SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5275 18. Wahlperiode 17-03-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zustand der Landesstraße 87 1. In der Drucksache 18/2066 „Zustand der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 2014“ sind die Streckenabschnitte der L87 von Rethwischdorf bis Groß Boden und von Steinhorst bis Labenz weitestgehend rot gekennzeichnet. Was bedeutet diese rote Kennzeichnung? Welche Maßnahmen wurden seit dem Erscheinen des Berichts zur Sanierung der L87 ergriffen? Antwort: Die rote Kennzeichnung bedeutet eine Überschreitung des Schwellenwertes. Bei Überschreitung des Schwellenwertes sollten nach straßenbaufachlichen Kriterien Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Im Bereich der L 87 wurden entsprechend der Darstellung in der Drucksache 18/2066 ausschließlich betriebliche Maßnahmen durchgeführt. 2. Wie stuft die Landesregierung den Zustand der L87 derzeit ein und welche Schwellenwerte ergeben sich für diese Landesstraße? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach folgenden Abschnitten (oder kleinteiliger, falls sinnvoll) zu beantworten: Rethwischdorf – Rehkoppel – An der Barnitz-Klein – Drucksache 18/5275 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Boden (Dorfstr.) – Großboden (Waldstr.) – Stubben (Kreuzung Dorfstr./Oldesloerstr.) – Rentenstraße – Steinhorst (Von Wedderkopstraße) – Labenz Antwort: Die objektive Bewertung des Fahrbahnzustandes erfolgt im Rahmen der seit 2005 flächendeckend alle 4 Jahre durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB). Die aktuelle ZEB wurde im Jahr 2013 durchgeführt und war Basis des Berichtes zum Zustand der Landesstraßen 2014 (Drucksache 18/2066). Die Messungen im Rahmen der ZEB 2017 werden voraussichtlich im April 2017 beginnen . Die Ergebnisse der Messungen werden 2018 vorliegen. Demzufolge kann eine Bewertung objektiv nur auf Basis der Messergebnisse des Jahres 2013 erfolgen: Rethwischdorf - Rehkoppel: sanierungsbedürftig / Zustandswerte überwiegend 4,5 - 5,0, Rehkoppel - An der Barnitz: sanierungsbedürftig / Zustandswerte überwiegend 4,5 - 5,0, An der Barnitz - Kleinboden (Dorfstr.): sanierungsbedürftig / Zustandswerte überwiegend 4,5 - 5,0, Kleinboden (Dorfstr.) - Großboden (Waldstr.): sanierungsbedürftig / Zustandswerte überwiegend 4,5 - 5,0, Großboden (Waldstr.) - Stubben (Kreuzung Dorfstr./Oldesloerstr.): Sanierungsbedarf absehbar / Zustandswerte überwiegend 1,5 - 4,49, Stubben (Kreuzung Dorfstr./Oldesloerstr.) - Rentenstraße: Sanierungsbedarf absehbar / Zustandswerte überwiegend 1,5 - 4,49, Rentenstraße – Steinhorst (Von Wedderkopstraße): sanierungsbedürftig / Zustandswerte überwiegend 4,5 - 5,0, Steinhorst (Von Wedderkopstraße) – Labenz: sanierungsbedürftig / Zustandswerte überwiegend 4,5 - 5,0. 3. Wie ist der aktuelle Stand der Planung zur Sanierung der L87? Antwort: Die Landesregierung hat den Bericht zum „Zustand der Landesstraßen in Schleswig- Holstein 2014“ (Drucksache 18/2066) vorgelegt, in dem neben der Zustandserfassung und -bewertung der Landesstraßen auch das unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittelansätze aufgestellte Erhaltungsprogramm bis 2017 enthalten ist. Da der über Jahrzehnte angewachsene Erhaltungsstau nur schrittweise Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5275 3 abgebaut werden kann, muss für die Erhaltungsprogrammplanung eine klare Prioritätenreihung vorgenommen werden. Wesentliche Kriterien für die Prioritätenreihung sind neben dem jeweiligen Zustand die Verkehrsbelastung (> 5.320 Kfz/24 h) und / oder die Netzfunktion (Verbindung zentraler Orte, zwischen denen keine Bundesstraße verläuft) einer Straße. Da die L 87 aufgrund ihrer untergeordneten Verkehrsbedeutung und fehlenden Netzfunktion als Landesstraße in der Fläche eingestuft ist, wurde entsprechend den Festlegungen im Bericht zum Zustand der Landesstraßen 2014 noch keine Planung begonnen . 4. Hat die Landesregierung auf der L87 eine Überprüfung von baulichen oder verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durchgeführt, die sich aus den Schwellenwerten ergeben? Falls ja, zu welchen Ergebnissen ist die Landesregierung gekommen? Falls nein, wann ist ggf. eine Überprüfung geplant und warum ist diese bisher nicht erfolgt? 5. Gibt es auf besagter Strecke schon heute Verkehrsbeschränkungen aufgrund von Straßenschäden? Falls ja, wo befinden sich diese Straßenschäden? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet : Nicht nur der angesprochene Landesstraßenabschnitt, sondern das gesamte Landesstraßennetz wird unabhängig von den Zustandswerten ständig durch den Straßenbetriebsdienst des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) beobachtet. Bei auftretenden Verkehrsgefährdungen werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht entsprechende Maßnahmen ergriffen. Demzufolge wird in folgenden Teilabschnitten der L 87 mit entsprechender Beschilderung auf vorhandene Gefahrenstellen in Verbindung mit Straßenschäden hingewiesen : Abschnitt 010, km 0,000 – 2,900 (Rethwisch – Groß Boden), Abschnitt 025, km 0,000 – 3,537 (Groß Boden - Klein Boden – Stubben), Abschnitt 050, km 0,000 – 0,380 (OD Steinhorst), Abschnitt 060, km 0,000 – 2,300 (Steinhorst – Labenz). Die vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Abschnitten 010, 025 und 050 auf 50 bzw. 60 km/h sind in den örtlichen Gegebenheiten begründet und stehen nicht im Zusammenhang mit Straßenschäden. Drucksache 18/5275 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 6. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit hinsichtlich einer Sanierung der Landesstraße und wann ist mit einer Sanierung der L87 zu rechnen? Antwort: Eine Sanierung der L 87 ist aufgrund des Zustandes erforderlich, aber vor dem Hintergrund der zwingend notwendigen Prioritätensetzungen zum Erhalt des Landesstraßennetzes in absehbarer Zeit nicht darstellbar. 7. Welche Überlegungen seitens der Landesregierung haben dazu geführt, die L87 nicht im Erhaltungsprogramm der Landesstraßen 2014-2017 zu berücksichtigen ? Antwort: Entsprechend der in der Antwort zu Frage 3 erläuterten Prioritätensetzung war eine Berücksichtigung im Erhaltungsprogramm 2014 – 2017 nicht möglich.