SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5366 18. Wahlperiode 2017-04-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Verwendung von Einrichtungsgegenständen von Flüchtlingsunterkünften 1. Welche und wie viele Einrichtungsgegenstände (Möbel, Matratzen, Betten, sanitäre Anlagen, Spinde, etc.) wurden vom Land für die Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte angeschafft/bereitgestellt? Antwort: Vor allem im letzten Quartal des Jahres 2015 wurden zahlreiche Beschaffungen für den Aufbau und die Ausstattung der Landesunterkünfte durch die von August 2015 bis April 2016 eingesetzte „Besondere Aufbau-Organisation Flüchtlinge (BAO)“ der Landespolizei getätigt. Es wurde ausweislich der zahlreichen von der BAO und teilweise der Gebäudemanagement Schleswig- Holstein AöR (GMSH) geführten Übersichten dabei folgendes Inventar beschafft : - ca. 30.000 Doppelstockbetten für rund 8 Mio. Euro - ca. 46.200 Matratzen für rund 3,1 Mio. Euro - ca. 10.000 Spinde für rund 1,4 Mio. Euro - ca. 20.000 Stühle für rund 500.000 Euro - ca. 10.000 Tische für rund 600.000 Euro - mehrere Tausend Bettdecken, Kissen und Bettbezüge - mehrere Tausend Hygieneartikel und weitere Ausstattungsgegenstände 2. Welche Kosten sind dem Land durch die Anschaffung/Bereitstellung der Ausstattung (Möbel, Matratzen, Betten, sanitäre Anlagen, Spinde, etc.) für Flücht- Drucksache 18/5366 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 lingsunterkünfte entstanden? Bitte insgesamt und soweit möglich, für die einzelnen Unterkünfte angeben. Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. Eine Zuordnung der Kosten nach Unterkünften ist nicht möglich, da die Ausstattung z.T. direkt in die Unterkünfte gestellt oder zunächst eingelagert wurde. Es wurden zudem auch weitere, kleine Unterkünfte wie z.B. Wentorf oder Kiel Nordmarksportfeld mit Teilmengen der beschafften Ausstattung versorgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wurden angeschaffte/bereitgestellte Einrichtungsgegenstände bereits einer anderweitigen Verwendung zugeführt? Wenn ja, wie viele, welcher Verwendung und welche Kosten oder Einnahmen sind hierdurch jeweils entstanden? Antwort: Teile der angeschafften Einrichtungsgegenstände wurden bereits veräußert. Hierbei erfolgten die Verkäufe vor allem an schleswig-holsteinische Gebietskörperschaften oder privatwirtschaftliche Firmen. Es konnten bisher folgende Verkäufe getätigt werden: - 150 Doppelstockbetten - 1.885 Tische - 1.002 Matratzen - 1.000 Rollmatratzen - 234 Stahlspinde - 1.200 Stühle Außerdem wurde das gesamte Inventar der ehemaligen Landesunterkunft Kellinghusen verkauft. Insgesamt wurden bisher Einnahmen in Höhe von rund 100.000 Euro erzielt. 4. Wie viele der jeweiligen Einrichtungsgegenstände sind noch ungenutzt und wie sollen diese nach den Plänen der Landesregierung künftig verwendet werden? Antwort: Genaue Angaben darüber, welche Einrichtungsgegenstände genutzt oder ungenutzt sind, liegen nicht vor. Teilweise wurde das Mobiliar genutzt, teilweise aufgebaut, jedoch nicht benutzt, teilweise ist das Inventar vollständig ungenutzt eingelagert. Nach der Schließung mehrerer Liegenschaften entsprechend dem Standortkonzept von Juli 2016 wurden überzählige Möbel und Einrichtungsgegenstände in Boostedt und Seeth eingelagert. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5366 3 Vorbehaltlich noch laufender Inventuren lagern derzeit mindestens ein: - ca. 6.100 Doppelstockbetten (teilweise gebraucht, mind. 3.000 neu) - ca. 20.000 Matratzen (Neuware, originalverpackt) - ca. 3.100 Tische (teilweise neu, teilweise gebraucht) - ca. 200 Stühle (gebraucht) - ca. 3.250 Metallspinde (teilweise neu, teilweise gebraucht) - ca. 1.700 Holzspinde und ca. 1.100 Holzspindaufsätze - ca. 140 Regale (gebraucht) - ca. 6.000 Bettwäsche-Sets + Bezüge (neu) - tausende Sätze gebrauchter, gereinigter Bettwäsche - zahlreiche Hygieneartikel, palettiert 5. Wie viele der jeweiligen Einrichtungsgegenstände werden nicht mehr benötigt und wie sollen diese künftig verwendet werden? Antwort: Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten hält ausreichende Reserven für den Ersatz defekter Ausstattungsgegenstände usw. vor. Die derzeit im Leerstandsbetrieb befindlichen Liegenschaften in Seeth und Lütjenburg stehen daneben voll ausgestattet zur Verfügung, um eine schnelle Inbetriebnahme sicherzustellen. Nicht mehr benötigte Einrichtungsgegenstände sollen, wie bisher praktiziert, nach Möglichkeit veräußert werden.