SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5246 18. Wahlperiode 2017-03-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Mehrfachregistrierungen von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein 1. Werden alle neuankommenden Flüchtlinge sowie unerlaubt eingereiste bzw. unerlaubt aufhältige Personen bei der Erstregistrierung in Schleswig-Holstein mit digitalem Fingerabdruck erfasst? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht und wie viel Prozent sowie wie viele Flüchtlinge absolut wurden 2016 so erfasst? Antwort: Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten führt im Rahmen der Erstregistrierung der Asylsuchenden eine erkennungsdienstliche Behandlung nach Maßgabe des § 16 AsylG durch, soweit die Ausländer das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die technischen Voraussetzungen für die Erfassung des digitalen Fingerabdrucks wurden durch eine bundeseinheitliche Lösung, sogenannte PIK-Geräte, umgesetzt. Schleswig-Holstein nutzt als eines der ersten Länder seit Ende März 2016 die Möglichkeit der elektronischen erkennungsdienstlichen Behandlung mittels der PIK-Geräte. Zudem wurden mittels der PIK-Geräte im Jahr 2016 auch die Asylsuchenden erkennungsdienstlich behandelt, die vor dem März 2016 einreisten und bis zu diesem Zeitpunkt keinen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen konnten. Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 AufenthG für u.a. auch die unerlaubt eingereisten Ausländer ist Aufgabe der Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, die zum Teil die Amtshilfe der Landespolizei in Drucksache 18/5246 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Anspruch nehmen. Eine bundeseinheitliche Software zur Erfassung des digitalen Fingerabdrucks wird derzeit vom Bundesministerium des Innern vorbereitet . 2. Sind Mehrfachregistrierungen mit der Abgabe des digitalen Fingerabdrucks ausgeschlossen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja. 3. Wie viele Mehrfachregistrierungen von Asylsuchenden sind in Schleswig- Holstein bislang aufgefallen? Bitte nach Monaten bzw. Jahren aufschlüsseln. Antwort: Hierzu liegen keine statistischen Erhebungen vor. 4. Wie viele Personen haben wie viele Identitäten angemeldet? Antwort: Hierzu liegen keine statistischen Erhebungen vor. 5. In wie vielen Fällen wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Sozialbetrug eingeleitet? Antwort: Im Berichtsjahr 2016 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 365 Fälle des Sozialleistungsbetruges registriert, wovon 363 Fälle aufgeklärt wurden. Insgesamt wurden 380 Tatverdächtige ermittelt, darunter 64 nichtdeutsche Tatverdächtige, von denen sich 18 im Asylverfahren befanden.