SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5357 18. Wahlperiode 17-03-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schienenknoten Hamburg 1. Ist eine erneute Bewertung des Schienenknoten Hamburg im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgesehen? Falls ja, wann, wie soll der Betrachtungsrahmen gewählt werden und in welchem Umfang betrifft eine erneute Bewertung Schleswig-Holstein? Falls nein, warum nicht? Antwort: Ja. Der Knoten Hamburg wird umfassend untersucht, d.h., auch die Verkehre und Strecken aus und nach Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind Bestandteil der Untersuchung des Bundes. 2. Mit welchem Verkehrsbedarf rechnet die Landesregierung bis 2030, was hat bzw. wird sie gegenüber dem Bund für eine erneute Bewertung anzeigen und wie unterscheiden sich die aktuellen Verkehrsbedarfe von denjenigen, die die Landesregierung bei der letzten Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan gegenüber dem Bund angezeigt hatte? Antwort: Dem Gutachter des Bundes sind die Verkehrsbedarfe, so wie sie im Landesweiten Nahverkehrsplan aufgezeigt prognostiziert werden, gemeinsam mit Hamburg und Niedersachsen gemeldet worden. Drucksache 18/5357 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Bis wann soll ein Maßnahmenentwicklungsplan für den Schienenknoten Hamburg entwickelt werden und wie ist Schleswig-Holstein in den Entwicklungsprozess eingebunden? Antwort: Der Gutachter des Bundes beabsichtigt, erste Maßnahmen noch 2017 vorzulegen . Die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind in den Begleitprozess des Gutachtens mit eingebunden. Auftraggeber ist das Bundesverkehrsministerium. 4. Wie sollen die sich aus dem Maßnahmenentwicklungsplan für den Schienenknoten Hamburg ergebenen Maßnahmen für Schleswig-Holstein finanziert werden? Bitte tabellarisch nach Maßnahme, Finanzierung durch Haushaltsmittel des Bundes, durch Regionalisierungsmittel, durch Bundes-GVFG oder die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LFuV)? Antwort: Eventuell abzuleitenden Maßnahmen werden im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes durch den Bund finanziert.