SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5370 18. Wahlperiode 2017-04-05 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Küstenschutz an der Ostseeküste 1. Warum sind an der Ostküste die Wasser- und Bodenverbände für den Küstenschutz der ersten und zweiten Reihe verantwortlich, während diese Aufgabe den Sielverbänden an der Westküste nicht zufällt, sondern vom Land Schleswig- Holstein übernommen wird? Der Küstenschutz in Schleswig-Holstein wird in den §§ 62 ff des Landeswassergesetzes (LWG) geregelt. Nach § 62 Abs. 3 ist der Küstenschutz eine Aufgabe derjenigen, die davon Vorteile haben, soweit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nicht andere dazu verpflichtet sind. Die im Interesse des Wohls der Allgemeinheit wahrzunehmenden „Öffentlichen Aufgaben“ regelt § 63 LWG. Dabei wird nicht zwischen West- und Ostküste unterschieden. So liegt nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LWG die Zuständigkeit für Landesschutzdeiche sowie die Regionaldeiche auf Inseln und Halligen an West- und Ostküste beim Land. Die Zuständigkeiten für alle übrigen Regionaldeiche, die Mitteldeiche sowie Binnendeiche und Dämme liegt nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 bei den Wasser- und Bodenverbänden bzw. Gemeinden. 2. Was sind die Kriterien, nach denen das Land die Verantwortung für einen Deich übernimmt? Die Verantwortlichkeit des Landes für einen Deich ergibt sich aus dem Gesetz. Gemäß LWG § 64 Abs. 2 sind die Deiche des Küstenschutzes nach ihrer Bedeu- Drucksache 18/5370 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 tung und ihren Aufgaben als Landesschutzdeich, Regionaldeich und Mitteldeich gewidmet. Landesschutzdeiche sind Deiche mit hoher Schutzwirkung, die Gebiete vor Sturmfluten, auch im Zusammenwirken mit einem weiteren Deich oder einer sonstigen Hochwasserschutzanlage (Deichanlagen), schützen; vorrangig sollen Leib und Leben von Menschen an ihren Wohnstätten sowie außergewöhnlich hohe Sachwerte geschützt werden. Regionaldeiche sind Deiche mit eingeschränkter Schutzwirkung, die Gebiete vor Sturmfluten schützen; als solche gelten auch die Halligdeiche. Mitteldeiche sind Deiche, die dazu dienen, im Falle der Zerstörung eines Landesschutzdeiches oder eines Regionaldeiches Überschwemmungen einzuschränken. 3. Wie viel Kilometer Deich sind in Verantwortung des Landes, wie viele davon an der Nordseeküste und wie viele an der Ostseeküste und wie viele Kilometer Küstenlinie im Ostseebereich liegen im Verantwortungsbereich der Kommunen sowie der Wasser- und Bodenverbände? An der Westküste (einschl. Elbe) sind 404,9 km Deiche (Landesschutzdeiche und Regionaldeiche) in der Verantwortung des Landes. In der Verantwortung von Kommunen und Verbänden sind 550,2 km Deiche (Regional- und Mitteldeiche). Die gesamte Westküstenlänge beträgt 569,3 km. An der Ostküste sind 75,5 km Deiche (Landesschutz- und Regionaldeiche) in der Verantwortung des Landes. In der Verantwortung von Kommunen und Verbänden sind 45,5 km Regionaldeiche. Hinzu kommen noch etwa 15 km sonstige Hochwasserschutzanlagen im Zuständigkeitsbereich von Kommunen. Die gesamte Ostküstenlänge beträgt 535,8 km. 4. Wie viele Gelder hat das Land Schleswig-Holstein in den letzten 5 Jahren aus der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz (GAK) vom Bund erhalten und wie viele aus EU-Mitteln (EFRE und ELER)? Das Land Schleswig-Holstein hat in den letzten 5 Jahren für den Küstenschutz aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (GAK) vom Bund 131,239 Mio. € und von der EU 56,548 Mio. € erhalten . Zur Bindung der Bundesmittel waren 56,246 Mio. € an Landesmitteln erforderlich . Das ergibt ein Volumen von insgesamt 244,033 Mio. €. 5. a) Wie viele der unter Punkt 4. genannten Gelder sind in den letzten 5 Jahren für Deiche im Verantwortungsbereich der Kommunen und Wasser- und Bodenverbände zur Verfügung gestellt worden? In den letzten 5 Jahren sind für Deiche und andere Küstenschutzanlagen im Verantwortungsbereich der Kommunen und Verbände insgesamt 7,035 Mio. € von den unter 4. genannten Mitteln seitens des Landes aus der GAK zur Verfü- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5370 3 gung gestellt worden. Hierin enthalten sind Restmaßnahmen, mit denen bereits vor 2012 vorwiegend in der Trägerschaft von Kommunen begonnen wurde. Darüber hinaus stellte das Land den Verbänden und Kommunen nach § 73 LWG für die Unterhaltung der Deiche und Dämme in den letzten 5 Jahren rund 1,211 Mio. € Landesmittel zur Verfügung, davon für die Ostküste rund 0,292 Mio. € und für die Westküste rund 0,919 Mio. €. b) 5a) abzüglich der Landesmittel? In den unter 5a) genannten Mitteln sind 70% Bundesmittel (4,924 Mio. €) und 30 % Landesmittel (2,110 Mio. €) enthalten. 6. Wie viel Geld hat das Land in Erhaltungsmaßnahmen der Landesdeiche gezahlt, die nicht als investive Maßnahmen gewertet worden sind und somit nicht förderfähig waren? Für die Unterhaltung der Landesschutzdeiche und der landeseigenen Küstenschutzanlagen verausgabt das Land Schleswig-Holstein jährlich rund 23 Mio. €.