SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5268 18. Wahlperiode 17-03-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sanierung der Landesstraße L 138 zwischen Brunsbüttel und Sankt Michaelisdonn II Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung hat die grundhafte Erneuerung der L138 zwischen Eddelak und Brunsbüttel auf einer Länge von rd. 1,9 Kilometern angekündigt. In der kleinen Anfrage (Drs. 18/4667) schildert die Landesregierung, dass der Ausbau der L 138 zwischen dem südlichen Ortseingang Eddelak und der Anschlussstelle mit der B 5 die Priorität 1 besitzt und derer Teilbereich der L 138 zwischen der Einmündung der L 139 in Eddelak und dem südlichen Ortseingang Eddelak zur Priorität 2 gehört, beide Teile aber gleichzeitig ausgeschrieben werden sollten. Der Teilbereich der L 138 zwischen der Einmündung der L 144 in Sankt Michaelisdonn und der Einmündung der L 139 in Eddelak gehört zur Priorität 3 und wird erst nach Fertigstellung der Teilbereiche der Prioritäten 1 und 2 realisiert. Laut Landesstraßenzustandsbericht wurde aber die vollständige Sanierung der L 138 zwischen St. Michaelisdonn und Brunsbüttel für das Jahr 2017 angekündigt. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Sanierung der L 138 im Hinblick auf den von ihr erstellten Straßenzustandsbericht und der Beantwortung der Kleinen Anfrage? Antwort: Die Sanierung der L 138 ist gemäß dem Bericht zum Zustand der Landesstraßen 2014 notwendig und daher vorgesehen. Drucksache 18/5268 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Aus welchem Grund verzögert sich die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ? Antwort: Die abschnittsweise Sanierung der L 138 trägt der Sicherstellung der örtlichen Verkehre sowie der Erreichbarkeit in der Region Rechnung. 3. Sind die Teilbereiche1 und 2 gleichzeitig Ausgeschrieben worden? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? Antwort: Die Teilbereiche 1 und 2 werden gemeinsam vergeben. Es werden zurzeit für beide Teilbereiche die Ausschreibungs-/Vertragsunterlagen erstellt. 4. Wie weit sind die Planungen bzw. die Ausschreibung für den Teilbereich 3? Antwort: Die Planungen für den Teilbereich 3 laufen. Mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wird während der Ausführung der Teilbereiche 1 und 2 begonnen . Die Maßnahmen können nicht parallel ausgeführt werden, da der Teilbereich 3 als Umleitungsstrecke für die Teilbereiche 1 und 2 dient. 5. Wann ist jeweils der Baubeginn für die Teilbereich 1,2 und 3 geplant und für wann jeweils deren Abschluss? Antwort: Der Baubeginn der Teilbereiche 1 und 2 ist für Oktober 2017 vorgesehen. Die Bauzeit für die Teilbereiche 1 und 2 wird mit ca. einem Jahr veranschlagt. Die Bauarbeiten für den Teilbereich 3 können erst nach Fertigstellung der Teilbereiche 1 und 2 beginnen (siehe Antwort zu Frage 4.). Die Bauzeit des Teilbereiches 3 beträgt ca. ein halbes bis ein dreiviertel Jahr. 6. Erwartet die Landesregierung während der Baumaßnahmen verkehrliche Beeinträchtigungen ? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht? Antwort: Die Baumaßnahme erfordert aufgrund der arbeitsrechtlichen Bestimmungen abschnittsweise Vollsperrungen der Straße.