SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/525 18. Wahlperiode 2013-02-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Schulpsychologen Frage: Ist es richtig, dass die Landesregierung plant, zusätzliche Planstellen für Schul- psychologen bereitzustellen? Wenn ja: a. Wie viele Planstellen sind geplant? b. Ab wann sollen diese Planstellen bereitgestellt werden? c. Welchem Haushaltstitel werden sie zugeordnet? Antwort: a) Nach § 13 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2013 darf das Finanzministerium abweichend von § 14 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2013 auf Antrag des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft bis zu 15 Planstellen und Stellen der Kapitel 0711, 0713, 0714 und 0715 in Planstellen und Stellen für die Bildungsberatung (Schulpsychologen) des Kapitels 0701 umwandeln und hierzu die erforderlichen Planstellen und Stellen aus- bringen, in zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungen einwilligen sowie erforderliche Umsetzung von Mitteln vornehmen, wenn und soweit die Finanzierung der Maßnah- me gedeckt ist. Drucksache 18/525 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 b) Mit dem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2013 besteht die Ermächtigung für die Umsetzung der zusätzlichen Planstellen und Stellen für den schulpsychologi- schen Dienst. Die Planstellen und Stellen müssen zu gegebener Zeit im Haushalts- vollzug umgesetzt werden und können danach ausgeschrieben werden. Die Besetzung soll im Anschluss in drei Schritten in Anbetracht der Bewerberlage erfolgen. Zuerst erfolgt die Besetzung der vakanten Stellen in Plön, Pinneberg und Flensburg noch in 2013. Die weitere Besetzung erfolgt schrittweise bis 2015. c) Die zusätzlichen Planstellen und Stellen werden nach Umwandlung dem Kapitel 0701 und den Titeln 42201 bzw. 42801 zugeordnet.