SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5365 18. Wahlperiode 2017-04-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Entlastungen beim Wechselschichtdienst in der Landespolizei 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte in Schleswig-Holstein leisten derzeit Wechselschichtdienst, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2019 voraussichtlich entwickeln? Antwort: Wechselschichtdienst Gesamt -30 Jahre -40 Jahre -50 Jahre Über 50 Jahre davon Ü 60 PD Lübeck 202 30 100 52 20 2 PD Ratzeburg 0 0 0 0 0 PD Bad Segeberg 188 73 69 38 8 PD Itzehoe 95 27 29 25 14 PD Neumünster 175 50 69 36 20 PD Kiel 302 88 119 71 24 PD Flensburg 250 83 91 56 20 Gesamtzahl 1212 351 477 278 106 2 Eine Entwicklung bis 2019 kann von hier aufgrund der dynamischen Personalentwicklung nicht prognostiziert werden. Die Dynamik besteht insbesondere darin, dass jüngere Beamtinnen und Beamte einschließlich der seit 2016 wachsenden Zahl neueingestellter Kräfte verstärkt ältere Kolleginnen und Kollegen im Schicht- und Wechselschichtdienst ersetzen. Dies erfolgt jedoch nicht schematisch. Insofern ist eine rechnerische Prognose nicht möglich. Drucksache 18/5365 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte in Schleswig-Holstein leisten derzeit Schichtdienst, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2019 voraussichtlich entwickeln? Antwort: Schichtdienst Gesamt -30 Jahre -40 Jahre -50 Jahre Über 50 Jahre davon Ü 60 PD Lübeck 489 8 109 169 203 14 PD Ratzeburg 447 62 150 110 125 PD Bad Segeberg 392 96 149 90 57 6 PD Itzehoe 171 9 29 55 78 4 PD Neumünster 221 10 39 72 100 9 PD Kiel 103 1 11 41 50 PD Flensburg 250 63 101 56 30 1 Gesamtzahl 2073 249 588 593 643 34 Eine Entwicklung bis 2019 kann von hier aufgrund der dynamischen Personalentwicklung nicht prognostiziert werden. 3. Leisten auch über 60-jährige Polizeibeamtinnen und -beamte in Schleswig- Holstein noch uneingeschränkt Schichtdienst und Wechselschichtdienst? Wenn ja, wie viele, warum und unter welchen Voraussetzungen? Antwort: Ja, 2 Beamte im Wechselschichtdienst und 34 Beamte im Schichtdienst In der Regel sind dies Beamte, die freiwillig ihre Lebensarbeitszeit verlängert haben und denen die Voraussetzungen der Dienstverrichtung bekannt sind. 4. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte in Schleswig-Holstein leisten derzeit Dienst in operativen Einheiten im Außendienst mit regelmäßig wechselnden Arbeitszeiten und Arbeitsorten, wie stellt sich deren Altersstruktur dar und wie wird sich diese bis Ende 2019 voraussichtlich entwickeln? Antwort: Operative Einheiten und 1. Ehu Gesamt -30 Jahre -40 Jahre -50 Jahre Über 50 Jahre davon Ü 60 PD Lübeck 18 12 6 PD Ratzeburg 16 1 10 4 1 PD Bad Segeberg 21 3 12 6 PD Itzehoe 15 1 9 5 PD Neumünster 25 6 12 6 1 PD Kiel 21 7 9 3 2 PD Flensburg * 24 3 7 10 4 PD AFB, 1. Ehu 205 76 79 34 16 Gesamtzahl 345 97 150 74 24 (* inkl. Gemeinsame Fahndungsgruppe Autobahn ohne Bundespolizei und Zoll) Eine Entwicklung bis 2019 kann von hier aufgrund der dynamischen Personalentwicklung nicht prognostiziert werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5365 3 5. Plant die Landesregierung Entlastungen durch Wochenarbeitszeitreduzierungen und Verkürzungsmöglichkeiten der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte, die Wechselschichtdienst versehen? Wenn ja, welche und wie ist der konkrete Zeitplan der Umsetzung? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Arbeitsmedizinisch gilt Wechselschichtdienst als eine besonders belastende Arbeitsform. Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit ist nach Anzahl der Dienstjahre im Wechselschichtdienst sinnvoll. Deshalb ist die Polizeiabteilung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten beauftragt, mögliche Umsetzungsschritte zu skizzieren und interne Abstimmungsgespräche zu führen. Hierbei sollen die Grenzen auf mehr als zehn bzw. mehr als 20 Jahre im Wechselschichtdienst festgelegt und in mehreren Schritten umgesetzt werden. Ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor. 6. Für den Fall, dass die Landesregierung Entlastungen plant, welche Vakanzen entstehen hierdurch? Bitte in Arbeitsstunden und Vollzeitäquivalenten angeben . Antwort: Nach polizeiinternen Berechnungen entstünden je nach Umsetzungsstufe Vakanzen zwischen neun und 38 Vollzeitäquivalenten. Das dafür erforderliche Personal wird Schritt für Schritt durch die seit 2016 erfolgten Mehreinstellungen kompensiert werden können. Vakanzen an anderen Stellen entstehen nicht. 7. Für den Fall, dass die Landesregierung Entlastungen plant, welche finanziellen Mehrkosten entstehen hierdurch? Antwort: Rechnerisch entstünden unter der Voraussetzung, dass die polizeiinternen Berechnungen vollständig umgesetzt würden, für die Reduzierung der Wochenarbeitszeit bei landesweit bis zu 38 Vollzeitäquivalenten Kosten in einer Höhe von 1.900 T€. 8. Im Mitarbeiterbrief von Minister Stefan Studt vom 30. Januar 2017 heißt es: "Ich bin sehr froh, dass ich jetzt mit unserem Ministerpräsidenten grundsätzliche Einigkeit erzielen konnte, dass wir die monatliche und wöchentliche Arbeitszeit in mehreren Schritten reduzieren werden. Und dies nicht erst ab 2019, sondern beginnend noch in diesem Jahr auf Basis des von der Behördenleiterrunde vorgeschlagenen Vorgehens. Ministerpräsident Albig hat anlässlich der Ernennungsfeier der frisch gebackenen Polizeiobermeisterinnen und -obermeister am 20. Januar zugesagt, dass dieses Projekt das erste in einem nächsten Koalitionsvertrag sein wird, das wir umsetzen. Die Polizeiabteilung in meinem Hause habe ich beauftragt, die erforderlichen Umsetzungsschritte zu skizzieren und interne Abstimmungsgespräche - auch mit anderen betroffenen Ressorts wie z. B. Justiz - zu führen." Mit welchen Partnern will die Drucksache 18/5365 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Landesregierung den im Mitarbeiterbrief genannten „Koalitionsvertrag“ schließen und umsetzen und hat es diesbezüglich schon Absprachen innerhalb der Landesregierung bzw. mit externen Partnern gegeben? Antwort: Die perspektivische Berücksichtigung der besonderen Belastung aus langjährigem Wechselschichtdienst bei der Landespolizei findet sich bereits in den im Februar 2016 von Minister Studt herausgegebenen „Perspektiven für die Landespolizei Schleswig-Holstein“. Hierüber ist das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten in entsprechenden Abstimmungsgesprächen mit der Personalvertretung und den polizeigewerkschaftlichen Organisationen. Die Landesregierung geht davon aus, dass unabhängig von der konkreten Konstellation einer von Parteien zu vereinbarenden neuen Koalition über das Thema der Entlastung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die langjährig Wechselschichtdienst versehen, ein breiter Konsens über Parteigrenzen hinweg besteht. Insofern rechnet die Landesregierung bei jeder denkbaren Konstellation mit einer zügigen schrittweisen Umsetzung.