SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5264 18. Wahlperiode 2017-03-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Einsatz von Lehrkräften mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I in der Oberstufe Vorbemerkung des Fragestellers: Das Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein vom 15. Juli 2014 sieht vor, dass Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Realschulen und Lehrkräfte mit der Befähigung zu einem Lehramt an Gemeinschaftsschulen in der Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen eingesetzt werden können. Bei besonderem Bedarf können sie auch in geeigneten Bildungsgängen anderer Schularten eingesetzt werden. 1. Wie definiert das Bildungsministerium in diesem Zusammenhang „besonderer Bedarf“? Antwort: Der besondere Bedarf für den Einsatz in einer anderen Schulart ist dann gegeben, wenn der Unterricht nicht durch Lehrkräfte gedeckt werden kann, die in dieser Schulart regulär eingesetzt werden. 2 2. Wie definiert das Bildungsministerium in diesem Zusammenhang „geeignete Bildungsgänge anderer Schularten“? Antwort: Für den Einsatz von Lehrkräften des Realschullehramtes und von Sekundarschullehrkräften mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I, die zwei Fächer auf dem Niveau der Sekundarstufe I mitbringen, sind „geeignete Bildungsgänge anderer Schularten“ solche Bildungsgänge, die zum mittleren Schulabschluss führen. Ausnahmen sind in den Antworten zu den nachfolgenden Fragen beschrieben. Als „andere Schularten“ kommen vorwiegend berufsbildende Schulen in Betracht. 3. Unter welchen Voraussetzungen werden Lehrkräfte mit einer Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I in der Oberstufe eingesetzt? Antwort: Um an einer Oberstufe zu unterrichten, bedarf es grundsätzlich der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in dem betreffenden Fach. Sofern an einer Schule für den Oberstufenunterricht in einem Fach keine Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II eingesetzt werden kann, kann im Ausnahmefall eine geeignete Sekundarstufen I-Lehrkraft eingesetzt werden. 4. Welche Voraussetzungen müssen diese Lehrkräfte erfüllen, um in der Oberstufe eingesetzt werden zu können? Antwort: Die fachlich geeignete Sekundarstufen I-Lehrkraft wird im Ausnahmefall in der Oberstufe eingesetzt, sofern sie damit einverstanden ist und die Schulleitung sie für geeignet hält. 5. Ist der Einsatz von diesen Lehrkräften in der Oberstufe auf ein bis zwei Wochen zeitlich begrenzt oder werden sie dort länger eingesetzt? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5264 3 Antwort: Der Einsatz umfasst in der Regel die Dauer eines Schuljahres. Sofern durch Einstellung , Versetzung oder organisatorische Maßnahmen eine Sek. II-Fachlehrkraft für die Schule zum Halbjahreswechsel gewonnen werden kann, erfolgt ein Lehrerwechsel auch zum Schulhalbjahr. 6. Wie viele Lehrkräfte unterrichten im Schuljahr 2016/17 in welchen Fächern und Jahrgängen (11, 12, 13) der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen ohne entsprechende Sek. II-Fakultas? Antwort: An den Oberstufen der Gemeinschaftsschulen unterrichten im Schuljahr 2016/17 im Jahrgang 11 128 Lehrkräfte, im Jahrgang 12 46 Lehrkräfte und im Jahrgang 13 5 Lehrkräfte ohne entsprechende Sek. II-Fakultas. Die ohne entsprechende Sek. II-Fakultas unterrichteten Fächer sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen: Fach ohne Sek. II-Fakultas unterrichtete Fächer Jahrgang 11 Jahrgang 12 Jahrgang 13 Biologie 8 0 0 Chemie 8 1 0 Darstellendes Spiel 6 3 0 Deutsch 4 1 0 Englisch 2 0 0 Französisch 3 1 0 Geographie 4 0 0 Geschichte 3 2 0 Informatik 0 0 0 Kunst 17 11 3 Mathematik 12 4 0 Musik 7 3 0 Philosophie 5 2 0 Physik 16 6 0 Religion 4 4 0 Spanisch 2 0 0 Sport 14 7 2 Wirtschaft/Politik 5 1 0 Summe 120 46 5 4 7. Welches Ausmaß haben Lehrerwechsel vom 12. zum 13. Jahrgang angenommen ? Antwort: Voraussichtlich wird es im Sommer 2017 zwischen dem aktuellen 12. und dem kommenden 13. Jahrgang 22 Lehrerwechsel geben, weil die aktuell im 12. Jahrgang eingesetzte Lehrkraft keine Sek. II-Fakultas hat und der Kurs in Jahrgang 13 fortgeführt wird. 8. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung des Bildungsministeriums ein Lehrerwechsel nach dem 12. Jahrgang auf die Leistungen der Schülerinnen und Schüler? Antwort: In den beiden ersten Jahrgängen der Oberstufe eingesetzte Sekundarstufen I- Lehrkräfte werden durch eine Sekundarstufen II-Lehrkraft unterstützt und die neuen Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe werden durch eine Tandemschule begleitet, so dass die Schülerinnen und Schüler qualifiziert auf den 13. Jahrgang vorbereitet werden können.