SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5247 18. Wahlperiode 17-03-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zentralisierung von Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahren für Großraumund Schwertransporte 1. Ist eine Zentralisierung der Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte beim LBV.SH bisher erfolgt? Wenn ja, wann? Wenn nein, bis wann erfolgt die Zentralisierung? Antwort: Die Zentralisierung der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Großraum - und Schwertransporte beim LBV-SH erfolgt mit Wirkung zum 1. Juli 2017. Dies erfolgt auf Grund von Artikel 3 der Landesverordnung zur Änderung der Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung vom 10. November 2016 (GVOBl. 2016 S. 653). 2. Wie viel Personal soll im Zuge der Zentralisierung der Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte im LBV.SH zusätzlich eingesetzt werden? Antwort: Es sind gemäß Haushaltsplan 2017 (Kapitel 0614) zusätzlich sieben Stellen beim LBV-SH eingeplant. 3. Gibt es derzeit offene Stellen bzw. Stellenausschreibungen beim LBV.SH für den Bereich der Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahren für Großraum - und Schwertransporte? Können nach derzeitigem Bewerbungsstand alle offenen Stellen besetzt werden? Drucksache 18/5247 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Es sind derzeit noch Auswahlverfahren für drei Stellen offen. Es liegen hierfür jedoch ausreichend qualifizierte Bewerbungen vor. 4. Plant die Landesregierung, den Wegfall der Gebührenerträge bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu kompensieren? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung plant keine Kompensation für den Wegfall der Gebührenerträge bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Gebühren dienen zur Deckung des Aufwandes der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde .