SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5258 18. Wahlperiode 2017-03-13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann und Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Relocation-Programm Vorbemerkung: Von der Europäischen Union wurden so genannte Relocation-Programm für Personen aus Italien und Griechenland verabschiedet, an dem sich auch Deutschland beteiligt . 1. Fragen: Inwieweit nimmt das Land Schleswig-Holstein am Relocation-Programm teil? Wie viele Personen in welchen Altersklassen sollen durch das Land Schleswig -Holstein aufgenommen werden? Antwort: Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich im Rahmen des bundesweit üblichen Verteilungsschlüssels (gem. § 45 AsylG - Königsteiner Schlüssel) am Relocation-Programm. Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten führt keine genaue Liste der in Schleswig-Holstein aufgenommenen Personen aus dem Relocation Programm. Angekündigt wurden in den bisherigen 16 Ankünften im Rahmen des Relocation Programms bislang 112 Personen. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Humanitären Aufnahme gemäß Anordnung des BMI vom 11.01.2017 gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG zur Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Türkei in Erfüllung von Verpflichtungen aus entsprechenden EU-Ratsbeschlüssen bislang 3 syrische Schutzbedürftige aus der Türkei in Schleswig-Holstein aufgenommen. Insoweit ist davon auszugehen, dass bislang insgesamt ca. 115 Personen in Drucksache 18/5258 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Schleswig-Holstein aus dem Relocation Programm aufgenommen worden sind. Eine Differenzierung der aufgenommenen Personen nach Altersklassen ist nicht möglich. Eine Einschätzung, wie viele Personen im Rahmen des Relocation Programmes in 2017 insgesamt nach Schleswig-Holstein kommen werden, kann nicht abgegeben werden, da die Aufnahme vom Bund gesteuert wird und von unterschiedlichsten Faktoren (bisherige Erfüllung der Aufnahmequote, Reisemöglichkeit der betroffenen Personen, Transport und Aufnahmemöglichkeit im „Ankunfts- und Koordinationszentrum“, anrechenbare Aufnahmen aus der humanitären Aufnahme aus der Türkei etc.). abhängt. 2. Frage: Wer ist für die verschiedenen Personengruppen zuständig? Antwort: Die aufgenommenen Personen werden nach dem üblichen Verteilungsschlüssel auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Eine besondere Zuständigkeit gibt es nicht. 3. Gibt es Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein, die Interesse an der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus dem Programm gezeigt haben? Wenn ja: Wer hat sich um die Aufnahme von Personen in welcher Altersklasse beworben bzw. Interesse bekundet? 4. Nach welchen Kriterien sollen die Kinder und Jugendlichen in Schleswig- Holstein aufgenommen und verteilt werden? Antwort zu den Fragen 3 und 4: Der Träger SterniPark GmbH ist darum bemüht, an dem Programm teilzunehmen . Nach den Vorstellungen des Trägers soll eine Gruppe von 50 auf der Flucht befindliche Waisenkinder und Halbwaisen im Alter von 6 bis 14 Jahren, die ohne Begleitung in Flüchtlingslagern der EU untergebracht sind, an einem Standort des Trägers in Schleswig-Holstein untergebracht werden. Die Landesregierung betrachtet ein solches Konzept mit großer Skepsis. Zwar kann sich die Landesregierung grundsätzlich vorstellen, aus humanitären Gesichtspunkten am Relocation-Programm der EU teilzunehmen. Es wird allerdings abgelehnt, eine Zahl von 50 Kindern und Jugendlichen an einem Standort bei einem Träger unterzubringen. Im Sinne des Kindeswohls ist vielmehr die Unterbringung in möglichst vielen Einrichtungen an möglichst vielen Standorten anzustreben, eine Unterbringung in einem familiären Umfeld (z.B. in einer Pflegefamilie oder in einer familienanalogen Wohnform) wäre die beste Lösung. Hinzu kommt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Vorgaben des Bundesministeriums des Innern nur dann unbegleitete Minderjährige Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5258 3 aus Griechenland aufnimmt, wenn diese konkrete familiäre Bezüge nach Deutschland aufweisen.