SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/526 18. Wahlperiode 2013-02-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen ( CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Bildung und Wissenschaft Handydetektoren an Schulen Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Antwort des Bildungsministeriums auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Krumbeck zum Thema „Verwendung von Peilsendern an Schulen“ ist zu ent- nehmen, dass die Schulleitung darauf hingewiesen wurde, die Verwendung der Han- dydetektoren zu unterlassen. 1. Plant die Landesregierung eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um den Einsatz dieser Detektoren zu ermöglichen? Antwort: Nein. 2. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um Täu- schungsversuche von Schülerinnen und Schülern mittels Smartphones wäh- rend einer Klassenarbeit zu unterbinden? Drucksache 18/526 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Es liegt in der Eigenverantwortung der Schulen, in geeigneter Form Täuschungsver- suchen vorzubeugen. Täuschungsversuche mittels Smartphones werden gleicher- maßen unterbunden, wie dies bei der Nutzung von anderen Hilfsmitteln zur Täu- schung geschieht. Hierzu gehört u.a. der Hinweis auf erlaubte Hilfsmittel sowie der Hinweis auf die Folgen eines Täuschungsversuchs. In den Schulartverordnungen wird das Verfahren bei Täuschungsversuchen für die Abschlussprüfungen geregelt: Die Prüfungskommission kann für eine Schülerin oder einen Schüler, die oder der täuscht, zu täuschen versucht oder bei einem Täuschungsversuch hilft, eine Wieder- holung des betreffenden Prüfungsteils anordnen oder sie oder ihn von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen. Täuschungsversuche bei Klassenarbeiten können analog zu dieser Regelung geahndet werden.