SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5286 18. Wahlperiode 21.03.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Förderung von Jugendverbänden der politischen Parteien 1. Welche Aktivitäten bzw. Tätigkeiten der Jugendverbände der politischen Parteien können durch den Ring politischer Jugend gefördert werden, und wie hoch ist der ggf. vorhandene Eigenanteil (bitte detailliert aufführen)? Antwort Der Verband der politischen Jugend Schleswig-Holstein (VPJ), in dem verschiedene Jugendverbände der politischen Parteien Mitglied sind, erhält für seine politische Jugendarbeit eine institutionelle Förderung in Höhe von 77.000 € in 2017 (2016: 67.000 €). 2. Welche Vorhaben der Parteijugenden sind im Haushaltsjahr 2016 gefördert worden ? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt Jugendverband, Beschreibung des Vorhabens, Zeitraum, Zielgruppe und erreichten Teilnehmern zu beantworten. Antwort entfällt, siehe Antwort zu Frage 1. Drucksache 18/5286 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Ist eine Evaluation bezüglich der Mittelverwendung, der Förderungshöhe, der Förderrichtlinie etc. geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort Die Evaluation erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung; eine Förderrichtlinie ist in der Entwicklung und soll in 2017 veröffentlicht werden. 4. Wie viele Jugendliche sind insgesamt im Ring politischer Jugend organisiert und wie wird diese Information erhoben, und wie hoch ist die Förderungshöhe pro Mitglied auf der Grundlage des Haushaltsansatzes 2016 und 2017? Antwort Der Ring politischer Jugend ist hier nicht bekannt; der Verband politischer Jugend (VPJ) wird institutionell gefördert (s. Antwort zu Frage 1). Mitglied im VPJ sind solche Verbände, die von den politischen Parteien in Schleswig-Holstein als jeweiliger Jugendverband anerkannt sind und deren Mutterpartei entweder im Schleswig- Holsteinischen Landtag oder im Deutschen Bundestag als eigenständige Fraktion oder Gruppe vertreten ist, zur Zeit sind dies: Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein, die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein, die Junge Union Schleswig-Holstein, die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten und der SSWUngdom. 5. Welche Kriterien für eine Förderung der Jugendverbände werden gestellt? Antwort Die Jugendverbände werden nicht direkt gefördert (s. Antwort zu Frage 1). 6. Ist ein Nachweis der Existenz und der Aktivität der Jugendverbände erforderlich und wie muss dieser erbracht werden? Muss hierbei Auskunft über Mitglieder und personenbezogene Daten erteilt werden und welche besonderen Maßnahmen zum Datenschutz der Verbandsmitglieder werden ergriffen? Antwort Entfällt, siehe Antwort zu Frage 3. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben, nur die Daten des VPJ. 7. Gibt es eine Förderung der kommunalen Gliederungen der Parteijugendorganisationen und deren Verbände – Wenn ja, wie erfolgt diese? Drucksache 18/5286 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 Antwort Nein.