SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 536 18. Wahlperiode 13-02-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ortsumgehung Norderstapel (B 202) Vorbemerkung der Landesregierung: Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgegebene Ziel, gegenüber dem bisherigen unterfinanzierten Bundesverkehrswegeplan 2003 ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept für die künftige Verkehrsinfrastruktur aufzustellen, wird für richtig gehalten. Das BMVBS hat angekündigt , dass in der Grundkonzeption Erhaltungsinvestitionen Vorrang vor Neu- und Ausbauinvestitionen haben sollen. Des Weiteren sollen Projekte zur Engpassbeseitigung im Vordergrund stehen. Unter Berücksichtigung dieser Punkte und des Geltungszeitraums des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) bis 2030 sind eine Begrenzung der anzumeldenden Projekte und eine Konzentration auf raumwirksame Vorhaben geboten. 1. Wie begründet die Landesregierung die Streichung der Ortsumgehung Nor- derstapel im Zuge der B 202 aus der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan? 2. Welche Gespräche gab es seitens der Landesregierung vor der Entscheidung mit den Verantwortlichen vor Ort (z. B. der Gemeinde), wann und mit welchem Ergebnis ? 3. Welche Gespräche gab es seitens der Landesregierung nach der Entscheidung mit den Verantwortlichen vor Ort, wann und mit welchem Ergebnis? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet: Drucksache 18/ 536 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Unter Berücksichtigung der in den Vorbemerkungen genannten Aspekte soll von einer Anmeldung der Ortsumgehung Norderstapel abgesehen werden, da die Verkehrsbelastungen auf der B202 gemäß der letzten Straßenverkehrszählung in 2010 zwischen rd. 2.800 Kfz/24h und 5.100 Kfz/24h betragen und Verkehrsprobleme auf der B202 nicht vorliegen. Auch unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Bedarfsplanprognose für das Jahr 2025 mit prognostizierten Verkehrsbelastungen bei 5.000 Kfz/24h ist davon auszugehen, dass die Verkehrsströme wie bisher auch weiterhin verträglich und problemlos abgewickelt werden können. Die Gemeinde Norderstapel hat im Übrigen in 2009 um Herausnahme der Ortsumgehung Norderstapel aus dem BVWP gebeten. Gespräche mit der Gemeinde Norderstapel sind deshalb nicht geführt worden. 4. Hat die Landesregierung vor der Entscheidung aktuelle Kosten-Nutzen-Analysen hinsichtlich dieser Ortsumgehung erstellt und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort: Aktuelle Kosten-Nutzen-Analysen wurden nicht erstellt.