SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5244 18. Wahlperiode 17-03-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie A20 - Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Bad Segeberg und Lübeck 1. Auf welchen Streckenabschnitten der A20 zwischen Bad Segeberg und Lübeck sind aktuell welche Geschwindigkeitsbeschränkungen vorhanden? Bitte einzeln aufführen? Antwort: Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf den Bereich vom Autobahnkreuz (AK) A1 / A20 bis zum Ende der A20 östlich von Bad Segeberg. Kilometrierung Vmax Länge Richtung Begründung/Bemerkung von km bis km km/h km 228,564 228,344 120 km/h 0,220 Westen Verflechtungsbereich / Übergang zur B 206 228,344 228,154 100 km/h 0,190 Westen Verflechtungsbereich / Übergang zur B 206 228,154 227,954 80 km/h 0,200 Westen Verflechtungsbereich / Übergang zur B 206 227,954 227,634 60 km/h 0,320 Westen Verflechtungsbereich / Übergang zur B 206 227,634 227,284 50 km/h 0,350 Westen Verflechtungsbereich / Übergang zur B 206 243,026 242,756 120 km/h 0,270 Westen Fahrbahnabsackung 242,756 242,196 100 km/h 0,560 Westen Fahrbahnabsackung Drucksache 18/5244 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 241,266 241,426 120 km/h 0,160 Osten Fahrbahnabsackung 241,426 241,696 100 km/h 0,270 Osten Fahrbahnabsackung 241,696 242,486 80 km/h 0,790 Osten Fahrbahnabsackung 247,599 247,789 120 km/h 0,190 Osten Verflechtungsbereich / AK Lübeck A 1 247,789 249,139 100 km/h 1,350 Osten Verflechtungsbereich / AK Lübeck A 1 2. Seit wann und aus welchem Grund liegen diese Geschwindigkeitsbeschränkungen auf dem Streckenabschnitt der A20 zwischen Bad Segeberg und Lübeck vor? Bitte einzeln aufführen Antwort: Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Verflechtungsbereichen gelten seit der Eröffnung der A20 im Jahr 2009. Die Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Fahrbahnabsackung gilt seit August 2014. In diesem Bereich ist wenig tragfähiger Baugrund (Moor) vorhanden. Der Fahrbahnrand hat sich gesetzt und weist hier im Übergang vom Standstreifen zum Hauptfahrstreifen Absätze auf. Entsprechend des Baugrundgutachtens konnte beim Neubau der A20 in dem betroffenen Niederungsbereich aus technischen und wirtschaftlichen Gründen keine vollständige Sanierung des Baugrundes durchgeführt werden. Für eine wirksame Schadensbeseitigung mussten umfangreiche Untersuchungen vorgenommen werden . Besonders wichtig für die Bewertung möglicher Sanierungsvarianten war die Beobachtung des Setzungsverlaufes über einen längeren Zeitraum. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurde im Bereich der Schadensstelle eine Verkehrssicherung eingerichtet, die aufgrund der Fahrbahnschäden bis zum Beginn der Arbeiten zur Beseitigung der Setzungen erforderlich bleibt. 3. Welche Maßnahmen sollen durchgeführt werden, um die zustandsbedingten Geschwindigkeitsbeschränkungen aufzuheben und wann sollen diese durchgeführt werden? Antwort: Durch eine Böschungssanierung wird die Fahrbahn in diesem Bereich wieder instandgesetzt . Der Auftrag hierfür ist erteilt, die Arbeiten werden im März begonnen und sollen im Herbst 2017 abgeschlossen werden.