landesregierung aus Sicht des Ministerpräsidenten Torsten Albig und der Landesregierung? Antwort: Die Aufgaben der Landesregierung werden durch die Landesverfassung geregelt. 7. In einer Reaktion vom 9.2.2010, abgedruckt u.a. in der SHZ, hat die damalige Landtagsabgeordnete Monika Heinold die Äußerungen von Torsten Albig begrüßt und eine offene Debatte ohne Tabus zu den Aussagen gefordert. Inwieweit hat speziell Finanzministerin Monika Heinold Bestrebungen unternommen, um in Bezug auf die finanzielle Verteilung Reformen in der Beziehung Kommune-Land-Bund durchzusetzen ? Siehe Antwort zu den Fragen 4 und 4a. 8. Hat die Landesregierung eine Politikverdrossenheit in Schleswig-Holstein in Bezug auf landespolitische Themen ausgemacht? Antwort: Nein.