SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5263 18. Wahlperiode 17-03-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zwischenbilanz des begleiteten Übergangs für Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt Vorbemerkung des Fragestellers: Das vom Land und der Bundesagentur für Arbeit aufgesetzte und gemeinsam finanzierte Programm BÜFAA.SH (Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung ) wurde im Februar 2016 auch von Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen und den Gewerkschaften unterzeichnet. Im Juni 2016 startete ein zweistufiges Pilotprojekt, das bis zu 2.000 Frauen und Männer auf eine Einstiegsqualifizierung, eine Berufsausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorbereiten soll: Damit verpflichten sich die Partner zugleich, unter anderem mindestens 1.200 Jobs oder Ausbildungsplätze für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Programms bereit zu stellen. Vorbemerkung der Landesregierung: Es wird darauf hingewiesen, dass zum Verlauf der Umsetzung von BÜFAA.SH wiederholt unterrichtet wurde, u. a. im Rahmen der Beantwortung Kleiner Anfragen (Drucksachen 18/4484, 18/4494, 18/4503, 18/4580, 18/4628, 18/4770) und in den halbjährlichen Sachstandsberichten der Landesregierung über die Umsetzung des Flüchtlingspaktes. Drucksache 18/5263 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wie viele Flüchtlinge (tabellarisch nach Frauen und Männern sowie unterteilt in unter 18-jährige, 18-25-jährige und über 25-jährige; jeweilige Zahlen total und in Prozent) haben seit dem Start des Programms BÜFAA.SH teilgenommen ? Antwort: Vom 1. Juni 2016 bis zum 31. August 2016 konnten Teilnehmer und Teilnehmerinnen Plätze in der Startphase des Programms besetzen. 1.108 Teilnehmende mit folgender Altersstruktur wurden verzeichnet: Teilnehmende nach Alter bei Projekteintritt Männlich 957 (86,37 Prozent) Weiblich 151 (13,63 Prozent) Gesamt 1.108 (100 Prozent) 1. im Alter unter 25 363 (91,67 Prozent) 33 (8,33 Prozent) 396 (35,74 Prozent) 2. im Alter zwischen 25 bis unter 35 415 86,28 Prozent) 66 13,72 Prozent) 481 (43,41 Prozent) 3. im Alter ab 35 179 (77,49 Prozent) 52 (22,51 Prozent) 231 (20,85 Prozent) Nachbesetzungen frei werdender Plätze nach dem 31.8.2016 waren aufgrund der fachlichen Ausrichtung des Förderprogramms auf Basis der zugrunde liegenden Förderrichtlinie nicht vorgesehen. 2. Wie viele Flüchtlinge (tabellarisch nach Frauen und Männern sowie unterteilt in unter 18-jährige, 18-25-jährige und über 25-jährige; jeweilige Zahlen total und in Prozent) haben sich zum jeweiligen Start des Projektes eingefunden? Antwort: Das Programm ermöglichte den insgesamt 29 Maßnahmeträgern einen Start ihres Vorhabens im Zeitraum zwischen dem 1. Juni und dem 31. August 2016. Wie in der Beantwortung der Frage 1 geschildert, war in diesem Zeitraum eine stetige Besetzung – auch Wiederbesetzung – freier Teilnehmerplätze im jeweils bewilligten Umfang möglich. Insoweit kann nicht sinnvoll auf einzelne Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5263 3 Zeitpunkte abgestellt werden. 3. Wie viele Flüchtlinge (tabellarisch nach Frauen und Männern sowie unterteilt in unter 18-jährige, 18-25-jährige und über 25-jährige; jeweilige Zahlen total und in Prozent) haben das Programm abgebrochen und aus welchen Hauptgründen ? Antwort: Seit dem 1. Juni 2016 und bis zum 31. Januar 2017 gab es insgesamt 899 (897 aus Phase 1 von BÜFAA.SH und 2 aus Phase 2 von BÜFAA.SH) Austritte aus dem Programm (entspricht 81,14 Prozent), davon 797 männliche (71,93 Prozent) und 102 (9,21 Prozent) weibliche Teilnehmende. Eine Zuordnung der Abbrecher nach Altersklassen erfolgt nicht. Mit weiteren Abbrüchen muss gerechnet werden. Hauptabbruchgründe waren Umzug oder Antritt des Integrationskurses, krankheitsbedingte Fehlzeiten, aber auch Antritt einer Arbeit oder Ausbildung bereits aus Phase 1 heraus. 4. Wohin (Einrichtungen der Wirtschaft, Einrichtungen der Kommunen, Einrichtungen der Gewerkschaften) wurden die jeweiligen Teilnehmer vermittelt und welche Tätigkeiten haben die jeweiligen Teilnehmer des Programms nach dem Übergang in den Arbeitsmarkt dort ausgeübt und wie viele üben diese Tätigkeit nach wie vor aus? Antwort: Zum Stichtag 31. Januar 2017 haben 97 Teilnehmende bereits aus der Programmphase 1 heraus eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen. Weitere 47 Teilnehmende wurden in Phase 2 (Aufnahme einer begleiteten Arbeit, Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung) vermittelt. Der Eintritt in Phase 2 konnte programmgemäß bis zum 28. Februar 2017 erfolgen. Die Branche der Arbeitgeber und die Art der bei einer Berufstätigkeit wahrgenommenen Tätigkeit werden im Rahmen der aktuellen monatlichen Statistikerhebungen nicht erfasst . Diese Informationen werden erst im Rahmen des Programmabschlus- Drucksache 18/5263 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 ses erhoben. Laut Richtlinie ist ein bestimmter zeitlicher Verbleib der Teilnehmenden in den vermittelten Arbeits- oder Ausbildungsplätzen bzw. Einstiegsqualifizierungen vorgesehen. Das Programm endet am 31. August 2017; anschließend erfolgt ein abschließendes Monitoring. 5. Wie viele Teilnehmer zählt das Programm zurzeit und wie beurteilt die Landesregierung dies? Antwort: Auf die Antworten zu Fragen 1 bis 3 sowie auf den Bericht der Landesregierung vom 1.3.2017 (Drucksache 18/5262) zum Antrag „Menschenwürdige Unterbringung sichern! Gemeinsames Konzept von Land und Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Land Schleswig-Holstein“ vom 25.09.2013 – Drucksache 18/1142(neu), zum Antrag „Halbjährlicher schriftlicher Sachstandsbericht der Landesregierung über die Umsetzung des Flüchtlingspaktes “ – Drucksache 18/3003 sowie zum Antrag „Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ – Drucksache 18/3529“ wird verwiesen. Dort wird u.a. zum aktuellen Stand der BÜFAA.SH Umsetzung berichtet (Auszug): „Ende Januar 2017 befanden sich noch 209 Teilnehmende in dem Programm. Grund für diese Entwicklung sind in der Umsetzung aufgetauchte Hemmnisse wie beispielsweise die heterogenen beruflichen und sprachlichen Vorkenntnisse und insbesondere Abgänge der Flüchtlinge aufgrund von Antritt des Integrationskurses . Das Ziel, Flüchtlinge fit zu machen für den Arbeitsmarkt, wird dennoch erreicht: Rund 50 Flüchtlinge haben bisher (Stand Januar 2017) die zweite Programmphase erreicht und konnten in Arbeit, Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung vermittelt werden. In dieser zweiten Phase werden sie weiterhin gecoacht und haben die Möglichkeit, auch ihre sprachlichen Fertigkeiten noch weiter zu verbessern. Zu den genannten bisher 50 Flüchtlingen kommen rund 100 Teilnehmende an BÜFAA.SH, die bereits aus der ersten BÜFAA-Phase heraus eine Arbeit oder Ausbildung antreten konnten. Damit ist BÜFAA.SH ein kleiner, aber wertvoller Pilot und nicht zu vernachlässigender Baustein für gelungene Integrationen in den Arbeitsmarkt.“ Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5263 5 6. Wie kostete das Programm das Land Schleswig-Holstein und wie beurteilt die Landesregierung den bisherigen Erfolg und Kosten-Nutzengesichtspunkten? Antwort: Da die Förderung sich im Wesentlichen nach der Zahl der tatsächlich besetzten Teilnehmerplätze richtet, wird gegenüber der Planung mit deutlich reduzierten Programmkosten gerechnet. Im Haushaltsjahr 2016 entstanden dem Land Maßnahmenkosten von rund 500.000 Euro sowie Kosten für den Aufgabenübertragungsvertrag mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein zur Abwicklung des Programms in Höhe von rund 136.000 Euro, die 2017 abgerechnet werden. Da das Programm noch nicht schlussgerechnet ist, können keine abschließenden Gesamtkosten benannt werden. Die Kosten werden insgesamt als angemessen bewertet. Siehe im übrigen Antworten zu Frage 5. 7. Wie hat die Landesregierung das Programm konkret begleitet und wer hat dieses gesteuert? Welche personellen Ressourcen wurden bzw. werden durch das Programm gebunden und wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Erfolg im Sinne eines erfolgreichen Übergangs von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt? Antwort: Das Programm wird im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie gemeinsam mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit verantwortet. Die Zugangssteuerung der Teilnehmenden vor Beginn der Maßnahmen erfolgte über die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter (gemeinsame Einrichtung und zugelassene kommunale Träger). Mit den Aufgaben zur Abwicklung des Programms wurde die Investitionsbank Schleswig-Holstein beauftragt. Mit den Maßnahmeträgern wurde eine enge Kommunikation gepflegt . Siehe im übrigen Antworten zu Fragen 5 und 6.