SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5387 18. Wahlperiode 2017-04-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Ausgleichsgelder in den Kreisen (2. Kleine Anfrage in Ergänzung zu 18/3028) 1. Wie ist der aktuelle Stand zur Errichtung eines landesweiten Kompensationskatasters ? 2. Wie hat sich der Flächenumfang naturschutzrechtlicher Kompensationsflächen in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet Das landesweite Kompensationsflächenkataster steht seit Jahresbeginn zur Einsicht im Landwirtschafts- und Umweltatlas öffentlich zur Verfügung. (http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php). Im dortigen Ordner Naturschutz, Unterordner Kompensationskataster, sind die Kompensations- und Ökokontoflächen der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte aufgeführt und können in der Karte angezeigt werden. Die dort angezeigten Daten stammen aus Datenlieferungen der Kreise und kreisfreien Städte und einer anschließenden Aufbereitung und Zusammenführung durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume im Sommer 2015. Es ist darauf hinzuweisen, dass zu diesem Zeitpunkt nicht alle Kreise Daten bzw. vollständige Daten geliefert haben. Insofern handelt es sich um einen inhomogenen Datenbestand, der nach und nach vervollständigt wird. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen ist somit nicht gegeben. In einem Erlass an die Kreise und kreisfreien Städte (9. Februar 2017) wurden die regelmäßigen Datenlieferungen sowie die zu liefernden Dateninhalte und -formate geregelt. Regelmäßige vierteljährliche Datenlieferungen (ab Mai 2017) sollen dafür Sorge tragen, dass der Datenbestand fortlaufend aktualisiert und fortgeschrieben wird. 3. In welcher Höhe fielen in den Jahren 2016 und 2017 in den einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten Ersatzgelder an? Kreise und kreisfreie Städte Ersatzzahlungen in 2016 in € Flensburg 5.286,50 Kiel 5.573,00 Lübeck 24.269,98 Neumünster 26.666,10 Dithmarschen 3.493.176,64 Herzogtum Lauenburg 142.872,52 Nordfriesland 2.389.006,13 Ostholstein 155.684,03 Pinneberg 157.892,48 Plön 67.310,00 Rendsburg-Eckernförde 96.079,63 Schleswig-Flensburg 1.056.257,68 Segeberg 107.592,40 Steinburg 937.360,60 Stormarn 67.042,28 Die Abfrage erfolgt turnusmäßig zum Jahresbeginn des Folgejahres. Somit ist der Landesregierung für das Jahr 2017 noch keine Aussage möglich. 4. Ist es in den Jahren 2016 und 2017 vorgekommen, dass von den unteren Naturschutzbehörden vereinnahmte Ersatzzahlungen nicht innerhalb der vorgeschriebenen zwei Jahre verausgabt werden konnten und dann an die Oberste Naturschutzbehörde fielen? Im Jahr 2016 fielen insgesamt 690.022,12 EUR an die Oberste Naturschutzbehörde . In 2017 können keine Ersatzgelder der Kreise und kreisfreien Städte an die Oberste Naturschutzbehörde fallen, da § 9 Abs. 5 LNatSchG dahingehend Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5387 geändert wurde, dass nunmehr ein 3-Jahreszeitraum für die Verausgabung der Ersatzgeldmittel für die Kreise und kreisfreien Städte gilt. Die in 2014 vereinnahmten Mittel würden daher ggf. erst im Jahr 2018 an die Oberste Naturschutzbehörde fallen.