SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5311 18. Wahlperiode 2017-03-07 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der PIRATEN-Fraktion Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Maßnahmen durch die Landesregierung Drucksache 18/5060 Federführend ist der Ministerpräsident Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Regierungskoalition aus SPD-Bündnis90/Die Grünen und SSW hat nach der Landtagswahl 2012 mit dem Koalitionsvertrag „Bündnis für den Norden-Neue Horizonte für Schleswig-Holstein“ einen Aufgabenkatalog für die 18. Legislaturperiode erstellt. Der von der Koalition verkündete „Neue Politikstil“ beinhaltet auch eine Bestandaufnahme bis zur anstehenden Landtagswahl im Mai 2017 und der bisher geleisteten Arbeit der Regierungskoalition. Vorbemerkung der Landesregierung: Auf der Basis des Koalitionsvertrages 2012-2017 „Neue Horizonte für Schleswig- Holstein“ hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung vom 13. Juni 2012 die Leitlinien für das Arbeitsprogramm der Landesregierung festgelegt. Darüber hinaus hat auch das Parlament durch seine Gesetzgebungsvorhaben und die Haushaltsgebung maßgeblichen Anteil an der Umsetzung des Koalitionsvertrages geleistet . Die Landesregierung hat seit 2012 die Aufgaben der Exekutive kontinuierlich umgesetzt. Dies wird deutlich gemacht in den zahlreichen Berichten, beantworteten Großen und kleinen Anfragen gegenüber dem Landtag sowie in der Regierungserklärung vom 12. November 2014 „Zweieinhalb Jahre Rot-Grün-Blau – Erfolgreiche Arbeit für unser Land“, deren Schwerpunkte in der im Februar 2015 veröffentlichten Halbzeitbilanz der Landesregierung „Erfolgreiche Arbeit für unser Land“ zusammengefasst sind. (http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Service/Broschueren/Broschueren _Stk/STK_SH_Erfolgreiche_Arbeit1_2014.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Neben den Arbeitsaufträgen aus dem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung Herausforderungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Koalitionsvertrages in dem Umfang noch nicht absehbar waren, wie beispielsweise die Aufnahme und Integration Geflüchteter, angenommen und erfolgreich umgesetzt. Die folgende Beantwortung der Großen Anfrage stellt keine abschließende Auflistung zu den einzelnen Fragen der Umsetzung des Koalitionsvertrages dar, sondern beantwortet die 187 Fragen entsprechend den vorliegenden und in der Kürze der Zeit zur Verfügung stehenden Daten und Kenntnisse. 1. Allgemein 1.0.1. Wie wurden die Kern- und Zukunftsaufgaben, die das Land unverzichtbar wahrnehmen muss, definiert? Welche Kern- und Zukunftsaufgaben das Land wahrnehmen muss, ist in unserer parlamentarischen Demokratie das Ergebnis eines gesellschaftlichen Dialogs und wird alle fünf Jahre durch den Ausgang der Landtagswahlen manifestiert. Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig- Holsteins haben bei der Landtagswahl am 6. Mai 2012 den im Wahlkampf präsentierten politischen Zielen von SPD, Bündnis ´90/Die Grünen und dem SSW eine parlamentarische Mehrheit und somit diesen Parteien den Regierungsauftrag gegeben. Siehe auch LT-Drs. 18/2637. Der Entwurf der Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030, der in einem umfassenden Dialogprozess erarbeitet wurde, definiert in elf strategischen Leitlinien die Handlungsfelder und Handlungsansätze bis 2030, in denen die größten Chancen, aber auch die größten Herausforderungen für Schleswig-Holstein liegen. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 3 1.0.2. Wie wird die Erledigung der Landesaufgaben an den zu definierenden Zielen und überprüfbaren Zielvorgaben gemessen und wie wird der Einsatz der Haushaltsmittel hierfür definiert? Die Aufgaben werden durch Gesetzes- und andere Initiativen der Landesregierung , durch solche aus der Mitte des Landtags oder auch durch Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten und anderer Kabinettsmitglieder konkretisiert. Weitere Konkretisierungen nimmt im parlamentarischen Prozess der Landtag vor, insbesondere mit seinen Entscheidungen über Gesetze und den Landeshaushalt. Die Landesentwicklungsstrategie 2030 (LES) formuliert die Leitlinien der nächsten Jahre in den bestehenden Haushalten und Verwaltungsstrukturen . Sie bildet ein Zielsystem über Legislaturperioden hinaus, das jedoch kontinuierlich an die neuen Entwicklungen und Herausforderungen angepasst wird. Die vorhandenen Teilstrategien und Förderprogramme werden im Hinblick auf die strategischen Leitlinien der LES fortlaufend überprüft und gegebenenfalls angepasst. Hierzu wird künftig im Rahmen von Kabinettsvorlagen durch einen eigenen Prüfpunkt die Kohärenz von Kabinettsbeschlüssen mit der LES abgeglichen und sichergestellt. Die LES wird darüber hinaus einmal in der Legislaturperiode evaluiert. Auf der Basis der Indikatoren in der LES und weiterer Indikatoren wird die Landesregierung in einem eigenen Fortschrittsbericht darstellen, welche Veränderungen und welche notwendige Ergänzungen oder Anpassungen sich in den verschiedenen Handlungsfeldern abzeichnen. Dieser bildet auch eine Grundlage für den Einsatz künftiger Haushaltsmittel. 1.0.3. Gibt es regelmäßige Evaluationen zur Erfüllung der Ziele und Zielvorgaben ? Die Landesregierung prüft laufend die Erfüllung der eigenen Ziele und Zielvorgaben. Auch die Überprüfung der Leistungsstandards ist eine permanente Aufgabe. So führen beispielsweise die Einsparvorgaben des Stellenabbauprogramms zu einer laufenden Überprüfung und Optimierung von Geschäftsprozessen. Zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie werden Controlling-Maßnahmen der Landesregierung auf das notwendige Maß beschränkt. In diesem Rahmen finden Qualitätsprüfungen ressortabhängig in verschiedenster Form statt. Siehe auch Antwort zu Frage 1.0.2. 1.1. Verwaltung 1.1.1. Welche gemeinsamen Vorschläge zu einer weiteren Reform der Verwaltungen wurden zusammen mit den Kommunen entwickelt, um Einsparungen in den jeweiligen Haushalten zu erzielen? 1.1.2. Welche Einsparungen können oder konnten damit konkret erzielt werden ? 1.1.3. Wie wurden die Verwaltungsstrukturen dabei effizienter gestaltet? Die Fragen 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3. werden auf Grund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Nach § 13 Absatz 4 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) können bis zu 0,5 Millionen Euro für Sonderbedarfszuweisungen an Gemeinden, Kreise, Ämter und Zweckverbände für Projekte zur modellhaften Erprobung neuer Formen der Verwaltungsorganisation nach Anhörung der Landesverbände der Gemeinden und Kreise gewährt werden. Seit 2012 wurden für folgende Projekte , in denen auch Einsparungen geprüft wurden, Sonderbedarfszuweisungen gem. § 13 Absatz 4 FAG gewährt: Welche gemeinsamen Vorschläge zu einer weiteren Reform der Verwaltungen wurden zusammen mit den Kommunen entwickelt, um Einsparungen zu erzielen? Welche Einsparungen können oder konnten damit konkret erzielt werden? Wie wurden dabei Veraltungsstrukturen effizienter gestaltet? Projekt „Fusion Uetersen- Tornesch“ Zur Klärung der Frage einer möglichen Funktion wurde von den Städten Uetersen und Tornesch ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Vor- und Nachteile einer möglichen Fusion herausgearbeitet hat. Dazu zählten auch mögliche Einsparungen bzw. die effizientere Gestaltung der Verwaltungsstrukturen . Zur Frage der Fusion wurden in Tornesch und Uetersen am 22.09.2013 Bürgerentscheide durchgeführt. Während in Uetersen eine Fusion befürwortet wurde, wurde in Tornesch eine Fusion abgelehnt. Pilotprojekt „Neues Kommunales Rechnungswesen in Schleswig-Holstein (NKR-SH)“ Unterstützung der schleswig-holsteinischen Kommunen bei der Einführung und Koordination des neuen kommunalen Rechnungswesens (Doppik). Durch die Unterstützung können Einsparungen in nicht bezifferbarer Höhe erzielt werden und Verwaltungsstrukturen effizienter gestaltet werden Projekt „Kommunales Benchmarking “ der schleswigholsteinischen Kreise Das Projekt der schleswig-holsteinischen Kreise hat zum Ziel, bestehende Arbeitsprozesse zu hinterfragen und zu verbessern. Dieses bietet auch die Möglichkeit, Einsparungen zu erzielen und Verwaltungsstrukturen effizienter zu gestalten. Ein Abschlussbericht liegt noch nicht vor. Projekt „Gemeinsames Dienstleistungszentrum Stadt Heide /Kreis Dithmarschen - Erarbeitung und Zusammenstellung aller Grundlagen für die Entscheidung zur Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Dienstleistungszentrums Ziel des Projekts der Stadt Heide und des Kreises Dithmarschen ist die Erarbeitung und Zusammenstellung aller Grundlagen für die Entscheidung der Ratsversammlung und des Kreistages zur Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Dienstleistungszentrums der Stadt Heide und des Kreises Dithmarschen, in dem durch kooperative Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben und anderen geeigneten Aufgaben der Projektpartner Synergien gehoben werden und das den neuesten Anforderungen an Kundenorientierung und Wirtschaftlichkeit Rechnung trägt. Die Erarbeitung der Grundlagen ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Pilotprojekt gegen Katzenelend in Schleswig-Holstein Förderung der interkommunalen Kooperation von Ehrenämtlern (Tierschutzverbände, Tierheime), Tierärzten und Hauptamt (Ordnungsämter). Durch die Kastration von über 7.400 Katzen können Kosten für die Fundtierunterbringung eingespart werden. Für zukünftige Aktionen zur Katzenkastration kann auf Erfahrungen der interkommunalen Kooperation zurückgegriffen werden. 1.1.4. Wo konnte in den Verwaltungen des Landes ein Aufgabenabbau stattfinden und wo wurden mehr Aufgaben gebündelt? Mit dem Beschluss der Neufassung des Landesplanungsgesetzes und die Aufhebung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes hat der Landtag am 24. Januar 2014 das Gesetz zur Änderung landesplanungs- Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 5 rechtlicher Vorschriften (LaPlaÄndG) zurückgenommen, das eine Kommunalisierung der Regionalplanung vorsah. Durch die Rücknahme wurde der landesplanerisch geltende Rechtszustand vom Frühjahr 2012 wiederhergestellt , wonach sowohl die Aufstellung der Regionalpläne als auch deren Vollzug in staatlicher Zuständigkeit liegen und in der Landesplanungsbehörde gebündelt werden. Im Rahmen des Projekts KoPers wurden in einer Prozessagenda für den Bereich der Aufgaben des Personalmanagements (Personalverwaltung und Abrechnung) Vorschläge für eine Zentralisierung und Bündelung von Aufgaben erarbeitet. Mit Kabinettsbeschluss vom 19. Januar 2016 wurden die Vorschläge verbindlich angenommen, die Umsetzung läuft. Es wurde im Zuge des Stellenabbaupfades in den Ressorts eine detaillierte Analyse eines möglichen Aufgabenabbaus durchgeführt (z.B. über den Rahmenvertrag Organisationsuntersuchung.), s. Bericht der Landesregierung LT-Drs. 18/4812. In der 18. Wahlperiode wurden bzw. werden bisher 24 Untersuchungen im Bereich der Ablauf- und Aufbauorganisation durchgeführt. Im Rahmen der abgeschlossenen Organisationsuntersuchungen wurden überwiegend Verbesserungen der Qualität der Verwaltungsabläufe und -strukturen sowie Optimierungen der Personalbemessung erarbeitet. Zum Teil sind Umsetzungsprojekte der Untersuchungen noch nicht abgeschlossen . Darüber hinaus wurden wichtige Aufgaben des Landes gebündelt , um eine wirtschaftlichere Verwaltungsarbeit zu gewährleisten. Im Bereich der IT wurden und werden weiterhin operative IT-Aufgaben bei Dataport gebündelt, die bisher in der Landesverwaltung wahrgenommen wurden. So sind mit den Programmen zur Reorganisation der IT unter Verlagerung operativer IT-Aufgaben zu Dataport in der Steuerverwaltung (SteuerPC: ca. 5.000 Arbeitsplätze (APe)), der Landespolizei (PITA: ca. 5.000 APe) und im Zuständigkeitsbereich des MELUR (ZeBIS: ca. 2.000 APe) bereits umfangreiche Aufgabenanalysen mit Personalbezug vorgenommen und auch mit Aufgabenverlagerungen Richtung Dataport umgesetzt worden. Mit dem Projekt „Neue IT-Organisation Justiz “ (ca. 5.000 APe) werden entsprechende Überlegungen im Bereich der Gerichte, Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs vorgenommen. Somit ist die IT-Organisation von den ca. 25.000 APen in der Landesund Justizverwaltung in Schleswig-Holstein bereits für 17.000 APe (also 68%) in entsprechenden Projekten analysiert bzw. bereits umgesetzt. Für die IT-Aufgaben der verbliebenen 32% wird das in der Entstehung befindliche +1.FMD – Konzept für eine weitere Aufgabenbündelung an zentraler Stelle bzw. einen Aufgabenabbau in der Landesverwaltung sorgen . Durch Änderung der Landesverordnung über die zuständigen Behörden und Stellen nach dem Straßenverkehrsrecht wird der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) ab dem 1. Juli 2017 zentrale Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Großraum- und Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Schwerlasttransporte. Dadurch werden die Aufgaben der Anhörung und Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten im LBV.SH zusammengefasst. Bisher sind die Kreise und kreisfreien Städte für das Genehmigungsverfahren zuständig; der LBV.SH wird im Rahmen der Anhörung beteiligt. Durch die Aufgabenbündelung sollen die Genehmigungsverfahren effizienter abgewickelt werden. Darüber hinaus zielt die Zusammenfassung der Aufgaben darauf ab, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Prozesse sicher und in hoher Qualität anbieten sowie alle Prozessschritte transparent und nachvollziehbar anbieten zu können. Im Bereich des Finanzministeriums wurden u.a. diese Aufgaben neu strukturiert: - Bündelung der Zuständigkeiten für Bank- und Kreditwesen, Kapitalmarktrecht , Börsen- und Wertpapierrecht im FM in 2014 (Zusammenführung der bisher von MWAVT und FM wahrgenommenen Aufgaben) - Errichtung der Stabsstelle Innenrevision im FM in 2015 (Bündelung von bisher in allen Abteilungen des FM und in der Landeskasse wahrgenommenen Aufgaben) - Wegfall der Aufgabe „Vorschüsse an Mitarbeiter*innen gewähren “ durch Aufhebung der Vorschussrichtlinien zum 31.12.2016. - Bündelung der Aufgaben IT-Sicherheitsbeauftragter und behördlicher Datenschutzbeauftragter für die Dienststellen FM und Landes-kasse beim AIT in 2017. - Durch Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (BGBl. 2009 I S. 606) ist die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeug-steuer ab 1. Juli 2009 auf den Bund übergegangen. Noch bis zum 30. Juni 2014 haben die Finanzämter übergangsweise die Kraftfahrzeugsteuer im Wege der Organleihe gegen Kostenerstattung weiter verwaltet; seit dem 1. Juli 2014 ist nunmehr ausschließlich die Bundeszollverwaltung zuständig. - Auf der Grundlage des Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVOBl. Schl.-H. 2014 S. 126) wird das „Große Spiel“ von der Spielbankrevision nur noch gelegentlich am Spieltisch überwacht. Im Übrigen wird dessen Überwachung auf Videoaufzeichnungen gestützt. - In der Steuerverwaltung des Landes ist im Rahmen des Projekts „Zukunft Steuerverwaltung 2020“ die gesamte Organisation auf den Prüfstand gestellt und diese an die sich verändernden Anforderungen der Zukunft angepasst und neu ausgerichtet worden. Hierbei sind zum Zwecke der Effizienzsteigerung der Bearbeitung und zur Erzielung von Synergieeffekten o Aufgaben der Finanzämter z.T. landesweit auf ein Finanzamt konzentriert worden (z.B. Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenbearbeitung , Bearbeitung der Steuerfälle der beschränkten Einkommensteuerpflicht, Sachverständigenwesen), o Finanzamtsaufgaben amtsübergreifend bei einzelnen Finanzämtern gebündelt worden (Bearbeitung der land- und forstwirtschaftlichen Steuerfälle), o innerhalb der Finanzämter Aufgaben konzentriert worden (z.B. Zusammenführung der bisher getrennten Dienststellen Finanzkasse , Vollstreckungsstelle, Stundungs- und Erlass-stelle sowie Haf- Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 7 tungsstelle zu einheitlichen Erhebungsstellen, Einrichtung Zentraler Aufteilungs- und Insolvenzdienststellen) sowie o die engere Zusammenarbeit der Finanzämter in sog. Kooperationsräumen eingeführt worden (z.B. amtsübergreifende Zusammenarbeit im Betriebsprüfungsbereich, amtsübergreifende Arbeitsaushilfen im Innendienst). 1.1.5. Welche Verwaltungsreformen der Vorgängerregierungen wurden mit welchem Ergebnis fortgeführt? Im Bereich der Steuerverwaltung wurde das im Januar 2010 gestartete Projekt „Zukunft Steuerverwaltung 2020“ konsequent fortgeführt (vgl. Tz. 1.1.4 und Tz. 4.3.9). Viele Einzelmaßnahmen dieses Projekts sind in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt worden. Insgesamt konnten bzw. können von den - nach dem Stellenabbaupfad - auf die Steuerverwaltung entfallenden Stelleneinsparungen rund 120 Stellen durch die Strukturmaßnahmen dieses Projekts aufgefangen werden. 1.1.6. Was versteht die Landesregierung unter gestraffter Aufgabenerledigung und wie und in welchen Bereichen wurde die Aufgabenerledigung gestrafft ? Eine straffe Aufgabenerledigung bedeutet: Wegfall von Doppelarbeit und Wegfall von Medienbrüchen in Arbeitsabläufen. Umgesetzt werden soll dies zunächst im Bereich der Personalverwaltung und Abrechnung. Durch die unter 1.1.4 beschriebene und in weiten Bereichen umgesetzte IT-Aufgabenbündelung an zentraler Stelle bzw. IT-Aufgabenabbau in der Landesverwaltung ist erreicht worden, dass die Verwaltung sich mit fachspezifischen Aufgaben ihrer Kernkompetenz und nicht mit dem Betrieb der IT beschäftigt. Diese IT-Aufgaben werden beim IT-Dienstleister Dataport gebündelt. Für den Bereich der Steuerverwaltung: vgl. Tz. 1.1.4 und Tz. 1.1.5. (Projekt „Zukunft Steuerverwaltung 2020“). 1.1.7. Wo wurden Mehrfachzuständigkeiten in den Verwaltungen gebündelt und in welchen Bereichen bestehen Mehrfachzuständigkeiten noch immer? 1.1.8. Was unternimmt die Landesregierung, um Mehrfachzuständigkeiten weiter abzubauen und gibt es Bereiche, bei denen Mehrfachzuständigkeiten sinnvoll sind? 1.1.9. Grundlage für den Personalabbau sollte eine signifikante Reduzierung von Aufgaben und Doppelstrukturen innerhalb der Landesverwaltung und zwischen Landes- und Kommunalverwaltungen unter Berücksichtigung der Konnexität im Koalitionsvertrag sein. Wo wurde seit 2012 Personal auf dieser Grundlage abgebaut (Auflistung nach den entsprechenden Stellenplänen der verschiedenen Ressorts)? Die Fragen 1.1.7. - 1.1.9. werden auf Grund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Mehrfachzuständigkeit bedeutet, dass verschiedene Behörden verschiedene Zuständigkeiten innerhalb eines Sachzusammenhangs erledigen; Mehrfachzuständigkeit bedeutet somit nicht, dass verschiedene Behörden dieselben Aufgaben erledigen. Die Landesregierung verweist auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen „Bürokratieabbau in Schleswig-Holstein“ (LT-Drs. 18/4035), insbesondere in Bezug auf die Fragen 1.1.7. und 1.1.8. und „Mehrfachzuständigkeiten “ (LT-Drs. 18/2636), in Bezug auf die Frage 1.1.9. Beide Kleinen Anfragen geben umfänglich Auskunft über die vielfältigen Initiativen und Unternehmungen der Landesregierung. Auch wenn die erfassten Zeiträume – allerdings nur unwesentlich – voneinander divergieren , korrelieren sie jedoch in ihrem Ergebnis. Im Hinblick auf das stellenmäßige Ergebnis (s. Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage (LT-Drs. 18/2636)) dauert der Prozess weiter an. Im März 2014 wurden die Zuständigkeiten für die Themen Bank- und Kreditwesen und Börsen- und Wertpapierwesen vom MWAVT in das FM verlagert. Seither ist das Thema Börsen- und Wertpapierwesen ausschließlich im FM verortet. Das Thema Bank- und Kreditwesen ist federführend im FM angesiedelt, jedoch werden Angelegenheiten des Bankund Kreditwesens wegen der Bedeutung für die Unternehmen insbesondere unter wirtschaftspolitischem Blickwinkel nach wie vor im MWAVT behandelt (beispielsweise Finanzierungsbedingungen für KMU). Die diesbezüglichen Überschneidungen der Aufgaben und Tätigkeiten der beiden Ministerien sind jedoch gering, so dass eine „Mehrfachzuständigkeit “ im Sinne einer Doppelbearbeitung nicht vorliegt. Im MWAVT ist die Versicherungsaufsicht angesiedelt, die die Einhaltung der Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes überwacht. Die berufsständischen Versorgungswerke des Landes unterliegen dieser Versicherungsaufsicht und zugleich der Rechtsaufsicht des jeweils zuständigen Fachministeriums. Insoweit kann nicht von einer Doppelzuständigkeit gesprochen werden. Im Bereich Steuerrecht und -politik ist das FM zumeist federführend. Gleichwohl ist im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie eine Zuständigkeit für „Steuern und Abgaben der Wirtschaft“ eingerichtet . Eine vergleichbare Zuständigkeit gibt es im BMWI und in jedem für Wirtschaft zuständigen Landesministerium. Dass Fragen der Besteuerung , insbesondere der Unternehmensbesteuerung, für Unternehmen von großer Bedeutung sind, bedarf keiner näheren Erklärung. Auch werden nahezu alle Steuerrechtsvorhaben im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates beraten. Die Landesregierung verweist zudem auf die Antworten auf die Fragen 1.1.4 und 1.1.6. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 9 1.1.10. Wie viele Abteilungen der Landesverwaltung gab es zu Beginn der Legislaturperiode und gibt es aktuell? Im September 2012 gab es 40 Abteilungen, deren Zahl durch Organisationsentwicklungen bis heute auf 36 Abteilungen reduziert werden konnte . Für nähere Informationen insbesondere zur Entwicklung der Allgemeinen Abteilungen wird auf die LT-Drs. 18/4812 verwiesen. 1.1.11. An welchen Stellen ist eine weitere länderübergreifende Zusammenarbeit seit 2012 realisiert worden mit dem Ziel mehr Effizienz und eine besseren Aufgabenerledigung zu erreichen (beispielsweise Landeskartellbehörde )? Für den Bereich Landesplanung: In der MRH kooperieren die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen , Hamburg und Schleswig-Holstein sowie 19 (Land-)Kreise mit dahinter stehenden ca. 1.000 Gemeinden auf Verwaltungsebene. Im Jahr 2012 sind aus Schleswig-Holstein die Städte Lübeck und Neumünster sowie der Kreis Ostholstein in die Metropolregion Hamburg aufgenommen worden. Die MRH dient als Plattform für eine übergreifende Zusammenarbeit und beruht auf den Prinzipien Konsens und Freiwilligkeit. Für den Bereich IT: Die Kooperation der Trägerländer Dataports (Hamburg, Bremen, Sachsen -Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen mit Schleswig- Holstein und ITVSH) ist weiter intensiviert worden. So wurden zum 1. Januar 2012 auch die schleswig-holsteinischen Kommunen über ihren IT- Verbund Schleswig-Holstein Träger von Dataport. Es folgte im Februar 2014 rückwirkend zum 1. Januar 2013 der Beitritt Sachsen-Anhalts zum Dataport-Staatsvertrag. Im Bereich der Justiz: Hier erfolgt bei Einsatz von IT-Fachverfahren, im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und bei der Implementierung der elektronischen Akte eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Ländern, so dass die für diese länderübergreifenden Projekte notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen gemeinsam getragen werden. Schleswig-Holstein und Hamburg arbeiten seit dem 1. Juni 2013 beim Vollzug der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung zusammen . Auf der Grundlage eines im Februar 2013 geschlossenen Staatsvertrages stellt die Freie und Hansestadt Hamburg dem Land Schleswig-Holstein für den Vollzug der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung zunächst bis zu elf Plätze für männliche erwachsene Personen im Hamburger Vollzug zur Verfügung. Die Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg ist kostengünstiger als eine Unterbringung der Sicherungsverwahrten in einem neu zu errichtenden Gebäude in der JVA Lübeck. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 Für den Bereich der Polizei: Länderübergreifende Zusammenarbeit Beteiligte Länder Einführungs - jahr Effizienzsteigerung Umsetzungsstand VBS @rtus Kooperation HB, SH 2012 Splittung Entwicklungskosten , bessere Aufgabenerledigung 2014 Produktivbetrieb Konzept zur länderübergreifenden Bewältigung maritimer Einsatzlagen (MEE-K) HB, HH NI, MV, SH Bremen, Hamburg, 2012 Effiziente Einsatzlagenbewältigung – allein nicht möglich Umsetzung erfolgte 2015 Kooperationsvereinbarung norddeutsche Länder Betrieb Digitalfunk BOS HB, HH, MV, NI SH 2015 Gegenseitige Unterstützung bei Messungen , Analyse, Bewertung Umsetzung seit Inkrafttreten 2015 Intensivierung Zusammenarbeit Digitalfunk HH, SH 2014 Gemeinsames Outsourcing AS SH / HH an Dataport Oktober 2015, weitere Teilaufgaben 2016 Zusammenarbeit zur Auswertung großer Mengen an Mediendateien HB, HH, MV, SH Gemeinsame Entwicklung entsprechender Soft- / Hardware Komponenten , Splittung der anfallenden Entwicklungs -kosten Entwicklungsabschluss Herbst 2017 Kooperation Bildungseinrichtungen norddeutscher Länder bei Kriminalpolizeilicher Spezialfortbildung HB, HH, NI, MV, SH 2015 Kostenminimierung, effektive Weitergabe von Wissen Seit 2015 dauerhaft Spezielle Lehrgänge, z.B. Cybercrime, weitere Bundesländer BB, BE 2017 Kostenminimierung, effektive Weitergabe von Wissen 2017 Rechen- / Dienstleistungszentrum zur Zentralisierung der Telekommunikationsüberwachung im Nordverbund (RDZ) HB, HH, NI, MV, SH August 2016 Zentralisierung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) Wirkbetrieb geplant für 2019/20 Für den Bereich Sport: In der gemeinsamen Kabinettsitzung der Landesregierung Schleswig- Holstein und des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg am 31. Januar 2017 (DV Nr. 20/17) ist der Beschluss gefasst worden, die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Sport weiter zu intensivieren . Dazu wurde u.a. ein jährliches Treffen auf Leitungsebene und Beteiligung der Landessportbünde vereinbart. Als konkrete Vorhaben wurden der gemeinschaftliche Einsatz für eine Steigerung der finanziellen Unterstützung des Bundes für den gemeinsamen Olympiastützpunkt sowie das Bemühen um die Ausrichtung sportlicher Großveranstaltungen im Norden verabredet. Mit Blick auf die bedeutende Rolle des Breitensports bekennen sich beide Länder ausdrücklich zu gegenseitiger Unterstützung und einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den Landessportbünden . Für den Bereich Schule: Das im Sommer 2016 neu abgeschlossene Gastschulabkommen mit Hamburg verbessert unmittelbar die Mobilität: Ab dem Schuljahr 2017/18 können Schülerinnen und Schüler aus Hamburg und Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 11 grundsätzlich alle weiterführenden allgemeinbildenden Schulen des jeweils anderen Bundeslandes besuchen. Für den Bereich Umwelt: Schaffung eines UVP-Portals als Mehrländerlösung zur Bereitstellung einschlägiger Informationen über im Rahmen von Vorhaben durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfungen. Schleswig-Holstein ist mit einem Vertreter im Lenkungsausschuss des Tierschutzplans Niedersachsen vertreten. Im Gegenzug haben Niedersachsen und auch Mecklenburg-Vorpommern Vertreter in den Runden Tisch „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ entsandt. Außerdem kooperiert Schleswig-Holstein mit dem Bundesland Niedersachsen bei der Entwicklung und dem Betrieb einer Datenbank („EMFF- Berichtssystem“) zur Erfassung und Auswertung von Fördervorhaben zum Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Zum Zwecke der Kostenersparnis und der Verwaltungseffizienz wurden die Anforderungen für die Datenbank gemeinsam erarbeitet; die entstehenden Kosten werden zu gleichen Teilen aufgeteilt. Für den Bereich Steuerverwaltung: Zusammen mit Hamburg wurde am 10. September 2013 ein Verwaltungsabkommen über die Einführung und Betreuung von steuerlichen IT- Verfahren geschlossen, auf dessen Grundlage Schleswig-Holstein mit der Einführung und Betreuung des KONSENS-Verfahrens VoSystem beauftragt wurde. In Bezug auf andere steuerliche IT-Verfahren ist es noch nicht zu einer länderübergreifenden Betreuung gekommen, sie wird aber für die Zukunft vorbereitet. Für den Bereich Wirtschaft: Zwischen den Kartellbehörden des Bundes und der Länder gibt es Abstimmungen auf Arbeitsebene bezüglich der Kartellrechtsfälle, die in ähnlich gelagerter Form in mehreren Bundesländern virulent werden. Das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden veranstalten zudem turnusmäßig Kartellrechtsreferententagungen, Tagungen des Arbeitskreises Kartellrecht und Tagungen des Arbeitskreises Versorgungswirtschaft . In diesem Rahmen erfolgt ein fachlicher Austausch. Die dabei entstehenden Netzwerke begünstigen eine verbesserte Effizienz und Aufgabenerledigung. Eine weitere länderübergreifende Zusammenarbeit mit Hamburg wurde durch die gemeinsame Durchführung von Delegationsreisen in die Türkei und die Iranische Republik realisiert. In regelmäßigem Abstand finden zwischen der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und dem MWAVT Abstimmungsgespräche auf Leitungsebene statt. Eng wird außerdem durch die gegenseitige Vertretung in Aufsichtsratsgremien zusammengearbeitet. So ist zum Beispiel der Hamburger Staatsrat in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Mitglied im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH) und der Leiter der Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 12 Abteilung Wirtschaft im MWAVT ist Mitglied im Aufsichtsrat der Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH. Hieraus ergeben sich zahlreiche Synergien für beide Länder. Für den Bereich Soziales: Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) durch Gesetz vom 27.04.2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 505). Mit dem Änderungsabkommen wurden der ZLG u.a. neue Aufgaben einer zentralen Koordinierungsstelle der Länder für den Bereich Medizinprodukte übertragen – ins-besondere für die Aufgaben der Länder, die sich aus der Verordnung (EG) 765/2008 und im Rahmen der Qualitätssicherung der Medizinprodukteüberwachung nach § 26 Absatz 2a Medizinproduktegesetz und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes (MPGVwV) ergeben – und Koordinierungsaufgaben im Bereich Arzneimittel aktualisiert. Das Änderungsabkommen ist zum 01. April 2013 in Kraft getreten (GVOBl. Schl.-H. S. 202). Als länderübergreifendes, per Verwaltungsvereinbarung eingesetztes Gremium ist die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) mit Sitz in Berlin zu benennen . Diese unterstützt die zuständigen Behörden der Länder (hier Approbationsbehörde, LAsD 32) mit gutachterlichen Stellungnahmen bei der Feststellung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises in Bezug auf akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe . Zu den Aufgaben gehören: Echtheitsprüfung, Feststellung der Referenzqualifikation und Erstellung eines detaillierten Gutachtens zur Gleichwertigkeit. Die Gutachtenstelle ist als Modellprojekt mit einer Laufzeit von 3 Jahren konzipiert und hat ihre Tätigkeit Anfang 2016 begonnen. Die Kostenverteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel . Mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wird ein gemeinsamer Prüfdienstes für die gesetzlichen Krankenkassen (PDK Nord) mit Sitz in Hamburg eingerichtet. Der entsprechende Staatsvertrag wird in der Februar -Sitzung im Landtag in erster Lesung behandelt werden. Weiterhin wird auf die Kleine Anfrage des Abg. Koch (CDU) und die Antwort der Landesregierung (LT-Drs. 18/2636 v. 28.01.2015) verwiesen. 1.1.12. Für welche Verwaltungsleistungen wurden seit Beginn der Legislaturperiode kostendeckende Gebühren vorgesehen und in welchen Fällen wurde aus welchen Gründen davon abgesehen? Im Landesjustizverwaltungskostengesetz wurden Änderungen im Gebührenverzeichnis vorgenommen, die zum einen den Abruf von Daten aus den zentral geführten Schuldnerverzeichnissen (vgl. GVOBl. Schl.-H. 2012 S. 749, 752 u. LT-Drs. 18/253) und zum anderen die Erweiterung der Gebührenpflicht für Amtshandlungen im Bereich der Notarverwaltung Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 13 (GVOBl. Schl.-H. 2014 S. 132 u. LT-Drs. 18/1469 sowie LT-Drs. 18/1978) betrafen. Die Tarifstellen 18 und 26.5 des allgemeinen Gebührentarifs der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren wurden für die Landespolizei inklusive des Kampfmittelräumdienstes eingerichtet. Einige Tarifstellen wurden im Laufe der Legislaturperiode zwecks Kostendeckung angepasst und teilweise ergänzt, einige wurden neu eingerichtet: Tarifstelle Regelungsinhalt Beträge angepasst/neue Tarifstelle 18.1 - 18.4 Anmeldung zur Durchführung von Schwerlasttransporten Beträge angepasst/ Ergänzung der Tarifstelle (neu) 18.5 Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge Beträge angepasst 18.6 Ungerechtfertigte Alarmierung Beträge angepasst 18.9 Aktenauskunft bei Verkehrsunfällen Neue Tarifstelle 18.10 Anbindungsplanung für baurechtlich auferlegte Objektfunkversorgungsanlagen Neue Tarifstelle 26.5 Kampfmittelbeseitigung nach der Kampfmittelverordnung Beträge angepasst/Ergänzung der Tarifstelle (neu) Einführung kostendeckender Gebühren in den Bereichen Futtermittelüberwachung (abgeschlossen), Lebensmittelüberwachung (Einführung läuft) und Überwachungen nach der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (abgeschlossen). Bei Amtshandlungen insbesondere nach Vorschriften des Abfallrechts, Immissionsschutzrechts, Chemikalienrechts wurden Gebühren neu festgesetzt bzw. auf ein kostendeckendes Niveau erhöht. Für die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen und für Amtshandlungen bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) sowie bei Amtshandlungen im Zusammenhang mit Rohrfern-leitungen (Rohrfernleitungsverordnung – RohrFLtgV) werden kostendeckende Gebühren erhoben . Zum Informationszugangsgesetz (IZG-SH) gibt es eine Kostenverordnung , nach der unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren festgesetzt werden können, wenn die Zusammenstellung der Unterlagen Kosten verursacht. Bisher wurde von einer Gebührenerhebung seitens des FM abgesehen, teils weil der Umfang der Auskunft eine Gebührenerhebung nicht gerechtfertigt hat, teils weil eine Gebührenerhebung unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten als nicht wirtschaftlich erschien . Der LBV.SH hat seit Beginn der Legislaturperiode die Pauschalbeträge für die Verwaltung der Kreisstraßen durch das Land auf der Grundlage der Landesverordnung über die Kostentragung bei der Verwaltung von Kreisstraßen durch das Land (KrStr-KostV) erhöht, um eine Kostendeckung zu gewährleisten. Seit dem 01. Januar 2016 beträgt die neue Gebühr 383 Euro pro Kilometer. Darüber hat der LBV.SH die Entgelte für Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 14 die Unterhaltung, Instandsetzung und Deckenerneuerung der vom LBV.SH betreuten Kreisstraßennetze sukzessive angehoben, um Kostensteigerungen infolge von Tarifsteigerungen sowie gestiegener Material -, Bau- und Energiekosten auszugleichen. Für den Bereich Arbeitsschutz: Regelmäßige Anpassung der Verwaltungsgebühren an die Rechtsänderungen (fast ausschließlich Bundesrecht ). Dies erfolgt in Abstimmung mit den Bundesländern auch unter dem Aspekt der Kostendeckung. Für den Bereich des Sprengstoffrechts wurden Gebührentatbestände im Landesrecht eingeführt, um den Wegfall bundesrechtlicher Regelungen zu kompensieren. Die diesbezüglichen Gebührenhöhen wurden nach Abgleich mit denen der anderen Länder vorgeschlagen und nach Rückfragen bei den Vollzugsbehörden - auch der Kommunen - festgelegt. Für Prüfungen und Genehmigungen von Sozialkonzepten gemäß Spielhallengesetz wurden kostendeckende Verwaltungsgebühren festgesetzt. Eine kostendeckende Gebührenfestsetzung besteht für die Erteilung von Konzessionen nach § 30 Gewerbeordnung. Darüber hinaus verweisen wir auf die Kleine Anfrage des Abg. Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft , Arbeit, Verkehr und Technologie: Kostendeckende Gebühren für Verwaltungsleistungen und Sportbootmaut (LT-Drs. 18/2543 vom 19.12.2014). 1.2. Bürgerbeteiligung 1.2.1. Wie können sich die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins seit Beginn der 18. Legislaturperiode und im Vergleich zur vorangegangenen Regierungen und Legislaturperioden besser informiert an der politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung beteiligen? Das Landesportal schleswig-holstein.de ist neu gestaltet worden mit dem Ziel, die Fachthemen und thematischen Schwerpunkte der Landesregierung konsequent aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger übersichtlich und leicht zugänglich bereitzustellen. Die Landesregierung veröffentlicht alle von ihr beschlossenen Gesetzesentwürfe sowie die von ihr beschlossenen Landtagsberichte im Landesportal. Mit einer frühen und umfassenden Bereitstellung von Information jenseits von formalen Veröffentlichungen schafft die Landesregierung eine Basis für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Transparenz und Zugang zu Informationen sind notwendige Voraussetzungen für Teilhabe und Mitbestimmung. Zu konkreten Beispielen und Maßnahmen s. 1.2.2. 1.2.2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Verbesserungen zur politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zu erreichen? Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Erleichterungen zugunsten von Bürgerbegeh- Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 15 ren/Bürgerentscheiden in Zusammenhang mit kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten eingeführt. Das nunmehr gesetzlich geregelte Beratungsangebot der Kommunalaufsicht wird zunehmend in Anspruch genommen, so dass die Zahl der durchgeführten Bürgerbegehren deutlich zugenommen hat. Die Zusendung einer Information über den Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertretungsberechtigten in gleichem Umfange zugleich mit der Abstimmungsbenachrichtigung unterstützt die Entscheidungsfindung der Bürgerinnen und Bürger. Mit der Absenkung der zu erreichenden Quoren konnten Bürgerentscheide im Sinne der Fragestellung entschieden werden. Durch die Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes wurden insbesondere Verfahrenserleichterungen für die Initiatoren von Volksinitiativen und Volksbegehren bewirkt. So dürfen beispielsweise die Vertrauenspersonen bei der Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren künftig selbst bestimmen, wo zusätzlich zu den amtlichen Eintragungsräumlichkeiten gesammelt wird. Zu nennen ist auch die neu eingeführte Möglichkeit einer Stichfrage bei gleichzeitig zur Abstimmung gestellten, inhaltlich aber miteinander nicht vereinbarenden Volksentscheiden. Folgende weitere Maßnahmen wurden ergriffen bzw. durchgeführt: - Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes zur Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 83a LVwG), - Regionalkonferenzen zur Entwicklung des Bibliothekgesetzes, - Runde Tische: Landesgedenkstättenkonzept, - Kulturdialog „Kulturperspektiven Schleswig-Holstein“, - Dialogprozesse bei der Planung von Netzausbauvorhaben, - Dialogforen bei der Entwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, - Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung, - Regionalkonferenzen Windenergieplanung 2016 und 2017, - Bürgerkongress, Regionalkonferenzen, Vertiefungsworkshops, Haus-B Gespräche und Online-Beteiligungen zur Landesentwicklungsstrategie , - Internet-Modul „Moneten-Kieker“ macht anschaulich, wie das Land die individuell gezahlte Einkommensteuer einsetzt, - Datensammlung „Vergütungsoffenlegung“ zur Veröffentlichung von Vergütungen der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig -Holstein. - 2012 und 2013 Bildungsdialoge zur Zukunft der Bildungspolitik und Gestaltung des Schulgesetzes. 2015 und 2016 folgten Dialoge unter den Überschriften "Digitales Lernen", "Qualität", "Inklusion " und "Berufliche Bildung". - Hochschuldialoge „Studierende 2020 - Chancen und Perspektiven “ (2013), „open access - Hochschulen eröffnen Horizonte “ (2013) und zu Ausgestaltung und Möglichkeiten des Hochschulpaktes III (2014). Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 16 1.2.3. Welche Instrumente der Beteiligung und des Dialogs hat die Landesregierung im Zuge der Digitalisierung gemeinsam mit den Menschen in Schleswig-Holstein ausprobiert und fortentwickelt? Die Landesregierung hat eine ganze Reihe von Beteiligungs- und Dialogverfahren erfolgreich erprobt und durchgeführt. Bei der Windenergie- Flächenplanung (von Dezember 2016 bis Juni 2017) und bei der Landesentwicklungsstrategie 2030 (von Ende Januar bis Ende Mai 2017) können auf der Online-Plattform BOB-SH Stellungnahmen abgegeben werden, die von der Landesregierung einzeln ausgewertet und ggf. berücksichtigt werden. Bei der Digitalen Agenda (1. Quartal 2017) werden die im Landesportal schleswig-holstein.de eingehenden Vorschläge und Stellungnahmen ausgewertet und fließen in den weiteren Prozess ein. Mit Themenvorschlägen für die Tagesordnung konnten sich die Bürgerinnen und Bürger im Landesportal an den Bürgergesprächen mit Ministerpräsident Albig (2013) sowie am Bildungs- (2012) und am Hochschuldialog (2014) beteiligen. Beim Kulturdialog „Kulturperspektiven Schleswig -Holstein“ (2013) konnten Blogeinträge verfasst werden, die von den Arbeitsgruppen berücksichtigt wurden. Im Rahmen raumrelevanter Planverfahren kamen bzw. kommen verstärkt internetgestützte Beteiligungstools zum Einsatz. So wurde beispielhaft das Raumordnungsverfahren „Schienenhinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung“ mit über 8.000 Einwendungen über eine Online -Beteiligungsplattform durchgeführt. In den Jahren 2014-2015 hat die Staatskanzlei verschiedene Beteiligungsplattformen geprüft. Die Anwendung „adhocracy“ wurde im Pilotbetrieb getestet. Für die anstehenden Beteiligungs- und Dialogverfahren hat sich die Staatskanzlei für die Plattform BOB-SH entschieden. 1.2.4. Mit welchen Maßnahmen und finanziellen Mitteln hat die Landesregierung politische Entscheidungsprozesse seit 2012 transparenter für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins gemacht? - Infrastrukturberichte, in denen der bestehende landeseigene Sanierungsstau und durchzuführende Maßnahmen dargestellt werden. - Alterseinkünfterechner für Rentnerinnen und Rentner, bei der Beantwortung der Frage, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss. - Öffentliche Veranstaltungen zur Vermittlung der Situation der HSH- Nordbank. s. auch Maßnahmen unter 1.2.2. 1.2.5. Welche Initiativen hat die Landesregierung für die Einführung eines Ausländerwahlrechts ergriffen? Die Frage entspricht inhaltlich der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (LT-Drs. 18/4025) aus dem April 2016. Gegenüber der damaligen Antwort der Landesregierung hat sich kein neuer Stand ergeben . Insofern wird auf diese Antwort verwiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 17 1.2.6. Wie hat sich der Einsatz von freier und quelloffener Software seit 2012 in den landeseigenen Betrieben und Behörden verändert und mit welchen Maßnahmen setzt sich die Landesregierung für einen verstärkten Einsatz solcher Software ein? Weiterhin wird bei Dataport im Rechenzentrum auf den Einsatz von freier und quelloffener Software gesetzt (z.B. Linux-Server). Zudem wird vermehrt untersucht, kostenpflichtige Datenbanken durch freie Produkte zu ersetzen. Mit der Kündigung der Assurance-Option beim Microsoft EA-Vertrag wird die Fortentwicklung der neun MS-Cloud-Produkte im MS-Office-Umfeld nicht weiterverfolgt. Es sind Projekte initiiert worden, um den vermehrten Einsatz von OpenOffice-Produkten zu untersuchen und zukünftig zu etablieren. 1.2.7. Wie hat sich die Landesregierung für einen transparenteren Umgang mit der Arbeit der Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingesetzt? 1.2.8. Was kann aus Sicht der Landesregierung hier noch verbessert werden? Die Fragen 1.2.7. und 1.2.8. werden auf Grund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Länder haben – mit ausdrücklicher Unterstützung der Landesregierung – dafür Sorge getragen, dass bei der Novellierung des ZDF- Staatsvertrags (in Kraft seit 1. Januar 2016) sowie des Deutschlandradio- Staatsvertrags (geplantes Inkrafttreten 1. September 2017) auch Regelungen für einen transparenteren Umgang mit der Arbeit der Gremien Einzug gefunden haben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum ZDF- Staatsvertrag vom 25. März 2014 (1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11; „ZDF-Urteil“) wesentliche Grundsätze zur verfassungskonformen Zusammensetzung der Gremien des ZDF unter den Gesichtspunkten der Staatsferne, des Vielfaltsgebots, der Aktualität sowie der Gleichstellung aufgestellt. Zur Sicherung der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Gremienmitglieder enthält das „ZDF-Urteil“ ferner Vorgaben zur Ausgestaltung der Rechtsstellung der Gremienmitglieder. Auch werden Grundaussagen zu einer transparenten Arbeit in den Gremien getroffen. Für das ZDF wurden diese Vorgaben mit dem 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im ZDF-Staatsvertrag umgesetzt. Nunmehr sollen die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze, die allgemein auf den öffentlichrechtlichen Rundfunk Anwendung finden, auch beim Deutschlandradio umgesetzt werden. Hinsichtlich des Norddeutschen Rundfunks (NDR) hat der Schleswig- Holsteinische Landtag in seiner Sitzung am 14. Oktober 2016 den aus LT-Drs. 18/4705 [neu], Buchstabe a) ersichtlichen Beschluss gefasst. Damit wird die Landesregierung gebeten, sich bei der nächsten Novellierung des NDR-Staatsvertrages für fünf konkrete Punkte einzusetzen (betr. Informationsfreiheit im NDR, Öffentlichkeit der Sitzungen des NDR- Rundfunkrates, angemessene Berücksichtigung von Beiträgen in den Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 18 Regional- und Minderheitensprachen, Überprüfung der Zusammensetzung des Rundfunkrates, Weiterentwicklung der Barrierefreiheit). Dieser Beschluss hat die Landesregierung veranlasst, die drei anderen NDR-Staatsvertragsländer zu bitten, eine gemeinsame Überprüfung des NDR-Staatsvertrages aufzunehmen. Die vier NDR-Staatsvertragsländer haben inzwischen beschlossen, vor weiteren Schritten den Ausgang der zurzeit auf Ebene der Chefs der Staats- und Senatskanzleien eingerichteten „AG Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ abzuwarten. 1.2.9. Wie stellt sich die Landesregierung eine bessere Beteiligung des Parlaments beim Aushandeln von Staatsverträgen vor und welche Veränderungen wurden hierbei seit Beginn der Legislaturperiode bereits erreicht? Die Landesregierung hält sich beim Aushandeln von Medien- und Rundfunkstaatsverträgen durch die Staatskanzlei - so wie bei allen anderen Staatsverträgen auch - zu jeder Zeit eng an die Vorgaben des geltenden Verfassungsrechts sowie des Parlamentsinformationsgesetzes. Zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt wird der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags schriftlich und mündlich über den Sachstand der Beratungen informiert. Um eine höchstmögliche Transparenz des Informationsflusses zu gewährleisten , trägt die Staatskanzlei inzwischen auch dafür Sorge, dass sämtliche Schreiben, die im Rahmen des Parlamentsinformationsgesetzes an den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags gerichtet werden, unmittelbar auch den medienpolitischen Sprechern der Fraktionen auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden. Die Frage war im Übrigen auch Gegenstand der Beratungen des Sonderausschusses Verfassungsreform des Schleswig-Holsteinischen Landtags . Es wurde hierzu jedoch keine Empfehlung abgegeben (LT-Drs. 18/2095, S. 60 ff). 1.2.10. Inwieweit hat sich die Landesregierung seit 2012 dafür eingesetzt, dass analoge und digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in digitaler Form der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden? Die Länder prüfen aktuell eine Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags. Die eigens hierfür von den Ländern eingesetzte „AG Telemedienauftrag“ führt seit geraumer Zeit entsprechende Gespräche. Die Landesregierung unterstützt dabei - in Anlehnung an die Regelungen des Jugendangebots - einen möglichst umfassenden Ansatz, der sich nicht allein auf die Öffnung von Verweildauern beschränkt. Insbesondere soll im Sinne der Medienkonvergenz nicht mehr zwischen sendungs- und nichtsendungsbezogenen Telemedien unterschieden werden. Die Präsenz öffentlich-rechtlich generierter Inhalte ist auch Gegenstand der Beratungen der „AG Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten“. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 19 Die Landesregierung setzt sich für eine weitgehende Öffnung ein. Hierfür bedarf es allerdings einer publizistischen Relevanz des Angebots und einer Abwägung mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (z.B. Rechtekosten). 1.2.11. Hat die Landesregierung die Einrichtung einer Medienanstalt der Länder geprüft und mit welchem Ergebnis? Überlegungen, ob bundesweit wirksame Aufsichtsfunktionen besser in einer gemeinsamen Einrichtung aller Länder aufgehoben wären, sind schon länger Gegenstand der Diskussion. Die Landesregierung steht einer solchen Einrichtung positiv gegenüber, sofern sie dazu dient, bundesweite Aufgaben effektiver wahrzunehmen und Kompetenzen zu bündeln . Die Länder sehen sich im Rahmen einer Arbeitsgruppe aktuell auch die Aufgaben, die Aufstellung und die Finanzausstattung der insgesamt vierzehn Landesmedienanstalten an. Dabei sollen auch die Aufgabenverteilung und die Mittelverwendung in den einzelnen Landesmedienanstalten transparenter dargestellt werden. Da die Arbeit der Landesmedienanstalten nach Landesrecht ausgestaltet wird und sich die einzelnen Anstalten sehr stark in Größe, Struktur und Tätigkeitsbereichen unterscheiden, fehlt bisher ein vergleichendes, alle Länder und Landesmedienanstalten erfassendes Gesamtbild. Mit der Arbeitsgruppe der Länder soll zunächst transparent gemacht werden, welche Aufgaben an welchen Stellen wahrgenommen werden und ob eine Vergleichbarkeit unter den Medienanstalten besteht. Hieran anschließen sollte sich die Frage der Umsetzbarkeit einer Medienanstalt aller Länder. 1.2.12. Wie stellt die Landesregierung einen generationenübergreifende Vermittlung von Medienkompetenz als roten Faden in allen staatlichen Bildungsangeboten sicher? Die Förderung von Medienkompetenz und digitaler Teilhabe ist einer der Schwerpunkte der Digitalen Agenda (www.digital.schleswig-holstein.de), die die Landesregierung im Dezember des Jahres 2016 in einer Betaversion vorgelegt hat. In einer sich zunehmend digitalisierenden Welt ist der kompetente Umgang mit digitalen Medien für Menschen aller Altersgruppen bedeutend, um am wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Leben teilhaben zu können. Aus diesem Grund wurden für 2017 zusätzliche Mittel in Höhe von 845.000 Euro für die Förderung von Medienkompetenz bereitgestellt. Das Leitbild Medienkompetenz sowie die verschiedenen Maßnahmen zur Umsetzung dieses Leitbildes hat die Landesregierung am 18. Januar 2017 dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtags dargelegt (Umdruck 18/7227). Durch § 12 Absatz 2 des neuen Lehrkräftebildungsgesetzes wurde die Medienkompetenz als verbindlicher Teil in die Ausbildung von Lehrkräften in sämtlichen Lehramtsstudiengängen integriert. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 20 1.2.13. Welches Konzept zum Schutz von HinweisgeberInnen („Whistleblowing“) hat die Landesregierung bisher erarbeitet? Für den öffentlichen Dienst existieren seit langem Regelungen, wie mit internen Beschwerden umzugehen ist. Für Beamtinnen und Beamte ist in § 36 Beamtenstatusgesetz ausdrücklich die sog. Remonstrationspflicht geregelt. Mit § 37 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Beamtenstatusgesetz liegt eine Sonderregelung für die Anzeige eines durch Tatsachen begründeten Verdachts einer Korruptionsstraftat nach §§ 331 bis 337 StGB vor. Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenrechts vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93, ber. S. 261) hatte der Landesgesetzgeber in § 46 LBG ergänzende Verfahrensregelungen getroffen. Mit Runderlass des Finanzministeriums vom 14. Januar 2010 (Amtsbl. Schl.- H. 2010 S. 195) waren die Behörden auf die Rechtslage hingewiesen worden. Dieser Sachverhalt ist somit abschließend geregelt; die Landesregierung sieht insoweit keinen Bedarf für ein zusätzliches Konzept. Darüber hinausgehende Überlegungen der Fraktion der PIRATEN waren Gegenstand des Antrags „Whistleblower im öffentlichen Dienst schützen, Hinweisen auf Rechtsverstöße konsequent nachgehen“, LT-Drs. 18/4925. Dieser Antrag war in der Landtagssitzung am 15. Dezember 2016 abgelehnt worden; die Landesregierung hat dem nichts hinzuzufügen . Die Schaffung einer Whistleblower-Plattform ist grundsätzlich auch für Schleswig-Holstein denkbar. Schleswig-Holstein hat mit der Online- Wache die Möglichkeit einer anonymen Anzeige geschaffen. Anonyme Anzeigen sind bei der Einrichtung der Online-Wache ganz bewusst mit in die Konzeption und abschließend in den Internetauftritt eingeflossen. So werden die IP-Adresse nicht gespeichert und alle Logfiles stündlich anonymisiert . Auch wenn die Online-Wache nicht als Whistleblower- Plattform beworben wird, ist eine anonyme Anzeige darüber möglich und eine nachträgliche Feststellung des Hinweisgebers nicht möglich. 1.2.14. Wie oft, wo und wann fand ein „Tag der Bürgerbeteiligung“ in Schleswig- Holstein statt? Am 8. Juni 2013 hat die Landesregierung zu einem Bürgerkongress nach Büdelsdorf eingeladen, der am Anfang des Prozesses zur Entwicklung der Landesentwicklungsstrategie stand. 2. Wirtschaft 2.1. Wirtschafts- und Strukturpolitik 2.1.1. Wie stellt die Landesregierung Planungssicherheit für die gesellschaftlichen Akteure und Vereine, die Zuwendungen erhalten, sicher? Sofern der Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsplan, insbesondere in Form von Verpflichtungsermächtigungen Vorsorge getroffen hat, ist Bewilligungsstellen eine Förderung im Wege mehrjährig wirkender Zuwendungsbescheide oder -verträge möglich. Planungssicherheit für gesell- Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 21 schaftliche Akteure und Vereine, die Zuwendungen erhalten, wird durch den Zuwendungsbescheid hergestellt. Bei Projektförderungen werden Zuwendungsbescheide über die gesamte Projektlaufzeit erteilt. Bei institutionellen Förderungen werden zwar jährliche Bescheide erlassen, aber es besteht die Möglichkeit über Verpflichtungsermächtigungen bereits im Vorjahr eine weitere Förderung zuzusagen . Der Zuwendungsbescheid bedeutet für den Zuwendungsgeber eine Förderzusage an den Zuwendungsempfänger für einen bestimmten Zeitraum - der Zuwendungsgeber muss die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bereitstellen. Durch den Bewilligungsbescheid hat der Zuwendungsempfänger Rechtssicherheit bezüglich der Durchführung des geplanten Vorhabens und damit zugleich auch Planungssicherheit. Ein Beispiel für die Planungssicherheit im Sozialbereich stellt der Vertrag über die „Wahrnehmung von sozialen Aufgaben“ (Sozialvertrag I) dar. Dieser Zuwendungsvertrag wurde für die Dauer von 4 Jahren zwischen den Wohlfahrtsverbänden und dem MSGWG abgeschlossen. Ein weiteres Beispiel aus dem Umweltbereich ist „Freiwilliges Ökologisches Jahr – FÖJ“ (öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Trägern über drei Jahre). 2.1.2. Welche Handlungskonzepte wurden im Sinne einer Wirtschafts- und Strukturpolitik für die Regionen des Landes erarbeitet und welche davon umgesetzt? Die Landesregierung hat verschiedene fachliche sowie regionale Handlungskonzepte für die Regionen des Landes erarbeitet, die sich derzeit in der Umsetzung befinden. Zu den fachlich ausgerichteten Handlungskonzepten gehört beispielsweise die Breitbandstrategie 2030, die Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2025, die Clusterpolitik, die Digitale Agenda sowie das Innovations- und Technologieforum Schleswig- Holstein. Daneben gibt es regionale Handlungskonzepte wie z. B. die Westküsteninitiative oder auch die Metropolregion Hamburg (MRH), an der das Land zusammen mit den anderen Partnern mitwirkt. Zusammengeführt werden die verschiedenen Handlungskonzepte in die Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030, die seit Ende 2016 im Entwurf vorliegt. 2.1.3. Wie misst die Landesregierung Investitionen und Förderprogramme auch am Ziel des Klimaschutzes? Ziel der Landesregierung ist es, Maßnahmen der Energiewende, Klimaprojekte und energetische Optimierung sowie entsprechende Forschungs - und Entwicklungsprojekte und vergleichbare Vorhaben mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) im Umfang von 40% zu fördern. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 22 Der Beitrag des Operationellen Programms EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 für die Umsetzung des o.g. „40%-Ziels“ wird im Rahmen der Bewertung und Umsetzung des Querschnittsziels „Nachhaltige Entwicklung “ mit einem indikatorengestützten Erhebungsmodus festgelegt. Parallel dazu erfolgt eine Erhebung des Beitrags zu den Klimaschutzzielen der Europäischen Union auf Basis einer von der Europäischen Kommission festgelegten Methodik über die Zuordnung zu den Interventionskategorien (in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2014 vorgegebenes Bewertungsraster). Mit dem jährlich im Juni vorzulegenden Energiewende- und Klimaschutzbericht wird über Ziele und Maßnahmen der Klimaschutz- und Energiewendepolitik für Schleswig-Holstein auf Grundlage eines Monitorings berichtet . 2.1.4. Welche Beispiele für erfolgreiche Förderprogramme und Investitionen, die sich am Ziel des Klimaschutzes messen lassen, gibt es seit Beginn der Legislaturperiode? Umwelt- und Klimaschutz ist ein Querschnittsziel der EU-Strukturfondsförderung . Mindestens 40% der EFRE- und ELER-Mittel sollen für Maßnahmen der Energiewende, Klimaprojekte und der energetischen Optimierung in KMU und öffentlichen Infrastrukturen sowie entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten eingesetzt werden. Das Operationelle Programm EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 trägt mit seinen inhaltlichen und strategischen Schwerpunktsetzungen zur Unterstützung der Ziele des Klimaschutzes bei, vgl. Antwort zu Ziffer 2.1.3. In der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EBF) wurde ein energetisches Gutachten zum Nachweis der Nachhaltigkeit als Fördervoraussetzung von Großunternehmen im sog. C-Gebiet definiert. Seit Mai 2016 ist die Richtlinie „Energetische Stadtsanierung - KfW 432, Ko-Förderung ländlicher Raum“ des MELUR in Kraft. Danach können auch Kommunen (kleiner Stadtrandkern 2. Ordnung) eine 20-prozentige Ko-Förderung zu dem KfW-Programm 432 erhalten. Für größere Kommunen bietet das MIB eine entsprechende Förderung an. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat im Rahmen der Projektförderung Zuwendungen für die Koordination der Energieberatung in Schleswig-Holstein erhalten. (2 Förderbescheide, Laufzeit 01.09.14- 14.10.15 sowie 15.10.15-14.10.17) Seit März 2016 erhält die BEiK eG eine Zuwendung zum „Aufbau einer Klimaschutzberatung für gemeinschaftliche Wärmeversorgung“. Es sollen Bürger in den Gemeinden beraten werden, die das Ziel verfolgen, eine gemeinschaftliche Wärmeversorgung in der Struktur von Genossenschaften oder vergleichbaren Organisationsformen aufzubauen. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 23 2.1.5. Mit welchen konkreten Gesetzen oder Initiativen hat sich die Landesregierung für eine Begrenzung der Leih- und Zeitarbeit eingesetzt? Die Leih- bzw. Zeitarbeit ist vom Bundesgesetzgeber im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die Landesregierung hat sich als Mitantragsteller im Rahmen der Entschließung des Bundesrates „Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten“ (BR-Drs. 343/13 (Beschluss) (neu)) für eine Begrenzung der Leih- bzw. Zeitarbeit eingesetzt. Zudem hat die Landesregierung das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze im Bundesrat unterstützt. Das Gesetz tritt am 1. April 2017 in Kraft. Zur Beschränkung der Leiharbeit auf ihre Kernfunktion ist darin u.a. eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten sowie die Gleichstellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit der Stammbelegschaft (Equal Pay) nach neun Monaten vorgesehen, jeweils mit der Möglichkeit von abweichenden Regelungen durch Tarifverträge. Der Bund hat den Ländern seit 2014 im Rahmen der Überarbeitung des GRW Koordinierungsrahmens den Umgang mit Leiharbeitsverhältnissen bei der Berechnung der Arbeitsplatzziele und Arbeitsplatzauflagen im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EBF) in ihr Ermessen gestellt. Das Land Schleswig-Holstein hat diese Gestaltungsmöglichkeit durch doppelte Sanktionierung von Leiharbeit im Rahmen der Neugestaltung der Förderrichtlinie für die EBF genutzt. Bei der Berechnung der Zuschusssumme im Verhältnis zu neu zu schaffenden sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen werden Leiharbeitsplätze ausgegrenzt. Bei der Ermittlung des mindestens notwendigen Arbeitsplatzaufwuchses dagegen, werden Leiharbeitsplätze mit berücksichtigt . Dieses Verfahren führt im Ergebnis zu einem größeren Arbeitsplatzzuwachs von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen . 2.1.6. Wie viele Zeit- und Leiharbeiter waren in den einzelnen Landesbehörden seit 2012 tätig und welche Vergütungsrichtlinie/Tarifvertrag wurde für diese Arbeitnehmer jeweils angewandt? StK LfA LV SH MELUR MSGWG LBV-SH 6 37 2065 3 1 12 3 bei KoPers (Fa. Vivento ), 3 im DLZP (Fa. Randstad) Einzeleinsätze (Servicekräfte und Küchenpersonal) Einsatzdauer schwankt zwischen 4 - 10 Std. 9 Arbeitsverhältnisse im Bereich Saisonkräfte der Meistereien / Niederlassungen und 3 Arbeitsverhältnisse im Bereich Sekretariat Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 24 Betreff Vergütungsrichtlinie/Tarifvertrag gilt beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten Folgendes: - Personaldienstleister „unique“: Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden die zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge Anwendung. - Personaldienstleister „KURT Zeitarbeit“: Für die zwischen uns und unseren Zeitarbeitnehmern geschlossenen Arbeitsverträge wenden wir durch arbeitsvertragliche Bezugnahme die jeweils gültige Fassung des zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP e.V.) und den Mitgliedsgewerkschaften der DGB- Tarifgemeinschaft Zeitarbeit vereinbarten Tarifwerkes an, wobei sich die Rechte und Pflichten unserer Arbeitnehmer für die Dauer des Einsatzes bei Ihnen ergänzend nach dem Branchentarifvertrag derjenigen Mitgliedsgewerkschaft der DGB-TG ZA richtet, deren satzungsgemäßer Organisationseinheit Ihr Betrieb unterfällt. - Personaldienstleister „ZAG“: Auf das Arbeitsverhältnis zwischen ZAG und dem Zeitarbeitnehmer finden die zwischen dem Arbeitgeberverband BAP e.V. und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifvertrages Anwendung. Die Überlassung der Beschäftigten in der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). Die Firma ist Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). Die iGZ e.V. ihrerseits hat mit allen Mitgliedsgewerkschaften des DGB Tarifverträge über die Zeitarbeit abgeschlossen (iGZ-DGB- Tarifgemeinschaft). Lohnstrukturen und Sozialleistungen der entsandten Mitarbeiter/-innen sind damit abgesichert. Im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erfolgt die Vergütung bei den Saisonkräften 8 x auf Basis einer Eingruppierung nach TV-L 4, einmal auf Basis einer Eingruppierung nach TV-L 5. Im Bereich des Sekretariats erfolgte keine Anlehnung an den TV-L, sondern die Vergütung richtet sich nach der Qualifikation des geliehenen Arbeitnehmers bzw. nach den wahrzunehmenden Tätigkeiten. Im Übrigen gelten die Tarifverträge der Zeitarbeitsfirma. 2.1.7. Hat für die Wirkung dieser Gesetze eine Evaluierung stattgefunden? Mit dem Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze wird eine Evaluation der Anwendung des AÜG im Jahr 2020 festgeschrieben. Diese bundesweite Evaluation soll auch die Einführung der Überlassungshöchstdauer und die Neuregelung zu Equal Pay umfassen. 2.1.8. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Entfällt (s. Antwort zu 2.1.7). Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 25 2.1.9. Wenn nein, warum nicht? Entfällt (s. Antwort zu 2.1.7). 2.1.10. An welchen Stellen sieht die Landesregierung noch Nachsteuerungsbedarf bei der Begrenzung von Leih- und Zeitarbeit? Die Änderungen des AÜG treten zum 1. April 2017 in Kraft. Inwieweit die vorgenommenen gesetzlichen Maßnahmen zur Begrenzung der Leihbzw . Zeitarbeit ausreichen, werden die Ergebnisse der Evaluation zeigen . 2.1.11. Wie wurde der Arbeitsschutz konkret seit Beginn der Legislaturperiode gestärkt? Die Landesregierung hat dafür gesorgt, dass die für den Vollzug des staatlichen Arbeitsschutzes erforderliche Finanzierung kontinuierlich fortgeschrieben wurde. Ergänzend dazu wurde mit der Novellierung des Arbeitsschutzkonzepts die Grundlage für eine weitere Steigerung der Effizienz der Arbeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörde geschaffen, indem Aufgaben priorisiert und Tätigkeitsschwerpunkte festgelegt wurden. Mit dem Haushalt 2017 hat die Landesregierung dafür gesorgt, dass damit begonnen werden kann, durch Finanzierung neuer Stellen den Vollzug des Arbeitsschutzes an Arbeitsplätzen im Kontext der Energiewende zu verbessern. Die in der Obersten für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde (MSGWG) angesiedelte Fachaufsicht über den Vollzug des staatlichen Arbeitsschutzes wurde personell verstärkt. 2.1.12. Wurde die einzelbetriebliche Investitionsförderung gestrichen und vollständig abgeschafft? Nein. 2.1.13. Wenn nein, warum nicht? Die einzelbetriebliche Investitionsförderung (EBF) wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrages einer kritischen Analyse unterzogen. Auf dieser Basis wurde die EBF neu ausgerichtet. Diese Neuausrichtung war auch der Grundstein für die Neugestaltung der Förderrichtlinien für das Landesprogramm Wirtschaft (LPW). 2.1.14. Welche einzelbetriebliche Förderung ist für das Haushaltsjahr 2017 in welchen Haushaltstiteln mit welchem Gesamtvolumen geplant? Für die einzelbetriebliche Investitionsförderung sind 2017 GRW-Mittel in Höhe von 24,4 Mio. Euro im Titel 0612.03.89201 sowie für Maßnahmen der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in Höhe von rd. 1,5 Mio. Euro (Haushaltstitel 0612.03.68303) vorgesehen. Im Landesprogramm Wirtschaft sind für die einzelbetriebliche Investitionsförderung EFRE- Mittel für die Jahre 2014 bis 2020 in Höhe von 18,4 Mio. Euro sowie für Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 26 Innovationsförderungen rd. 25,5 Mio. Euro eingeplant (Haushaltstitel 0612.18.89206 und 0612.18.68305). Das EFRE-OP kennt keine Jährlichkeit . Die Mittel werden bedarfsgerecht zugeteilt. 2.1.15. Welche einzelbetriebliche Förderung war zu Beginn der Legislaturperiode im ersten eigenen Haushaltsplan der Regierungskoalition vorgesehen ? Für die einzelbetriebliche Investitionsförderung waren 2013 GRW-Mittel in Höhe von 12,2 Mio. Euro im Titel 0612.03.89201 vorgesehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die dem Land für die Förderperiode 2014- 2020 zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel deutlich geringer sind als für die Förderperiode 2007-2013, während es bei den GRW-Mitteln aufgrund der Mittelaufstockung im Bundeshaushalt umgekehrt ist. 2.1.16. Welche wirtschafts- und strukturpolitische Strategie für die künftige Entwicklung jener Regionen des Landes, die nicht unmittelbar und im ausreichenden Maße von der Metropolregion profitieren, hat die Landesregierung bisher entwickelt, welche finanziellen Mitteln wurden für die Entwicklung dieser Strategie bisher ausgegeben und welche finanziellen Mittel stehen für die wirtschafts- und strukturpolitische Entwicklung der Nicht-Metropolregionen jährlich zur Verfügung? Die wirtschafts- und strukturpolitische Strategie des Landes zielt darauf ab, alle Regionen des Landes (unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zur MRH) bestmöglich zu entwickeln. Hierfür stehen alle Förderprogramme des Landes zur Verfügung, insbesondere die Landesprogramme Wirtschaft (LPW), Arbeit (LPA) und Ländliche Räume (LPR) (http://www.schleswig-holstein .de/DE/Schwerpunkte/Foerderprogramme/foerderprogramme_node. html;jsessionid=39B953814B09F34F099995271DF28260). Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW), die unter dem Dach des LPW umgesetzt wird, definiert nach bundesweit abgestimmten Indikatoren die strukturschwachen Regionen in Deutschland und damit auch in Schleswig-Holstein. Die Westküsteninitiative der Landesregierung, insbesondere die ITI Westküste im Rahmen des Operationellen Programms EFRE 2014-2020, adressiert die spezifischen Wachstumspotentiale dieser Region. Im Rahmen der einzelbetriebliche Investitionsförderung (EBF) ist für die Regionen außerhalb des sogenannten Hamburger Rand Raums eine deutlich günstigere und höhere Förderung geregelt. Im Übrigen gibt es keine regionalisierten Budgets, eine Zurechnung zu einzelnen Regionen ist deshalb nicht möglich. 2.1.17. Welche Regionen hat die Landesregierung als die Regionen identifiziert, die nicht von den Metropolregionen profitieren, und wie ändert sich der Zugriff auf Fördermittel für diese Regionen, sollten sie beispielsweise bei der Erweiterung der Metropolregion Hamburg in den Einzugsbereich der Metropolregion fallen? Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 27 Die auf wirtschafts- und strukturpolitische Ziele fokussierenden Unterstützungen sind an die jeweiligen fachpolitischen und förderrechtlichen Kriterien, nicht jedoch an die Zugehörigkeit zur MRH, geknüpft. Allein durch einen veränderten Gebietszuschnitt der MRH würden daher keine förderrechtlichen Veränderungen folgen. Im Übrigen können alle kommunalen Gebietskörperschaften als Mitglieder der MRH auf die Förderfonds der MRH zugreifen. 2.1.18. Welche weiteren Wachstumsindikatoren neben dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat die Landesregierung entwickelt und wie konnte damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Schleswig-Holstein nachhaltig gestaltet werden? Welche Wirtschaftsexperten haben zusammen mit der Landesregierung diese Indikatoren entwickelt? Im Auftrag der Staatskanzlei erstellte die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) und Alfred-Weber-Institut für Wirtschaftswissenschaften (Auftragnehmer: Prof. Dr. Hans Diefenbacher) 2016 einen Entwurf eines Regionalen Wohlfahrtsindex für Schleswig- Holstein (RWI SH). Der Index liefert ein landesweites Wohlstandsmaß für die Jahre 1999 bis 2014; neben der marktwirtschaftlichen Wertschöpfung werden bei der Berechnung auch gesellschaftliche und ökologische Faktoren berücksichtigt (wie z.B. ehrenamtliches Engagement, soziale Ungleichheit und Umweltverschmutzung). Der RWI SH liefert ergänzende Informationen zur Wirksamkeit politischer Maßnahmen ebenso wie zur allgemeinen Lage Schleswig-Holsteins, und unterstützt so auch Bemühungen um eine nachhaltige Wirtschaftspolitik. Geplant ist die Einberufung eines Expertenkreises zum Fachdialog zur Benennung evtl. weiterer spezifischer Teilkomponenten zur vertiefenden Charakterisierung der Wohlfahrtsentwicklung in Schleswig-Holstein. Weiter ist die EU-Strukturfondsförderperiode 2014-2020 ausgerichtet auf die Umsetzung der Ziele der EU 2020-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Für die Messung der im Operationellen Programm EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 (OP EFRE) definierten spezifischen Ziele wurden Ergebnis- und Outputindikatoren sowie Zielwerte festgelegt: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte /F/foerderprogramme/MWAVT/efre_inSH_2014_2020.html. Während ein Teil der Outputindikatoren von der Europäischen Kommission als Gemeinsame Indikatoren vorgegeben sind, wurden weitere programmspezifische Outputindikatoren sowie die programmspezifischen Ergebnisindikatoren mit einem externen Gutachter (Prognos AG), der mit der Unterstützung bei der Programmerstellung beauftragt war, entwickelt. Die Umsetzung des OP EFRE (Monitoring und begleitende Evaluierung) wird während des gesamten Programmzeitraums von einem externen Gutachter bewertet. 2.1.19. Welche Wirtschaftsförderprogramme wurden an sozialen und ökologischen Kriterien, beispielsweise Höchstquote für Leiharbeit, Minijobs oder Befristungen; Mindestquote für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und für Auszubildende, ausgerichtet? Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 28 Soziale und ökologische Kriterien sind in den Auswahl- und Bewertungskriterien der Wirtschaftsförderungsprogramme stark verankert. Sie umfassen Bewertungskriterien der gesamtwirtschaftlichen Effizienz und sichern ökonomische Nachhaltigkeit. Raumordnerische Zielsysteme umfassen wichtige Aspekte der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Die Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die Unterstützung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (AFG LPW, Amtsbl. Schl.-H. 2015 S. 514) sind an dem Querschnittszielen „Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung “ auszurichten. Im Rahmen der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft liegt ein Schwerpunkt auf dem Erhalt vorhandener und der Schaffung neuer Arbeitsplätze, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei der Bewertung der Qualität der Arbeitsplätze wird der Faktor „gute Arbeit“ eine Rolle spielen und in die Förderkriterien einbezogen. Die EBF wurde sowohl an sozialen als auch an ökologischen Kriterien ausgerichtet, z.B. durch den Ausschluss von Leiharbeit und die verpflichtende Vorlage eines energetischen Gutachtens. 2.1.20. Welche Unternehmen wurden anhand dieser Kriterien bisher in welcher Höhe gefördert? Die Kriterien für die EBF sind in der Förderrichtlinie festgelegt. Bewilligungen für das Landesarbeitsprogramm Wirtschaft (LPW 2014-2020) bzw. des ZPW (2007-2013) gehen aus dem sog. Verzeichnis der Begünstigten hervor (http://www.ib-sh.de/die-ibsh/foerderprogramme-deslandes /landesprogramm-arbeit/ und http://www.ib-sh.de/dieibsh /foerderprogramme-des-landes/zukunftsprogramm-wirtschaft/). Über alle einzelbetrieblichen Investitionsförderungen im Rahmen des LPW wird dem Finanzausschuss quartalsweise und regelmäßig berichtet. 2.1.21. Welche Unternehmen wurden außerhalb dieser Kriterien aus welchen Haushaltstiteln und Beträgen gefördert? Für alle einzelbetrieblichen Investitionsförderungen werden die Kriterien der Förderrichtlinie eingehalten. 2.1.22. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Wirtschaftsförderung in den Bundesländern mit einheitlichen Förderquoten zu nivellieren? Die zulässigen Förderquoten bei der regionalen Wirtschaftsförderung richten sich nach den „Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020“ der EU-Kommission. Diese Leitlinien sahen ab dem 1. Juli 2014 eine Herabsetzung der Förderquoten in den bisherigen „a“-Fördergebieten vor. Eine weitere Angleichung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die Landesregierung hat im Rahmen der Bund-Länder-Abstimmung im Vorfeld des Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 29 Erlasses der Leitlinien mitgewirkt. In anderen Förderbereichen gelten aufgrund EU-Vorgaben bereits heute einheitliche Förderquoten. 2.1.23. Welche Schwerpunkte hat die Landesregierung bei den Strukturfondsgesetzt ? Die EU-Strukturfondsförderperiode 2014-2020 ist ausgerichtet auf die Umsetzung der Ziele der Europa 2020-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und ist geprägt durch eine inhaltliche Konzentration (intelligente Spezialisierung). Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Kommission, regionalspezifischer Bedarfe, die im Rahmen einer sozioökonomischen Analyse ermittelt wurden , sowie landespolitischer Ziele werden in dem Operationellen Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Schleswig-Holstein 2014-2020 (OP EFRE) vier inhaltliche Schwerpunkte gesetzt: - Stärkung der regionalen Innovationspotenziale, - Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur , - Energiewende - Aufbau umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen , - Nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen. Darüber hinaus enthält das OP EFRE 2014-2020 das neue Instrument der Integrierten Territorialen Investitionen (ITI). Für die ITI „Tourismus und Energiekompetenzregion Westküste“ sind 30 Millionen Euro EFRE- Mittel reserviert. Nach einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren wurden acht Konzepte mit 42 potenziell EFRE-förderfähigen Projekten ausgewählt . Finanzielle Schwerpunkte des Landesprogramms Ländlicher Raum sind der Schutz der natürlichen Ressourcen und der Erhalt der Ökosysteme, insbesondere im Bereich der Agrarwirtschaft, die Sicherung der Attraktivität und Vitalität des ländlichen Raums sowie der Küsten- und Hochwasserschutz . Das Landesprogramm Fischerei und Aquakultur zielt insbesondere auf den Erhalt der aktiven Binnen- und Küstenfischerei in Schleswig-Holstein und die Verringerung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt sowie auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im Fischerei- und Aquakultursektor . In der Förderperiode 2014-2020 (Landesprogramm Arbeit) ist die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften das übergeordnete Ziel. Darüber hinaus bietet das Programm Unterstützung bei der Integration von Menschen , die es besonders schwer haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Weitere Maßnahmen fördern das Potential junger Menschen. Einzelheiten zu den Aktionen der Förderperioden sind unter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/arbeit/landesprogramm _arbeit.html abrufbar. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 30 2.1.24. Wie werden die Kriterien Bildung und Forschung, Armutsbekämpfung, Energie- und Ressourceneffizienz, Klima- und Umweltschutz, Beschäftigung und die Auswahl von kleineren und mittleren Unternehmen berücksichtigt ? Die Förderung setzt die Erfüllung von Kriterien voraus. Die Kriterien für die einzelbetriebliche Investitionsförderung sind in der Richtlinie festgelegt . Sie umfassen auch Aspekte von Energie- und Ressourceneffizienz, Klima- und Umweltschutz, Beschäftigung und die besondere Förderwürdigkeit von KMU. Nach Art. 3 VO (EU) Nr. 1304/2013 erstreckt sich der Interventionsbereich des ESF insbesondere auf die folgenden drei thematischen Ziele: - Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte, - Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung und - Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen. 2.1.25. Welche Fördervorhaben wurden bisher mit revolvierenden Fonds ausgestattet ? Seit Beginn der Förderperiode 2000 – 2006 wurden insgesamt fünf Beteiligungsfonds errichtet. Auf den EFRE-Risikokapitalfonds I (Fondsvolumen 15 Mio. Euro) folgte aus der abgelaufenen Förderperiode 2007- 2013 der EFRE-Risikokapitalfonds II (Fondsvolumen 48 Mio. Euro) und der EFRE-Seed- und Start-up-Fonds (Fondsvolumen 6 Mio. Euro). In der laufenden Förderperiode wurden mit dem „Beteiligungsfonds für KMU“ und dem „Seed- und Start-up-Fonds II“ zwei weitere Fonds aufgelegt . Alle Beteiligungsfonds sind in ihrer Fondsstruktur ähnlich. Die für die Fonds bereitgestellten EFRE- und Landesmittel werden mit IB.SH- und MBG-Mittel kofinanziert. Bei den Beteiligungsfonds handelt es sich um marktnahe Finanzierungsprodukte; sie sind daher kein Zuschussprogramm . Die bisher ausfinanzierten Beteiligungsfonds sind in ihrer Zielsetzung und der Verwendung der Fondsmittel mit den aktuell operativ tätigen Fonds identisch. 2.1.26. Wie hat die Landesregierung in Europa und der Bundespolitik darauf hingewirkt, dass der Subventionswettlauf der Regionen mit den Mitteln des europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds eingedämmt wird? Die Landesregierung wirkt im Rahmen der Bund-Länder-Abstimmung im Vorfeld des Erlasses der einschlägigen EU-Regeln mit. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 31 2.1.27. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung die Vergabe von Fördermitteln für den Breitbandausbau an die Wahrung der Netzneutralität geknüpft? Die Landesregierung setzt sich auf allen Ebenen für freien und gleichen Zugang zum Internet ein. Sie macht sich den einstimmigen Beschluss des Landtags „Netzneutralität stärken“ vom 19. Juni 2014 LT-Drs. 18/1980 zueigen. Netzneutralität war bis zum Inkrafttreten der „Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union“ gesetzlich nicht definiert, so dass ein solches Kriterium bei der Vergabe von Fördermitteln nicht eingebracht werden konnte. Mit Inkrafttreten der oben genannten EU-VO ist Netzneutralität geltendes Recht, das von allen Telekommunikationsunternehmen beachtet werden muss. Insofern kann Netzneutralität auch nach Inkrafttreten der oben genannten EU-VO kein Unterscheidungskriterium bei der Vergabe von Fördermitteln sein. Darüber hinaus sehen die Fördergrundlagen (EFRE, ELER, GAK, GRW, Bundesförderprogramm Breitband) ein Kriterium „Netzneutralität“ nicht vor. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass im Breitbandbereich Kommunen gefördert werden und nicht Unternehmen - letztere nur als Endbegünstigte . 2.2. Verbraucherschutz 2.2.1. Mit welchen zusätzlichen finanziellen Mittel hat die Landesregierung dafür gesorgt, dass die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen im Land und das europäischen Verbraucherzentrums in Kiel erhalten und optimiert werden konnten? Die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. (VZ SH) wurde ab 2016 von 699 000 Euro um 171 000 Euro (24,5%) auf 870 000 Euro p.a. bis 2020 erhöht. Zudem wurden der VZ SH 25.000 Euro p.a. für Projekte zugesichert. Vorausgegangenen ist ein Organisationsentwicklungsprozess (OEP) in 2014/2015, in dem die Struktur und Finanzierung VZ SH neu definiert wurden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen der Landesregierung und der VZ SH für 2016 – 2020 geschlossen. Kernaufgaben sind: Information, Beratung, Interessensvertretung und Bildung. Die VZ SH wurde in ihrer Eigenständigkeit gestärkt. Sie ist mit einem klar definierten Aufgabenspektrum und Organisationsstrukturen sowie einer mittelfristig gesicherten Basisfinanzierung zukunftsfähig aufgestellt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Kiel in der Trägerschaft der VZ SH wurde im Rahmen der Konzentration von Informations- und Bera- Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 32 tungsangeboten für Verbraucherinnen und Verbraucher aus Schleswig- Holstein Ende 2012 aufgegeben und als Außenstelle des EVZ Deutschland in Kehl bis Ende 2016 am Standort Kiel fortgeführt. 2.2.2. Hält die Landesregierung die finanziellen Zuschüsse des Landes für die Verbraucherzentralen in Schleswig-Holstein für ausreichend? Ja. Die VZ SH hat einen größeren finanziellen Spielraum, eine größere Handlungsfähigkeit und Eigenständigkeit sowie eine mittelfristige Planungssicherheit erhalten. Darüber hinaus wird im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen eine Dynamisierung der institutionellen Mittel zum Ausgleich von Tarifsteigerungen und Inflation geprüft. 2017 erhält die VZ SH hierfür 20.000 Euro zusätzlich. Damit beträgt die institutionelle Förderung 2017 insgesamt 890 000 Euro. 2.2.3. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung die Lebensmittelüberwachung effizienter gestalten können? Für die Landesregierung hat die laufende Fortentwicklung der amtlichen Lebensmittelüberwachung einen hohen Stellenwert. Konkret wurde das Landeslabor als zentrale Untersuchungseinrichtung kontinuierlich gestärkt . Mit zusätzlichen Finanzmitteln wurden strukturelle Defizite und der vorhandene Investitionsstau beseitigt. Die Beschaffung leistungsstarker Analysengeräte erlaubt auch die Bewältigung neuer Aufgaben. Im Jahr 2012 hat Schleswig-Holstein eine Bund-Länder-Vereinbarung mitgezeichnet, die eine verbesserte Zusammenarbeit in Krisenfällen zum Ziel hat. Danach kann bei Krisen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit kurzfristig eine Task Force einberufen werden, um die Ursachen zu ermitteln und Verbraucherinnen und Verbraucher künftig noch besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Zur wirksamen Überwachung des zunehmenden Internethandels mit Lebensmitteln wurde im Juli 2013 eine Länderzentralstelle eingerichtet, die Recherchen zur Ermittlung von für den Verbraucher kritischen Produkten durchführt. Schleswig-Holstein beteiligt sich im Länderverbund an dieser Zentralstelle. Da die moderne Lebensmittelproduktion zunehmend in globalen Strukturen mit hohen Spezialisierungsgraden und einem komplexen Warenangebot erfolgt und zunehmend auf Exporte in verschiedenste Drittländer ausgerichtet ist, wird die Einrichtung eines interdisziplinäres Kontrollteams für 2017 vorbereitet. Damit könnten die Kreise und kreisfreien Städte bei der Erfüllung ihrer zunehmend komplexer werdenden Aufgaben unterstützt werden sowie die Qualität der Kontrollen deutlich gesteigert und dadurch auch das Landeslabor entlastet werden. 2.2.4. Welche Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene hat die Landesregierung gestartet, um sich für eine transparente und verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Produkten einzusetzen? Mit welchem Ergebnis? Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 33 Die Landesregierung hat im Bereich der Energieverbrauchskennzeichnung durch die aktive Marktüberwachung auf Landesebene gestärkt sowie durch eine konstruktive Vernetzung auf Bundes- und EU-Ebene eine verbraucherfreundliche Umgestaltung der Energieetiketten begleitet und befürwortet. 2.2.5. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung zur Erhaltung der psychischen und physischen Gesundheit von Arbeitnehmern beigetragen und die Arbeitsmedizin gestärkt? Zur Stärkung der Gesundheit der Landesbediensteten hat die Landesregierung eine Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften , dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem dbb Beamtenbund und Tarifunion am 2. Februar 2015 eine Vereinbarung nach § 59 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG SH) zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement für Beschäftige des Landes geschlossen. Ebenso wurden die Dienstvereinbarungen zur Variablen Arbeitszeit und zur Einführung Flexibler Arbeitsformen angepasst bzw. eingebracht. Beide unterstützen eine flexiblere Einteilung/Erledigung von Arbeit und erleichtern so die Vereinbarung von Arbeit mit dem Privatleben (s.: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/page/ bsshoprod?feed=bssho-vv&showdoccase=1¶mfromHL= true&doc.id=VVSH-VVSH000005543). Im Finanzministerium wurden außerdem folgende Maßnahmen ergriffen: - Veröffentlichung eines Erlasses zum Zentralen Gesundheitsmanagement (zuletzt geändert am 27. Januar 2017) mit dem konkreten Angebot , bei Bedarf finanzielle Mittel für Fortbildungen und Vorträge zu gesundheitsrelevanten Themen oder zur Unterstützung durch eine Fachärztin / einen Facharzt bei einzelfallbezogenen psychischen Belastungen zur Verfügung zu stellen. - Durchführung einer Online-Mitarbeiterbefragung zum Zwecke der Statuserhebung „Arbeitsfähigkeit und Gesundheit“ im Dezember 2016, die gleichzeitig die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz i. S. d. § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG erfragt und die zur Gefährdungsanalyse erforderlichen Schlussfolgerungen ermöglicht. Diese Mitarbeiterbefragung wurde parallel auch im MELUR durchgeführt. - Einrichtung und Koordinierung der Arbeit von Gesundheitszirkeln im Finanzministerium sowie in den Dienststellen des nachgeordneten Bereichs , die mit der Organisation und Durchführung gesundheitsfördernder sowie belastungs- und beschwerdeminimierender Maßnahmen betraut sind. - Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Gesundheitsmanagement“ bestehend aus Leiterinnen und Leitern der nachgeordneten Dienststellen. - Erweiterung der bedarfsorientierten Fortbildungsangebote für alle Beschäftigten und zusätzlich spezielle Angebote für Führungskräfte (Themenbereiche sind z.B. die älterwerdende Belegschaft, Stärkung des Gesundheitsbewusstseins, Stressprävention, usw.). Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 34 Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB) stellt zentral für die Landesverwaltung die Nachwuchskräfte für die allgemeine Verwaltung ein. Während der Einführungszeit im MIB werden die arbeitsschutzrechtlichen vorgeschriebenen allgemeinen Sicherheitsunterweisungen vor Beginn der Beschäftigung gem. § 14 (1) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 29 (1) Satz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) durchgeführt und die Teilnahme dokumentiert. Aufgrund der Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 im Bereich der psychischen Belastung wurden diese Unterweisungen wesentlich optimiert. Im Geschäftsbereich des MJKE sind in allen Bereichen umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht worden: Bereits vor dem Abschluss der Vereinbarung nach § 59 MBG zum BGM ist für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften schon 2011 eine landesweite Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die ein Rahmenkonzept „Gesundheitsmanagement für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein“ erarbeitet hat. Auf der Grundlage des dort erarbeiteten Konzepts wurde am 15. Juni 2013 eine Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein (DV Gesundheit) abgeschlossen . Seitdem sind dort zahlreiche Maßnahmen durchgeführt worden . Zudem sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit der Pilotierung flexibler Arbeitsformen (Verzicht auf Arbeitszeiterfassung) für den Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Vorreiter bei der Erprobung von modernen Arbeitsformen. Im Bereich des Justizvollzugs ist in 2014/2015 durch das Institut für Sozialwissenschaft der CAU eine Befragung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier großen Vollzugsanstalten zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement durchgeführt worden. Ausgehend von den auf dieser Grundlage erarbeiteten Vorschlägen zur Arbeitssituation und zu wichtigen Handlungsfeldern werden zurzeit konkrete Maßnahmen im Bereich des Justizvollzugs umgesetzt, um die Arbeitsfähigkeit zu verbessern. Im MJKE ist Ende 2016 eine Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Arbeitssituation und den psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchgeführt worden. Sie bildet die Grundlage für den Aufbau eines BGM im Ministerium. Darüber hinaus sind Dienstvereinbarungen zur variablen Arbeitszeit und zur Einführung flexibler Arbeitsformen im MJKE abgeschlossen worden, durch die u.a. die Vereinbarkeit von Beruf mit dem Privatleben verbessert werden soll. Daneben finden regelmäßig umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen zur Thematik statt. Neben den Maßnahmen des Arbeits- und Unfallschutzes, die von einem betriebsärztlichen Dienst begleitet werden, hat das MELUR in seinem Geschäftsbereich ein betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt. Dies umfasst u. a. ein betriebliches Eingliederungsmanagement, einen Gesundheitszirkel unter Beteiligung der Belegschaft, einen Gesundheitstag , diverse Vereinbarungen zum Gesundheitsschutz (z.B. Nichtraucher, Sucht), Befragungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu psychischen Gefährdungen sowie regelmäßige Fortbildungen. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 35 Das Ministerium für Soziales, Gesundheit Wissenschaft und Gleichstellung (MSGWG) ist für den staatlichen Arbeitsschutz zuständig. Es stellt sicher, dass die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften überwacht und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten beraten werden. Zunehmende Bedeutung erhält dabei die regionale Umsetzung der auf Bundesebene verabredeten Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Sie hat ein strategisches, abgestimmtes und einheitliches Handeln von Bund, UV-Trägern und Ländern zum Ziel, um den Arbeitsschutz zu modernisieren und Anreize für Betriebe zu schaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Das MSGWG hat dafür gesorgt, dass in Schleswig-Holstein die GDA als ein Teil der gesetzlichen Verpflichtungen des Landes im Arbeitsschutz konsequent umgesetzt wird. Die GDA trägt dazu bei, die Gesundheit von Beschäftigten in Schleswig-Holstein zu erhalten und zu stärken (http://www.gdaportal.de/de/Arbeitsprogramme2013- 2018/Arbeitsprogramme2013-2018.html). So wurden bzw. werden die GDA-Arbeitsprogramme zur Verringerung von Muskel-Skelett- Erkrankungen und zum Schutz und zur Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen durch die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) im Rahmen von Betriebsbegehungen und -beratungen umgesetzt. Als GDA-Begleitprozesse hat die Landesregierung die seit 2014 jährlich stattfindenden Regionalen Arbeitsschutzforen etabliert. Die an Multiplikatoren (Kassen, Kammern, Unfallversicherungsträger, Sozialpartner etc.) gerichtete Veranstaltungsreihe vernetzt Akteure des Arbeitsschutzes sowie der Betrieblichen Gesundheitsförderung und trägt Arbeitsschutz-Themen in die Fläche. An der Universität zu Lübeck wurde 2014 unter Vermittlung des MSGWG eine Stiftungsprofessur „Arbeitsmedizin mit Schwerpunkt Prävention “ eingerichtet (https://www.uniluebeck .de/aktuelles/nachricht/artikel/stiftungsprofessur-fuerarbeitsmedizin -und-praevention.html). Der wissenschaftliche Schwerpunkt der Professur erfasst klassische arbeitsmedizinische Themen, aber auch wichtige Fragestellungen wie arbeitsbedingte muskuloskelettale Erkrankungen , psychosoziale und psychomentale Aspekte der Arbeit, Entwicklung von Gesundheitskompetenz und arbeitsmedizinische Aspekte von Inklusion und Diversität. Gleichzeitig fördert Schleswig-Holstein das „Aktionsbündnis zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses e.V.“ (http://aktionsbuendnis-arbeitsmedizin.de/). Die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen werden auch innerhalb des MSGWG konsequent und in vollem Umfang angewandt. So wurde insbesondere in einem beteiligungsorientierten Prozess die Gefährdungsbeurteilung „psychische Belastung am Arbeitsplatz“ gestartet (Ab-schluss im Frühjahr 2017). Daneben werden zu diesem Thema vielfältige Fortbildungen angeboten und wahrgenommen. 2.2.6. Wann, wo und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung ein Modellprojekt zur anonymisierten Bewerbung gestartet? Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 36 Zur Erhöhung der Chancengleichheit wird seit Ende 2013 auf die Vorlage von Lichtbildern bzw. Bewerbungsfotos ausdrücklich verzichtet. Außerdem begrüßt die Landesverwaltung gezielt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, von Frauen sowie von Menschen mit Behinderungen . Da sich die Auswahl- und Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst nach dem Grundsatz der Bestenauslese und gesetzlichen Bestimmungen richten, sind diskriminierungsfreie Personalentscheidungen gewährleistet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) betr. Anonyme Bewerbungen, LT-Drs. 18/4945 verwiesen. 2.2.7. Ist Schleswig-Holstein nach Ansicht der Landesregierung ein Vorbild für eine aktive Informationsfreiheit? Ja, mit dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) hat das Land Schleswig-Holstein eine gesetzliche Regelung, nach der sich die Veröffentlichung von Informationen der öffentlichen Verwaltung richtet. 2.2.8. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um eine Vorbildfunktion bei der Informationsfreiheit zu realisieren und welche Maßnahmen sind noch notwendig? Die Landesregierung verwirklicht ihre Vorbildfunktion bei der Gewährleistung der Informationsfreiheit u.a. durch den Vollzug des IZG-SH. Zur notwendigen Anpassung des IZG-SH an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und an die im Jahr 2014 geänderte Landesverfassung hat die Landesregierung Vorschläge in einem Gesetzentwurf vorgelegt (LT-Drs. 18/2582). Dieselben Vorschläge sind auch Bestandteil eines Fraktionsentwurfes, der sich zu Beginn des Jahres 2017 noch in der parlamentarischen Beratung befindet (LT-Drs. 18/4409). Das Land Schleswig-Holstein ist auf Initiative der Landesregierung mit Verwaltungsvereinbarung der Anwendung des IT-Planungsrates „GovData“ im Jahr 2015 beigetreten und unterstützt die Entwicklung einer Metadatenstruktur zur Veröffentlichung von Verwaltungsdaten. Sobald das Parlament den Änderungsantrag zum Informationszugangsgesetz verabschiedet und die Einrichtung eines zentralen Informationszugangsregisters beschließt, wird die Landesregierung die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ein solches Register zu schaffen und zeitnah die Möglichkeit zu schaffen, öffentliche Daten dort zu verlinken. 2.3. Infrastrukturpolitik 2.3.1. Hat die Landesregierung geprüft, wo in Schleswig-Holstein, ergänzend zur Bahn, ein Schnellbusnetz etabliert werden kann? Was hat diese Prüfung ergeben? Wo und seit wann werden Schnellbusse in Schleswig- Holstein eingesetzt? Die damalige Landesweite Verkehrsservicegesellschaft LVS hat im Jahr 2009 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den Einsatz von Schnellbussen auf neun Korridoren untersucht hat: Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 37 - Niebüll - Flensburg - Husum - Flensburg - Kappeln - Süderbrarup - Oldenburg (Holstein) - Lütjenburg - Kiel - Lübeck - Bad Segeberg - Bad Bramstedt - Wrist - Itzehoe - Brunsbüttel - Ratzeburg - Mölln - Hamburg - Lauenburg - Geesthacht – Hamburg - Neumünster - Plön - Heide - Rendsburg - Eckernförde – Schleswig Die Ergebnisse des Gutachtens können verkürzt im vierten Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP) 2013-2017 (LT-Drs. 18/1748) nachgelesen werden. Schnellbusse verkehren aktuell überregional auf folgenden Relationen: Niebüll-Flensburg, Husum-Flensburg, Flensburg-Kappeln, Rendsburg- Eckernförde, Lübeck-Bad Segeberg, Itzehoe-Brunsbüttel, Ratzeburg- Mölln-Hamburg, Lauenburg-Geesthacht-Hamburg. Weiterhin gibt es einige als Schnellbus bezeichnete Linien im Stadt-Umland-Verkehr, z.B. Kiel-Laboe. Gemeinsam mit den für den Busverkehr zuständigen Aufgabenträgern (den Kreisen und kreisfreien Städten), ist die NAH.SH bestrebt , Schnellbusverkehre im Verbundgebiet und mit den Verbundpartnern sukzessiv weiterzuentwickeln. Seit Dezember 2016 verkehrt der Schnellbus Brunsbüttel-Itzehoe. Diese Verkehrsleistung wurde vom Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Vergabe der SPNV-Leistung „Netz West“ als Option mit abgefragt und vom Gewinner der Ausschreibung zu guten Konditionen angeboten. 2.3.2. Welche Initiativen hat die Landesregierung ergriffen, um Car-Sharing und Mitfahrportale als Innovationen im ÖPNV voran zu bringen? Mit dem vom MWAVT in Auftrag gegebenen Gutachten „Mobilität der Zukunft in Schleswig-Holstein“ werden Handlungsfelder und Lösungsansätze zur Förderung neuer/alternativer Mobilitätsformen ausgearbeitet und strategische Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein 2030 abgeleitet. Hierunter werden auch Mitfahrportale und Car-Sharing-Angebote benannt . In vielen Regionen des Landes werden bereits konkrete Ideen entwickelt, um das ÖPNV-Angebot zu ergänzen. Die NAH.SH agiert für alle Ideen, Projekte bzw. Lösungsansätze für ihre Verbundgesellschafter (Land, Kreise und kreisfreien Städte) begleitend als Initiator und Koordinator, um eine Weiterentwicklung entsprechender Planungen voranzutreiben und Mitfahrportale wie auch Sharing- Angebote in Verknüpfung mit dem Nahverkehr zur stärken. Etwa steht der Verkehrsverbund NAH.SH im engen Kontakt mit StattAuto eG zur Ausweitung des Car-Sharing Angebotes im Land. Auch ist die Entwicklung von Mobilitätszentralen und Mobilitäts-Apps zur Verknüpfung von ÖV und Mitfahr-/Sharing-Angeboten geplant. Daneben Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 38 unterstützt das Land bereits die Einrichtung von Mitfahrbänken im ländlichen Raum. Die Initiative für solche Projekte muss aber immer von der zuständigen kommunalen Ebene ausgehen. 2.3.3. Was hat die Prüfung der Landesregierung bezüglich neuer Anreiz-Tarife im ÖPNV, wie zum Beispiel Flatrates, Semestertickets und Arbeitnehmertickets , kostenlose Fahrradmitnahme und auch die fahrscheinlose Nutzung (z.B. Kurkarte) des ÖPNV im Bereich des Schleswig-Holstein- Tarifs ergeben und welche Maßnahmen wurden wann umgesetzt? Geprüft wurden folgende Möglichkeiten für die Einführung neuer Angebote um einen Anreiz zum Umsteigen vom motorisierten Individualverkehr auf Bus und Bahn zu schaffen. - Flatrate: Mit dem Jahresabonnement gibt es bereits eine Art Flatrate. Darüber hinaus gibt es hierzu keine Überlegungen. - Semesterticket: Das Projekt wurde in 2015 angestoßen, eine Befragung der schleswig-holsteinischen Studierenden in 2016 durchgeführt. Zurzeit laufen Gespräche mit den Verkehrsunternehmen, wie das Semesterticket konkret aussehen könnte. Anschließend wird dieser Vorschlag Grundlage der Verhandlungen zwischen den Studierenden und den Verkehrsunternehmen sein. - Arbeitnehmertickets: Im Oktober 2013 wurde das Schleswig-Holstein - Tarif Firmenabo eingeführt. Dieses gewährt einen zusätzlichen Rabatt auf das Abonnement, je nachdem, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Firma dieses Angebot annehmen. Die Zahl der verkauften Firmenabos steigt seit dem kontinuierlich. - Fahrradmitnahme: Beförderungskapazitäten auf Schiene und Straße sind primär für Personen und ggf. für Rollstühle und Kinderwägen vorgesehen . Durch eine kostenlose Mitnahme von Fahrrädern würden diese Plätze für andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr bereitstehen. Für die Mobilität der letzten Meile unterstützt das Land auch weiterhin wir die Einrichtung bzw. Modernisierung von Bike-and-Ride Anlagen. - Fahrscheinloser Nahverkehr für Touristinnen und Touristen: Hierzu wurde 2016 ein Gutachten erstellt. Es fanden und finden Feinabstimmungen mit den Verkehrsunternehmen sowie Gespräche mit den Kommunen der Pilotregion statt. 2.3.4. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend und frühzeitig bei der Festlegung der Ziele und Prioritäten des Infrastrukturausbaus sowie bei der Planung der Verkehrswege beteiligt werden, und zwar auch bei der Grundsatzentscheidung , ob ein Verkehrsweg überhaupt gebaut und welche Dimensionierung und Trasse gewählt werden soll? Bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Eine parallele Öffentlichkeitsbeteiligung für die Bundesverkehrswege durch das Land war daher nicht erforderlich. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 39 Mit der Neufassung des Allgemeinen Landesverwaltungsgesetzes vom 01.09.2015, § 83 a, Absatz 3, ist auch in Schleswig-Holstein eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei Vorhaben, „die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können“, vorgesehen. Ziel ist es, die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren und ihr dabei die Möglichkeit zu geben, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Für Neu- und Ausbaumaßnahmen der landeseigenen Verkehrsinfrastruktur gab es bislang keine Öffentlichkeitsbeteiligung. Priorität hat der Abbau des aufgelaufenen Sanierungsstaus (siehe hierzu „Bericht zum Zustand der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 2014“). Aus- und Neubauvorhaben sind für Landesstraßen mit Ausnahme eines Vorhabens auf Sicht nicht geplant. Hierbei handelt es sich um die Ortsumgehung Hammoor. Mit der Wiederaufnahme der Planungen wurde in 2016 erstmalig eine derartige Öffentlichkeitsbeteiligung vom Land durchgeführt. Eine weitere Veranstaltung für dieses Vorhaben wird in Kürze stattfinden. Auch für die Neubaumaßnahmen im Rahmen des BVWP 2030 sind derartige Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgesehen. Ferner wird hingewiesen auf die obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Planfeststellungsverfahren der jeweiligen Projekte. 2.3.5. In welchen Regionen wurden durch neue P+R/B+R-Anlagen die Möglichkeit zum Umsteigen vom PKW bzw. Fahrrad auf den ÖPNV an zentralen Knotenpunkten geschaffen? Wie ist die Auslastung dieser P+R/B+R-Anlagen und wo sind weitere dieser Anlagen geplant? In folgenden Regionen wurde in den letzten drei Jahren durch neue P+R bzw. B+R-Anlagen die Möglichkeit zum Umsteigen vom PKW bzw. Fahrrad auf den ÖPNV an zentralen Knotenpunkten geschaffen bzw. sind in der Umsetzung: Kiel-Russe, Langenhorn, Bordesholm, Heide, Melsdorf, Bredenbek, Schülldorf , Achterwehr, Pinneberg, Lübeck Hochschulstadtteil P+R, B+R Klanxbüll, Husum, Rendsburg, Norderstedt, Elmshorn, Bad Oldesloe, Eutin, B+R Bredstedt, Kaltenkirchen, Bad Segeberg, Ellerau, Ahrensburg, Wrist P+R Die Auslastung der Anlagen entspricht der nachgewiesenen Bedarfsanalyse. Beantragt wurden im Jahr 2016 von folgenden Kommunen B+R-Anlagen an Bahnhöfen: Neumünster Hbf, Neumünster Süd, Meldorf, Müssen, Schwarzenbek, Husum, Pönitz, Prisdorf, Ascheberg, Rendsburg, Rieseby , Brokstedt, Tornesch, Halstenbek/Krupunder, Jübek, Lübeck- Travemünde Hafen, Lübeck-Travemünde Skandinavienkai, Bad Oldesloe und Büchen. Die Anlagen befinden sich derzeit in der Umsetzung. Geplant sind an den Bahnhöfen folgender Kommunen Anlagen: Reaktivierung Kiel-Schönberg Bahnhöfe, Preetz, Garding, Schleswig, Ellerau, Henstedt-Ulzburg Meeschensee P+R, B+R Bargteheide Pinneberg (S-Bahnhof) B+R Quickborn, Henstedt-Ulzburg, Heide, Aumühle, Bargteheide, Halstenbek, Krupunder , Prisdorf P+R Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 40 2.3.6. Welches Mobilitätskonzept hat die Landesregierung wann entwickelt, um verstärkt auf e-Mobilität zu setzen und sie weiter in einem verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätskonzept, gerade auch in Verbindung mit innovativen Car-Sharing-Angeboten wie car-to-go oder drive-now, zu entwickeln ? Das MWAVT hat 2016 ein Mobilitätsgutachten erstellen lassen. Es ist hingegen kein Mobilitätskonzept im Sinne der Fragestellung. Das Gutachten gibt mehrere Handlungsempfehlungen. Diese betreffen u. a. die Stärkung von E-Mobilität und Sharing-Systemen. Derzeit prüft das MWAVT die Umsetzbarkeit der Handlungsempfehlungen. Hinzu kommen regionale Mobilitätskonzepte, um zukunftsfähige Lösungen zu erreichen, die in Ergänzung zu einem landesweiten Orientierungsrahmen des Mobilitätsgutachtens eine integrierte Betrachtung von Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge und Verkehrsbedienung vor Ort sicherstellen. Ein Beispiel dafür ist der Masterplan Mobilität der Region Kiel für Städte und Gemeinden im ländlichen Raum sowie für die Landeshauptstadt Kiel. 2.3.7. Wo wurden bisher P+R/B+R-Anlagen mit Ladestationen für Pedelecs und E-Fahrzeugen ausgestattet? Ladestationen für Pedelecs sind an folgenden geplanten Standorten vorgesehen : Ascheberg, Brokstedt, Jübek, Meldorf, Müssen, Pönitz, Prisdorf , Rieseby, Schwarzenbek, Tönning, Lübeck Travemünde Hafen, Lübeck-Travemünde Skandinavienkai. 2.3.8. In welchen schleswig-holsteinischen Häfen können Schiffe mit Landstrom versorgt werden und wo wurden seit Beginn der Legislaturperiode Schienenanschlüsse verlegt? In welchen Häfen ist die Versorgung mit Landstrom bisher nicht möglich? Eine landseitige Stromversorgung ist prinzipiell überall vorhanden. Die Anschlüsse, die die Fischerei-, Behörden- und Ausflugsfahrzeuge nutzen , sind jedoch nicht vergleichbar mit den Landanschlüssen, wie sie für die Versorgung von Frachtschiffen und Fähren erforderlich sind. Landanschlüsse in diesem Sinne gibt es an bestimmten Liegeplätzen in Lübeck; für einige Liegeplätze in Kiel sind sie in Planung. 2.4. ÖPP-Projekte 2.4.1. Wie hat die Landesregierung bei ÖPP-Projekten Transparenz hergestellt ? Das Immobilien-ÖPP am UKSH wird eng begleitet durch die im Finanzministerium angegliederte „Projektgruppe Sanierung UKSH“ (PGSU). Die PGSU ist in erster Linie Berichterstatter an die Vertreterinnen und Vertreter des Landes im Aufsichtsrat des UKSH. Aber auch die regelmäßige Berichterstattung an das Parlament gehört zu ihren Aufgaben. Diese erfüllt sie in mit der Vorlage von schriftlichen Sachstandsberichten, die auf- Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 41 grund der Angabe von vertraulichen Vertragsdaten nur an den Unterausschuss für Unternehmensbeteiligungen des Landes erfolgen kann. Trotz der hohen Geheimhaltungspflichten wird so größtmögliche Transparenz geschaffen. Im Landes- und Bundesstraßenbereich sind keine neuen Öffentlich- Private-Partnerschaften bzw. ÖPP-Projekte vergeben worden. 2.4.2. Inwieweit widersprechen sich Transparenz und der privatwirtschaftliche Wunsch des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen bei ÖPP-Projekten? Transparenz und der privatwirtschaftliche Wunsch des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen bei ÖPP-Projekten widersprechen sich nach Meinung der Landesregierung nicht. 3. Bildungspolitik 3.0. Allgemein 3.0.1. Welche politischen Rahmenbedingungen hat die Landesregierung geändert , um auch Wissenschaft und Forschung stärker von den Chancen der Digitalisierung profitieren zu lassen und welche Rahmenbedingungen müssen dafür noch geändert werden? Digitalisierung von Hochschule und Forschung sowie insbesondere Open Science ist Leitaufgabe der Hochschulpolitik. Mit der Digitalen Agenda hat die Landesregierung auch für die Digitalisierung im Wissenschaftsbereich den politischen Rahmen gesetzt, der die digitale Transformation in Wissenschaft und Forschung zu begleiten und zu unterstützen (s. dazu auch Ziffer 6 der Digitalen Agenda (http://www.schleswig-holstein.de/ DE/Schwerpunkte/DigitaleAgenda/digitaleAgenda_node.html). Schleswig -Holstein hat als erstes Bundesland eine umfassende „Open-Access- Strategie“ vorgelegt und diese kontinuierlich weiterentwickelt. Nach der Einrichtung eines Publikationsfonds, mit dem Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ohne eigenes finanzielles Risiko in Open Access publizieren können, wurde am 01.02.2017 erstmals der Open Science Award verliehen und damit ein Anreiz zur Weiterentwicklung bestehender Strukturen gesetzt. Zur Umsetzung der Open-Access-Strategie im Hochschulbereich siehe auch LT-Drs. 18/3265, LT-Drs. 18/4443 und LT-Drs. 18/5077. Zukünftig gilt es, verstärkt alle Facetten der Digitalisierung in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen zu berücksichtigen und die Einrichtung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die digitale Hochschule zu unterstützen und zu begleiten 3.0.2. Wie wird im Lehr- und Lernmittelbereich der Gedanke der „Open Education Ressources“ nutzbar gemacht? Um das Bewusstsein für und den Kenntnisstand über Open Educational Resources (OER) zu verbessern, wurden 2016 verschiedene Maßnahmen unterstützt: Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 42 - OER Fachforum im März 2016 in der Landesvertretung Schleswig- Holstein in Berlin unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten, - Medienkompetenztag 2016 mit OER-Themenschwerpunkt, - Veranstaltung der Landesregierung mit dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung „Weiterbildung 4.0“ im September 2016, - Distribution von OER über die Mediathek Schleswig-Holstein (z.B. Bilderdatenbank ), - Erweiterung der Mediathek um entsprechende Filtermöglichkeiten nach Lizenzformen und Schnittstellen zu bundesweiten OER- Angeboten, - Ausbau des Fortbildungsangebots, - Fachgespräch im Bildungsausschuss am 9. März 2017. Auf Bundesebene ist die Einrichtung eines zentralen OER-Büros als Internetplattform unter der Adresse www.open-educational-resources.de im Aufbau. Der Aufbau eines Verweisservers soll nun durch dieses Büro geplant und koordiniert werden. Darüber hinaus verweist die Landesregierung auf die Antwort der Großen Anfrage „Entwicklung einer OER- Strategie“ (LT-Drs. 18/4163). 3.0.3. Inwieweit hat sich die Landesregierung an der Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung des Urheberrechts beteiligt, um einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen von Nutzern und Urhebern zu erreichen und welche Maßnahmen sieht die Landesregierung hierfür als zielführend? Die Landesregierung hat sich durch das MSB im Schulausschuss, das MJKE im Kulturausschuss und das MSGWG im Hochschulausschuss der KMK an der Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung des Urheberrechts beteiligt. Auf Initiative von Schleswig-Holstein wurde eine länderoffene Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausleihe von E-Medien an öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken befassen soll. Es wird auf eine rechtliche Gleichbehandlung von E-Book und Print hinsichtlich der Verleihbarkeit durch Bibliotheken hingearbeitet, welche eine Änderung des Urhebergesetzes und eine Erweiterung des in § 27 Abs. 2 UrhG geregelten Bibliotheksprivilegs auf E-Books erfordere. Ein finanzieller Ausgleich für die Urheberrechtsinhaber würde dann über eine gesonderte Bibliothekstantieme erfolgen. Die Landesregierung wird sich auch in die Beratung der KMK über den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts- Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einbringen. Auch die Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung sowie zum VG-Richtlinien-Umsetzungsgesetz hat die Landesregierung im Bundesrat konstruktiv begleitet. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 43 3.1. Hochschulen 3.1.1. Wie wurde die Leistungsfähigkeit der Hochschulen gestärkt? Die Landesregierung hat auf unterschiedlichen Ebenen die Leistungsfähigkeit der Hochschulen signifikant erhöht: Sie hat die Hochschulen durch Erhöhung der Grundfinanzierung (insgesamt 30 Mio. Euro bis 2019) finanziell gestärkt und damit die strukturelle Unterfinanzierung minimiert . Sie finanziert den Hochschulpakt im Zeitraum 2009 - 2023 mit insgesamt 383,7 Mio. Euro an Landesmitteln zum quantitativen Ausbau des Studienplatzangebotes sowie zur Verbesserung der Qualität in der Lehre. Sie hat in der Forschung die Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Hochschulen unterstützt und insbesondere mit der Exzellenzinitiative maßgeblich zur Steigerung der Forschungskompetenz beigetragen , die nationale und internationale Sichtbarkeit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Die Forschungsinfrastruktur wurde und wird weiter ausgebaut u.a. Center of Brain, Behaviour and Metabolism (CBBM); Gebäude für Forschung und Lehre in der Medizin mit 160 Mio. Euro. Ferner hat die Landesregierung massiv in die allgemeine bauliche Infrastruktur investiert und neben den jährlichen Hochschulbaumitteln ein Sondervermögen Hochschulsanierung auf den Weg gebracht, um an den Hochschulstandorten des Landes den Sanierungsstau Schritt für Schritt abzubauen. Planungsprozesse wurden vereinfacht und den Hochschulen mehr Entscheidungsspielraum gegeben. Anteilig können Hochschulpaktmittel und Rücklagen für kleinere Baumaßnahmen eingesetzt werden, um akute räumliche Engpässe zu minimieren. Auch über das Sonderprogramm IMPULS werden zusätzlich große Neubau - und Sanierungsmaßnahmen an den Hochschulen finanziert, wie bspw. Sanierung des Sportforums an der CAU und Neubau Seminargebäude an der FH Lübeck. 3.1.2. Mit welchen Instrumenten misst die Landesregierung, wie sich die Leistungsfähigkeit der Hochschulen geändert hat? Mit dem Abschluss der Zielvereinbarungen für den Zeitraum 2014-2018 (später erweitert bis 2019) wurde erstmals ein System der messbaren Kennzahlen eingeführt. Jede Hochschule hat nach bestimmten Vorgaben 5 Ziele ausgewählt (die CAU aufgrund ihrer Größe 10 Ziele), deren Erreichung anhand einer Kennzahl gemessen werden kann. Es gibt einen Ausgangswert und für jedes Jahr der Zielvereinbarungsperiode einen Zielwert. Einmal im Jahr liefern die Hochschulen die Ist-Werte des vergangenen Jahres. Daran kann abgelesen werden, inwieweit das jeweilige Ziel erreicht wurde. Über die Erreichung von Zielen, die nicht mit Kennzahlen hinterlegt sind, berichten die Hochschulen zur Halbzeit und zum Ende der Zielvereinbarungsperiode. Siehe auch LT-Drs. 18/1259. Darüber hinaus registriert das Wissenschaftsministerium die Einwerbung von strategisch und strukturell relevanten Mitteln durch die Hochschulen, z.B. Forschungsförderungen, DFG-Sonderforschungsbereiche, Leibniz - Campi, Forschungspreise sowie Impactfaktoren wie Veröffentlichungen und Patente als Zeichen für die Leistungsfähigkeit und Sichtbarkeit der Hochschulen. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 44 3.1.3. Wie wurden, beispielsweise von den Hochschulen, neue zu schaffende Stellen im Stellenplan erwirtschaftet? Die Hochschulen gestalten im Rahmen des ihnen zur Verfügung gestellten Globalbudgets ihre Stellenpläne eigenverantwortlich. Mit Ausnahme des Stellenplans der (Stiftungs-)Universität zu Lübeck unterliegen die Stellenpläne der Genehmigungspflicht des Landes. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgesetz kann das FM auf Antrag der obersten Landesbehörden an Hochschulen aus Mitteln des Bundes und des Landes sowie aus Drittmitteln im Rahmen von Hochschulprogrammen befristet Stellen und Planstellen einrichten, § 14 Abs. 13 Haushaltsgesetz ermöglicht darüber hinaus die befristete Einstellung von Personal ohne Stellen aus HSP- Mitteln. Mit der Ergänzung der Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 und Verlängerung bis 2019 wird das Land die Globalbudgets der Hochschulen um 30 Mio. Euro erhöht und einen Anteil von weiteren 30 Mio. € aus dem Landesanteil des HSP 2020 ab 2022 verstetigt haben. Flankierend dazu ermöglicht § 22 Abs. 7 Haushaltsgesetz die Einrichtung zusätzlicher Stellen und Planstellen aus diesen Mitteln, sofern entsprechend abgestimmte langfristige Personalplanungen vorgelegt werden. 3.1.4. Welches Konzept hat die Landesregierung erarbeitet, um die Kooperation und Mobilität zwischen den Hochschulen zu erhöhen? Die Landesregierung setzt mit der Gründung der Hochschulkommission als neues Kooperationsgremium ihr Konzept um, sowohl die Kooperationen zwischen den Hochschulen als auch zwischen Hochschulen und Land zu erhöhen. Die Landesrektorenkonferenz und die Landes-Asten-Konferenz sind kontinuierliche Beratungsgremien der Landesregierung für alle Fragen der Hochschul- und Wissenschaftspolitik. Im Wissens- und Technologietransfer soll das von der Landesregierung gegründete Innovations- und Technologieforum dazu führen, dass Hochschulen mehr Kooperationen untereinander eingehen, aber insbesondere den Kontakt zu Unternehmen in Schleswig-Holstein suchen, Kooperationen eingehen und gemeinsame Projekte durchführen. Darüber hinaus hat die Landesregierung gesetzliche Grundlagen geschaffen , die zu mehr Kooperationen führen sollen: Zur Verbesserung der Promotionsmöglichkeiten von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen wurde ein neuer § 54a in das Hochschulgesetz eingefügt, der die Einrichtung eines gemeinsamen Promotionskollegs der Schleswig-Holsteinischen Fachhochschulen und Universitäten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 Landesverwaltungsgesetz ermöglicht. Auf der Grundlage des zum 01.08.2014 in Kraft getretenen Lehrkräftebildungsgesetzes wurde zur gemeinsamen Beratung, Koordinierung und Bewertung von Fragen der Lehrkräftebildung ein Beirat für Lehrkräftebildung eingerichtet, der sich aus Vertretern der Hochschulen, der Schulen, Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 45 der Lehramtsstudierenden, des IPN, des IQSH und der für Bildung und Wissenschaft zuständigen Ministerien zusammensetzt. Unter den aus dem Struktur- und Exzellenzbudget mit einem Gesamtvolumen von bisher von 30,8 Mio. € geförderten 88 Maßnahmen befinden sich mehrere Kooperationen der Hochschulen in Schleswig-Holstein untereinander , insbesondere kooperative Promotionen, Vorhaben zur Vorbereitung der neuen Exzellenzstrategie, Unterstützung für drei Wissenschaftscampi der Leibniz- Gemeinschaft und Anträge des Bundesprogramms Innovative Hochschulen. Drei Projekte werden seit Programmstart der Exzellenzinitiative mit insgesamt 160 Mio. Euro gefördert, der Landesanteil beträgt 40 Mio. Euro. Alle Projekte basieren auf hochschulübergreifender Zusammenarbeit bzw. einer Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen . Sie tragen daher essentiell zur weiteren Vernetzung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei und stärken Wissenschaft und Forschung insgesamt. 3.1.5. In welchen Hochschulen wurden die Leitungsstrukturen neu geordnet und die Drittelparität in den Hochschulgremien eingeführt? 3.1.6. Wenn in Hochschulen keine Drittelparität eingeführt wurde, warum nicht? Die Fragen 3.1.5. und 3.1.6. werden auf Grund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 2015 (LT-Drs. 18/3156) in der Fassung, die er durch den Beschluss des Bildungsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtages vom 11. Dezember 2015 erhalten hat (LT-Drs. 18/3596), sind für alle staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein die Leitungsstrukturen, insbesondere durch eine geänderte Aufgabenverteilung zwischen den zentralen Organen Hochschulrat, Senat und Präsidium, neu geordnet worden. Zusätzlich wurde ein neues zentrales Hochschulorgan „Erweiterter Senat “ eingeführt. Gemäß der Vorgabe im Koalitionsvertrag ist dieses Gremium drittelparitätisch besetzt, soweit dies unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform möglich ist. Das Gesetz ist am 29. Januar 2016 in Kraft getreten. 3.1.7. Wie hat sich die Zahl der Studienabbrüche seit Beginn der Legislaturperiode in Schleswig-Holstein entwickelt (Aufzählung nach Fakultäten) und welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um die Zahl der Studienabbrecher zu reduzieren? Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 46 Studienabbrecher in Schleswig-Holstein nach der Hochschule Hochschule (SH) Exmatrikulierte/Studienabbrecher im Studienjahr … 2012 2013 2014 2015 Universität Flensburg 635 576 453 666 Universität Kiel 3507 2955 2714 2819 Universität Lübeck 176 244 417 448 Muthesius Kunsthochschule 36 40 50 22 Musikhochschule Lübeck 48 27 64 62 Fachhochschule Flensburg 635 396 41 140 Fachhochschule Westküste 93 95 114 104 Fachhochschule Kiel 559 495 568 658 Fachhochschule Lübeck 606 698 691 770 Nordakademie Elmshorn 21 19 63 k.A.* AKAD Fachhochschule Pinneberg 268 193 Fachhochschule Wedel 137 164 151 175 FH für Verwaltung u. Dienstleistung Ahz, Altenholz 17 FH für Verwaltung u. Dienstleistung Ahz, Reinfeld 2 1 Verwaltungsfachhochschule des Bundes in Lübeck 8 Insgesamt 6723 5902 5327 5889 Quelle: Statistikamt Nord; *Aufgrund einer Verschlüsselungsproblematik wurden auch reguläre Absolventen erfasst. Die Gesamtzahl von 422 wird daher nicht berücksichtigt. Eine Auswertung nach Fakultäten ist aufgrund der erfassten statistischen Daten nicht möglich. Für die statistische Erfassung von Studienabbrüchen gibt es bundesweit bislang kein funktionierendes Verfahren. Dies liegt vor allem an der immer noch uneinheitlichen Definition des „Studienabbruchs“ und an fehlenden Analysemöglichkeiten: Die Gründe von Studienabbrüchen sind oft privater Natur. Das Datenschutzrecht steht häufig der Erfassung von Studienabbrüchen und Verbleibverläufen entgegen (Stichwort: Abbruch oder Studiengangwechsel). Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 47 Die Landesregierung hat in den letzten Jahren folgende projektbasierte Maßnahmen finanziert: Im Rahmen des Hochschulvertrages und der individuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2014 bis 2018 wurde den Hochschulen die Wahl individueller Zielfelder ermöglicht. Bezüglich der Reduzierung von Studienabbrüchen ist vor allem die Verbesserung der Qualität der Lehre ein geeignetes Instrument. Hierfür wurde das Zielfeld „Studienqualität“ aufgenommen. Langfristiges Ziel ist hier insbesondere die Verbesserung der Prozessqualität von Studium und Lehre, die Reduzierung von Fachwechseln, die Verbesserung der Studierbarkeit und die Erhöhung des Studienerfolgs. Die Hochschulen konzentrieren sich darauf, unzureichende Studienbedingungen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen. Folgende Bereiche sind dabei besonders hervorzuheben: - Systemakkreditierung, - Studienberatung für eine passgenaue Studienwahl, - Unterstützung in der Studieneingangsphase, - Verbesserung der Lehrkräftebildung, - Verbesserung der Betreuungsrelation, - Verbesserung der Qualität der Lehre, - Verbesserung der Studienbedingungen für das Lehramtsstudium, - „Innovative Studienmodelle“, - Angebote aus dem Bereich der Beratungs- und Kommunikationspsychologie , - Einrichtung eines Beschwerde- und Verbesserungsmanagements für Studierende, - Beratungsangebote in der Bewerbungsphase zum Ende des Studiums , - Vernetzung mit Vertretern aus der Wirtschaft und der Arbeitsagentur zum Thema „Kursänderung? Studienabbruch?“. 3.1.8. Wie hat die Landesregierung die Studentenwerke in den einzelnen Hochschulstandorten seit Beginn der Legislaturperiode unterstützt, um die Schaffung von Wohnraum für Studierende zu gewährleisten? Die Landesregierung fördert seit Jahren projektbezogen die Sanierung und den Neubau von Studierendenwohnheimen und hat auf diesem Wege von 2012 - 2016 rd. 5 Mio. Euro an die Wohnheimträger ausgezahlt. Ab 2017 steht ein mehrjähriges Programm für Studierende und Geflüchtete mit einem Volumen von 3 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich stellt die Landesregierung kostengünstige Landesgrundstücke im Erbpachtwege zur Verfügung und beteiligt sich - nach Einzelfallprüfung - auch an den dazugehörigen Planungskosten und Infrastrukturmaßnahmen. Um die Nachfrage besser abschätzen zu können, führt die Landesregierung parallel regionale runde Tische durch und bezieht so die örtlichen Infrastrukturen mit ein. Ziel ist die individualisierte Entwicklung der einzelnen Hochschulstandorte unter Berücksichtigung vorhandener, regionaler Schwerpunkte. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 48 Für weitere Einzelheiten wird auf den LT-Bericht „Umsetzung der Maßnahmen zum Bau von zusätzlichen Studierendenwohnraum“ (in Vorbereitung ; Antwort auf LT-Drs. 18/5052) verwiesen. 3.1.9. Wie hat sich der Anteil von Frauen beim Hochschulpersonal seit 2012 bis heute entwickelt (Aufschlüsselung nach Fakultäten und Standorten)? Die Daten sind der anliegenden Tabelle (Anlage 1) zu entnehmen. Die Zuordnung erfolgt nach Fachbereichen; eine Zuordnung nach Fakultäten ist nicht möglich. Mit dem Hochschulvertrag 2014-2018 wurde das Zielfeld „Förderung der Gleichstellung“ für jede Hochschule verpflichtend in die individuellen Zielund Leistungsvereinbarungen aufgenommen. Die Hochschulen vereinbarten mit der Landesregierung, die Frauenquote nach Möglichkeit zu halten oder zu verbessern. 3.1.10. Welche finanziellen Mittel konnten aufgrund eines ungenügenden Frauenanteils beim Hochschulpersonal an die Hochschulen nicht vergeben werden (Aufschlüsselung nach Maßnahme, Jahr und Antragsteller)? Der Landesregierung liegen keine Daten vor, die sich auf Förderprojekte der Hochschulen beziehen. Um die Chancengleichheit der Geschlechter im Wissenschaftssystem zu realisieren, wurden in der aktuellen Zielvereinbarung Zielwerte für den Frauenanteil bei den Gesamtstudierenden, den Absolventen, den Promotionen , den Nachwuchswissenschaftlern und den Professoren vereinbart. Bei Überprüfung der Jahre 2014 und 2015 konnte festgestellt werden, dass einige Hochschulen Probleme bei der Zielerreichung hatten, was folglich zu einem Abzug der Geldmittel im Profilbudget führte. Für den Bereich des Hochschulpersonals waren das im Einzelnen: - CAU: die Erhöhung des Frauenanteils an den Doktoranden mit Arbeitsvertrag auf einen Zielwert wurde im Jahr 2014 nur zu 95,35% erreicht und bedeutete damit einen finanziellen Verlust von 11.070,72 Euro für die Hochschule. Im Jahr 2015 wurde dieses Ziel nur zu 92,34% erreicht und führt damit zu einem Abzug von 18.200 Euro. - FH Westküste: die Erhöhung des Frauenanteils bei den Professoren auf einen Zielwert wurde im Jahr 2015 nur zu 90% erreicht und führte daher zu einem finanziellen Verlust von 1.100 Euro. 3.1.11 Wie viele europäische Mittel für den Hochschulbau, insbesondere für die energetische Sanierung, hat die Landesregierung eingeworben (Aufschlüsselung nach Hochschule und Maßnahme)? Die Landesregierung selbst hat keine europäischen Mittel eingeworben. Die Einwerbung dieser Mittel erfolgt durch eine Beteiligung der Hochschulen an den entsprechenden Förderprogrammen. 3.2. Schulen 3.2.1. Welche Initiativen hat die Landesregierung ergriffen, um ein abgestimmtes Schulsystem in ganz Deutschland zu etablieren und welche Rah- Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 49 menbedingungen wurden auf Initiative der Landesregierung geändert, um die länderübergreifende Mobilität der Schülerinnen und Schüler zu verbessern? Schleswig-Holstein beteiligt sich aktiv an Maßnahmen, auf die sich die Länder in ihrer Zuständigkeit für das Schulwesen in der KMK verständigt haben, um Transparenz, Vergleichbarkeit und Mobilität zu verbessern (vgl. die 2015 überarbeitete Gesamtstrategie der KMK zum Bildungsmonitoring ): Bereits seit 2014 setzt Schleswig-Holstein länderübergreifend entwickelte Aufgaben in der Abiturprüfung ein, ab 2017 wird diese Zusammenarbeit in Form eines von allen Ländern genutzten Aufgabenpools ausgeweitet. Schleswig-Holstein beteiligt sich zur Überprüfung und Umsetzung der Bildungsstandards an Ländervergleichen (mit sehr positiven Ergebnissen für im 2016 veröffentlichten Bildungstrend Deutsch und Englisch in Klassenstufe 9) und länderübergreifend eingesetzten Vergleichsarbeiten (VERA in den Klassenstufen 3, 6 und 8). Zur Verbesserung der Mobilität des im Sommer 2016 neu abgeschlossenen Gastschulabkommens mit Hamburg vgl. Antwort zur Frage 1.1.11. 3.2.2. Wie hat sich der Unterrichtsausfall in allen Schularten in Schleswig- Holstein seit Beginn der Legislaturperiode entwickelt und welche Empfehlungen oder Anweisungen gibt es für die Rektoren den Unterrichtsausfall zu kompensieren und zu dokumentieren? Seit Beginn der Legislaturperiode ist die Unterrichtsversorgung kontinuierlich gestiegen und der Unterrichtsausfall wurde reduziert. Die Entwicklung des Unterrichtsausfalls seit Inkrafttreten des neuen Erfassungssystems PUSH (Portal zur Unterrichtserfassung in Schleswig-Holstein) ist in Einzelheiten in LT-Drs. 18/4688 „Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2015/16“, S. 14 ff. dargestellt. Grundsätzlich ist jede Schule verpflichtet, monatlich PUSH-Daten zu melden und ein Vertretungskonzept zur Vermeidung von Unterrichtsausfall zu entwickeln. Die möglichen Maßnahmen hat die Landesregierung für die Schulen in der Handreichung „Gemeinsam gegen Unterrichtsausfall“ zusammengefasst. Daneben setzt die Landesregierung auf stetige Anpassung und Verbesserung der organisatorischen Maßnahmen gegen Unterrichtsausfall, verlässliche externe Vertretungen und engagiert sich beim Thema Lehrkräftegesundheit . 3.2.3. Welche Verbesserungen sieht die Landesregierung bei der Teilnahme von Lehrkräften an Fortbildungen seit Beginn der Legislaturperiode? Die Anzahl der Lehrkräfte, die an Fortbildungsveranstaltungen des IQSH teilgenommen haben, ist von 28.292 im Schuljahr 2011/12 auf 35.034 im Schuljahr 2015/16 gestiegen, vgl. LT-Drs. 18/4143. Zu dieser Steigerung der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat unter anderem die Fortbildungsinitiative „Schülerinnen und Schüler individuell fördern und fordern - Leistungen verbessern“ beigetragen. 3.2.4. Mit welchen Maßnahmen soll die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte gesteigert werden? Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 50 In Umsetzung einer Empfehlung des Landesrechnungshofs Schleswig- Holstein wurde 2016 das Angebot des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) in der Lehrkräftefortbildung extern evaluiert. Die Ergebnisse dieser Evaluation werden genutzt, um das Fortbildungsangebot noch besser an den Bedarfen der Lehrkräfte und der Schulen auszurichten. 3.2.5. Welche Formen der Evaluation zu den Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte werden durchgeführt? Derzeit werden die Fortbildungsveranstaltungen über das System LeOnie evaluiert. Eine Weiterentwicklung dieser Evaluation wird auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der externen Evaluation des IQSH (vgl. Antwort zu Frage 3.2.4) geprüft. 3.2.6. Ist es gelungen, den konfessionsgebundenen Religionsunterricht in Kooperation mit den Religionsgemeinschaften zu einem konfessionsübergreifenden Religionsunterricht umzuwandeln, in dem alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit gemeinsam unterrichtet werden können? 3.2.7. Welche Anstrengungen wurden unternommen? Die Fragen 3.2.6. und 3.2.7. werden auf Grund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung steht in engem Austausch mit der evangelischen Kirche und der katholischen Kirche, um auf die zunehmende religiöse Vielfalt in der Schülerschaft konstruktiv zu reagieren. Für die evangelische Seite hat die Nordkirche die Gesprächswünsche des Landes angenommen , für die katholische Seite das Erzbistum Hamburg. Allen Seiten ist bewusst, dass in Schleswig-Holstein (wie in allen Bundesländern außer in Bremen und Berlin/Brandenburg) nach Art. 7.3 GG die konfessionelle Gebundenheit des Religionsunterrichts maßgeblich ist. Evangelischer und katholischer Religionsunterricht sind im Einvernehmen mit den beiden Kirchen bereits seit 1994 bzw. 1997 für konfessionell nicht gebundene Schülerinnen und Schüler geöffnet worden. Von dieser Möglichkeit wird umfänglich Gebrauch gemacht. Um über den gegenwärtigen Stand des Umgangs mit der wachsenden religiösen Vielfalt im Religionsunterricht genauere Erkenntnisse gewinnen zu können, hat die Nordkirche in Zusammenarbeit mit den Universitäten in Kiel und Flensburg und mit Zustimmung des Bildungsministeriums im Sommer 2013 das ReVikoR-Forschungsprojekt (Religiöse Vielfalt im konfessionellen Religionsunterricht, Laufzeit bis 31.03.2017) aufgelegt . Die noch nicht vorliegenden Ergebnisse sollen als Grundlage für eine Weiterentwicklung des konfessionellen Religionsunterrichts dienen. 3.2.8. Hat die Landesregierung die geplante „Demokratieoffensive in Schleswig -Holsteins Schulen und Kitas“ entwickelt? 3.2.9. Welche Ergebnisse und Konzepte sind daraus entstanden? Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 51 Die Fragen 3.2.8. und 3.2.9. werden auf Grund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hat die Demokratieoffensive in Schleswig-Holsteins Schulen und Kitas weiterentwickelt. Zur weiteren Ausführung der Ergebnisse und Konzepte wird auf den aktuellen Bericht der Landesregierung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vom 4. Oktober 2016 (LT- Drs. 18/4722) verwiesen, hier insbesondere auf die Kapitel „Beteiligung in Kindertageseinrichtungen“ sowie „Beteiligung in der Schule - Demokratie lernen und leben“. Zusätzlich zu den im o.a. Bericht genannten Maßnahmen finden in den Schulen zahlreiche Projekte zur Vorbereitung auf die Landtags- und Bundestagswahl statt. Unter anderem wird das Projekt „Juniorwahl“ für die Landtagswahl 2017 flächendeckend für alle weiterführenden Schulen finanziert, sowie für die Bundestagswahl für 142 Schulen. 3.3. Berufsausbildung 3.3.1. Was hat die Landesregierung unternommen, damit junge Menschen direkt in ihre berufliche Laufbahn starten und nicht, teilweise über mehrere Jahre und ohne beruflichen Abschluss, in Übergangsmaßnahmen beschäftigt sind? Hat die Landesregierung hierzu und mit welchem Ergebnis Messungen vorgenommen? Um die Anerkennung der Berufsausbildung insgesamt gesellschaftlich zu stärken und verstärkt Schülerinnen und Schüler für eine berufliche Ausbildung zu gewinnen hat die Landesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, u.a.: - Umstrukturierung der schulischen Angebote BEK (Berufseingangsklassen ) und AVJ (Ausbildungsvorbereitendes Jahr) zu AV.SH (Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein), - Durchführung einer Kampagne zu Chancen und Karrieremöglichkeiten der dualen Ausbildung, - Veranstaltung eines landesweiten Schulwettbewerbs zur Erstellung von Video-Clips über die duale Ausbildung, - Öffentlichkeitsarbeit zu den Möglichkeiten mit erfolgreichem Abschluss einer dualen Berufsausbildung höherwertige Schulabschlüsse zu erlangen, - Fortführung „Regionale Fachberatung Schule-Betrieb“ (seit 2006) zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf durch Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen. Die Gemeinschaftsschulen und Förderzentren beginnen zum Teil und je nach regionalen Schwerpunkten ihrer Partner in Kommune, Berufsbildenden Schulen und RBZ, Arbeitsagentur, Jugendhilfe und Jobcenter damit, Fallkonferenzen im Übergang Schule-Beruf zu entwickeln und zu erproben, um eine individuelle, frühzeitige und verbindliche Anschlussperspektive für die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 52 im Übergang Schule-Beruf abzustimmen und sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit entwickelt sich regional unterschiedlich. Messungen von Effekten sind derzeit noch nicht möglich. Die Quote der Schulabgänger/innen ohne Abschluss ist auf unter 8% gefallen , so dass der Einstieg in eine Berufsausbildung mehr Schulabgänger /innen möglich sein wird. 3.3.2. Wie hat die Landesregierung den Übergang zwischen Schule und Beruf im Vergleich zurzeit vor 2012 transparenter und qualifizierend neu gestaltet ? Auf Grundlage des Berichts der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zum Übergang junger Menschen von der Schule in Ausbildung und Arbeit (https://www.schleswighol - stein.de/DE/Fachinhalte/Z/zuwanderung/Downloads/AlternativenAbschie bungshaft/bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1) ist der Übergang von der Schule in den Beruf neu ausgerichtet worden. Der entscheidende Erfolgsfaktor für den Übergang ist die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit , die die Landesregierung im Rahmen eines Zwei-Ebenen- Ansatzes von Land und Regionen verfolgt und unter Einbindung der Schulen eng begleitet. Die daraus resultierenden Zusammenschlüsse von Arbeitsagenturen, Jobcenter, Kommunen und Schulen in Jugendberufsagenturen sind bereits in sechs Kommunen eingerichtet und werden von der Landesregierung finanziell unterstützt. Sie sorgen für mehr Transparenz und strukturelle Abstimmung sowie für gezielte Hilfestellung und passgenaue Vermittlung in jedem Einzelfall. Ziel ist ein flächendeckender Ausbau dieser Einrichtungen. 3.3.3. Wie hat die Landesregierung die stärkere Berufsausbildungsbegleitung seit 2012 in konkrete Maßnahmen umgesetzt und unter welchem Haushaltstitel wurden dafür jeweils Mittel zur Verfügung gestellt (jährliche Auflistung )? Die Regionale Ausbildungsbetreuung steht an landesweit 12 Standorten Auszubildenden, Ausbildungsabbrecherinnen und -abbrechern mit einem kostenlosen und unabhängigen Beratungsangebot zur Verfügung. In Konfliktfällen während der Ausbildung, Problemen im Betrieb oder in der Berufsschule und auch nach bereits erfolgter Vertragslösung stehen die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter den Jugendlichen beratend und unterstützend zur Seite, um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu gewährleisten. Die aktuelle Bewilligung läuft vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2017. Die Landesmittel sind in Haushaltstitel: 0709.00.686 02 (bis 2014: 0616.02.686 23) veranschlagt. Die Maßnahme wird außerdem mit Mitteln aus dem ESF unterstützt. Insgesamt stehen Landesmittel und ESF-Mittel in folgender Höhe zur Verfügung: Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 53 2012: 925.000 Euro 2013: 925.000 Euro 2014: 1.020.000 Euro 2015: 797.000 Euro 2016: 808.000 Euro. 2017: 820.000 Euro Das Projekt „Ausbildung und Integration für Migranten - AIM“ ist ein langjähriges , verlässliches Beratungsangebot, das von der Türkischen Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt wird, um Jugendliche mit Migrationshintergrund, die auf dem Ausbildungsmarkt noch immer als benachteiligt gelten, als angehende Fachkräfte zu gewinnen und zukünftig auch jugendliche Flüchtlinge und Asylsuchende bezüglich der Möglichkeiten der dualen Berufsausbildung zu beraten. Das „Erfolgsrezept “ der Projektarbeit liegt in der Betreuung und Beratung der Jugendlichen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus demselben Kulturkreis, was eine direkte Ansprache ermöglicht sowie sprachliche und kulturelle Missverständnisse vermeidet. Die Ausgaben erfolgen ebenfalls bei Haushaltstitel: 0709.00.686 02 (bis 2014: 0616.02.686 23). Die Ausgaben für AIM betragen: 2012 - 2015: jährlich 120.000 Euro 2016: 150.000 Euro 2017: 180.000 Euro. 3.3.4. Mit welchen Maßnahmen und finanziellen Mitteln wurde die Berufsorientierung intensiviert? In Schleswig-Holstein ist die Berufs- und Studienorientierung in allen allgemein bildenden weiterführenden Schulen sowie in den Förderzentren schulgesetzlich definierter Bestandteil des schulischen Auftrags (§ 4 Abs. 4 SchulG, siehe auch Landeskonzept Berufsorientierung der Regionalund Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein, Januar 2014). 2014 hat das Ministerium für Schule und Berufsbildung mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit eine neue Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schulen, Berufsberatung und Reha- Beratung geschlossen. Diese Vereinbarung sichert eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen diesen Partnern und damit gemeinsame und abgestimmte Maßnahmen in der Berufs- und Studienorientierung. Zusätzliche Kosten sind dafür nicht entstanden. Zum Schuljahr 2015/16 hat das Ministerium für Schule und Berufsbildung in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft/Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein UV Nord und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit das Berufswahlsiegel SH als Qualitätssiegel für die schulische Berufs- und Studienorientierung der Förderzentren, Gemeinschaftsschulen , Gymnasien und Regionalen Berufsbildungszentren/ Berufsbildenden Schulen eingeführt. Im Herbst 2016 wurden 58 Schulen aller weiterführenden Schularten mit vorbildlicher Berufs- und Studienori- Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 54 entierung erstmals mit dem Berufswahlsiegel SH zertifiziert. Das MSB stellt für die Personal- und Sachkosten des Berufswahlsiegels SH jährlich 60.000 € zur Verfügung. Die Bundesagentur für Arbeit fördert das Berufswahlsiegel auf Bundesebene. Sie beteiligt sich zudem personell über die Regionaldirektion Nord und die Arbeitsagenturen in Schleswig- Holstein. Die Landesarbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft stellt u.a. über das Bildungs- und Tagungszentrum Tannenfelde Räumlichkeiten für Veranstaltungen. Mit dem Schuljahr 2014/15 ist das ESF-Nachfolgeprogramm Handlungskonzept PLuS (Praxis, Lebensplanung und Schule) gestartet. In Kooperation mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit (RD Nord) und mit finanzieller Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) bietet das Handlungskonzept PLuS ergänzend zur allgemeinen schulischen Berufsorientierung in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Coaching und Potentialanalysen für Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen, Förderzentren Lernen und Berufsbildenden Schulen am Übergang Schule - Beruf an. Ziel ist die Förderung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen sowie der möglichst direkte Anschluss vor allem in eine betriebliche Ausbildung , die Vermeidung unnötiger Warteschleifen und die Erreichung des ersten allgemeinen Schulabschlusses (ESA). Das Programm wird durch ein offizielles Monitoring-Verfahren begleitet. Das MSB, die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit und die Europäische Union stellen für das Handlungskonzept bis zum 31.07.2020 rd. 40 Mio. Euro (davon 16,8 Mio. Landesmittel) zur Verfügung. Das landesweite Modellprojekt „Übergang Schule und Beruf“ (ÜSB, seit 2011) wird gemeinsam von MSGWG, MSB und RD Nord umgesetzt. Ziel des Projektes ist die berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, körperlich motorische Entwicklung, Sinnesbehinderungen und autistisches Verhalten. Das Projekt wurde bis zum 30. Juni 2019 verlängert und wird in den nächsten 3 Jahren mit bis zu 9,0 Mio. Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (Sondervermögen) des Landes finanziert. 3.3.5. Sind alle berufsvorbereitenden Maßnahmen als überbetrieblichen Ausbildungen oder praktische Qualifizierungen bei einer späteren schulischen oder dualen Ausbildung anerkannt? 3.3.6. Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3.3.5. und 3.3.6. werden auf Grund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Anrechnung beruflicher Vorbildungen auf die Ausbildungszeit muss differenziert betrachtet werden. Nicht alle berufsvorbereitenden Maßnahmen sind bei einer späteren Ausbildung anrechnungsfähig. Maßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung nach den §§ 68 ff BBiG dienen primär einer besseren Integration benachteiligter junger Menschen in eine Berufsausbildung und damit vor allem der Vorbereitung auf eine Aufnahme der Berufsausbildung. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 55 Erfolgreich absolvierte Qualifizierungsbausteine, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt wurden, können aber im Einzelfall zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit führen. Dies prüft die jeweils zuständige Kammer. 3.3.7. Wann wurde der Bedarf an Lehrkräften für die beruflichen Schulen und regionalen Bildungszentren ermittelt und mit welchen Konzepten wurde die Hochschulausbildung geändert und weiterentwickelt? Der Lehrkräftebedarf für die berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren wird fortlaufend jedes Jahr nach Beginn des Schuljahres im Rahmen der Abfrage für das Planstellenzuweisungsverfahren ermittelt. Das Masterstudium des Lehramtes an beruflichen Schulen an der Europa -Universität Flensburg (EUF) baut auf einem Bachelorstudium der Hochschule Flensburg auf. Um mehr Studierende für das Lehramt an beruflichen Schulen zu gewinnen, hat die EUF für das Studium des Lehramtes an beruflichen Schulen ein Satellitenmodell entwickelt. Dafür sollen Bachelor-Studienangebote mit Schwerpunktbildungen zur beruflichen Bildung neben der Hochschule Flensburg an weiteren Fachhochschulen in Schleswig-Holstein etabliert werden. Das Studium des Handelslehramtes an der CAU wurde an das Lehrkräftebildungsgesetz angepasst. 3.3.8. Welchen personellen Einsatz sieht die Landesregierung hierbei für ein langfristiges Konzept als notwendig an? Es wird geprüft, ob für die Umsetzung des Satellitenmodells der EUF eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden kann. 3.3.9. Welche finanziellen Mittel wurden für die personelle Ausstattung, die Erstellung eines Qualifizierungskonzepts und die Umsetzung an den Hochschulen jährlich veranschlagt und welche IST-Mittel wurden tatsächlich verbraucht? Die für das Studium „Lehramt an beruflichen Schulen“ an der EUF sowie für das Handelslehramt an der CAU erforderlichen Mittel sind in den Globalbudgets der Hochschulen enthalten. Die Prüfung der Finanzierung des Satellitenmodells ist noch nicht abgeschlossen. 4. Finanzen 4.1. Ausgabenpolitik 4.1.1. Hat die Landesregierung ihr Ziel erreicht, öffentliche Gelder zielgenauer, gerechter und sparsamer einzusetzen und wie? Die Landesregierung hat in den Jahren 2013, 2015 und 2016 im Haushaltsvollzug Überschüsse erzielt; das zeigt eine insgesamt sparsame Mittelbewirtschaftung . Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 56 Die Landesregierung hat den bestehenden Sanierungsstau ermittelt und in den Infrastrukturberichten (LT-Drs. 18/2558 und 18/4903) beschrieben. Mit der Errichtung des Sondervermögens IMPULS 2030 und den in der Finanzplanung ab 2018 vorgesehenen Mittel von 150 Mio. Euro pro Jahr zum Abbau des Sanierungsstaus können die erforderlichen Mittel zielgenau eingesetzt werden. Bereits mit dem Haushaltsabschluss 2015 konnten dem Sondervermögen 100 Mio. Euro zugeführt werden, so dass im Jahr 2016 mit dem Abbau begonnen werden konnte. Die weitere Zuführung von 180 Mio. Euro aus dem Überschuss des Jahres 2016 zum Sondervermögen erlaubt den Beginn weiterer Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2017 und 2018. Die Landesregierung plant im Haushalt 2017 Ausgaben von insgesamt rd. 3,5 Mrd. Euro für Bildung (inkl. Kita). Gegenüber den Ist-Ausgaben 2010 mit rd. 2,9 Mrd. Euro haben sich die Bildungsausgaben seitdem um 0,6 Mrd. Euro erhöht. Mit der Stärkung der Bildung gehen eine Erhöhung der Chancengleichheit und eine gerechtere Mittelverwendung einher. 4.1.2. Wie definiert die Landesregierung eine geschlechtersensible Haushaltsführung und wie wurde eine solche Haushaltsführung konkret vorgenommen ? Vgl. Antwort zu Frage 5.1.13. 4.2. Abschöpfung von Kofinanzierungsmitteln 4.2.1. Inwieweit wurden in den einzelnen Jahren seit Beginn der Legislaturperiode bereitstehende EU-Mittel ausgeschöpft? Die jährliche Aufteilung der Mittel der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds erfolgt indikativ in den genehmigten Operationellen Programmen (Mittelbindung); die Mittel fließen dem Land aufgrund gestellter Zahlungsanträge zu (Erstattungsprinzip). Eine Aufhebung der Mittelbindungen erfolgte nicht. Nach den in Vorbereitung befindlichen bzw. bereits abgeschlossenen Programmabschlüssen für die Förderperiode 2007 – 2013 werden - rd. 97 % der bereitgestellten Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), - 100 % der bereitgestellten Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF), - rd. 99 % bereitgestellten Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), - 58 % der bereitgestellten Mittel des Europäischen Fischereifonds (EFF), ausgeschöpft. Für die Förderperiode 2014-2020 wurden in den Jahren 2015 sowie 2016 bzw. werden im Jahr 2017 die ersten Zahlungsanträge gestellt. 4.2.2. Welche EU-Kofinanzierungsmittel entsprachen nicht den Zielen der Landesregierung und wurden nicht genutzt? Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 57 Nach Programmierung, Verhandlungsgesprächen und Genehmigung der Operationellen Programme entsprachen die EU-Kofinanzierungsmittel den Zielen der Landesregierung. 4.2.3. Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die dadurch nicht in Schleswig- Holstein eingesetzt werden konnten(Auflistung nach Jahren und Ministerien )? Entfällt – vgl. Antwort zu Frage 4.2.2. 4.2.4. Welche europäischen Förderprogramme wurden in Bezug auf die Kofinanzierung auf Darlehen oder private Kofinanzierung seit 2012 umgestellt ? (a) Die private Kofinanzierung von mit EU- und Landesmittel kofinanzierten Finanzinstrumenten (Beteiligungsfonds) wurde bereits in der Förderperiode 2007-2013 unter Einbindung der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) praktiziert. Auch die in der Förderperiode 2014-2020 errichteten Finanzinstrumente „Beteiligungsfonds für KMU“ und des „Seed- und Start-up- Fonds II“ werden mit privaten Mittel der MBG kofinanziert. (b) Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) hat zum 1. Juli 2016 das „Innovationsdarlehen für KMU“ aufgelegt. Dieses Darlehensprogramm dient der Finanzierung produktiver Investitionen innovativer KMU und wird unter dem Einsatz von EU-Mittel vom Europäischen Investmentfonds (EIF) im Rahmen der KMU- Garantiefazilität des Horizont 2020-Programms der Europäischen Union (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) ermöglicht . 4.2.5. Welche Vorteile erhoffte sich die Landesregierung von dieser Maßnahme und welche Nachteile ergaben sich dadurch? Zu a): Die im Rahmen von zwei sog. erstellten Ex-ante Bewertungen durchgeführten Marktuntersuchungen haben aufgezeigt, dass für die von den Beteiligungsfonds adressierten Zielgruppen am Markt keine vergleichbaren Angebote für Beteiligungskapital in Schleswig-Holstein existent sind und eine Marktschwäche bzw. ein Marktversagen festzustellen ist. Vor diesem Hintergrund sind die unter Nr. 2.1.25 aufgeführten Finanzinstrumente mit der Zielsetzung errichtet worden, KMU, Existenzgründer und innovative Unternehmen mit Beteiligungskapital in Schleswig- Holstein zu versorgen, um u.a. die Eigenmittelausstattung von KMU zu verbessern und Wachstumschancen sowie Innovationskraft zu stärken. Da in Horizont 2020-Programms zudem auch Privatinvestoren unterrepräsentiert sind, ist die MBG, als wesentlicher Anbieter von Beteiligungskapital in Horizont 2020-Programms, ein wichtiger Ko-Finanzierungs- Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 58 partner für das Land, um die Fondsmittel bis 2021 an die Unternehmen in Horizont 2020-Programms herauszulegen zu können. Das jährliche Neugeschäft der MBG wird zu 40-50% durch Beteiligungskapital aus den Fonds dargestellt. Mit den unter 2.1.25 genannten Beteiligungsfonds stellt die MBG Beteiligungskapital für die vorgenannten Zielgruppen in Horizont 2020- Programms zur Verfügung und bedient damit das gesamte Spektrum der Unternehmensphasen (Seed- , Gründungs-, Start-up und Wachstumsphase ). Mit der Einbindung der MBG als privater Kapitalgeber in die unter 4.2.4 genannten Beteiligungsfonds erhöht sich die Hebelwirkung der eingesetzten EU- und nationalen öffentlichen Mittel. Die Umsetzung/Begleitung der Finanzinstrumente stellt durch die deutliche Ausweitung der Dokumentation- und Berichtspflichten einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar und ist von der EU-Kommission auf eine äußerst penible Finanzkontrolle ausgerichtet. Zu b): Das „Innovationsdarlehen für KMU“ stellt den Einstieg in eine Bankenfinanzierung für innovative Unternehmen in Schleswig-Holstein dar. Die Hausbank bekommt eine 70-prozentige Haftungsfreistellung. Dieses Produkt eröffnet innovativen KMU die Möglichkeit, weitere Finanzierungsmittel zur Produktion/Entwicklung ihrer innovativen Produkte einzuwerben . Mit diesem Produkt wird das bestehende Förderangebot für die Finanzierung von innovativen KMU erweitert, es stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Seed- und Start-up-Fonds II dar und ist ein zusätzliches Förderangebot . Das Finanzprodukt ist gemeinsam mit mehreren Landesförderinstituten, unter der Federführung der NRW-Bank, entwickelt worden und konnte erst nach langwierigen Vertragsverhandlungen mit dem EIF zum Abschluss gebracht werden. Die umfangreichen Dokumentationspflichten der Landesförderinstitute über die NRW-Bank an den EIF führen zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. 4.2.6. Inwieweit - also zu welchem prozentualen Anteil - wurde die Fördermittelverwaltung durch revolvierende Fonds verändert? Im OP EFRE 2007 - 2013 wurden bei einem Finanzrahmen des Programms von 1.191,9 Mio. Euro für revolvierende Fonds 54 Mio. Euro eingesetzt (= 4,53 % Anteil). In der folgenden EFRE-Förderperiode 2014 - 2020 sieht das OP EFRE bei einem genehmigten Finanzmittelrahmen von 614,4 Mio. Euro für revolvierende Fonds einen Anteil von 56 Mio. Euro = 9,12 % vor. Im Bereich der vom MELUR verwalteten EU-Fonds werden revolvierende Fonds nicht genutzt. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 59 4.2.7. Was versteht die Landesregierung unter einer transparenten Darstellung von Förderprogrammen im Haushalt und was hat sich diesbezüglich im Vergleich zu früheren Haushaltsplänen geändert? Eine transparente Darstellung von Förderprogrammen im Haushalt kann dadurch sichergestellt werden, dass die jeweiligen Zweckbestimmungen der in Rede stehenden Haushaltstitel klar benannt werden und Erläuterungen zu Zielsetzung und weiteren Förderparametern des Förderprogramms bei diesen Haushaltstiteln ausgebracht werden. Die Landesregierung hat darauf geachtet, dass im Zuge der Haushaltsaufstellung diese Grundsätze beachtet und umgesetzt wurden. Die Verbesserung der Transparenz ist ein laufender nicht abgeschlossener Prozess. 4.3. Strukturreformen 4.3.1. Im Koalitionsvertrag wurde der Verkauf der Spielbanken als angestrebtes Ziel genannt. Was ergab die Marktanalyse der Landesregierung zum Verkauf einzelner Spielbanken und wie viele Spielbanken wurden seither verkauft oder stehen zum Verkauf? Im Umdruck 18/5443 an den Unterausschuss Unternehmensbeteiligungen wurde ausführlich über die Situation der Spielbanken im Land berichtet . Die in der Niederschrift der 37. Ausschusssitzung protokollierte Aussage von Finanzministerin Heinold, solange über die Zukunft des Glückspielstaatsvertrages nicht entschieden sei, werde die Entscheidung über die Veräußerung der Spielbanken von der Landesregierung auf Eis gelegt, hat weiterhin Gültigkeit. Ziel der Landesregierung ist weiterhin eine bundeseinheitliche Regelung des Glücksspiels im Glücksspielstaatsvertrag . 4.3.2. Wurden die Strukturen der GMSH auf ihre Effizienz hin überprüft und was hat diese Überprüfung ergeben? Welche Konsequenzen wurden aus der Überprüfung der Strukturen der GMSH gezogen? Die Strukturen der GMSH wurden in den vergangenen Jahren hinsichtlich unterschiedlicher Geschäftsbereiche intern und extern auf ihre Effizienz hin überprüft: - 2013 wurde von PricewaterhouseCoopers im Auftrag des Verwaltungsratsvorsitzenden ein Gutachten über „Wirtschaftlichkeit und zielorientiertes Steuerungssystem“ der GMSH erstellt. Das Gutachten ergab, dass das Geschäftsmodell der GMSH wirtschaftlich ist und ihr bestehendes Controlling alle notwendigen Informationen enthält. - 2014 wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das umfassend die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbereichs Bundesbau sowie unterstützender Dienstleistungen (IT, Personal, etc.) innerhalb der GMSH untersucht hat. Die Untersuchung wurde vom Bund in Auftrag gegeben und vom Land und der GMSH maßgebend unterstützt. Die Verbesserungsvorschläge des Gutachters sind, soweit sie vom Land und der GMSH für sinnvoll erachtet wurden, schnellstmöglich umgesetzt worden bzw. befinden sich noch in der Umsetzungsphase. - Im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Vergabe war es ebenfalls erforderlich, die Strukturen an die geänderten Verfah- Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 60 ren anzupassen, um die Vorteile der elektronischen Vergabe vollumfänglich nutzen zu können. - Zurzeit wird untersucht, ob und wie die Verfahren und Strukturen in der GMSH anzupassen sind, um eine höhere Kostensicherheit im Geschäftsbereich Landesbau zu erreichen. 4.3.3. Welche finanzrelevanten Entscheidungen für das Land Schleswig- Holstein und die Kommunen standen seit Beginn der Legislaturperiode im Bundesrat an und wie hat die Landesregierung jeweils entschieden? Für die Antwort auf Frage 4.3.3. wird auf Anlage 2 verwiesen. 4.3.4 Welche Initiativen hat die Landesregierung im Bundesrat ergriffen, um eine Erhöhung der Einnahmebasis für Land und Kommunen zu erreichen ? Datum Kabinett Länderbeteili - gung BR-Drs. Art der Vorlage Titel Ergebnis BR 31.01. 2017 SH 106/17 Entschlie schließung Entschließung des Bundesrates für ein Bundesprogramm „Sportinfrastruktur in Deutschland “ steht noch aus 07.06. 2016 NI, BW, HE, SH 312/16 312/1/16 312/16 (B) Entschlie schließung Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulkliniken in Deutschland 947. Sitzung am 08.07.2016, TOP 18: Annahme 19.04. 2016 BE, HB, HH, NI, TH Beitritt alle übrigen 186/16 186/16 (B) Entschlie schließung Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen 944. Sitzung am 22.04.2016, TOP 41: Sofortige Sachentscheidung Annahme 23.09. 2014 SH, Beitritt BW, BE, HE, MV, NI, NW, RP 557/14 557/14 (B) Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes 928. Sitzung am 28.11.2014, TOP 16: Sofortige Sachentscheidung , Einbringung, Feststellung der Eilbedürftigkeit, Bestellung eines Beauftragten 04.03. 2014 SH, HB, HE, RP 92/14 684/12 92/14 (B) Reprise: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013) 920. Sitzung am 14.03.2014, TOP 40: Sofortige Sachentscheidung Wiedereinbringung 23.04. 2013 NI, NW, RP, SH, Beitritt BW, HB, HH 338/13 338/1/13 (neu) 338/13 (B) Entschlie schließung Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug “ 909. Sitzung am 03.05.2013, TOP 92b: Sofortige Sachentscheidung , Annahme in geänderter Fassung Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 61 Datum Kabinett Länderbeteili - gung BR-Drs. Art der Vorlage Titel Ergebnis BR 26.02. 2013 RP, HH NW, Beitritt BW, NI, SH 139/13 139/13 (B) Gesetzentwurf Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 907. Sitzung am 01.03.2013, TOP 36: Sofortige Sachentscheidung , Einbringung, Bestellung eines Beauftragten 20.11. 2012 BB, BW, HB, HH, RP, Beitritt SH, NW 719/12 719/12 (B) Entschlie schließung Entschließung des Bundesrates – Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten 904. Sitzung am 14.12.2012, TOP 33: Nichtfassen 08.10. 2012 HE, RP, SH, HB 684/12 684/1/12 684/12 (B) Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013) 904. Sitzung am 14.12.2012, TOP 29: Einbringung unverändert , Bestellung von zwei Beauftragten 920. Sitzung am 14.03.2014, TOP 40: Sofortige Sachentscheidung Wiedereinbringung (siehe Drs. 92/14) 21.08. 2012 SH, Beitritt HB, NW 485/12 485/12 (B) Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen 902. Sitzung am 02.11.2012, TOP 10 Nichteinbringung 4.3.5. Gab es Initiativen des Landes zum Abbau ökologisch schädlicher Subventionen , zur Einführung einer Klimaschutzsteuer, zur Erhöhung der Höhe des Steuersatzes für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener sowie zur Einführung einer Vermögenssteuer? Die Landesregierung hat sich u.a. im Kontext von Konsultationen von Gesetzentwürfen der Bundesregierung z.B. zur Reform der Energie- und der Stromsteuer dafür eingesetzt, Ausnahmen zielorientierter zu gestalten und abzubauen, eine Befreiung der Erneuerbaren Energien von der Besteuerung zu erreichen und bei der Agrardieselregelung verstärkte Anreize für Energieeinsparung und Nutzung pflanzenölbasierter Kraftstoffe zu setzen. Die Landesregierung hat weiterhin klimaschutzorientierte Reformen des Emissionshandels sowie auch marktwirtschaftliche Instrumente für den Ausstieg aus der Kohle auf Fachministerkonferenzen und in Bundesratsverfahren unterstützt. In Bezug auf die Erhöhung des Steuersatzes für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener sowie die Einführung einer Vermögensteuer hat die Entwicklung bei der Neuausrichtung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes gezeigt, dass eine Umverteilung von „Oben nach Unten“ im Bundesrat zurzeit nicht mehrheitsfähig ist. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 62 4.3.6. Welche Initiativen hat die Landesregierung ergriffen, um sich für eine Abschaffung der Ermäßigung für Hotels bei der Mehrwertsteuer einzusetzen und sich in weiteren Schritten für eine deutliche Reduzierung der Ausnahmetatbestände insgesamt einsetzen? Schleswig Holstein hat einen Gesetzesantrag zur Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen eingebracht (Mitantragsteller Bremen und Nordrhein-Westfalen). Der Bundesrat hat jedoch am 2. November 2012 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen (BR-Drs. 485/12 (B)). Vor diesem Hintergrund wurde mangels Erfolgsaussicht von weiteren Initiativen Abstand genommen. 4.3.7. Welche weiteren Bundesratsinitiativen wurden ergriffen, um die Grundsteuer zu reformieren, und mit welchem Ergebnis? Der Bundesrat hat am 4. November 2016 mit den Stimmen Schleswig- Holsteins beschlossen, einen - entsprechend dem FMK-Beschluss vom 3. Juni 2016 von den Ländern Niedersachsen und Hessen in den Bundesrat eingebrachten - Gesetzentwurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Bundestag einzubringen (BR-Drs. 515/16 (B)). Hierin wird die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu geregelt. Flankierend dazu wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag eingebracht , mit dem die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer – und damit auch für die zur Grundsteuer gehörenden Bewertungsregelungen – abgesichert werden soll (BR-Drs. 514/16 (B). 4.3.8. Welches Konzept hat die Landesregierung in Bezug auf eine gemeinsame Altschuldenregelung für Länder und Kommunen sowie einen Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern entwickelt und welche konkreten Punkte dieses Konzepts wurden wann umgesetzt? Der Landtag hat beschlossen, dass, nach Feststehen der Ergebnisse der Verhandlungen zu den bundesstaatlichen Finanzbeziehungen, ein Zeitund Maßnahmenplan zur Altschuldentilgung erarbeitet werden soll (vgl. LT-Drs. 18/ 1614, S.2). In diesem Zusammenhang wurde vom Parlament erwartet, dass sich der Bund an der Einrichtung eines Altschuldentilgungsfonds beteiligt. Die Landesregierung hat diese Position in den Verhandlungen vertreten. Ein bundesweiter Altschuldentilgungsfonds ist aktuell nicht durchsetzungsfähig. Mit dem Haushaltsabschluss 2013 wurden zum ersten Mal seit über 50 Jahren Schulden des Landes getilgt. Mit den Haushaltsabschlüssen 2015 und 2016 wurden jeweils finanzielle Mittel zum Abbau des Sanierungsstaus sowie zum Abbau der Verschuldung des Landes eingesetzt. 4.3.9. Was versteht die Landesregierung unter einer Ausrichtung der Steuerverwaltung in struktureller, technischer und personeller Hinsicht, so dass Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 63 sie ihrer Rolle als tragende Einnahmeverwaltung des Landes gerecht werden kann? Welche Maßnahmen hat sie entfaltet? Die Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein stellt sich den erkennbaren Herausforderungen der Zukunft. Hierzu gehören insbesondere die demografische Entwicklung, bevorstehende hohe Personalabgänge , laufende technische Neuerungen sowie die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes. Zur Gewährleistung der Zukunftsfähigkeit der Steuerverwaltung als Einnahmeverwaltung und Ausschöpfung ihrer Leistungspotenziale sind zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden. Dazu zählen vor allem: - umfängliche Anpassungen in der Aufbau- und Ablauforganisation quer über nahezu alle Arbeitsbereiche der Finanzämter, - der verstärkte Einsatz von Automationsverfahren, wie insbesondere der Einsatz und Ausbau von Risikomanagementsystemen, - die zunehmende länderübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Programmierung und des IT-Einsatzes (Vorhaben KON- SENS), - die Implementierung einer kontinuierlichen Geschäftsprozessoptimierung sowie - die Steigerung der Attraktivität der Steuerverwaltung als Arbeitgeber und die Intensivierung der Werbemaßnahmen zur Gewinnung leistungsstarker Schulabgänger als zukünftige Nachwuchskräfte. Einzelheiten zu diesen Maßnahmen ergeben sich aus dem Umdruck 18/5661 vom 4. März 2016. Auch in der jüngeren Vergangenheit hat die Steuerverwaltung die Umsetzung zukunftsweisender Strukturentscheidungen konsequent fortgeführt , u.a. durch folgende Maßnahmen: - Mit Wirkung vom 1. Juli 2016 sind die Finanzämter Kiel-Nord und Kiel- Süd zu einem Finanzamt Kiel zusammengelegt worden. - Ebenfalls zum 1. Juli 2016 sind die Strafsachenbearbeitung/ Steuerfahndung sowie die Groß- und Konzernbetriebsprüfung in einem eigenen Finanzamt (Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste) mit Hauptsitz in Kiel zusammengeführt worden. Es sind zielgerichtete Geschäftsprozessanalysen zur Optimierung von Geschäftsprozessen eingeleitet worden. 4.3.10. Welche Initiativen hat die Landesregierung auf Bundesebene gestartet, um eine Vereinfachung des Steuerrechts zu erreichen und welche konkreten Ergebnisse sind hier vorzeigbar? Schleswig-Holstein hat zusammen mit den Ländern Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013) eingebracht (BR-Drs. 92/14; Wiederaufsetzung des Gesetzentwurfs BR-Drs. 684/12); der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor (BT-Drs. 18/1290). Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 64 4.3.11. Wie hat die Landesregierung das Förderprogramm Kulturelles Erbe transparenter gestaltet und welche Auswirkungen hatte dies auf die Antragsteller und den Ablauf des Förderverfahrens? Das Antragsverfahren und die Umsetzung erfolgt nach Maßgabe einer in dieser Legislatur erarbeiteten Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Kulturelles Erbe (IKE) vom 20. November 2014 (Amtsbl. Schl.-H. S. 847 ff.) und einer Überarbeitung der Richtlinie vom 24. Juni 2015 (Amtsbl. Schl.-H. 2015, S. 789). Die Richtlinien sind öffentlich bekannt und ermöglichen damit eine passgenaue Antragsstellung . 4.3.12. Mit welcher finanziellen Ausstattung hat die Landesregierung die Förderung der Büchereien und wissenschaftlichen Bibliotheken im Land bedacht und sind alle Büchereien und wissenschaftlichen Bibliotheken damit eigenständig? Die öffentlichen Bibliotheken erhalten Zuweisungen aus dem Finanzausgleichgesetz von derzeit 7.647.000 Euro (seit 2015 jährliche Dynamisierung von 1,5 %) über den Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. Der Anteil des Büchereivereins an den laufenden Gesamtkosten hat sich von 12,7 % (2012) auf 13,7 % (2015) gesteigert. Die wissenschaftlichen Bibliotheken werden nicht direkt, sondern im Rahmen der Freiheit von Forschung und Lehre über die ihren Trägern zugewiesenen Globalbudgets bzw. im Falle der Eutiner Landesbibliothek über das Stiftungsvermögen gefördert. Die Frage nach der Eigenständigkeit der wissenschaftlichen Bibliotheken erübrigt sich damit. 4.3.13. Mit welchem Ergebnis wurde die Höhe der Umweltabgaben in anderen Bundesländern überprüft und welche Umweltabgaben daraufhin entsprechend angepasst? Anlässlich der Neufassung des Wasserabgabengesetzes (LWAG) bedurfte die Höhe der bisher im Rahmen des Grundwasserabgabengesetzes (GruWAG) und des Oberflächenwasserabgabegesetzes (OWAG) geltenden Abgabesätze der Überprüfung und moderaten Anpassung. Die Differenzierung und Bemessung der einzelnen Abgabensätze wird im Sinne von Art. 9 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auch den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Kostendeckung sowie den besonderen geographischen und klimatischen Gegebenheiten in Schleswig-Holstein gerecht. 5. Sozialpolitik 5.1. Familienpolitik 5.1.1. Welche Initiativen hat die Landesregierung im Bundesrat ergriffen, um das Ehegattensplitting zu reformieren und in die Förderung von Leistungen für Familien zu integrieren? Bundesratsinitiativen wurden von der Landesregierung nicht ergriffen. Auf der 23. GFMK (Konferenz der Gleichstellungsminister/innen) am 05. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 65 September 2013 wurde der Antrag aus Schleswig-Holstein „Abschaffung der Steuerklasse V“ mehrheitlich beschlossen. Der Bund die Initiative der GFMK (bisher) nicht umgesetzt. Daneben hat die Landesregierung die Vorteile des Faktorverfahrens als Alternative zum Splittingverfahren bekannter gemacht (Infoblatt auf den Seiten des FM, des MSGWG sowie ein Faltblatt der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit dem MSGWG). 5.1.2. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung die Qualität bei der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern seit Beginn der Legislaturperiode verbessert? Die Landesregierung erhöht kontinuierlich mit verschiedenen Maßnahmen , u.a. der Kita-Offensive, die Qualität in den Kitas und bei Tagesmüttern . Für die Einzelheiten wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU Fraktion „Kindertagesstätten und Tagespflege “ – LT-Drs. 18/3504, hier: Frage 23, die Fragen 90 bis 93 sowie die Fragen 94 bis 104 und die Antwort auf die Große Anfrage der SPD Fraktion „Zusammenarbeit von Land und Kommunen“ (LT-Drs. 18/5108) verwiesen . 5.1.3. Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Alleinerziehenden ohne Arbeit, eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen, hat die Landesregierung geschaffen und mit welchen finanziellen Mitteln aus welchen Haushaltstiteln ausgestattet(jährliche Auflistung)? Um Frauen bei ihrem Wiedereinstieg in den Beruf, einem Wechsel aus dem Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder einer Berufsausbildung in Teilzeit zu unterstützen, fördert die Landesregierung aus dem Landesprogramm Arbeit mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds die für Frauen kostenlosen Beratungsangebote von FRAU & BERUF mit jährlich rund 1 Million Euro. 5.1.4. Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen um der oben genannten Personengruppe eine entsprechende Kinderbetreuung für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung zur Verfügung zu stellen? Alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf eine Förderung in einer Kindertagesstätte oder einer Tagespflegestelle. Sofern Personensorgeberechtigte wegen der Ausübung einer Berufstätigkeit einen höheren Betreuungsumfang für das Kind benötigen, besteht bei U 3 Kindern ein über den bedarfsunabhängiger Grundanspruch hinausgehender individueller Anspruch auf eine entsprechend erweiterte Betreuungszeit. Auch bei der Vergabe von Kitaplätzen werden Alleinerziehende in aller Regel vorrangig berücksichtigt. Die Einführung des Kita-Geldes führt zudem zu einer finanziellen Entlastung insbesondere auch der o.g. Personengruppe. 5.1.5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um das Netz der Familienhebammen flächendeckend auszubauen? Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 66 Mit den Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen sind insgesamt vier Kurse für die Weiterqualifizierung von Hebammen zu Familienhebammen bzw. Kinderkrankenpfleger/innen zu Familien,- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Kiel finanziell unterstützt worden. In allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein sind Familienhebammen im Einsatz. In den Fachaustauschen mit den Netzwerkkoordinierenden der Frühen Hilfen werden regelmäßig Aspekte einer bedarfsgerechten Umsetzung beraten. Details zum Ausbau des Netzes der Familienhebammen sowie zu den Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms Schutzengel vor Ort sind der Großen Anfrage der SPD Fraktion „Zusammenarbeit von Land und Kommunen“ (LT-Drs. 18/5108) zu entnehmen . 5.1.6. Wie hat sich die Zahl der selbstständigen Hebammen in Schleswig- Holstein seit 2012 und dem Bericht der Landesregierung vom 08.08.2015 entwickelt? Hierzu liegen der Landesregierung keine aktuellen Daten vor. Es lässt sich zwar aus verschiedenen Quellen ermitteln, wie viele Hebammen es insgesamt gibt. Diese Zahl ist jedoch nicht aussagekräftig, da Hebammen sich grundsätzlich frei entscheiden, welche Teile der Versorgung sie abdecken und zu welchem Anteil sie arbeiten. Angaben zur Zahl der ausschließlich oder teilweise freiberuflich tätigen Hebammen in Schleswig -Holstein liegen bisher nur für die Mitglieder des Deutschen Hebammenverbandes und ohne Differenzierung nach Zahl der betreuten Geburten vor: Von den etwa 700 Hebammen in Schleswig-Holstein sind 643 im Deutschen Hebammenverband (DHV) organisiert. Geburtshilflich freiberuflich tätig (einschließlich Beleghebammen) waren davon 108 Hebammen (Stand: Oktober 2013). 5.1.7. Welche Hürden bestehen aus Sicht der Landesregierung, damit sich mehr selbstständige Hebammen flächendeckend wieder ansiedeln? Die Gründe für die Nichtaufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit als Hebamme sind vielfältig. Hierzu gehören sicherlich die Hebammenvergütung , die Haftpflichtproblematik und nicht zuletzt auch die relativ geringe Zahl von Ausbildungsplätzen. Schleswig-Holstein hat bereits 2013 eine erfolgreiche Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, deren Ziel es war, die finanzielle Situation der Hebammen und die Problematik ihrer Haftpflichtversicherung zu klären. Im Jahr 2014 wurde ein Sicherstellungszuschlag eingeführt, mit dem gerade Hebammen, die weniger Geburten im Jahr betreuen, Leistungen zu den Beiträgen für die Haftpflichtversicherung erhalten konnten. Im Herbst 2015 ist nach einem Schiedsstellenspruch ein neuer Vertrag in Kraft getreten : jede Hebamme, die mindestens eine Geburt pro Quartal betreut, erhält von der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Haftpflichtausgleichsbetrag in Höhe von derzeit 4.987,62 Euro. Eine weitere Maßnahme des Landes ist der Ausbau der Ausbildungskapazitäten an der einzigen Hebammenschule des Landes und zusätzlich Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 67 die Einführung einer akademischen Ausbildung (insgesamt Schaffung von 20 zusätzlichen Plätzen). 5.1.8. Wie haben sich die Zahlen in Bezug auf Kinderarmut seit Beginn der Legislaturperiode bis heute in Schleswig-Holstein entwickelt? Im Jahresdurchschnitt lebten 2015 in Schleswig-Holstein 71.213 Kinder und Jugendliche in Familien, die Leistungen der Grundsicherung nach SGB II erhalten. 2011 2012 2013 2014 2015 Minderjährige und unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften unter 18 Jahren im Jahresdurchschnitt 71.188 69.901 69.694 69.983 71.213 5.1.9. Welche finanziellen Mittel setzt die Landesregierung jährlich seit 2012 unmittelbar für die Bekämpfung von Kinderarmut ein? Das Land engagiert sich in mehreren Bereichen für eine Verringerung bzw. Verhinderung von Kinderarmut. So werden seit dem 01. Januar 2017 Mittel in Höhe von 23.409.000 Euro in das Kita-Geld investiert, das die Familien finanziell entlastet. Darüber hinaus fördert das Land mit bis zu jährlich 250.000 Euro das Jugendferienwerk, durch das Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien die Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen ermöglicht wird. Ab 2017 sind 450.000 Euro für das Jugendferienwerk und die Familienferienerholung im Haushalt eingestellt. Durch den vom Land massiv geförderten Ausbau der Kindertagesbetreuung wird ein elementarer Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet. Die Aufnahme einer Berufstätigkeit hat positive Auswirkungen auf das Familieneinkommen und wirkt sich somit positiv auf die materielle Absicherung aller Familienmitglieder aus. 5.1.10. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen mit welchen finanziellen Mitteln seit 2012 unterstützt? Die Beratungsstellen „Frau und Beruf“ bieten individuelle Beratung zur beruflichen Orientierung, zu den beruflichen Perspektiven, zum Wiedereinstieg und zu den Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung von Frauen . Die Förderung erfolgt durch das MWAVT aus dem Landespro-gramm Arbeit mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds mit jährlich 1 Million Euro (vgl. auch Antwort zu 5.1.3.). Das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation berät Frauen in allen Phasen der Existenzgründung, stärkt Frauen im Arbeitsleben und hilft bei der Organisation der Kinderbetreuung . Es beteiligt sich am ESF-Projekt des Bundes „Perspektive Wiedereinstieg “. Es wird jährlich in Höhe von 90.000 Euro durch das MSGWG gefördert. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 68 Durch den vom Land massiv geförderten Ausbau der Kindertagesbetreuung wird ein elementarer Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet. Dies ermöglicht insbesondere Frauen die (Wieder-) Aufnahme einer Berufstätigkeit. 5.1.11. Wie hat sich der Anteil von Frauen und Männern bei der Erwerbsarbeit seit 2012 in Schleswig-Holstein entwickelt? Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert Erwerbsarbeit als diejenige „Form der Arbeit, mit der Geld verdient werden soll.“ Als Gegensatz dazu ist die Haus- und Familienarbeit, die ehrenamtliche Arbeit und die Hobbyarbeit zu sehen. Eine Statistik der Erwerbsarbeit wird nicht erhoben . Eine Näherung bietet die Statistik zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung . Ein nicht unwichtiger Bestandteil dieser Statistik ist die Auswertung zu sog. Midijobs (regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450 und 850 Euro und für die die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer auf die Anwendung der sog. Gleitzonenregelung nicht verzichtet hat). Diese wird nur zum Stichtag 31.12. eines Jahres vorgenommen. Um eine Vergleichbarkeit über die Jahre herzustellen, beziehen sich daher alle nachstehenden Bestandszahlen auf Ende Dezember eines Jahres . Zum 31. Dezember 2012 gab es 876.039 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Schleswig-Holstein. Davon waren 418.563 Frauen, der Anteil lag bei 47,78%. Der Anteil der Männer betrug 52,22%. Zum Jahresende 2015 gab es 924.670 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte . Davon waren 444.135 Frauen, der Anteil lag bei 48,03%. Der Anteil der Männer war auf 51,97% leicht gesunken. Der Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesen 3 Jahren betrug somit 48.631 Personen oder 5,55%. Der Anteil der Frauen war mit 25.572 Beschäftigten oder 6,11% etwas überproportional, der Männeranteil lag mit 23.059 oder 5,04% darunter. Für 2016 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. 5.1.12. Wie wurde die Quote bei der Besetzung von Führungskräften im Öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein festgesetzt, wie wird bei der Ausschreibung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst die Quote berücksichtigt und wie wird vorgegangen, wenn sich auf einzelne Führungspositionen keine geeigneten Bewerberinnen finden lassen, die Quote bei der Besetzung mit männlichen Bewerbern aber nicht eingehalten werden könnte? Die Praxis richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen gem. § 4 ff Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (GstG SH), wonach Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig zu berücksichtigen sind, wenn sich in der betreffenden Laufbahngruppe im Geschäftsbereich weniger Frauen als Männer befinden. Zudem werden Führungspositionen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben und im Ausschreibungstext darauf hingewiesen, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung , Befähigung und fachlicher Eignung vorrangig berücksichtigt wer- Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 69 den. Durch weitere Maßnahmen soll die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen von derzeit rund 30 % bis zum Jahr 2022 auf 40 % erhöht werden. Insbesondere Coaching- und Mentoring-Konzepte werden speziell auf die Bedürfnisse weiblicher Führungs- und Nachwuchskräfte ausgerichtet. Aktuell wird eine Abfrage des Interesses von Frauen an Führungspositionen in Teilzeit vorbereitet, um anschließend das wertvolle Potenzial weiblicher Führungs- und Nachwuchsführungskräfte durch bedarfsorientierte Besetzung von Führungspositionen in Teilzeit besser zu erschließen. 5.1.13. Wie hat die Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode Gender Mainstreaming und Gender-Budgeting in der Landespolitik durchgesetzt und mit welchen Maßnahmen soll es weiterentwickelt werden? Die fachliche Zuständigkeit für Gender Mainstreaming liegt entsprechend des Rahmenkonzeptes der Landesregierung bei den einzelnen Ressorts. Ein Gender Budgeting Projekt wurde 2014 vom zuständigen FM mit Unterstützung des MSGWG mit zwei Haushalttiteln gestartet. Das Projekt wurde nach einer zweijährigen Laufzeit evaluiert und mit weiteren Pilottiteln fortgeführt. Am 28. Juni 2016 hat die Landesregierung den Bericht über die Umsetzung des Pilotvorhabens Gender Budgeting (http://www.schleswigholstein .de/DE/Fachinhalte/G/genderBudeting/Downloads/BerichtEvaluationsergebnisse .pdf?__blob=publicationFile&v=2) im Landeshaushalt Schleswig-Holstein zur Kenntnis genommen. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Analyse der erhobenen Daten zusätzliche Transparenz geschaffen und deutlich vor Augen geführt hat, dass eine noch zielgerichtetere Steuerung des Mitteleinsatzes im Sinne des Gender Mainstreaming ermöglicht wird. Es wurde daher empfohlen, die Pilotierung fortzusetzen und auch zukünftig Daten unter dem Gesichtspunkt der Genderwirkungsanalyse zu erheben. Es wurden weitere Pilottitel in die Betrachtung einbezogen. Für alle Pilottitel ist durch die Ressorts eine Genderwirkungsanalyse auf Basis der Ist-Daten des Jahres 2016 durchzuführen . Anzuwenden ist ein quantitatives Verfahren in Form einer Strukturanalyse unter Verknüpfung des Faktors Geschlecht mit weiteren Sozialfaktoren. Die Ressorts entwickeln für ihre neuen Pilottitel ein Datenblatt und übermitteln die Daten dem FM bis Ende März 2017. Für die bisherigen Pilottitel sind die bereits im Rahmen der ersten Pilotierungsphase entwickelten Datenblätter zu diesem Termin fortzuschreiben. Auf Basis der aus der Genderwirkungsanalyse gewonnenen Erkenntnisse sind Gleichstellungsziele und Handlungsempfehlungen herauszuarbeiten und diese dem FM ebenfalls bis Ende März zu übermitteln. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sowie die Zielerreichung sind im Rahmen eines laufenden Prozesses im Haushaltsvollzug 2017 zu überwachen bzw. zu überprüfen. Das FM wird die Ressorts voraussichtlich Ende 2017 mit gesonderter Aufforderung bitten, über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen und das Erreichen der formulierten Gleichstellungsziele zu berichten. Hierzu sind die entwickelten Datenblätter mit den Angaben für das Jahr 2017 fortzuschreiben und dem FM im Zusammen- Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 70 hang mit dem Bericht über die Umsetzung der Gleichstellungsziele und Handlungsempfehlungen zu übersenden. 5.1.14. Welches tragfähige Konzept für das Weiterbestehen der Mädchentreffs in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung erarbeitet? Durch die Aufstockung von Mitteln in Höhe von 50.000 Euro beim Landesjugendring seit 2013 für die Förderung der landesweiten Mädchenarbeit und die Einwerbung zusätzlicher Bundesmittel konnte auf ein Konzept verzichtet werden. Es werden die Personalkosten für eine Mädchenund Frauenreferentin beim Landesjugendring gefördert, die die Mädchentreffs durch ihre fachliche Begleitung unterstützt. Auch die Landesarbeitsgemeinschaft „Mädchen und junge Frauen in der Jugendhilfe“ unterstützt die Mädchentreffs in ihrer Arbeit. 5.1.15. Was hat die Landesregierung unternommen, um die Integrationsbetrieb zu stärken und zu fördern? Welches Ergebnis hatten diese Bemühungen ? Durch die organisatorische Einbindung des Integrationsamtes in das MSGWG hat sich die politische Steuerungskompetenz verbessert. Konkrete Maßnahmen, wie - die Anhebung der pauschalen Fördersätze für Minderleistungsausgleich und Betreuungsaufwand unter Berücksichtigung des Arbeitgeberbruttos , - die Anhebung der Förderzuschüsse für Modernisierung und Erweiterung , - die Angebotserweiterung bei betriebswirtschaftlicher Begleitung und Beratung (Personalbenchmark, Krisenberatung, Seminarangebote), - die Umsetzung der internen Verwaltungsvereinfachung mit dem Ziel, Leistungen aus einer Hand und Bündelung der Ansprechpartner für die Unternehmen zu bieten, führten zur Stabilisierung der Arbeitsplätze, insbesondere der Arbeitsplätze für besonders betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Integrationsunternehmen. Die Anzahl der Arbeitsplätze für die schwerbehinderten Menschen, die besonders betroffen sind, ist gestiegen, und es sind fünf neue Integrationsunternehmen gegründet worden. Positiv ist auch die Zunahme bei Anfragen zur Gründungsberatung und zu Erweiterungsabsichten zu bewerten . 5.1.16. Was hat die Landesregierung unternommen und welches Ergebnis hatten diese Bemühungen, damit die Stadt- und Raumplanung den Grundsätzen der Barrierefreiheit entsprechen und betreutes Wohnen und Anreize für den behindertengerechten Umbau vorangetrieben werden? Der gültige Landesentwicklungsplan 2010 enthält den raumordnerischen Grundsatz der selbstverständlichen und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen gesellschaftlichen Bereichen. Angebote in allen Lebensbereichen, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 71 Arbeit, Freizeit, Kultur und Bildung sollen die besondere Situation von Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Die Landesregierung hat sich die Förderung und Unterstützung des bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraums zum Ziel gesetzt. Dazu dient die Landeswohnraumförderung auf der Basis des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG). Die Bereitstellung bezahlbarer Wohnungen im Mietwohnbereich insbesondere an den regionalen Bedarfsschwerpunkten steht dabei im Fokus. Die Förderung richtet sich an alle Teile der Bevölkerung, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Das trifft häufig auch für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen, die wohnbegleitende Betreuung oder Assistenz brauchen, zu. Förderbedingungen, Standards und Finanzierungsmodelle sollen dazu beitragen, zielgerichtet qualitätsvolle Maßnahmen zugunsten bezahlbarer Wohnkosten sicherzustellen . Diese Maßnahmen haben zudem das Ziel, zu einer positiven Entwicklung des sozialen und städtebaulichen Umfelds beizutragen. Förderfähig ist u.a. die bedarfsgerechte Anpassung der Wohngebäude und Wohnquartiere sowie der Neubau oder die Sanierung barrierefreier Wohnungen. Neben den investiven Förderangeboten geht es v.a. darum, durch Umsetzungsbeispiele , Anregungen und wohnungspolitische Strategien in Unterstützung der Kommunen und der Akteure des Wohnungsmarkts den sozialen Wohnbestand des Landes für alte Menschen und Menschen mit Behinderung zu gestalten. Überschläglich ist davon auszugehen, dass etwa 80 bis 85 Prozent aller geförderten Ein- bis Zwei-Personenwohnungen der letzten Jahre als barrierereduziert oder barrierefrei in Bezug auf die Erschließung und die Bewegungsflächen einzustufen sind. Es wird also ein erheblicher Anteil der im Rahmen des Landespro-gramms Wohnraumförderung geförderten Wohnungen durch Neubau- und Sanierungsmaßnahmen barrierefrei hergestellt. Grundlagen für die Förderung sind die Umsetzung des Förderrechts und des Baurechts, das Förderziel und die Zielgruppenbestimmung der konkreten Fördermaßnahme durch den Investor – immer in Abstimmung mit der Kommune. Der Trend zum barrierefreien Bauen wird unterstützt durch den 2015 neu eingeführten Förderstandard PluSWohnen, der in Abstimmung mit einem Landesbeirat erfolgte (http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/ W/wohnen/Downloads/WohnenAlter/plusWohnen.pdf). Die Landesregierung fördert die inklusive Sozialraumentwicklung auch durch die Unterstützung wohnungspolitischer Strategien, wie beispielsweise die Wohnungsberatung durch „Wohnlotsen“, die Förderung von Bestandsanalysen und Quartiersentwicklungskonzepten, die Förderung von Gutachten und Leitfäden und Fachveranstaltungen. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 72 5.2. Gesundheitspolitik 5.2.1. Welche Maßnahmen zur Erhaltung der seelischen Gesundheit - in der Arbeitswelt ebenso wie bei Kindern und Jugendlichen – hat die Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode ergriffen? Mit der Erhaltung und Wiederherstellung der seelischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen beschäftigt sich der im Dezember 2016 vorgelegte „Psychiatriebericht 2016“, LT-Drs. 18/4921, insbesondere in den Kapiteln 6.5, 7.2 und 7.3. sowie den Handlungsfeldern 5., 12. und 13.. Auch der zum 01. Januar 2017 in Kraft getretene „Krankenhausplan 2017 des Landes Schleswig-Holstein“ (Amtsbl. Schl.-H. 2017 Nr. 2, S. 11) beschreibt in Kapitel 9.4 die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Psychiatrie. Zur Arbeitswelt s. Antwort zu Frage 2.2.5. 5.2.2. Hat die Landesregierung ein Konzept zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung mit einer anonymen Sprechstunde oder einem anonymen Krankenschein erarbeitet und welche Ergebnisse konnten hierbei bisher umgesetzt werden? Ziel dieses Vorhabens ist es, den Zugang zur medizinischen Versorgung für Menschen ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz oder anderweitige Kostenträger zu erleichtern. Die bestehenden Hemmnisse sollten abgebaut und der Zugang zur medizinischen Versorgung vereinfacht und sichergestellt werden. Im Landeshaushalt wurden 200.000 Euro für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Modalitäten, um diese Gelder vergeben zu dürfen, sind in der Förderrichtlinie „Humanitäre Hilfen in medizinischen Notlagen“ geregelt. Das Land fördert auf Grundlage dieser Richtlinie „humanitäre Hilfen in medizinischen Notlagen mit Schwerpunkt auf sich illegal im Land aufhaltende Menschen“. Die Förderung erfolgt über vor Ort bestehende Hilfesysteme . 5.2.3. Welche Initiativen hat die Landesregierung bisher wann ergriffen, um sich für eine Bürgerversicherung bei der Krankenversorgung auf Bundesebene einzusetzen? Aufgrund des Sozialstaatsprinzips und einer Schutzpflicht für Leben und Gesundheit besteht gegenüber allen Bürgerinnen und Bürger die Pflicht, ein funktionierendes System der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten . Dazu gehört auch, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen nachhaltig stabilisiert und gerecht gestaltet wird. Schleswig-Holstein hat sich bereits im Januar 2016 den in den Ausschüssen des Bundestages befindlichen Entschließungsantrag der Bundesländer RP, BB, HB, HH, NI, NW und TH zur Wiederherstellung einer vollständigen paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge angeschlossen . Dies ist ein erster Schritt. Die Landesregierung wird sich Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 73 weiterhin auf Bundesebene für eine solidarische Krankenversicherung stark machen - hin zu einer Bürgerversicherung. 5.2.4. In welchem Umfang hat die Landesregierung zielgruppenorientierte, sekundärpräventive Maßnahmen wie das „Drug-checking“ erprobt und Drogenkonsumräume rechtlich abgesichert? Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2013 folgende Beschlussempfehlung abgegeben (LT-Drs. 18/1234 vom 28.10.13), die der Landtag im November-Plenum 2013 auch verabschiedet hat: „Es soll geprüft werden, inwieweit zum Beispiel im Rahmen des Modellprojekts Odyssee verstärkt Aufklärung über konkrete Zusammensetzung und Inhaltsstoffe, die im Besonderen in Diskotheken erworben und konsumiert werden, erfolgen kann. In einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags kommt dieser zu dem Ergebnis, dass eine rechtskonforme Umsetzung nicht möglich ist. Dieses wäre ohnehin nur auf Bundesebene möglich und dies wird dort nicht verfolgt. Das Party Projekt von Odyssee wird aufgrund seines Erfolges nach der Modellphase weiter geführt. Der Schleswig-Holsteinische Landtag nimmt als Ergebnis der Anhörung des Sozialausschusses zur Kenntnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Absicht von Kommunen besteht, sogenannte Drogenkonsumräume einzurichten . Er bittet die Landesregung, solche Kommunen zu unterstützen , die im Falle einer veränderten Bedarfslage die Absicht haben, Drogenkonsumräume für schwerstabhängige Menschen bei sich zu schaffen .“ Aufgrund fehlender Nachfrage ist bis zum heutigen Tage in keiner Kommune des Landes ein Drogenkonsumraum eingerichtet worden. 5.2.5. Welche Initiativen für eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Drogenkonsumenten hat die Landesregierung bisher angestrebt? Die Landesregierung strebt eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Drogenkonsumenten an, die diese vor der Kriminalisierung schützt. Sie setzt zudem weiter auf die Unterstützung und kontinuierliche Begleitung der bestehenden Präventionsangebote, da die Prävention für das oberste Ziel einer wirksamen Drogenpolitik gehalten wird. Eine Weiterentwicklung und Anpassung der bisherigen Angebote an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklung im Bereich Sucht- und Drogen wird gemeinsam mit den Experten aus den Einrichtungen und der Landesstelle für Suchtfragen sowie der kommunalen Seite angestrebt. Über fundierte und aufklärende Informationen muss insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ein adäquates Risikoproblembewusstsein aufgebaut werden. Dafür bedarf es der Unterstützung bei der Entwicklung der Lebenskompetenzbildung , um eine eigene selbstverantwortliche und begründete Entscheidung im Umgang mit potentiellen Suchtstoffen zu ermöglichen. Darüber hinaus hat die Landesregierung auch die neuen Süchte, wie die Mediensucht, die vielen neuen illegalen Suchtstoffe, wie z. B. Crystal Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 74 Meth, und die verschiedenen legalen Suchtmittel der elektronischen Produkte , wie E-Zigarette und E-Shisha, im Blick. 5.2.6. Welche Initiativen hat die Landesregierung für einen konsequenten, bundeseinheitlichen Nichtraucherschutz ergriffen und welche Initiativen hat sie für eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung erarbeitet, die den Gesundheitsschutz in der Gastronomie verbessern soll? Ministerin Alheit hat im Februar 2014 Bundesministerin Nahles schriftlich gebeten, den im BMAS vorliegenden Referentenentwurf zur Novelle der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV zügig voranzutreiben, weil so Arbeitgeber verpflichtet würden, auch in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um nicht rauchende Beschäftigte zu schützen. Der im Oktober 2014 in den Bundesrat eingebrachte Entwurf sah deutliche Verbesserungen vor Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch für die Beschäftigten vor. Der Versuch des MSGWG, durch einen Mehrländerantrag von Schleswig -Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz im Bundesrat einen noch umfassenderen Beschäftigtenschutz zu erreichen, fand zwar keine Mehrheit, die 2016 in Kraft gesetzte neue Fassung des § 5 ArbStättV bedeutet aber trotzdem eine deutliche Verbesserung gegenüber dem alten Wortlaut. 5.2.7. Hat die Landesregierung die Umsetzung des schleswig-holsteinischen Nichtraucherschutzgesetzes evaluiert und welche Änderungen wurden bezüglich der Ausnahmeregelungen geprüft und umgesetzt? Evaluiert wurde das Gesetz durch zwei Abfragen 2012 und 2015 bei den Ordnungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, bei der schleswigholsteinischen Ärztekammer, bei den Krankenkassen und –verbände sowie beim Gaststättenverband DEHOGA. Im Ergebnis ergab diese Abfrage , dass eine allgemein wachsende Akzeptanz sowohl bei den Gaststättenbetreibern als auch den Raucher/-innen zu erkennen war. So äußerten sich alle Befragten zur Frage der Akzeptanz, dass diese sehr hoch bzw. gegenüber den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sei und sich das Gesetz bewährt habe. Handlungsbedarfe wurden deutlich mehrheitlich keine gesehen. Daher scheint aktuell aufgrund dieser Evaluierung hinsichtlich der Wirksamkeit des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens keine Novellierung des NRSchG SH erforderlich. So wurden bisher auch keine Änderungen bezüglich der Ausnahmeregelungen umgesetzt und es gab bisher keine wesentlichen Hinweise auf Verstöße bei der Einhaltung des Gesetzes. 5.2.8. Was hat die Landesregierung unternommen, um die Belange einer qualifizierten stationären Versorgung in einem Landeskrankenhausgesetz zusammenzufassen ? Im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland werden die Belange einer qualifizierten stationären Versorgung sowohl durch die Bundes - wie auch Landesgesetzgebung bestimmt. Zu den Bundesgesetzli- Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 75 chen Regelungen gehören das SGB V, das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). Durch Entscheidung des Bundesgesetzgebers haben mittlerweile auch die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) einen erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der stationären Versorgung. Den Ländern stehen als Instrumente die Gesetzgebung auf Landesebene (Landeskrankenhausgesetz) und der Krankenhausplan als internes Verwaltungsinstrument sowie die daraus resultierenden sog. Feststellungsbescheide für die Krankenhäuser zur Verfügung. In Letzteren werden die Versorgungsaufträge für jeden Krankenhausstandort festgelegt. In den Jahren 2014 und 2015 hat die Bundesregierung das sog. Krankenhausstrukturgesetz auf den Weg gebracht mit dem eine Reihe von gesetzlichen Normen im SGB V, KHG und KHEntgG geändert wurden sowie weitere umfangreiche Aufgaben beim GBA angesiedelt worden sind. Der GBA hat das gesamte Jahr 2016 für die Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Vorgaben benötigt. Die Bundesgesetzgebung und die Ausgestaltung durch den GBA erfordern bei den Ländern entsprechende gesetzliche Anpassungen. In einzelnen Fragestellungen, wie z.B. den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren und der Notfallversorgung, wird sich der Gesetzgebungsbedarf der Länder erst im Laufe des Jahres 2017 konkretisieren. Daher hat die Landesregierung ihr eigenes Gesetzgebungsverfahren verschoben und zunächst den Krankenhausplan für die Bedarfsplanung und die Belange einer qualifizierten stationären Versorgung in Schleswig- Holstein neu aufgestellt. Dieser ist zum 01. Januar 2017 in Kraft getreten. Beim Krankenhausplan sind Anpassungen an bundesgesetzliche Vorgaben weit schneller realisierbar als in einem Gesetzgebungsverfahren. Die Neufassung des Landeskrankenhausgesetztes ist sinnvoll, sobald die derzeit noch laufenden Weichenstellungen beim GBA, insbesondere zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern, vollzogen sind. Hiermit ist Mitte 2017 zu rechnen. 6. Europapolitik 6.1. Welche Initiativen zur sofortigen Revision des Euratom-Vertrages hat die Landesregierung in den Bundesrat eingebracht und welche Ergebnisse wurden damit erreicht? Die Landesregierung hat keine über den Bundesratsbeschluss (Bundesratsdrucksache 276/11) hinausgehenden Initiativen in den Bundesrat eingebracht. 6.2. Inwieweit und in welchem Umfang hat eine Verzahnung zwischen den Ministerien und dem Hanse-Office stattgefunden? Das Hanse-Office berichtet im Rahmen einer engen Zusammenarbeit frühzeitig und regelmäßig über die für Schleswig-Holstein relevanten europapolitischen Aktivitäten . Es werden auf Anforderung der Ressorts Gesprächstermine in den europäischen Institutionen vereinbart / vorbereitet oder Kontakte vermittelt. Ebenfalls werden die Ressorts bei konkreten Fragestellungen unterstützt. Die Referentinnen und Referenten des Hanse-Office nehmen regelmäßig an fachlichen Besprechungen in den Kieler Ressorts teil. In Einzelfällen erfolgt eine Vertretung Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 76 des von Schleswig-Holstein gestellten Bundesratsvertreters in Medienangelegenheiten auf Sitzungen in Brüssel durch das Hanse Office. Für Landesbedienstete besteht die Möglichkeit, für bis zu sechs Monate zum Hanse Office abgeordnet zu werden. Der Leiter der Abteilung für Europa-, Ostsee- und Nordseeangelegenheiten im MJKE leitet auch das Hanse-Office. Der Landtag ist mittlerweile durch einen Mitarbeiter in Brüssel vertreten. 6.3. Wie viele Fördermittel konnten durch das Hanse-Office direkt akquiriert werden? Das Hanse-Office hat keine Fördermittel direkt akquiriert. Die Akquise von Fördermitteln gehört nicht zu den vertraglichen Aufgaben des Hanse-Office (Staatsvertrag / Abkommen HH / SH 2005 / 2006, GVOBL. 2005, 536). Nach erfolgter Bestandsanalyse besteht bereits mit dem European Enterprise Network (EEN) bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein und der WTSH ein leistungsfähiges Beratungsnetzwerk in Schleswig-Holstein. Dies stellt sich für Hamburg vergleichbar dar. 6.4. Wie und in welchem Umfang gibt das Hanse-Office Hilfestellung bei der Einwerbung von Fördermitteln? Das Hanse-Office leistet durch regelmäßige allgemeine Informationen über Entwicklungen bei EU-Förderprogrammen an die Ministerien / das Beratungsnetzwerk einen Beitrag bei der Einwerbung von Fördermitteln. Auf Nachfrage werden konkrete Informationen bei den Dienststellen der EU-Kommission eingeholt. 7. Umweltpolitik 7.1. Energie 7.1.1. Welche Initiativen hat die Landesregierung ergriffen, um den Mindestwirkungsgrad von 57 Prozent für neue Kraftwerke durchzusetzen? Neue Kohlekraftwerke sind mit den Zielen der Landesregierung zu Erneuerbaren Energien und zum Klimaschutz nicht vereinbar. Deshalb wurden alle Möglichkeiten genutzt, den Neubau von Kohlekraftwerken in Schleswig-Holstein zu verhindern. Konkret wurde in Brunsbüttel die Option für den Grundstücksverkauf an die Investoren nicht verlängert. Die Landesregierung hat gegenüber den Investoren zudem deutlich gemacht , dass Kohlekraftwerke nicht in die Energiestrategie des Landes passen. Auf Bundesebene haben sich die Landesregierung bzw. das MELUR – unter anderem in der Länderanhörung zum Grünbuch Strommarkt und der Bundesratsbefassung zum Entwurf des Strommarktgesetzes, auf Fachministerkonferenzen und im Rahmen des Dialogprozesses zum Klimaschutzplan 2020 sowie 2050 der Bundesregierung – für Maßnahmen für einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung eingesetzt und dabei die nähere Prüfung von Mindestwirkungsgraden, Obergrenzen für die CO2-Jahresfracht von Kraftwerken und CO2- Mindestpreisen vorgeschlagen. 7.1.2. Wie hoch ist der zulässige Mehrkostenfaktor, damit neue Stromleitungen mit bis zu 110 kV als Erdkabel verlegt werden können? Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 77 Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder weniger sind als Erdkabel auszuführen, soweit die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitung den Faktor 2,75 nicht überschreiten und naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen (§ 43h EnWG). 7.1.3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung um 380 kV-Leitungen grundsätzlich als Erdkabel zu verlegen? Der Ausbau von 380 kV-Wechselstromleitungen im europäischen Verbundnetz grundsätzlich als Erdkabel ist derzeit noch nicht Stand der Technik. Anders als in der Gleichstromtechnologie gibt es in Verbundnetzen erhebliche physikalische Schwierigkeiten beim Betrieb derartiger Leitungen mit Wechselstrom. Um diese Probleme zu lösen, sollen auf den im Energieleitungsausbaugesetz und im Bundesbedarfsplangesetz ausgewiesenen Teststrecken Erprobungen durchgeführt werden (u.a. in Schleswig-Holstein bei der Ostküstenleitung). Hierfür hatte sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung stark gemacht. 7.1.4. Welche Pilotprojekte für innovative Technologien von Energiespeicherkonzepten hat die Landesregierung unterstützt und wie viele Mittel wurden dabei zur Verfügung gestellt? 7.1.5. Was ergab eine Evaluation dieser Pilotprojekte und welche Energiespeicherkonzepte werden weiter verfolgt? Die Fragen zu 7.1.4. und 7.1.5. werden auf Grund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. In Schleswig-Holstein sind erste Speicherprojekte mit Unter-stützung durch Bundesmittel und durch private Mittel begonnen worden; weitere Projekte auch mit Hilfe von Landesmitteln sind in der Entwicklung. Mit dem Gutachten „Untersuchung Energiespeicher in Schleswig- Holstein“ wurde 2013 der Speicherbedarf im Übertragungs- und Verteilstromnetz bewertet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Speichermaßnahmen alle Flexibilitäten im Bereich der zuschaltbaren Lasten, der Wärmeversorgung, dem Verkehrssektor und der chemischen Industrie umfassen. Die Landesregierung unterstützt in diesem Sinne das Projekt NEW 4.0. 7.1.6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Probebohrungen und Bohrungen im Nationalpark Wattenmeer dauerhaft zu verhindern ? Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sind gemäß Nationalparkgesetz alle Bohrungen, dazu gehören auch Probebohrungen, grundsätzlich verboten. Ausnahmen bzw. Befreiungen von diesem Verbot sind nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen möglich. Dies hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) nochmals mit einem aktuellen Rechtsgutachten prüfen lassen (s.: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/ Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 78 E/energiewirtschaft/Downloads/2016_12_19_Gutachten_Exploration.pdf ?__blob=publicationFile&v=2). Dabei wurden auch die bereits 2008 vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtages erstellten Rechtsgutachten berücksichtigt . Bei den von der Firma Deutsche Erdöl AG (DEA) im Nationalpark geplanten Erkundungsbohrungen liegen die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung von den Verboten des Nationalparkgesetzes nicht vor – sie sind damit nicht genehmigungsfähig. Zu diesem Schluss ist das MELUR nach Prüfung der bisher vorgelegten Unterlagen zur geplanten Explorationskampagne vor dem Hintergrund des o.g. Rechtsgutachtens gekommen. Dies wurde dem für das Verfahren federführend zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mitgeteilt. 7.2. Agrarpolitik 7.2.1. Welche Initiativen hat die Landesregierung in Bezug auf eine Überarbeitung der Düngeverordnung auf Bundesebene ergriffen? Die Landesregierung hat auf verschiedenen Agrar- und Umweltministerkonferenzen mit anderen Bundesländern gemeinsam die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, die Düngeverordnung zeitnah und umfassend zu novellieren, um den berechtigten Anforderungen des Gewässerschutzes nachzukommen und ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH zu vermeiden. Des Weiteren hat das MELUR am 30. Januar 2015 eine Stellungnahme zur Novelle der Düngeverordnung vom 18. Dezember 2014 abgegeben, ebenso am 22. November 2016 zum Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung. 7.2.2. Wo weisen in Schleswig-Holstein die Grundwasserkörper einen zu hohen Nitratgehalt auf und welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen , um den Nitratgehalt nachhaltig zu senken? Die Grundwasserkörper, die aufgrund von Überschreitungen der Schwellenwerte von Nitrat im schlechten chemischen Zustand sind, sind in nachfolgender Abbildung dargestellt. Die Maßnahmen der Landesregierung werden im Anschluss dargestellt. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 79 Voraussetzung für eine wirksame Reduzierung der flächenhaften Nährstoffeinträge und Verbesserung des Grundwasser- bzw. Gewässerzustandes ist die konsequente Einhaltung der schon bestehenden gesetzlichen Regelungen (z. B. des Düngerechts). Dies wird von den zuständigen Behörden im Lande auch entsprechend überwacht und bei festgestellten Verstößen ordnungsrechtlich verfolgt. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben in der geltenden Düngeverordnung sind jedoch nicht ausreichend, um den notwendigen Anforderungen des Gewässerschutzes zu genügen. Das MELUR hat sich in den zurückliegenden Jahren immer wieder für eine ambitionierte Ausgestaltung und Verschärfung der Regelungen in der Düngeverordnung eingesetzt. Das Landwirtschafts- und Umweltministerium hat in den zurückliegenden Jahren im Land selbst weitgehende gesetzgeberische und freiwillige Initiativen und Maßnahmen zum Gewässerschutz in der Landwirtschaft auf den Weg gebracht: - Die Ausweisung von erforderlichen Wasserschutzgebieten zum Schutz und zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung . - Mit Änderung des Landeswassergesetzes wurden speziell in Wasserschutzgebieten u. a. ein generelles Verbot des Grünlandumbruchs, eine verpflichtende ganzjährige Bodenbedeckung auf Ackerflächen und eine Beschränkung der Ausbringungszeiten für Wirtschaftsdünger rechtsverbindlich eingeführt. - Das MELUR hat in Schleswig-Holstein 2015 eine Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger eingeführt. In Ergänzung dazu setzt das MELUR seit langem gezielt auf die unterstützende Wirkung freiwilliger Projekte und Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft. Mit Unterstützung des MELUR ist beispielsweise Mitte Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 80 2015 eine landesweite „Nährstoffbörse“ beim Landesverband der Maschinenringe Schleswig-Holstein eingerichtet worden, die überschüssige Nährstoffmengen an Wirtschaftsdüngern (aus den Betrieben und Überschussregionen in sogenannte Bedarfsgebiete und Betriebe (z. B. Ackerbauregionen) vermittelt. Im Rahmen der mit dem Bauernverband 2013 abgeschlossenen Allianz für den Gewässerschutz werden weitere freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung des Nährstoffmanagements in der Landwirtschaft erarbeitet und umgesetzt, z. B. Anlage von breiten Gewässerrandstreifen, Hinweise zur Optimierung des Einsatzes von organischen Wirtschaftsdüngern sowie Empfehlungen zur Lagerung und für einen sachgerechten Umgang mit Gülle, Festmist und Silagen. Darüber hinaus hat das MELUR mehrere Maßnahmen und Förderprogramme , z. B. zum Ausbau von Güllelagerkapazitäten, Anschaffung bodennaher und gewässerschonender Ausbringtechnik für Wirtschaftsdünger , auf den Weg gebracht und durch rechtliche Klarstellungen dafür gesorgt, dass eine Ausbringung von Gülle und Gärresten im Herbst insbesondere auf Maisstoppel nicht mehr erfolgt. 7.2.3. Welche strengeren Auflagen zu naturnahen Wasserunterhaltung hat die Landesregierung an die Zuschüsse für Wasser- und Bodenverbände gekoppelt ? Das MELUR hat im Frühjahr 2014 eine Zielvereinbarung mit den Wasser - und Bodenverbänden geschlossen, wonach nur noch Zuschüsse gezahlt werden, wenn ein vom Verband und den unteren Wasser- und Naturschutzbehörden unterschriebenes Unterhaltungskonzept mit Angaben zur Intensität der Gewässerunterhaltung und zum Schöpfwerksmanagement vorliegt. Die Wasser- und Bodenverbände bzw. die unterhaltungspflichtigen Kommunen haben 412 Unterhaltungskonzepte und 184 Überprüfungen zum Wassermanagement in Schöpfgebieten vorgelegt. Drei Verbände, die die Zielvereinbarung nicht unterzeichnet haben, bekommen seit 2016 keine Zuschüsse mehr – es sei denn, sie legen der unteren Wasserbehörde bzw. Naturschutzbehörde jährlich vor Beginn der Unterhaltungsarbeiten eine den Anforderungen der Zielvereinbarung entsprechende Unterhaltungsplanung vor. Erste landesweite Auswertungen haben ergeben, dass in Schleswig-Holstein 44 % der offenen Fließgewässer und in Schutzgebieten mehr als dreiviertel beobachtend oder schonend unterhalten werden. 7.2.4. Welche Zielvorgaben hat die Entwicklung der Eiweißstrategie für Schleswig-Holstein ergeben und worin unterschiedet sich diese Strategie von der der Bundesregierung? Die Entwicklung einer Strategie für den verstärkten Anbau heimischer Eiweißpflanzen umfasst eine Potenzialanalyse, die Stärkung von Beratung , Forschung und Kooperation sowie die Unterstützung der praxisnahen Forschung und Beratung im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP). Beispiele hierfür sind das Projekt „Entwicklung eines Konzeptes für den wirtschaftlichen Fütterungseinsatz von Körnerleguminosen bei Rindern, Schweinen und Hühnern in Schleswig-Holstein im Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 81 ökologischen und konventionellen Landbau“ sowie die Fördermaßnahme „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“. Sie sieht den Anbau von mindestens fünf verschiedenen Kulturarten sowie mindestens 10% Körnerleguminosen vor. 2016 wurden erstmals 8.895 ha gefördert, davon 890 ha Körnerleguminosen. In 2017 kommen weitere 6.700 ha Förderfläche hinzu, davon 670 ha Körnerleguminosen. Die Eiweißpflanzenstrategie des Bundes verfolgt unter anderem die Ziele , die Ökosystemleistungen und den Ressourcenschutz zu verbessern (Klimaschutz, Artenvielfalt, Verringerung des Verbrauchs an mineralischen Stickstoffdüngern, Bodenfruchtbarkeit), regionale Wertschöpfungsketten zu unterstützen und die Eiweißversorgung aus heimischer Produktion, vor allem mit gentechnisch nicht veränderten Eiweißträgern, zu erhöhen. 7.2.5. Welche Änderungen beim Anbau von Eiweißpflanzen konnten damit seit 2012 erreicht werden? Der Anbau von Eiweißpflanzen auf Ackerflächen konzentriert sich unter den Standortbedingungen Schleswig-Holsteins vor allem auf die Kulturen Futtererbse und Ackerbohne. Der Anbauumfang von Futtererbsen betrug 2012 200 ha und stieg im Jahr 2016 auf 500 ha (vorläufig). Ackerbohnen wurde 2012 auf 1.200 ha angebaut, im Jahr 2016 nach den vorläufigen Zahlen des Statistikamts Nord auf 3.300 ha. 7.2.6. Wie hat sich der Anteil des Ökolandbaus in Schleswig-Holstein seit 2012 bis heute verändert und mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung den Ökolandbau gezielt gefördert? Die ökologisch bewirtschaftete Fläche ist im Zeitraum 31. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2015 von 35.114 ha auf 40.549 ha gewachsen. Das ist ein Anstieg von 3,5% auf 4,1 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Für das Jahr 2016 ist die Datenauswertung noch nicht abgeschlossen . Die Landesregierung geht derzeit von zusätzlichen 7.000 ha aus. Der Flächenzuwachs 2016 wird damit der größte sein, der in Schleswig-Holstein je in einem Jahr verzeichnet wurde und würde den Flächenanteil auf 4,8 % steigern. Die Nachfrage nach der geförderten Umstellungsberatung hält weiterhin an. Daher ist auch in 2017 mit einem nennenswerten Zuwachs von mehreren tausend Hektar zu rechnen. Die Rahmenbedingungen für den Ökolandausbau sind durch folgende Maßnahmen verbessert worden: - Wiedereinführung der Beibehaltungsförderung (2012), - Deutliche Anhebung der Fördersätze (2013 und 2014), - Förderung von Innovationsprojekten (EIP), - Agrarinvestitionsförderung für besonders tiergerechte Ställe (seit 2015), - Pilotprojekt zum Aufbau eines Netzwerks Ökolandbau (seit Ende 2015), - Förderung der Beratung zum Ökolandbau (seit 2016). Die gestiegenen Flächenzahlen zeigen, dass die geänderten Rahmenbedingungen effektiv wirken. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 82 7.2.7. Welche Initiativen hat die Landesregierung ergriffen, um sich bei der EU- Agrarförderung für wirksamere Vorgaben zur Ökologisierung (Greening) einzusetzen? Das Greening ist mit der jüngsten EU-Agrarreform (ab 2015) eingeführt worden. Das Konzept ist im Vorfeld intensiv beraten worden. Die Landesregierung hat sich auf verschiedenen Ebenen für möglichst wirksame Greening-Maßnahmen eingesetzt. Nach dem Kompromiss des EU- Agrarrates hatten die Mitgliedstaaten auch noch einen gewissen Spielraum im Detail für die Umsetzung, der in Deutschland im Rahmen der Agrarministerkonferenz und des Bundesrates diskutiert und ausgefüllt worden ist. Die Landesregierung hat sich an dem Entscheidungsprozess mit vielfältigen Anträgen beteiligt. Insgesamt ist das Greening in der derzeitigen Ausgestaltung nach Auffassung der Landesregierung nicht als effektives und fachlich geeignetes Anreiz-Instrument zur Förderung gesellschaftlicher Leistungen der Landwirtschaft einsetzbar. 7.2.8. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Verbesserung der Situation der Milchbauern in Schleswig-Holstein ergriffen und wie viele Milchbauern sind in Schleswig-Holstein tätig (jährliche Auflistung)? Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich politisch für eine Neuausrichtung der Kriseninstrumentarien für den Milchmarkt nach Auslaufen der Milchquote eingesetzt (Expertise Krisenmaßnahmen im Milchmarkt) und sowohl im Bereich freiwilliger und obligatorischer Mengenreduktionsprogramme als auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung zwischen Erzeugern und Meiereien politische Initiativen begleitet. Die Landesverwaltung setzt derzeit ein von den Milcherzeugern gut angenommenes EU-Milchmengenreduktionsprogramm in Schleswig-Holstein um. Zudem fördert die Landesregierung insbesondere im Milchbereich mit Landes-, Bundes- und EU-Mitteln Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Milcherzeugnissen in kleinen und mittelständischen Meierei-Unternehmen (KMU). Indirekt hat die Landesregierung die Milchbauern in der laufenden Förderperiode bei Investitionsvorhaben von Meiereien (Investitionsvolumen in Höhe von rd. 11,2 Mio. Euro) mit Zuschüssen in Höhe von 2,8 Mio. Euro unterstützt. Es handelt sich um Projekte, die die Ernährungswirtschaft zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gleichzeitig stärker auf Nachhaltigkeit und Qualitätserzeugnisse (geprüfte Qualität Schleswig- Holstein, Ökoprodukte) sowie regionale Orientierung ausrichten. Anzahl der Milchviehhaltungen in Schleswig-Holstein laut amtlicher Statistik : Jahr Milchviehhaltungen 2012 4803 2013 4652 2014 4513 2015 4339 2016 4185 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 83 7.2.9. Welche Initiativen hat die Landesregierung für eine Änderung der Privilegierung von Stallbauten ergriffen und mit welchem Ergebnis? Das Ende 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts begrenzt die Privilegierung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen auf solche, die weder einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung noch einer UVP nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB). Die Initiative zur Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ging von der Bundesregierung aus – entsprach jedoch in der Zielsetzung den Vorstellungen der Landesregierung und den Aussagen im Koalitionsvertrag. Die endgültige Fassung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB geht zurück auf einen Änderungsantrag, der im Wesentlichen dem Antrag Schleswig-Holsteins im Umwelt- und Wohnausschuss des Bundesrates entspricht. Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung hinaus wurde die Privilegierung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen nicht nur für UVP-pflichtige Anlagen gestrichen, sondern auch für solche, die einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung bedürfen. 7.2.10. Wann und mit welchen Ergebnis wurde von der Landesregierung ein Tierschutzplan Schleswig-Holstein entwickelt? Die Landesregierung hat 2013 den Runden Tisch "Tierschutz in der Nutztierhaltung" ins Leben gerufen. Die relevanten Tierschutz- und Tierwohlthemen wurden in einer Projektübersicht aufgegriffen und insbesondere hinsichtlich Handlungsfeld, Ziel, Zeitplan und Maßnahmen beschrieben . Sie wurde im Zuge der Sitzungen des Runden Tisches fortgeschrieben , enthält aktuell 27 Themen für insgesamt fünf Tierarten und dokumentiert die wesentlichen tierschutzpolitischen Handlungserfordernisse aus Sicht des Runden Tisches. 7.2.11. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen oder angestoßen, um die Tierheime nachhaltig zu entlasten? Das MELUR hat in Zusammenarbeit mit den in Schleswig-Holstein tätigen beiden Tierschutzverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden, der Tierärztekammer und dem Landesjagdverband ein Projekt zur Kastration von Katzen in Schleswig-Holstein entwickelt und seit Herbst 2014 über insgesamt vier Zeiträume landesweite Kastrationsmaßnahmen durchgeführt. Mehr als 10.000 Katzen wurden insgesamt kastriert. Dabei wurde der Schwerpunkt im Projektverlauf zur Kastration der freilebenden Katzen hin entwickelt, die bei Eindämmung dieser Populationen zu einer Entlastung der Tierheime führen. Mit den Kastrationsprojekten wurden außerdem kastrierte Tiere gechipt und in den zur Verfügung stehenden Datenbanken erfasst. Aufgefundene Katzen, die einen Halter haben, können diesem so schneller zugeordnet werden, was den Umfang vermeintlicher Fundtiere in den Tierheimen wiederum reduziert. Die inzwischen einsetzende Entlastung der Tierheime von Katzen wurde von den Projektpartnern des Kastrationsprojektes bestätigt. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 84 Die von der Verbraucherschutzministerkonferenz 2016 an die Bundesregierung herangetragene Bitte, eine Ermächtigungsgrundlage für eine Kennzeichnungspflicht für Hunde, gekoppelt mit einer Registrierungspflicht , im Tierschutzgesetz zu verankern, wird von Schleswig-Holstein unterstützt. 8. Innenpolitik 8.1. Kommunales 8.1.1. Welche Anreize bietet die Landesregierung den Kommunen für freiwillige kommunale Zusammenschlüsse an? Bei freiwilligen Gebietsänderungen (Eingemeindung, Vereinigung, Auflösung ) wird gemäß § 24 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) eine einmalige Zuweisung gewährt. Die Zuweisung beträgt 50 Euro je Einwohnerin und Einwohner der beteiligten kleineren Gemeinde oder Gemeinden, mindestens jedoch 30.000 Euro und höchstens 100.000 Euro je Gemeinde, die durch Eingemeindung oder Auflösung in einer Gemeinde oder mehreren Gemeinden aufgeht. Das Gleiche gilt im Falle einer Vereinigung zu einer neuen Gemeinde für die nach der Einwohnerzahl kleinere Gemeinde oder kleineren Gemeinden. 8.2. Innere Sicherheit 8.2.1. Wie hat die Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode die Möglichkeiten zur technischen Überwachung des öffentlichen Raums und die Aufzeichnung von Demonstrationen verändert? Das Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (VersFG SH) vom 18. Juni 2015 (GVOBl Schl.-H. S. 135) brachte höhere Anforderungen an die technische Überwachung und Aufzeichnung auf Demonstrationen. 8.2.2. Wann und mit welchen Ergebnis hat die Landesregierung ein Polizeientsendegesetz des Landes geprüft? Ein Polizeientsendegesetz ist für Schleswig-Holstein nicht erforderlich, da zu entsendendes Personal gemäß § 20 i. V. m. § 60 BeamtStG mit dem Ziel einer Auslandszuweisung zur Bundespolizei abgeordnet werden kann. Entsprechende Vorschriften wären somit durch die Bundesgesetzgebung zu prüfen. 8.2.3. Wann und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten für die Erstattung der Kosten von Polizeieinsätzen bei privaten, kommerziellen Großveranstaltungen geprüft? Die Prüfung der Landesregierung hat Folgendes ergeben: Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit durch die Polizei haben die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Veranstalter von privaten, kommerziellen gewinnorientieren Großveranstaltungen mit ihren Steuern bereits bezahlt . Eine Individualisierung einzelner „Nutzer“ für Veranstaltungen än- Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 85 dert daran nichts: Keine Doppelzahlung durch Steuern und Gebühren, keine „engagierbare“ Polizei über Gebühren im Hausrechtsbereich des Veranstalters ohne Bezug zur öffentlichen Sicherheit. Falls die Polizei den Veranstaltern in deren Hausrechtsbereichen an Stelle eigener bzw. privatrechtlich beauftragter Ordnungskräfte (Sicherheitsdienstleister) die Verkehrssicherungsaufgaben abnimmt, überschreitet sie den eigenen steuerfinanzierten Aufgabenbereich. Diese Bereitstellung öffentlich finanzierter Ressourcen für Dritte wäre auch unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten kritisch. Kann dagegen der Veranstalter Störungen in seinem Hausrechtsbereich trotz entsprechender Vorsorge nicht allein bewältigen, wird die Polizei zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auch in Fußballstadien gebührenfrei einschreiten. Es gehört dann auch im Hausrechtsbereich der Veranstalter zu ihren gesetzlichen Aufgaben, für die Wahrung des Rechts und der Sicherheit zu sorgen, wenn höchste Rechtsgüter, z.B. die körperliche Unversehrtheit, bedroht oder gar verletzt sind. Maßnahmen, die auch gebührenpflichtig sein können, richten sich dann gegen die Störer. Die Innenministerkonferenz (IMK) hat das Thema „Gebührenpflicht von Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Profifußballs , insbesondere zur Gebührenerhebung bei erhöhtem Polizeikräfteeinsatz aus Anlass sog. Sicherheitsrisiko-Spiele“ ergebnisoffen erörtert (12/2013). Der Fortgang der Diskussion in der IMK und eine mögliche Wiederbelebung der Prüfung seitens der Landesregierung ist erst dann wieder aufzunehmen, wenn der rechtskräftige Ausgang des Verwaltungsrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Bremen zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der Freien Hansestadt Bremen (Az.: 2 K 1191/16) über deren gegen die DFL erlassenen Gebührenbescheid in Höhe von 425.718,11 € für den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte für das Fußball-Bundesligaspiel Werder Bremen gegen Hamburger SV am 19.4.2015 vorliegt. Den Verhandlungsbeginn hat das Verwaltungsgericht Bremen auf den 17. Mai 2017 festgesetzt. 8.2.4. Hat die Landesregierung ein Programm zur freiwilligen Abgabe legaler und illegaler Waffen aufgelegt? Nein. 8.2.5. Wenn ja, welche Arten von Waffen und wie viele Waffen wurden seither abgegeben? Entfällt, s. 8.2.4. 8.2.6. Wenn nein, warum nicht? Bezüglich freiwilliger Waffenabgabe fehlt dem Land die Gesetzgebungskompetenz , ein solches Programm landesweit auch für illegal besessene Waffen auflegen zu können, da hier Strafverfolgungszwang besteht und eine Amnestie ein entsprechendes Bundesgesetz erfordert. Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 86 Die Landesregierung unterstützt aber grundsätzlich eine Regelung zur freiwilligen Abgabe von Waffen. Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften beschlossen. Der Entwurf wurde dem Bundesrat gem. Art. 76 Abs. 2 S. 4 GG zugeleitet (LT-Drs. 61/17). Der Entwurf enthält eine zeitlich befristete Strafverzichtsregelung („befristete Amnestie“) für den Geltungszeitrum von einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. Danach wird, wer eine unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition innerhalb des Geltungszeitraums der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt , nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft . Die Landesregierung wird dazu im Rahmen des Bundesratsverfahrens zustimmend Stellung nehmen. 8.2.7. Wann hat die Landesregierung einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel in Schleswig-Holstein aufgestellt, welche Maßnahmen beinhaltet er, welche finanziellen und personellen Ressourcen sind dafür jährlich vorgesehen und welche Ergebnisse konnten damit bis heute erzielt werden? Ein eigenständiger Aktionsplan wurde nicht aufgestellt. Konkret fördert die Landesregierung die Fach- und Beratungsstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein – Contra – in Trägerschaft des Frauenwerks der Nordkirche. Die Mittel sind in Titel 1102 633 24 MG 02 enthalten (Zuweisungen zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen gemäß § 16 FAG). Dieser Haushaltstitel wurde in den Jahren 2016 und 2017 um je 3 % - bezogen auf das Jahr 2015 – gesteigert. Die Förderung betrug: - 52.000 Euro in 2015 - 53.600 Euro in 2016 und beträgt - 55.200 Euro in 2017. Die Strafverfolgung des Menschenhandels in Schleswig-Holstein obliegt den Polizeidirektionen und dem LKA (Landeskriminalamt). Konzepte, wie der Zugang zu Betroffenen auch abseits polizeilicher Maßnahmen gelingen kann, wurden auch von Contra präsentiert. 8.2.8. Welche Initiativen hat die Landesregierung ergriffen, um die Abschaffung der Abschiebehaft auf Bundesebene zu erreichen? Die Regierungsparteien SPD/ SSW/ BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben sich mit Koalitionsvereinbarung 2012 – 2017 darauf verständigt, - sich auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebungshaft einzusetzen (Rechtliche Grundlagen), - bis zur Änderung der bundesgesetzlichen Vorgaben den Vollzug der Abschiebungshaft humanitär, sozial und medizinisch gerecht zu gestalten (Vollzug) sowie Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 87 - die Abschiebungshafteinrichtung (AHE) Rendsburg zu schließen und eine andere geeignete geschlossene Einrichtung zu schaffen (Unterbringung ). Im Dezember 2012 wurde zur Umsetzung des Auftrags die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) „Alternative Abschiebungshaft“ mit Vertreterinnen und Vertretern aus den betroffenen Ressorts Innen- (FF), Justizund Finanzministerium eingesetzt. Da eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, Abschiebungshaft abzuschaffen, derzeit im Bund keine Mehrheit gefunden hätte, hat die Landesregierung hiervon zunächst abgesehen. Die Landesregierung hat stattdessen verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, welche dazu dienen, Aufenthaltsbeendigungen möglichst humanitär zu gestalten. Hierzu gehören die Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration, die Einrichtung einer Landesunterkunft für Ausreisepflichtige sowie die Zusammenarbeit mit der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Nutzung des Ausreisegewahrsams am Flughafen Fuhlsbüttel. Die Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg wurde geschlossen ; eine Wiederinbetriebnahme ist nicht vorgesehen. 8.2.9. Was hat die Landesregierung unternommen, um die Zusammenarbeit zwischen der Steuerfahndung und der Polizei zu intensivieren. Welches Ergebnis hatten diese Bemühungen? Das FM und das MIB haben mit Kooperationsvereinbarung vom 08. Oktober 2012 im Landeskriminalamt eine Verbindungsstelle der Steuerfahndung eingerichtet. Dadurch wurden die Zusammenarbeit intensiviert und der behördenübergreifende Informationsaustausch zur Bekämpfung von Steuerkriminalität und Geldwäsche optimiert. 8.3. Justiz 8.3.1. Hat die Landesregierung die Möglichkeiten bereits vorliegender Modelle einer autonomen Justiz überprüft und was hat diese Prüfung ergeben? Unter der Moderation des MJKE hat die im November 2012 eingesetzte Arbeitsgruppe „Autonomie der Justiz“ ein „Eckpunktepapier für eine Strukturreform der Justiz des Landes Schleswig-Holstein“ (Umdruck 18/2392) erarbeitet, das auf der Grundlage bereits vorliegender Modelle einen konkreten Weg aufzeigt, wie die Selbstverwaltung der schleswigholsteinischen Justiz gestärkt und ein entsprechendes Modell umgesetzt werden könnte. Zur Entwicklung und zum Ergebnis der Prüfung wird auf die ausführliche Antwort der Justizministerin vom 14. April 2014 auf die Berichtsanfragen der CDU-Landtagsfraktion (Umdruck 18/2521) und der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag (Umdruck 18/2526) verwiesen, die als Umdruck 18/2776 veröffentlicht worden ist. 8.3.2. Wie hat die Landesregierung die Möglichkeiten der Mediation gefördert und den Täter-Opfer-Ausgleich insbesondere im Jugendstrafbereich gestärkt ? Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 88 Das MJKE hat gemeinsam mit dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht , der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, dem Verein „Anwaltsmediation in Schleswig-Holstein e.V.“, dem Bundesverband Mediation sowie der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien- Mediation e.V. in den Jahren 2014 („Besser vernetzen und Qualität sichern “; vgl. Sonderheft „Mediation“ der Schleswig-Holsteinischen Anzeigen Februar 2015) und 2016 („Mediation mitten in der Gesellschaft“; vgl. Schleswig-Holsteinische Anzeigen 2016 S. 359-381) den Mediationstag Schleswig-Holstein mit Fachvorträgen und Arbeitsforen organisiert. Die Landesregierung hat seit 2013 mit einer Qualifizierungsoffensive folgende Projekte auf den Weg gebracht: die Stärkung der finanziellen Förderung freier Träger (von rd. 320.000 Euro im Jahr 2012 auf rd. 470.000 Euro im Jahr 2017), die Erhöhung der Personalkapazität der Gerichtshilfe für das Arbeitsfeld Jugend-TOA um zwei Stellen, die Schaffung eines Ausbildungslehrgangs für Mediatorinnen und Mediatoren in Schleswig- Holstein sowie die Förderung eines zweiten Projektes „Erweiterter Jugend -TOA“ in Elmshorn seit 2017. Ferner wurden tatausgleichende / Restorative-Justice Maßnahmen 2014 bzw. 2016 im Jugendarrest- und im Strafvollzugsgesetz landesgesetzlich normiert. 8.3.3. Welche Therapieeinrichtungen wurden von der Landesregierung gestärkt oder neu geschaffen, in denen für Sicherungsverwahrte eine individuelle Behandlung klar getrennt vom Strafvollzug stattfindet? S. Antwort zu 1.1.11. – Staatsvertrag mit Hamburg zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrungseinrichtung Hamburg. 8.3.4. Was hat die Landesregierung unternommen, damit das Therapieunterbringungsvollzugsgesetz so geändert wurde, dass die Würde der Untergebrachten , der Resozialisierungsgedanke und die öffentliche Sicherheit in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden können? Mit Art. 8 des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. 2012 I, 2430) wurde das Therapieunterbringungsgesetz dahingehend geändert, dass eine Unterbringung auch in Einrichtungen der Sicherungsverwahrung erfolgen kann, soweit die sonstige Eignung der Einrichtung gemäß § 2 vorliegt. Mit dem Staatsvertrag zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung vom 7. Februar 2013 (GVOBl. 2013, 200) wurden die Voraussetzungen für die Therapieunterbringung im Sicherungsverwahrvollzug der Freien und Hansestadt Hamburg geschaffen. Die Würde der Untergebrachten, der Resozialisierungsgedanke und die öffentliche Sicherheit werden durch diese Regelung in einen angemessenen Ausgleich gebracht. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 89 Anlage zu Antwort zu Nr. 3.1.9. Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen SH (SA1-2) 2014, 2013, 2012 2012 2013 2014 Hochschule (SH) Fächergruppe männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 02-3100 Uni Flensburg Sprach-, Kultur 128 144 105 105 101 124 Sport 10 10 12 8 6 6 Rechts-,Wirtschafts 61 47 67 58 58 48 Mathematik 28 15 38 19 31 21 Agrar-,Forst- 1 4 11 1 14 Ingenieurwissen 5 4 6 Kunst 35 20 43 21 42 23 Zentr.Einr.(ohne) 8 17 28 62 44 79 Gesamtsumme 276 257 297 284 289 315 02-1000 Uni Kiel Sprach-, Kultur 487 563 494 596 523 611 Sport 41 22 41 23 40 24 Rechts-,Wirtschafts 273 174 284 181 292 189 Mathematik 807 446 716 359 884 453 Humanmedizin 62 42 45 35 114 68 Agrar-,Forst- 218 239 184 196 165 175 Ingenieurwissen 195 45 182 47 180 42 Kunst 22 24 22 23 21 27 Zentr.Einr.(ohne) 272 193 281 223 241 201 Gesamtsumme 2377 1748 2249 1683 2460 1790 02-1010 Uni Lübeck Mathematik 130 14 124 15 125 21 Humanmedizin 50 35 56 40 57 40 Zentr.Einr.(ohne) 3 8 6 10 7 9 Gesamtsumme 183 57 186 65 189 70 02-0950 Uni-Klinikum SH Humanmedizin 1084 1029 1049 1059 957 1048 Zentrale Einr. (nur) 14 15 8 13 12 12 Gesamtsumme 1098 1044 1057 1072 969 1060 02-5080 Muthesius HS Sprach-, Kultur 1 2 1 1 Rechts-,Wirtschafts 1 Ingenieurwissen 7 2 7 2 9 3 Kunst 61 28 69 48 73 42 Zentr.Einr.(ohne) 1 1 Gesamtsumme 70 30 79 51 84 45 02-2590 Musik HS Lübeck Kunst 101 48 107 53 111 54 Gesamtsumme 101 48 107 53 111 54 02-5010 FH Flensburg Sprach-, Kultur 7 3 6 4 6 2 Rechts-,Wirtschafts 54 24 57 26 54 24 Mathematik 23 6 28 8 30 7 Agrar-,Forst- 1 2 Ingenieurwissen 66 6 70 5 82 8 Zentr.Einr.(ohne) 1 3 Gesamtsumme 151 39 163 43 173 44 02-5090 FH Westküste Sprach-, Kultur 1 Rechts-,Wirtschafts 39 18 41 17 46 17 Ingenieurwissen 15 3 12 4 13 5 Zentr.Einr.(ohne) 4 6 6 8 7 9 Gesamtsumme 58 28 59 29 66 31 02-5020 FH Kiel Rechts-,Wirtschafts 158 112 154 109 155 122 Agrar-,Forst- 28 8 28 6 30 7 Ingenieurwissen 136 28 129 22 139 21 Zentr.Einr.(ohne) 20 35 24 40 20 42 Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 90 Gesamtsumme 342 183 335 177 344 192 02-5030 FH Lübeck Sprach-, Kultur 1 2 Rechts-,Wirtschafts 19 12 20 10 21 11 Mathematik 46 11 45 12 54 17 Ingenieurwissen 140 40 152 41 152 46 Zentr.Einr.(ohne) 3 1 4 1 4 1 Gesamtsumme 208 64 221 65 231 77 02-5280 Nordakademie Sprach-, Kultur 7 15 4 14 7 15 Rechts-,Wirtschafts 50 6 68 11 69 12 Mathematik 23 4 28 4 26 6 Gesamtsumme 80 25 100 29 102 33 02-5070 AKAD FH Pinneberg Rechts-,Wirtschafts 35 4 32 6 Gesamtsumme 35 4 32 6 02-5050 FH Wedel Rechts-,Wirtschafts 4 4 3 1 Mathematik 17 2 17 2 17 Ingenieurwissen 3 3 3 Gesamtsumme 24 2 24 2 23 1 02-5061 FHVD Ahz, Altenholz Sprach-, Kultur 2 1 Rechts-,Wirtschafts 105 38 115 43 116 42 Mathematik 1 2 Zentr.Einr.(ohne) 1 1 1 Gesamtsumme 109 41 116 43 117 42 02-5062 FHVD Ahz, Reinfeld Rechts-,Wirtschafts 19 6 19 6 17 8 Gesamtsumme 19 6 19 6 17 8 02-620D FH Bund, Lübeck Rechts-,Wirtschafts 32 4 32 4 28 4 Gesamtsumme 32 4 32 4 28 4 Gesamtsumme 5163 3580 5076 3612 5203 3766 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 91 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen SH (SA1-2) 2015 wegen Änderungen in der Zuordnung bei den 2015 Fächergruppen Hochschule (SH) Fächergruppe männlich weiblich 02-3100 Uni Flensburg Geisteswissenschaft. 69 57 Sport 10 4 Rechts-,Wirtschafts 111 124 Mathematik 31 31 Agrar,Forst,Ern.,Vet 5 Ingenieurwissen 5 1 Kunst 29 24 Zentr.Einr.(ohne) 45 90 Gesamtsumme 300 336 02-1000 Uni Kiel Geisteswissenschaft. 392 467 Sport 44 23 Rechts-,Wirtschafts 413 316 Mathematik 746 391 Humanmedizin 108 74 Agrar,Forst,Ern.,Vet 177 178 Ingenieurwissen 352 67 Kunst 21 26 Zentr.Einr.(ohne) 269 251 Gesamtsumme 2522 1793 02-1010 Uni Lübeck Mathematik 12 4 Humanmedizin 57 43 Ingenieurwissen 126 22 Zentr.Einr.(ohne) 6 9 Gesamtsumme 201 78 02-0950 Uni-Klinikum SH Humanmedizin 971 1077 Zentrale Einr. (nur) 12 18 Gesamtsumme 983 1095 02-5080 Muthesius HS Geisteswissenschaft. 1 Ingenieurwissen 13 2 Kunst 73 46 Gesamtsumme 87 48 02-2590 Musik HS Lübeck Kunst 103 53 Gesamtsumme 103 53 02-5010 FH Flensburg Geisteswissenschaft. 6 3 Rechts-,Wirtschafts 52 27 Mathematik 7 2 Ingenieurwissen 112 19 Kunst 1 Zentr.Einr.(ohne) 1 4 Gesamtsumme 179 55 02-5090 FH Westküste Rechts-,Wirtschafts 42 21 Ingenieurwissen 16 5 Zentr.Einr.(ohne) 7 9 Gesamtsumme 65 35 02-5020 FH Kiel Rechts-,Wirtschafts 160 126 Agrar,Forst,Ern.,Vet 29 10 Ingenieurwissen 146 23 Zentr.Einr.(ohne) 20 42 Gesamtsumme 355 201 02-5030 FH Lübeck Geisteswissenschaft. 1 Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 92 Rechts-,Wirtschafts 11 8 Mathematik 56 18 Ingenieurwissen 160 43 Zentr.Einr.(ohne) 9 15 Gesamtsumme 236 85 02-5280 Nordakademie Geisteswissenschaft. 7 14 Rechts-,Wirtschafts 67 13 Mathematik 2 3 Ingenieurwissen 33 6 Gesamtsumme 109 36 02-5050 FH Wedel Rechts-,Wirtschafts 3 1 Mathematik 2 1 Ingenieurwissen 19 Gesamtsumme 24 2 02-5061 FHVD Ahz, Rechts-,Wirtschafts 115 44 Altenholz Zentr.Einr.(ohne) 1 Gesamtsumme 116 44 02-5062 FHVD Ahz, Rechts-,Wirtschafts 16 8 Reinfeld Gesamtsumme 16 8 02-620D FH Bund, Lübeck Rechts-,Wirtschafts 28 4 Gesamtsumme 28 4 Gesamtsumme 5324 3873 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 93 Anlage zu Antwort zu Nr. 4.3.4: Drucksache Titel der Entscheidung Votum Schleswig- Holsteins 952. Sitzung 713/16 Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Enthaltung 715/1/16 Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes Zustimmung 645/1/16 Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger Zustimmung 717/1/16 Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen Zustimmung 719/1/16 Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften Enthaltung 951. Sitzung 629/16 Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse- Schulprogrammgesetz - LwErzgSchulproG) Zustimmung 668/16 Viertes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes Zustimmung 630/16 Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes Zustimmung 688/16 Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen Zustimmung 950. Sitzung 581/16 Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze Zustimmung 536/16 Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung Zustimmung 502/16 Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung - SchwPestMonV) Zustimmung 949. Sitzung 555/16 Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Zustimmung in der Fassung der Änderungen 523/1/16 Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr Zustimmung 531/16 Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte Zustimmung 560/16 Verordnung zur Anpassung der festen Beträge im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Bund (WahlkostenV) Zustimmung 477/16 Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Zustimmung n. M. Ä. 948. Sitzung 454/16 Viertes Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes Zustimmung 466/16 Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (Digi-NetzG) Zustimmung 468/16 Gesetz zu dem Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung Zustimmung 947. Sitzung 320/1/16 Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - Inv-StRefG) Zustimmung 323/16 Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und - umgehung Zustimmung Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 94 Drucksache Titel der Entscheidung Votum Schleswig- Holsteins 268/16 (neu) Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2016 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2016 - BBFestV 2016) Zustimmung 358/16 Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über berg-bauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking- Technologie und Tiefbohrungen Zustimmung n. M. Ä. 946. Sitzung 255/16 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Zustimmung 265/16 Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Januar 2016 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Zustimmung 201/16 Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen Zustimmung 945. Sitzung 188/16 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2014 Zustimmung 944. Sitzung 103/1/16 Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen Zustimmung n. M. Ä. 110/16 Erste Verordnung zur Änderung der Tiersonderbeihilfenverordnung Zustimmung 94/16 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011 Zustimmung 943. Sitzung 50/16 Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016 Zustimmung 76/16 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Körperschaftsteuerrechts (Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 - KStR 2015) Zustimmung 942. Sitzung 559/15 Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung - WvGeflpestMonV) Zustimmung n. M. Ä. 10/1/16 Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS- Daten-Gesetzes Zustimmung n. M. Ä. 941. Sitzung 638/15 Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2016 Zustimmung 35/16 ... Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt Zustimmung 940. Sitzung 561/15 Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie Zustimmung 565/15 Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten Zustimmung 566/15 Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze Zustimmung 572/15 Gesetz zu dem Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Zustimmung 534/15 Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG- Durchführungsverordnung Zustimmung 939. Sitzung 488/15 Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016) Zustimmung Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 95 Drucksache Titel der Entscheidung Votum Schleswig- Holsteins 938. Sitzung 478/15 Gesetz zu dem Protokoll vom 3. Dezember 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Zustimmung 479/15 Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Mai 2015 zwischen der Regierung der Bundes-republik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften Zustimmung 480/15 Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern Zustimmung 483/15 Gesetz zu dem Protokoll vom 17. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Zustimmung 484/15 Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch Zustimmung 485/15 Gesetz zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Zustimmung 937. Sitzung 418/15 Steueränderungsgesetz 2015 Zustimmung 435/15 Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2016 (Regelbedarfsstufen- Fortschreibungsverordnung 2016 - RBSFV 2016) Zustimmung 490/15 Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes Zustimmung zum Gesetz in der Fassung des Vermittlungsergebnisses 464/15 Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Zustimmung 466/15 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Zustimmung 936. Sitzung 384/15 Gesetz zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7. September 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Zustimmung 935. Sitzung 281/15 Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Enthaltung 250/15 Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2015 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2015 - BBFestV 2015) Zustimmung 251/15 Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung Zustimmung Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 96 Drucksache Titel der Entscheidung Votum Schleswig- Holsteins 305/1/15 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Überein-kommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Zustimmung 934. Sitzung 227/15 Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Zustimmung 205/15 Einundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (21. KOV- Anpassungsverordnung 2015 - 21. KOV-AnpV 2015) Zustimmung 933. Sitzung 110/15 Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Führerschein- Verwaltungsvorschrift Zustimmung 932. Sitzung 34/15 Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015 Zustimmung 39/15 Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes Zustimmung 931. Sitzung 3/15 Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2015 Zustimmung 929. Sitzung 591/14 Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes Zustimmung 593/14 Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung Zustimmung 594/14 Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern Zustimmung 573/14 Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Zustimmung 534/14 Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung Zustimmung 562/14 Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 - BSV 2015) Zustimmung 535/14 Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften Zustimmung 928. Sitzung 487/14 Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015) Zustimmung 488/14 Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 (Sonderbundesbeteiligungs- Festlegungsverordnung 2014 - SBBFestV 2014) Zustimmung n. M. Ä. 927. Sitzung 479/14 Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Zustimmung 480/14 Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nor-wegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls Zustimmung Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 97 Drucksache Titel der Entscheidung Votum Schleswig- Holsteins 481/14 Gesetz zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Zustimmung 425/14 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013 Zustimmung 926. Sitzung 423/14 Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2015 (Regelbedarfsstufen- Fortschreibungsverordnung 2015 - RBSFV 2015) Zustimmung 401/14 Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung - BsGaV) Zustimmung 372/14 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer- Richtlinien 2013 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 - LStÄR 2015) Zustimmung 925. Sitzung 385/14 Gesetz zu dem Abkommen vom 9. September 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Zustimmung 301/14 Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeinde-anteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017 Zustimmung 338/14 Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatz-steuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes Zustimmung 335/1/14 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Zustimmung n. M. Ä. 924. Sitzung 260/14 Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen Zustimmung 263/14 Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Zustimmung 232/14 Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2014 - BBFestV 2014) Zustimmung 236/14 Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder (Bundesmeldedatenabrufverordnung - BMeldDAV) Enthaltung 237/14 Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden (Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 1. BMeldDÜV) Zustimmung 239/14 Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung Zustimmung n. M. Ä. 240/14 Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens Zustimmung n. M. Ä. 291/14 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Zustimmung 922. Sitzung 77/14 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Zustimmung n. M. Ä. 920. Sitzung 61/14 Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes Zustimmung 28/14 Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2014 Zustimmung 919. Sitzung Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 98 Drucksache Titel der Entscheidung Votum Schleswig- Holsteins 805/13 Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2014 Zustimmung 918. Sitzung 444/1/13 Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung - LKonV) Nichtzustimmung 917. Sitzung 727/13 Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2014 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014) Zustimmung 731/1/13 Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften Zustimmung n. M. Ä. 783/13 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes Zustimmung 784/13 Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG) Zustimmung 916. Sitzung 706/13 Vierte Verordnung zur Änderung der Zulassungskostenverordnung Zustimmung 915. Sitzung 673/13 Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2014 (Regelbedarfsstufen- Fortschreibungsverordnung 2014 - RBSFV 2014) Zustimmung 681/13 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2012 Zustimmung 113/2/13 Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung Zustimmung n. M. Ä. 913. Sitzung 612/13 Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV) Zustimmung 912. Sitzung 489/13 Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt Zustimmung 490/13 Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung Zustimmung 423/13 Neunzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (19. KOV- Anpassungsverordnung 2013 - 19. KOV-AnpV 2013) Zustimmung 432/13 Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2013 - BBFestV 2013) Zustimmung n. M. Ä. 435/13 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Zustimmung n. M. Ä. 424/13 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer- Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013 - LStÄR 2013) Zustimmung 540/13 Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags; VA-Rückläufer Zustimmung zu dem unveränderten Gesetz 543/13 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes; VA-Rückläufer Zustimmung zu dem geänderten Gesetz 545/13 Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG); VA-Rückläufer Zustimmung zu dem geänderten Gesetz 547/13 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze; VA-Rückläufer Zustimmung zu dem geänderten Gesetz Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 99 Drucksache Titel der Entscheidung Votum Schleswig- Holsteins 531/13 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) Zustimmung 532/13 Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 Zustimmung 536/13 Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen Zustimmung 113/13 Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung Keine Sofortige Sachentscheidung 119/13 Erste Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung Zustimmung 910. Sitzung 356/13 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Zustimmung 386/13 Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund Zustimmung 404/13 Gesetz zu dem Abkommen vom 3. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Cookinseln über die Unterstützung in Steuerund Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch Zustimmung 405/13 Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen Zustimmung 670/12 Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere Zustimmung n. M. Ä. 476/13 Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG); VA-Rückläufer Zustimmung zu dem geänderten Gesetz 477/13 Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeR- LUmsG); VA-Rückläufer Zustimmung zu dem geänderten Gesetz 478/13 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes; VA-Rückläufer Zustimmung zu dem geänderten Gesetz 909. Sitzung 229/13 Erste Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung Zustimmung 316/13 Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Anrufung des VA 908. Sitzung 150/1/13 Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) Zustimmung 155/13 Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) Zustimmung 54/13 Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013 Zustimmung 66/13 Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung Zustimmung 907. Sitzung 73/1/13 Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) Zustimmung 76/13 Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts -Änderungsgesetz - PStRÄndG) Zustimmung 134/1/13 Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege Zustimmung 144/13 Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG); VA-Rückläufer Zustimmung zu dem geänderten Gesetz Drucksache 18/5311 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 100 Drucksache Titel der Entscheidung Votum Schleswig- Holsteins 146/13 Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09; VA-Rückläufer Zustimmung zu dem geänderten Gesetz 906. Sitzung 33/13 Jahressteuergesetz 2013; VA-Rückläufer Nichtzustimmung zum unveränderten Gesetz 34/13 Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts; VA-Rückläufer Zustimmung zum geänderten Gesetz 35/13 Gesetz zum Abbau der kalten Progression; VA-Rückläufer Zustimmung zum geänderten Gesetz 36/13 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes; VA-Rückläufer Zustimmung zum geänderten Gesetz 766/12 Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2013 Zustimmung 805/12 Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes Zustimmung 807/12 Achte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung Zustimmung n. M. 44/13 Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Zustimmung 904. Sitzung 703/1/12 Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge - oder Rehabilitationseinrichtungen Zustimmung 708/1/12 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen Zustimmung 319/1/12 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung Zustimmung n. M. Ä. 678/12 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Zustimmung 681/12 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer- Richtlinien 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012) Zustimmung n. M. Ä. 903. Sitzung 628/12 Gesetz zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Zustimmung 646/12 Gesetz zu dem Abkommen vom 17. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Zustimmung 647/12 Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Zustimmung 648/12 Gesetz zu dem Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Zustimmung 598/12 Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013) Zustimmung 603/12 Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen Zustimmung n. M. Ä. 901. Sitzung 553/12 Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Vomhundertsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2013 (Regelbedarfsstufen -Fortschreibungsverordnung 2013 RBSFV 2013) Zustimmung 525/12 Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung Zustimmung n. M. Ä. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/5311 101 Drucksache Titel der Entscheidung Votum Schleswig- Holsteins 438/12 Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz (Verdienststatistikverordnung 2012 VerdStatV 2012) Zustimmung 178/12 Elfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung Zustimmung 900. Sitzung 487/12 Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Zustimmung 497/12 Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Zustimmung 498/12 Gesetz zum Abkommen vom 19. und 28. Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Zustimmung 898. Sitzung 376/12 Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung , zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid ; VA-Rückläufer Nichtzustimmung zum Gesetz in der Fassung des Vermittlungsvorschla - ges 379/12 Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten Zustimmung 897. Sitzung 293/12 Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales- Waffenregister-Gesetz - NWRG) Zustimmung 228/12 Achtzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2012 - 18. KOV-AnpV 2012 Zustimmung 263/1/12 Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses (Schuldnerverzeichnisführungsverordnung - SchuFV) Zustimmung n. M. Ä. 265/1/12 Verordnung über das Vermögensverzeichnis (Vermögensverzeichnisverordnung - VermVV) Zustimmung n. M. Ä.