SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5360 18. Wahlperiode 2017-03-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lehnert (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Nutzung der Ausreisegewahrsamseinrichtung in Hamburg 1) Wann wurde bzw. wann wird die Verwaltungsvereinbarung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zur Mitnutzung der Ausreisegewahrsamseinrichtung in Hamburg abgeschlossen? Antwort: Die Verwaltungsvereinbarung über die Mitnutzung des Ausreisegewahrsams am Hamburger Flughafen ist auf Arbeitsebene zwischen der Behörde für Inneres und Sport und dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten abgestimmt. Mit einem zeitnahen Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ist zu rechnen. 2) Welche Kosten in jeweils welcher Höhe entstehen dem Land Schleswig- Holstein für die Mitnutzung der Einrichtung in Hamburg (bitte nach einmaligen und regelmäßigen Kosten aufteilen)? Antwort: Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen über die Verwaltungsvereinbarung werden dem Land Schleswig-Holstein bei einer Mitnutzung des Ausreisegewahrsams jährliche Fixkosten in Höhe von voraussichtlich rund 570.000 € entstehen. Hinzu kommen belegungsabhängige Kosten. Insgesamt ist von jährlichen Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 700.000 € auszugehen . Drucksache 18/5360 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3) Wie viele Personen aus Schleswig-Holstein wurden bislang wann und wie lange in der Einrichtung untergebracht? Antwort: Bislang wurden keine Personen, die der Zuständigkeit einer schleswigholsteinischen Ausländerbehörde unterfallen, in dem Ausreisegewahrsam am Flughafen Fuhlsbüttel untergebracht. 4) Wie viele Personen aus Hamburg wurden nach Kenntnis der Landesregierung bislang wann und wie lange in der Einrichtung untergebracht? Antwort: Seitens der Hamburger Ausländerbehörde wurden bisher zwölf Personen für durchschnittlich zwei bis drei Tage im Ausreisegewahrsam untergebracht.