SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/524 18. Wahlperiode 2013-02-27 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Ausschöpfung des Vertretungsfonds 1. In welcher Höhe war der Vertretungsfonds per Ende Dezember ausgeschöpft? Antwort: Die Ausgaben für den Vertretungsfonds beliefen sich per Ende Dezember 2012 auf insgesamt 16.235,2 T€. Darin enthalten sind auch Ausgaben für die Rückgabe der 4. und 5. Differenzierungsstunde“ an Gemeinschaftsschulen. 2. Wie hoch sind die Budgets, die den jeweiligen Schulämtern in diesem Jahr zu- geordnet wurden? Antwort: Die Verfügungsrahmen für das Haushaltsjahr 2013 ergeben sich aus der nachste- henden Tabelle: Drucksache 18/524 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Schulamt Verfügungsrahmen 2013 in EUR Dithmarschen 298.984,31 Herzogtum Lauenburg 457.842,25 Nordfriesland 549.596,95 Ostholstein 574.678,54 Pinneberg 561.645,98 Plön 266.466,71 Rendsburg-Eckernförde 611.168,33 Schleswig-Flensburg 463.599,47 Segeberg 700.930,86 Steinburg 287.200,73 Stormarn 417.138,10 Flensburg 157.747,52 Kiel 384.140,38 Lübeck 332.024,72 Neumünster 216.906,44 3. Wie weit wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter per Ende Dezember 2012 ausgeschöpft. Antwort: Eine schulamtsbezogene Auswertung im Sinne einer statistischen Erhebung liegt bis Ende November 2012 vor. Eine Erhebung der Daten zum Jahresende - also ein- schließlich Dezember 2012 - findet nicht mehr statt, weil diese Zahlen dann erst im folgenden Haushaltsjahr vorlägen. Zu diesem Zeitpunkt ist aber bereits der Verfü- gungsrahmen für die einzelnen Schulämter bezogen auf das neue Haushaltsjahr be- rechnet. Dies geschieht auf Basis der Novemberdaten (siehe nachstehende Tabelle), so dass Zahlen für den Dezember keine Relevanz mehr zukommt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/390 3 4. Wie hat sich die Anzahl der Krankentage innerhalb der letzten drei Jahre entwi- ckelt. Bitte für jedes Schulamt angeben. Antwort: Die Krankentage werden bislang nicht zentral erfasst. Mit der Einführung des ge- meinsamen integrierten Personalmanagementsystems der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein „Projekt Kooperation der Personal- dienste (KoPers)“ wird eine ressourcengerechte Möglichkeit der zentralen Erfassung des Krankenstandes im Bereich der Lehrkräfte geprüft. Darüber hinaus wird geprüft, inwiefern diese Erhebung im Rahmen von ODIS möglich ist. 5. Gibt es eine Empfehlung des Bildungsministeriums, wie die Schulämter mit dem Vertretungsfonds umzugehen haben. Wenn ja, welche? Antwort: Im Bereich der schulamtsgebundenen Schulen gibt es Empfehlungen für den Um- gang mit dem Vertretungsfonds in der nachstehenden Fassung. Grundsätzlich wird jeder Vertretungsfall einzeln bewertet. Schulamt Verfügungsrahmen (in EUR) (in EUR) (in %) Dithmarschen 750.593,00 313.178,96 41,7 Lauenburg 978.016,00 587.930,56 60,1 Nordfriesland 921.472,00 344.466,12 37,4 Ostholstein 972.785,00 352.521,01 36,2 Pinneberg 1.216.660,00 769.543,17 63,3 Plön 590.954,00 187.101,47 31,7 Rendsburg-Eck. 1.301.185,00 849.327,85 65,3 Schleswig-Fl. 1.142.089,00 287.117,37 25,1 Segeberg 1.428.335,00 748.814,53 52,4 Steinburg 747.969,00 256.154,87 34,2 Stormarn 958.649,00 468.740,78 48,9 Flensburg 541.088,00 236.033,19 43,6 Kiel 827.608,00 299.834,97 36,2 Lübeck 958.287,00 442.703,32 46,2 Neumünster 394.609,00 286.199,53 72,5 Mittelbindung - Stand Nov. 2012 - Drucksache 18/524 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Empfehlungen für den Umgang mit dem Vertretungsfonds (30. Juli 2010) Die den einzelnen Schulämtern für Vertretungsfälle zugewiesenen Mittel müssen als ein begrenztes und grundsätzlich nicht erweiterbares Budget angesehen werden, das nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden darf. Denn die Zuweisung von Planstellen geht über den Bedarf hinaus, der sich aus den Vorgaben der Kontingentstundentafel ergibt. Sie ermöglicht es damit, während übli- cher Krankheitszeiten - regelmäßig solche, die einen Zeitraum von drei Wochen nicht überschreiten - eine schulinterne Vertretungsregelung (Vertretungskonzept) zu fin- den. Es wird daher empfohlen, die Vergabe von Mitteln aus dem Vertretungsfonds an den nachfolgend benannten Maßstäben auszurichten: a) Die Schule verfügt über ein Vertretungskonzept, das diesen Anforderungen ge- nügt: - Etwaige in der Schule vorhandene personelle Überhänge, die sich bei der Versorgung mit LWS gegenüber der errechneten Planstellenzuweisung er- geben, werden genutzt, um übliche krankheitsbedingte Ausfälle bei Bedarf zu kompensieren. - Die Lerngruppengröße wird von vornherein so ausgerichtet, dass personell ein Spielraum in dem Umfang verbleibt, der erforderlich ist, um während übli- cher Krankheitszeiten keinen Unterrichtsausfall entstehen zu lassen. - Die Schulleitung vermittelt gegenüber den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern ebenso wie den Eltern, dass die Schule selbst durch ihre Unter- richtsorganisation Vorsorge für diese Krankheitsfälle treffen muss und kann. - Es sollen prinzipiell nur im Schul(halb)jahr entstehende langfristige und über den Rahmen üblicher Krankheitszeiten hinaus gehende Vakanzen beim Ver- tretungsfonds berücksichtigt werden. Die Hilfen aus dem Vertretungsfonds sollten in diesen Fällen regelmäßig 50% der krankheitsbedingt ausfallenden Kapazität ersetzen können. Für den verbleibenden Teil hat die Schule im Rahmen ihres Vertretungskonzepts Sorge zu tragen. - Die Vergabe von Mitteln aus dem Vertretungsfonds setzt generell voraus, dass die betroffene Schule die für ODIS notwendigen Daten zur Unterrichts- situation übermittelt hat. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/390 5 b) Die Schulrätinnen und Schulräte verdeutlichen gegenüber den Schulleitungen, dass der zugewiesene Mittelrahmen eingehalten werden muss und die Ober- grenze dessen bildet, was zum Ausgleich krankheitsbedingter Ausfälle geleistet werden kann. Sie stellen sicher, dass Mittel aus dem Vertretungsfonds nur dann an Schulen fließen, wenn die unter a) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Maßstäbe sind nicht als starre Vorgabe zu verstehen, sondern als Entschei- dungshilfe, die allen Beteiligten eine Orientierung bietet; es sollen damit die Hand- lungsspielräume der Schulen und Schulämter nicht eingeschränkt werden. Wenn die jeweiligen Verhältnisse vor Ort eine andere Handhabung als effektiver erscheinen lassen und gewährleistet ist, dass der Rahmen zugewiesener Mittel eingehalten wird, können eigenverantwortlich auch andere Kriterien für die Vergabe von Mitteln aus dem Vertretungsfonds festgelegt werden. Unabhängig von dem im Einzelnen gewählten Maßstab muss als Leitlinie jedoch gel- ten, dass dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerade in Zeiten einer äußerst angespannten Haushaltsituation besondere Bedeutung zukommt. Alle Betei- ligten stehen deshalb gemeinsam in der Verantwortung, den Einsatz begrenzter staatlicher Mittel so zu steuern, dass unzumutbare Härten vermieden werden und die Schule ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden kann.