SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5381 18. Wahlperiode 2017-04-04 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Einsatz von Personen ohne Lehramtsbefähigung in Grundschulen Vorbemerkung der Landesregierung: Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass die Fragen sich auf Personen ohne Lehramtsbefähigung im Schuldienst beziehen, die in der Tätigkeit von Lehrkräften an Grundschulen beschäftigt sind. Daher wird in der Antwort nicht auf andere Personengruppen - wie z.B. Schulische Assistenzkräfte oder pädagogische Unterrichtshilfen - eingegangen. 1. Welche Voraussetzungen müssen Personen ohne Lehramtsbefähigung haben, um im Schuldienst eingesetzt werden zu können? Antwort: Gemäß § 34 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz können in Ausnahmefällen Personen mit anderen Befähigungen als Lehrkräfte eingesetzt werden. Zu diesen Ausnahmetatbeständen gehört auch ein Vertretungsbedarf. Prinzipiell werden deshalb Personen ohne Lehramtsbefähigung nur zur Vertretung von ausgebildeten Lehrkräften eingesetzt. Drucksache 18/5381 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Darüber hinaus lässt es die Landesverordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung (LVO-Bildung) zu, dass Personen ohne Lehramtsbefähigung im Unterricht eingesetzt werden, wenn sie die in der Verordnung geregelten Qualifizierungswege (z.B. „Quer- und Seiteneinstieg“) mit dem Ziel durchlaufen , eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Wenn ein Vertretungsbedarf nicht durch ausgebildete Lehrkräfte gedeckt werden kann, prüfen die Schulen und Schulämter im Einzelfall, welche Befähigungen Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsbefähigung besitzen, um unterrichtlich eingesetzt werden zu können. Für diese Einzelfallprüfung existieren keine allgemeinen Vorgaben. Neben Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Master oder Bachelor) in einem unterrichtsaffinen Fachgebiet kommen auch andere Befähigungen (z.B. abgeschlossene berufliche Ausbildungen, Lehramtsstudentinnen und Lehramtsstudenten) in Betracht, wenn erwartet werden kann, dass die betreffenden Personen unter entsprechender Anleitung in der Lage sind, den Vertretungsbedarf in fachlicher und persönlicher Hinsicht zu decken. 2. Wie viele Personen ohne Lehramtsbefähigung sind derzeit in den Grundschulen als Vertretungslehrkraft eingesetzt? Antwort: Nach einer PERLE (Personalverwaltungssystem-Lehrkräfte)-Auswertung des Personalbestandes mit dem Stand vom 1. März 2017 sind 230 Vertretungslehrkräfte ohne originäre Lehramtsbefähigung in den Grundschulen eingesetzt. 3. In welchen Fächern können Personen ohne Lehramtsbefähigung in den Grundschulen eingesetzt werden? Antwort: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Welche Fächer werden an Grundschulen derzeit von Personen ohne Lehramtsbefähigung unterrichtet? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5381 3 Antwort: Personen ohne Lehramtsbefähigung sind derzeit in den Fächern Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Heimat-,Welt- und Sachkunde, Kunst, Mathematik, Musik , Philosophie, Sport, Technisches/Textiles Werken eingesetzt. 5. Werden Personen ohne Lehramtsbefähigung auch an anderen Schularten als Vertretungslehrkraft eingesetzt? a. Wenn ja, an welchen? b. Wenn ja, in welcher Form? Antwort: Ja, innerhalb des Rahmens, wie er unter der Antwort zur Frage 1 dargestellt wird, werden Personen ohne Lehramtsbefähigung auch in allen anderen Schularten eingesetzt .