SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5389 18. Wahlperiode 2017-04-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Zukunft der Polizeistation Itzstedt 1. Trifft es zu, dass die Polizeistation in Itzstedt künftig nicht mehr in den Räumen der Amtsverwaltung untergebracht werden kann und wenn ja, a. aus welchen Gründen? Antwort: Die Polizeistation Itzstedt hat einen Raummehrbedarf, der in der jetzigen Liegenschaft nicht gedeckt werden kann. b. bis wann stehen die Räume noch zur Verfügung? Antwort: Die Gemeinde hat gegenüber der GMSH schriftlich angekündigt, die durch die Polizei genutzten Räumlichkeiten für die Unterbringung Ihres eigenen Personals zu benötigen. Derzeit besteht ein unbefristetes Mietverhältnis, das zum Ende eines jeden Quartals mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von beiden Mietparteien gekündigt werden kann. Bisher liegt seitens der Gemeinde keine Kündigung vor. Drucksache 18/5389 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 c. welche Maßnahmen wurden und werden unternommen, um neue Räumlichkeiten für die Polizeistation Itzstedt zu finden? Antwort: Bisher wurden zwei Recherchen abgeschlossen, bei denen Mietvertragsverhandlungen geführt wurden. Da diese für das Land keine wirtschaftliche Lösung darstellten, konnte eine mietvertragliche Vereinbarung mit den Anbietern nicht gefunden werden. Derzeit läuft die dritte Recherche, die neben der Suche nach einer Anmietung eines Gebäudes auch auf die Suche nach geeigneten Baugrundstücken zur Realisierung eines Neubaus durch das Land ausgeweitet wurde. d. welche Kriterien (z.B. Lage, Fläche, Ausstattung, Preis) werden an neue Räumlichkeiten für die Polizeistation Itzstedt gestellt? Antwort: Der Suchradius ist grundsätzlich aus polizeitaktischen Gründen auf Itzstedt und Nahe begrenzt; als Ausnahme soll eine Unterbringungsmöglichkeit in Oering berücksichtigt werden. Gemäß dem verbindlichen Feststellungsbescheid besteht ein abstrakttheoretischer Raumbedarf von 150 m². Dies entspricht einer zu suchenden Gesamtfläche von ca. 220 m². Die Anforderungen sind in einer Bau- und Ausstattungsbeschreibung und anhand des technischen Raumprogrammes durch die PD Bad Segeberg definiert worden. Darüber hinaus ist der Handlungsleitfaden zur Sicherung von Polizeigebäuden zu berücksichtigen. Innerhalb des angestrebten Suchradius ist eine Miete zwischen 6 und 8 €/m² (ggf. zuzüglich eines Baukostenzuschusses für die nutzerspezifischen Anforderungen) ortsüblich.