SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/535 18. Wahlperiode 13-03-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – AKN-Bahnübergang Ellerau – L76 Vorbemerkung: Die AKN ist auf den Strecken A1 und A2 weitestgehend 2-spurig ausgebaut. Lediglich bei dem Teilabschnitt Quickborn – Ellerau fehlt dieser Standard. Hier ist der Bahnübergang in Ellerau am Rathaus ein absoluter Schwachpunkt für AKN und insbesondere die Straße. Es gab insbesondere im kommunalen Raum mehrfach Ansätze diesen Bereich mit Hilfe des Eisenbahnkreuzungsgesetzes kreuzungsfrei zu gestalten. 1. Sind diese Umbauüberlegungen aktuelle Planungsabsicht der Landesregierung ? 2. Wenn ja, welche zeitlichen Überlegungen gibt es? 3. Wenn nein, wie will die Landesregierung die Verkehrsprobleme in diesem Bereich lösen? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die aktuellen Planungen der Landesregierung beziehen sich auf den Ausbau der AKN-Strecke Hamburg-Eidelstedt – Kaltenkirchen für den S-Bahn-Betrieb. Dabei wird auf Basis der Betriebsplanung einer künftigen S-Bahn unterstellt, dass der Streckenabschnitt Quickborn – Tanneneck auch zukünftig eingleisig verbleiben kann. Als Alternative zur bestehenden Situation des niveaugleichen Drucksache 18/ 535 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Bahnübergangs in Ellerau kommt dort nur die Anlage einer Straßenunterführung in Frage. Eine solche kann aufgrund der dort vorhandenen komplexen städteräumlichen Situation erst im Rahmen eines späteren Planfeststellungsverfahrens detailliert beplant werden kann. Ein Planfeststellungsverfahren kann allerdings erst eingeleitet werden, wenn die Realisierung des AKNAusbaus eindeutig feststeht. Dies ist derzeit noch nicht der Fall. Eine Eisenbahnkreuzungsgesetz -Maßnahme in Ellerau zu planen, bevor Klarheit über den zu realisierenden Ausbauzustand der AKN-Strecke besteht, führt zu verlorenen Kosten und ist aus Sicht der Landesregierung daher nicht zielführend.