SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5390 18. Wahlperiode 17-04-04 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Mittel für Kreisstraßen-Sanierung im Kreis Nordfriesland 2017 1. In welcher Höhe werden dem Kreis Nordfriesland in 2017 Mittel für den kommunalen Straßenbau zufließen und aus welcher Finanzierungsquelle? Antwort: Im Rahmen der Projektförderung des kommunalen Straßenbaus stellt das Land dem Kreis Nordfriesland in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 2.411.600,00 Euro zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG- SH) sowie nach § 15, Abs. 3, Finanzausgleichsgesetz (FAG). Zusätzlich erhält der Kreis Nordfriesland aus den Vorwegabzügen des kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen in Höhe von 421.700,00 Euro für die Unterhaltung/Instandsetzung und den Umbau/Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen (§ 15, Abs. 1, FAG) sowie 1.939.632,00 Euro für die Unterhaltung und Instandsetzung der in seiner Baulast stehenden Kreisstraßen (§ 15, Abs. 2, FAG). Als Zuweisung für weitere Infrastrukturlasten nach § 15, Abs. 4, FAG stehen dem Kreis Nordfriesland außerdem 1.596.559,24 Euro zur Drucksache 18/5390 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Verfügung, die auch für die Straßenerhaltung eingesetzt werden können. Über den Einsatz dieser zweckgebundenen Zuweisungen entscheidet der Kreis Nordfriesland eigenverantwortlich. 2. Welche Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen werden 2017 aus diesen Mitteln finanziert (bitte je Maßnahme mit Investitionsvolumen und Förderhöhe)? Antwort: Der Einsatz der Projektmittel nach GVFG-SH und § 15, Abs. 3, FAG ist für nachfolgende Projekte des Kreises Nordfriesland vorgesehen: - Eisenbahnkreuzungsmaßnahme (EKrM) Bahnübergang (BÜ) St.Peter Ording und Umbau der Kreuzung Landesstraße (L) 33 / Kreisstraße (K) 6 / K 36, Kostenanteil, Gesamtkosten 582.300,00 Euro, Fördersumme 430.500,00 Euro, - Restliche Grunderwerbs- und Vermessungskosten 2017, Gesamtkosten 50.000,00 Euro, Fördersumme 37.500,00 Euro, - EKrM BÜ Peter-Schmidts-Weg (K 115) im Zuge der DB Strecke Elmshorn- Westerland, Kostenanteil, Gesamtkosten 259.700,00 Euro, Fördersumme 194.700,00 Euro, - K 115, Erneuerung des Brückenbauwerkes über den Klixbüller Randgraben, Gesamtkosten 406.300,00 Euro, Fördersumme 227.500,00 Euro, - EKrM BÜ Treenedeich (K 22) in Bahn-km 148,066 der DB Strecke Elmshorn-Westerland, Kostenanteil, Gesamtkosten 46.400,00 Euro, Fördersumme 34.800,00 Euro, - EKrM BÜ Norddeich (K 1) in Bahn-km 151,332 der DB Strecke Elmshorn-Westerland, Kostenanteil, Gesamtkosten 39.500,00 Euro, Fördersumme 29.600,00 Euro, - Deckenerneuerungen 2017 (K 2, K 49, K 85, K 89, K 115, K 118, K 122, K 125), Gesamtkosten 5.446.000,00 Euro, Fördersumme 2.209.200,00 Euro, - EKrM BÜ Klanxbüll West (K 130) in Bahn-km 212,484 der DB Strecke Elmshorn-Westerland, Kostenanteil, Gesamtkosten 46.300,00 Euro, Fördersumme 34.700,00 Euro, - K 134, Erneuerung des Brückenbauwerkes über die Husumer Mühlenau, Gesamtkosten 535.800,00 Euro, Fördersumme 365.400,00 Euro, - Deckenerneuerungen 2016 (K 62, K 81, K 84, K 97, K 100), Gesamtkosten 1.942.167,00 Euro, Fördersumme 962.500,00 Euro. 3. Welche vom Kreis Nordfriesland angemeldeten Projekte werden 2017 bei der Förderung nicht berücksichtigt, und warum nicht? Antwort: Von den für dieses Jahr angemeldeten Deckenerneuerungen des Kreises Nordfriesland konnten die Einzelmaßnahmen K 82, K 128 und K 132 nicht im Förderprogramm 2017 berücksichtigt werden. Ursächlich hierfür sind die 2020 auslaufenden Entflechtungsmittel und die demzufolge nur noch begrenzt verfügbaren Fördermittel. Die hieraus resultierende Prioritätenreihung mit deutlich eingeschränkten Fördermöglichkeiten für Ausbauvorhaben ist auch der Grund für die diesjährige Nichtberücksichtigung des geplanten Vollausbaus eines Teilabschnittes der K 82 auf der Hallig Hooge.