SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5388 18. Wahlperiode 2017-04-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Veränderungen der Wahlkreise und der Zahl Vertreterinnen und Vertreter bei Gemeinde- und Kreiswahlen 1. In welchen Gemeinden und Kreisen ergeben sich für die kommende Kommunalwahlperiode welche Veränderungen im Vergleich zur laufenden Wahlperiode bei der Zahl der Wahlkreise (§ 9 GKWG) und der Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter (§ 8 GKWG)? Antwort: Veränderungen ergeben sich für insgesamt 86 Gemeinden. In den folgenden 41 Gemeinden ergibt sich für die kommende Kommunalwahlperiode eine Erhöhung im Vergleich zur laufenden Wahlperiode bei der Zahl der zu wählenden Vertreter/innen: Friedrichskroog, Tellingstedt, Albsfelde, Gülzow, Kröppelshagen- Fahrendorf, Lüchow, Mustin, Walksfelde, Bredstedt, Dunsum, Hattstedt , Poppenbüll, Seeth, Wittdün auf Amrum, Dahme, Schönwalde am Bungsberg, Barmstedt, Bilsen, Groß Nordende, Heidgraben, Helgoland, Großbarkau, Kirchbarkau, Hohenwestedt, Klein Wittensee, Rieseby, Rumohr, Schönbek, Schülldorf, Börm, Ekenis, Steinfeld, Steinbergkirche, Mittelangeln, Boostedt, Trappenkamp, Christinenthal , Hingstheide, Schenefeld, Elmenhorst, Hammoor (Bei den fettgedruckten Kommunen erhöht sich auch die Zahl der zu errichtenden Wahlkreise) Drucksache 18/5388 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 In den folgenden 45 Gemeinden ergibt sich für die kommende Kommunalwahlperiode eine Verringerung im Vergleich zur laufenden Wahlperiode bei der Zahl der zu wählenden Vertreter/innen: Dellstedt, Diekhusen-Fahrstedt, Quickborn, Schmedeswurth, Schrum, Wöhrden, Koberg, Bondelum, Humptrup, List, Neukirchen, Vollerwiek, Wittbek, Sylt, Schashagen, Appen, Bokholt-Hanredder, Klamp, Laboe, Plön, Stolpe, Altenholz, Bargstedt, Brodersby, Güby, Holtsee, Goosefeld, Tackesdorf, Ellingstedt, Havetoftloit, Kiesby, Rüde, Satrup, Ahneby, Eggebek, Jörl, Nieby, Quern, Stoltebüll, Westerholz, Borsfleth, Reher, Süderau, Klein Wesenberg, Westerau (Bei den fettgedruckten Kommunen verringert sich auch die Zahl der zu errichtenden Wahlkreise) 2. In welchen der unter 1. genannten Gemeinden und Kreise ist die Veränderung maßgeblich auf den zeitweiligen Aufenthalt von Asylbewerbern im Kreis- und Gemeindegebiet bedingt (z.B. aufgrund von Erstaufnahmeeinrichtungen)? Antwort: Der Landesregierung liegen hierzu nur insoweit Erkenntnisse vor, als Aslybewerberinnen und Asylbewerber gemäß §§ 44 ff. AsylG zum für die Kommunalwahl 2018 maßgeblichen Stichtag (31.12.2015) in Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Landesunterkünften wohnverpflichtet gewesen sind. Von den insgesamt 15 Gemeinden, in denen eine solche Einrichtung bestanden hat, wird es in zwei Fällen bei der Kommunalwahl 2018 zu einem Anstieg der zu wählenden Gemeindevertreterinnen und -vertreter kommen. Dies sind die Gemeinden Boostedt und Seeth. In Boostedt erhöht sich auch die Zahl der zu errichtenden Wahlkreise. 3. Hat die Landesregierung die Möglichkeit einer Veränderung des Stichtages gem. § 7 Abs. 3 GKWG geprüft und wenn ja, wann, bzw. wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Verlegung des Stichtages gemäß § 7 Absatz 3 GKWG ist eine von mehreren Möglichkeiten, um einer durch den zeitweisen Aufenthalt von Asylbewerberinnen und -bewerbern ausgelösten Veränderung der Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter zu begegnen. Die Prüfung, welcher Möglichkeit auch im Interesse der betroffenen Kommunen der Vorzug gegeben werden sollte, ist noch nicht abgeschlossen.