SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5281 18. Wahlperiode 2017-03-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Auswirkungen des neuen Gastschulabkommens mit der Freien- und Hansestadt Hamburg 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob es in Hamburg eine Dienstanweisung an die Schulen gibt, wie mit der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Schleswig-Holstein zu verfahren ist? Wenn ja: Wie lautet diese Dienstanweisung und steht sie nach Ansicht der Landesregierung im Einklang mit dem neuen Gastschulabkommen zwischen HH und SH? Wenn nein: Würde eine Dienstanweisung, nach der Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein nur zu allerletzt aufgenommen werden dürfen, nach Ansicht der Landesregierung im Einklang mit dem neuen Gastschulabkommen stehen? Antwort: Dem Bildungsministerium ist bekannt, dass in einer „Handreichung zur Organisation der Aufnahme in Klasse 5 der weiterführenden Schulen (Stand Januar 2017)“ u.a. darauf hingewiesen wird, dass „zunächst alle Schülerinnen und Schüler aus Hamburg mit einem Schulplatz zu versorgen sind“. Dieser Hinweis steht mit der Regelung in Artikel 1 Satz 1 des Abkommens vom 2. September 2016, wonach den Schülerin- Drucksache 18/5281 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 nen und Schülern mit Wohnsitz oder Ausbildungsstätte im jeweils anderen Bundesland der Zugang zu den in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft stehenden Schulen „im Rahmen freier Kapazitäten“ gewährt wird, im Einklang. 2. Steht nach Auffassung der Landesregierung die Nichtberücksichtigung von Härtefällen und Geschwisterregelungen im Einklang mit dem neuen Gastschulabkommen ? Antwort: Die Nichtberücksichtigung von Geschwisterkindern steht nach Auffassung des Bildungsministeriums sowohl mit dem Gastschulabkommen von 2010 als auch mit dem Gastschulabkommen von 2016 im Einklang. Soweit sich Eltern auf das Vorliegen eines Härtefalles berufen, ist es nach Auffassung des Bildungsministeriums und der Hamburger Bildungsbehörde unabhängig von einer Regelung hierzu im jeweiligen Gastschulabkommen geboten, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. über die Aufnahme in die gewünschte Schule unter Erweiterung der Aufnahmekapazität oder in eine andere als die gewünschte Schule des jeweils anderen Bundeslandes zu entscheiden. 3. Nach Medienberichten haben sich für das Schuljahr 2017/18 insgesamt 217 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein für die fünfte Klasse einer weiterführenden Schule in Hamburg angemeldet. a. Wurden diese Schüler alle angenommen? i. Wenn nein: Wie viele wurden abgelehnt? (bitte tabellarische Aufschlüsselung nach Heimatort und Schule) ii. Wenn ja: Gab es über die Zahl von 217 hinaus Anmeldungen, die nicht berücksichtigt werden konnten? (bitte tabellarische Aufschlüsselung nach Heimatort und Schule) Antwort: Das Aufnahmeverfahren für die staatlichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg ist nicht abgeschlossen. Der Zeitplan für das Aufnahmeverfahren in der Freien und Hansestadt Hamburg sieht vor, die Bescheide über Aufnahme oder Ablehnung Mitte April zu versenden. Soweit in den Medien darüber berichtet wurde, 3 dass Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein nicht an der gewünschten Schule aufgenommen würden, beruht dies auf einem vorsorglichen Hinweis der Hamburger Bildungsverwaltung aufgrund der hohen Zahl von Anmeldungen an bestimmten Schulen von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Hamburg und der daher zu erwartenden Ablehnung. Die Hamburger Bildungsbehörde ist im Rahmen des noch laufenden Aufnahmeverfahrens bestrebt, eine Lösung zu finden, die den Interessen der Schülerinnen und Schüler aus Barsbüttel gerecht wird. 4. Hält die Landesregierung vor dem Hintergrund dieser Anmeldezahlen die jährliche Pauschalzahlung von 13,4 Mio. Euro für angemessen? Antwort: In Anwendung des Abkommens von 2010 besuchten z.B. im Schuljahr 2015/16 ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein staatliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Pauschalzahlung für das Jahr 2015 betrug 13,2 Mio. Euro. Aufgrund der erweiterten Zugangsmöglichkeiten des Abkommens von 2016 ist zu erwarten, dass die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die eine staatliche Hamburger Schule im Schuljahr 2017/18 besuchen, höher als im Schuljahr 2015/16 liegen wird. Die Landesregierung hält die jährliche Pauschalzahlung von 13,4 Mio. Euro daher für angemessen.