SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5229 18. Wahlperiode 2017-03-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Überwachung der Dienstwagen der Landesverwaltung Zu den Dienstwagen des Landes Schleswig-Holstein frage ich Folgendes: 1. Welche Dienststellen des Landes verfügen über wie viele Dienstwagen? Antwort: Dienststelle Anzahl Dienst- /Einsatzfahrzeuge Fahrbereitschaft MIB: 123 Landesfeuerwehrschule: 19 Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH 45 MIB IV 4; Organisationsbereich der Polizei: 1.314 Dienstleistungszentrum Personal: 3 MJKE: 1 Staatsanwaltschaften: 12 Gerichte: 20 Justizvollzugsanstalten: 49 Landesamt für Denkmalpflege: 6 Landesarchiv: 1 Archäologisches Landesamt: 13 Institut für Qualitätsmanagement an Schulen SH: 3 Landesförderzentrum Hören und Kommunikation: 4 Landesförderzentrum Sehen: 1 MELUR: 2 LLUR: 78 Landeslabor: 7 LKN: 84 Drucksache 18/5229 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Finanzämter: 74 Amt für Bundesbau: 2 Landeskasse Schleswig-Holstein: 12 Bildungszentrum Malente: 1 Amt für Informationstechnik: 1 Eichdirektion Nord: 26 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr: 79 Landesamt für soziale Dienste: 2 Gesamt: 1.982 2. Welche dieser Dienstwagen werden per GPS überwacht? Antwort: Es werden keine Dienstwagen per GPS überwacht. 3. Von welchen Dienstwagen können Bewegungsprofile erstellt werden und in welchen Fällen wurde davon Gebrauch gemacht? Antwort: Im Organisationsbereich der Polizei und der Landesfeuerwehrschule könnten Bewegungsprofile von Dienstwagen mit eingebauten Digitalfunkendgeräten erstellt werden. Von der Erstellung von Bewegungsbildern / -profilen wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Im übrigen Bereich der Landesverwaltung sind keine technischen Einrichtungen vorhanden, um Bewegungsprofile von Dienstwagen zu erstellen. 4. Werden die Nutzer der Dienstwagen über den Umgang mit den Daten informiert? Haben sie dazu ihre Zustimmung gegeben? Antwort: Im Organisationsbereich der Polizei ist die Nutzung der GPS-Daten in einer Dienstvereinbarung zwischen dem Landespolizeidirektor und dem Hauptpersonalrat der Landespolizei geregelt. Diese wurde im Januar 2015 nach Abstimmung mit der Personalvertretung der Landespolizei unterzeichnet und anschließend im Intranet der Polizei veröffentlicht. Für den übrigen Bereich werden keine Daten ermittelt (s. Antwort zu Frage 3). 5. In welcher Weise ist das ULD hierbei eingebunden? Antwort: Für den Organisationsbereich der Polizei hat eine Einbindung des ULD nicht stattgefunden. Der behördliche Datenschutzbeauftrage des Landespolizeiamtes war in die Erstellung der Dienstvereinbarung durchgehend eingebunden und hat an dieser aktiv mitgewirkt. Für den übrigen Bereich entfällt eine Antwort, da keine Daten ermittelt werden.