SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5339 18. Wahlperiode 17-03-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Aufgabenwahrnehmung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) 1. Welche Aufgaben, zu denen der LBV.SH nicht gesetzlich oder hoheitlich verpflichtet ist, nimmt der LBV.SH wahr und wie hoch ist der Aufgabenanteil dieser Aufgaben gemessen an den Gesamtaufgaben des LBV.SH? 2. Wie viele Stellen beim LBV.SH sind für diese Aufgaben vorgesehen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Der LBV.SH nimmt nur Aufgaben wahr, zu denen er gesetzlich oder hoheitlich verpflichtet ist. 3. Wie hoch ist der Anteil der Aufgaben (gemessen an den Gesamtaufgaben), die der LBV.SH als Dienstleister für nicht landeseigene Projekte durchführt? 4. Für welche Kreisstraßen übernimmt der LBV.SH als Dienstleister welche Aufgaben mit welchem Personaleinsatz? Bitte nach Kreisen aufschlüsseln. Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Drucksache 18/5339 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Der LBV.SH ist im Rahmen der Auftragsverwaltung auch für Aufgaben an Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) zuständig. Für die Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Ostholstein, Stormarn und Dithmarschen verwaltet der LBV.SH gemäß § 53 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein die dortigen Kreisstraßen. Da die Aufgaben für die Autobahnen, Bundesstraßen und für die Kreisstraßen in der Regel von den Beschäftigten und den Beamten des LBV.SH anteilig mit erledigt werden, wäre eine präzise Aufschlüsselung des Personaleinsatzes und eine Quantifizierung nur durch eine aufwändige arbeitsplatz- und aufgabenbezogene Arbeitszeiterfassung möglich. Diese ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar.