SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5236 18. Wahlperiode 2017-03-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Kosten für Rückführungen Vorbemerkung des Fragestellers: Die Unternehmensberatung McKinsey & Company hat eine Prozessdarstellung Rückkehr im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erarbeitet , an der neben Berlin, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt auch Schleswig- Holstein im Rahmen der Erhebung der Prozesse beteiligt war. Nach dem Abschlussbericht „Rückkehr – Prozesse und Optimierungspotentiale“ vom 9. Dezember 2016 belaufen sich die durchschnittlichen Kosten einer Rückführung auf durchschnittlich 1.500 Euro; bei einer freiwilligen Rückreise auf durchschnittlich 700 Euro. Die durchschnittlichen Kosten für einen Ausreisepflichtigen sollen gemäß Bericht 670 Euro im Monat betragen. 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie hoch die durchschnittlichen Kosten für eine freiwillige Ausreise aus Schleswig-Holstein sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Eigene Erkenntnisse über die durchschnittlichen Kosten für eine freiwillige Ausreise aus Schleswig-Holstein liegen nicht vor. Schleswig-Holstein war an der Prozesserhebung der oben genannten McKinsey-Studie beteiligt. Die durch diese ermittelten durchschnittlichen Kosten sind insoweit auf Schleswig- Holstein übertragbar. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie hoch die durchschnittlichen Kosten für eine Abschiebung bzw. erzwungene Ausreise aus Schleswig- Drucksache 18/5236 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Holstein sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Eigene Erkenntnisse über die durchschnittlichen Kosten für eine Abschiebung bzw. erzwungene Ausreise aus Schleswig-Holstein liegen nicht vor. Schleswig -Holstein war an der Prozesserhebung der oben genannten McKinsey- Studie beteiligt. Die durch diese ermittelten durchschnittlichen Kosten sind insoweit auf Schleswig-Holstein übertragbar. 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie hoch die durchschnittlichen Kosten pro Monat für einen (vollziehbar) Ausreisepflichtigen sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: In Schleswig-Holstein beliefen sich die durchschnittlichen monatlichen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für eine ausreisepflichtige Person im Jahr 2015 auf rd. 638 Euro. Vergleichbare Daten für den Abrechnungszeitraum 2016 liegen der Landesregierung noch nicht vor.