SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 53 18. Wahlperiode 17.07.2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Mittel für Sexual- und Gewaltstraftätertherapien Vorbemerkungen: Gemäß Pressemitteilung vom 26.06.2012 stellt das Justizministerium mit Wirkung vom 1. Juli 2012 für das laufende Haushaltsjahr weitere finanzielle Mittel für Sexual- und Gewaltstraftätertherapien bereit. Die zusätzlichen Mittel stünden aufgrund geringerer Ausgaben für Therapiemaßnahmen im Vorjahr zur Verfügung. 1. Über welche Haushaltsstelle erfolgt die Mittelbereitstellung? Antwort: Die Mittelbereitstellung erfolgt aus Titel 0902 - 684 09 „Förderung von Therapie- und Beratungsangeboten für Sexual- und Gewaltstraftäter“ der Maßnahmegruppe 01. 2. Sind die geringeren Ausgaben des Vorjahres bei der identischen Haushaltsstelle eingetre- ten? a. Wenn nein: Bei welcher Haushaltsstelle sind Minderausgaben angefallen? 3. Seit wann ist bekannt, dass die Ausgaben für Therapiemaßnahmen im Jahr 2011 die be- reitgestellten Haushaltsmittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen haben? 4. Wie wurde beim Jahresabschluss 2011 mit diesem Sachverhalt verfahren? Drucksache 18/ 53 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort auf die Fragen 2, 3 und 4: Die Zuwendungsempfänger sind gemäß Nr. 7.3.1 der geltenden Förderrichtlinien gehalten , den Nachweis der Verwendung bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen. Im Mai 2012 wurde im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung 2011 festgestellt, dass die in 2011 aus dem Tit. 0902 - 684 09 an Zuwendungsempfänger ausgezahlten Beträge nicht im vollen Umfang verwendet wurden. Die Rückflüsse aus Vorjahren werden bei Tit. 0902 - 119 04 vereinnahmt (s. a. Titelerläuterung). Aufgrund bestehender Haushaltsvermerke dürfen diese Rückflüsse für Mehrausgaben bei den Titeln 0902 - 684 06 und 0902 - 684 09 der Maßnahmegruppe 01 verwendet werden. 5. Führt die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im 2. Halbjahr 2012 zu einer Erhöhung der Neuverschuldung des laufenden Haushaltsjahres oder werden dazu Kreditermächtigungen des Vorjahres herangezogen? Antwort: Nein, die Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel führt weder zu einer Erhöhung der Neuverschuldung des laufenden Haushaltsjahres noch werden Kreditermächtigungen des Vorjahres hierfür herangezogen.