SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5395 18. Wahlperiode 2017-04-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Nutztierrisse durch den Wolf im Jahr 2016 - Nachfrage zur Drucksache 18/5240 1. Wo erfolgten die potentiellen Wolfsangriffe in den Jahren 2015 und 2016? Bitte die Tabellen jeweils um den Ort ergänzen. Nr. Datum Ort tot verl. euth. verm. Wolf Wolf n.a. Hund Fuchs Kr. Sonst. ? 1 09.02.2015 Hasenmoor Schaf 2 2 2 17.02.2015 Kastorf Kaninchen 2 2 3 23.02.2015 Glückstadt Schaf 1 1 4 01.04.2015 Ahrensbök Gans 1 1 5 13.04.2015 Weede Schaf 1 1 1 6 14.04.2015 Rodenbek Schaf 52 6 58 7 16.04.2015 Schleswig Schaf 1 1 8 18.04.2015 Tielen Schaf 5 6 3 11 9 19.04.2015 Klein Vollstedt Rind 2 2 10 20.04.2015 Mildstedt Schaf 2 2 11 20.04.2015 Krempel Schaf 3 1 4 12 27.04.2015 Langwedel Rind 1 1 13 07.05.2015 Nordermeldorf Schaf 1 1 14 08.05.2015 Mörel Rind 1 1 15 14.05.2015 Siebenbäumen Schaf 1 1 16 16.05.2015 Brekendorf Rind 1 1 17 18.05.2015 Ellerdorf Schaf 1 1 18 26.05.2015 Dockkoog (Schobüll) Schaf 1 1 19 03.06.2015 Delve (Schwienhusen) Schaf 1 1 20 08.06.2015 Kosel Schaf 2 2 Drucksache 18/5395 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 21 14.06.2015 Nordermeldorf Schaf 1 1 22 16.06.2015 Rehm-Flehde- Bargen Gans 22 4 26 22 16.06.2015 Rehm-Flehde- Bargen Ente 2 2 22 16.06.2015 Rehm-Flehde- Bargen Huhn 1 1 23 23.06.2015 Borstel Schaf 1 1 24 23.06.2015 Garbek Schaf 1 1 25 26.06.2015 Eggebek Schaf 1 1 2 26 08.07.2015 Cecilienkoog Schaf 1 1 27 25.07.2015 Wrohm Rind 2 2 28 30.07.2015 Nordhastedt Schaf 1 1 29 08.08.2015 Dellststedt Rind 1 1 30 15.08.2015 Beringstedt Schaf 1 1 31 15.08.2015 Heinkenborstel Schaf 1 1 32 31.08.2015 Tümlauer Koog Schaf 1 1 33 10.09.2015 Lankau/Anker Schaf 1 1 34 21.09.2015 Owschlag Rind 2 1 35 30.09.2015 Behrensdorf Schaf 4 4 36 03.10.2015 Tümlauer Koog Schaf 1 1 37 04.10.2015 Sönke-Nissen- Koog Schaf 5 5 38 07.10.2015 Lutzhorn Pferd 1 1 39 08.10.2015 Sönke-Nissen- Koog Schaf 1 1 40 09.10.2015 Arnis Rind 1 1 41 12.10.2015 Helse Schaf 1 1 42 16.10.2015 Nortorf Schaf 2 1 1 3 43 18.10.2015 Jersbek Pferd 2 2 44 23.10.2015 Norderstapel Rind 1 1 1 45 13.11.2015 Sieverstedt Rind 1 1 46 15.11.2015 Koldenbüttel Schaf 1 1 47 15.11.2015 Ellerdorf Schaf 1 1 48 28.11.2015 Stipsdorf Rind 1 1 49 05.12.2015 Klein Quern Schaf 1 1 50 18.12.2015 Wiemersdorf Schaf 1 1 1 51 19.12.2015 Wiemersdorf Schaf 1 1 52 22.12.2015 Latendorf Schaf 1 1 53 31.12.2015 Förden Barl Schaf 1 1 Abkürzungen: verl.: verletzt; euth.: euthanasiert; verm.: vermisst; Wolf n.a.: Wolf nicht auszuschließen; kr.: krank; sonst.: sonstige Gründe; ?: Todesursache ungeklärt; grau unterlegte Felder: es liegen nocht nicht alle zur Beurteilung notwendigen Befunde vor. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5395 3 Nr. Datum Ort tot verl. euth. verm. Wolf Wolf n.a. Hund Fuchs Kr. Sonst. ? 1 07.01.2016 Latendorf Schaf 1 1 2 17.01.2016 Curau Schaf 1 1 3 19.01.2016 Linau Schaf 1 1 4 20.01.2016 Bönebüttel Schaf 1 1 5 25.01.2016 Erfde Schaf 1 1 6 04.02.2016 Neuberend Schaf 1 1 7 06.02.2016 Lindewitt Schaf 1 1 8 09.02.2016 Neumünster Hausgans 4 4 9 10.02.2016 Barsbek Schaf 2 2 10 22.02.2016 Riepsdorf Schaf 3 3 11 03.03.2016 Gammellund Schaf 1 1 12 07.03.2016 Curau Schaf 1 1 13 20.03.2016 Sepel Rind 1 1 14 20.03.2016 Osterrade Schaf 1 1 15 20.03.2016 St. Peter- Ording Schaf 1 1 1 16 21.03.2016 Ostenfeld Schaf 1 1 17 23.04.2016 Kollow Schaf 1 1 18 25.04.2016 Flehde Schaf 1 1 19 29.04.2016 Albersdorf Schaf 1 1 20 08.05.2016 Lankau Schaf 2 2 21 09.05.2016 Handewitt Rind 1 1 22 10.05.2016 Wisch Schaf 1 1 23 12.05.2016 Wisch Schaf 1 1 1 24 26.06.2016 Westerhever Schaf 1 1 25 02.07.2016 Mannhagen Schaf 1 1 26 06.07.2016 Pahlkrug Schaf 1 1 27 07.07.2016 Neustadt Schaf 1 1 28 20.07.2016 Aukrug Schaf 2 2 29 03.08.2016 Wees Schaf 3 30 06.08.2016 Tümlauer Koog Schaf 2 2 31 07.08.2016 Tümlauer Koog Schaf 1 32 08.08.2016 Tümlauer Koog Schaf 1 33 15.08.2016 Seeth-Ekholt Schaf 1 1 34 15.08.2016 Satrup Schaf 2 2 35 19.08.2016 Seeth-Ekholt Schaf 1 1 36 17.09.2016 Klanxbüll Schaf 1 1 37 27.09.2016 Louisenhof Rind 1 1 38 06.10.2016 Friedrichstadt Schaf 1 1 39 14.10.2016 Rodenbek Rind 1 1 40 14.10.2016 Hattstedter Marsch Schaf 1 1 41 15.10.2016 Hattstedt Schaf 1 1 42 17.10.2016 Hollenbek- Neuenrade Rothirsch 1 1 43 22.10.2016 Hattstedter Marsch Schaf 1 1 44 23.10.2016 Arkebek Schaf 1 1 45 03.11.2016 Hattstedter Marsch Schaf 1 1 46 04.11.2016 Basthorst Schaf 3 3 47 06.11.2016 Hetlingen Schaf 1 1 48 11.11.2016 Haby Schaf 3 1 3 49 19.11.2016 Geschendorf Schaf 1 1 50 21.11.2016 Kesdorf Schaf 1 1 51 28.11.2016 Riesum Lindholm Schaf 1 1 Drucksache 18/5395 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 52 28.11.2016 Tinningstedt Schaf 1 1 53 01.12.2016 Lehe Schaf 1 54 07.12.2016 Rickling Schaf 5 5 55 23.12.2016 Ladelund Schaf 1 1 56 29.12.2016 Ladelund Schaf 1 1 Abkürzungen: siehe Tabelle zu 2015 2. Wie kann es sein, dass in 2015 die Fälle Nr. 7 und Nr. 9 bestätigte Wolfsangriffe sind, wenn diese laut Antwort in Frage 7 nur durch die Protokolle der Rissgutachter nachgewiesen wurden? Ursächlich ist ein Fehler bei der Zusammenführung der relevanten Datenbanken bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drucksache 18/5240 vom 8. März 2017). In der Beantwortung wird unter der laufenden Nummer 4 ein Fall aufgelistet, der insgesamt 4 Schafe betraf, die aus der Nähe der Ortschaft Krempel gemeldet wurden. Als Datum wurde hier irrtümlich der 20. März 2015 eingetragen, tatsächlich handelt es sich aber um den 20. April 2015. Dieser Fehler wurde nunmehr korrigiert, hierdurch hat es vor der Fallnummer 11 entsprechende Verschiebungen in der nunmehr korrigierten Liste für das Jahr 2015 gegeben (s. Antwort zu Frage Nr. 1). Bei den „ursprünglich“ genannten Fällen handelte es sich um Wolfsübergriffe aus den Bereichen „Rodenbek“ und „Tielen“ im Rahmen derer auf der Grundlage genetischer Analysen ein Wolf sicher als Verursacher nachgewiesen werden konnte. Der Fall Nr. 7 (vorher Fall Nr. 8) hat sich in der Nähe von Schleswig ereignet. Weitergehende Untersuchungen waren in diesem Fall nicht möglich, da der meldende Tierhalter den Kadaver vor Eintreffen der Wolfsbetreuer bereits entsorgt hatte. Eine Klärung der Todesursache war nicht möglich. Der Fall Nr. 9 (vorher Nr. 10) war aus der Nähe von Klein Vollstedt gemeldet worden. Zwei totgeborene Kälber waren durch den Landwirt zur Abholung durch die Tierkörperverwertung außerhalb des Stallgebäudes abgelegt und dann verschleppt worden. Hierfür gibt es zahlreiche potentielle Verursacher. Da die Tiere totgeboren waren – Wölfe also mit Sicherheit nicht für den Tod der Tiere verantwortlich waren – wurde der Fall durch das Wolfsmanagement nicht weiter verfolgt. 3. In den Fällen Nr. 15 und Nr. 20 aus dem Jahr 2015 wurden Hunde als Verursacher der Risse ermittelt. Wie kann dies nur durch die Protokolle der Rissgutachter geschehen ? Beim Fall Nr. 15 handelt es sich um einen potentiellen Schafriss aus der Nähe von Siebenbäumen, der am 14. Mai 2015 gemeldet wurde. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drucksache 18/5240 vom 8. März 2017) kam es versehentlich zu einer Fehlinterpretation des entsprechenden Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5395 5 Gutachtens. Tatsächlich lautete das Ergebnis „Wolf nicht auszuschließen“. Die Tabelle zum Jahr 2015 wurde entsprechend korrigiert (siehe Antwort zu Frage Nr. 1). Bei Fall Nr. 20 wurden aus dem Bereich Kosel zwei verletzte Schafe gemeldet und der Verdacht geäußert, dass ein Wolf hierfür verantwortlich sei. Tatsächlich waren es Hunde. Die verantwortliche Hundehalterin hatte sich bei Eintreffen des Wolfsbetreuers bereits gemeldet, um den Schaden zu begleichen. 4. Im Jahr 2015 wurden Fälle dem Fuchs als Schadensverursacher zugeordnet. Hierbei handelte es sich ausschließlich um Geflügel - Gans, Ente, Huhn - in den Fällen Nr. 5 und Nr. 22. Laut Antwort zu Frage 5 und 6 (Seite 5) wurde einmal der Fuchs per DNA in den Jahren 2015 und 2016 nachgewiesen. Die Fälle Nr. 10 (Rind), Nr. 38 (Pferd) und Nr. 43 (Pferd) aus 2015 wurden durch die Protokolle der Rissgutachter abschließend beurteilt (Antwort auf Frage 7). Warum wurden bei Rind und Pferd keine DNA Proben genommen, hingegen bei Geflügel schon? Fall Nr. 10 (Korrigierte Tabelle Nr. 9): siehe Antwort zu Frage 2 zu dem betreffenden Ereignis (Rind – Groß Vollstedt). Bei dem Fall Nr. 38 handelt es sich um eine Meldung aus der Gemeinde Lutzhorn. Die Tierhalterin hatte den Tod eines ihrer Pferde gemeldet und vermutet, dass ein Wolf das Tier zuvor gehetzt haben könnte. Die Untersuchungen der Wolfsbetreuerin hatten aber keinerlei Hinweise auf ein Eindringen eines Wolfs – oder eines anderen großen Beutegreifers (z.B. Hund) - in die umzäunte Weide ihres Pferdes ergeben. Dies gilt ebenso für weitere Hinweise, die auf ein solches Ereignis hätten hindeuten können. Es wurden aber Hinweise dafür dokumentiert, dass sich das betroffene Pferd in der Zeit vor der Entdeckung des Tieres mehrfach auf der Fläche hingelegt hatte. Auch das Tier selbst wies keinerlei Verletzungen auf, die ein solches Ereignis begründen könnten. In der Zeit des Vorfalles wurden darüber hinaus keine bestätigten Wolfsmeldungen in Schleswig-Holstein registriert. Das Tier war wegen einer diagnostizierten Kolik durch einen Tierarzt im Stall der Tierhalterin euthanasiert worden. Eine durch die Tierhalterin in Auftrag gegebene veterinär-pathologische Untersuchung ergab, dass als Todesursache ein akutes Herz- und Kreislaufversagen in Folge eines Schockgeschehens nach Torsio coli ascendentis partialis (Längsachsendrehung des Dickdarms) und hochgradiger hämorrhagischer Infarzierung (eine Form des Gewebeinfarkts durch eine Stauung des venösen Abflusses bei erhaltenem arteriellen Zufluss) anzunehmen ist. Zwar räumte die untersuchende Pathologin ein, dass bei vorhandener Prädisposition (Empfänglichkeit ) eine Verlagerung des Darms in der beschriebenen Form nach unkontrollierten Fluchtbewegungen nicht ganz ausgeschlossen werden kann, aber eine Reihe weiterer möglicher Ursachen für das Eintreten einer entsprechenden Verlagerung fachlich diskutiert werden. Da es keinerlei Hinweise auf ein Eindringen eines Beutegreifers und ein panisches Umherlaufen des Pferdes gab und keinerlei Verwundungen an dem Tier festgestellt werden konnten, an denen man DNA-Proben hätte gewinnen können, wurde von weitergehenden Untersuchungen abgesehen. Die Kos- Drucksache 18/5395 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 ten für die veterinär-pathologische Untersuchungen wurden von der Tierhalterin getragen . Bei dem Fall Nr. 43 brach am 18. Oktober 2015 in der Nähe von Jersbek eine komplette Pferdeherde aus ihrer Weide aus und wurde durch eine Anwohnerin unter Einschaltung der Polizei wieder eingefangen. Die Untersuchung der zuständigen Wolfsbetreuerin ergab, dass die beiden verletzten Pferde lange, oberflächliche Schnittverletzungen an Brust und Vorderbeinen sowie an der Vorderseite der Oberschenkel aufwiesen. Diese konnten sicher auf das Durchbrechen des Zaunes und des Totholzes des umgebenden Waldes zurückgeführt werden. Es wurden keinerlei Bisswunden sowie sonstige Verletzungen festgestellt, die auf große Beutegreifer zurückgeführt werden konnten. Der Grund für das panikartige Ausbrechen der Tiere konnte nicht ermittelt werden. Da es keinerlei Hinweise auf einen Wolf oder Hund gab und keine Bissverletzungen entstanden waren, aus denen entsprechende DNA- Proben hätten gewonnen werden können, musste auf weitergehende Untersuchungen verzichtet werden. Entsprechende DNA-Untersuchungen werden in denjenigen Fällen, in denen schon aufgrund der Umstände ausgeschlossen werden kann, dass Wölfe für die jeweils gemeldeten Fälle verantwortlich sein könnten (s.o.), grundsätzlich nicht durchgeführt. 5. Laut Antwort auf die Fragen 5 und 6 erfolgten die Abschlussbefunde wie folgt: "Alle Befunde außer "Wolf" und "Hund" ergeben sich aus der Beurteilung der veterinärpathologischen Untersuchungen sowie des Rissbildes beziehungsweise der Rissprotokolle ." In 2016 wurde für den Fall Nr. 13 ein Hund als Verursacher festgestellt. Entsprechend der Antwort zu Frage 7 standen für diesen Fall nur die Protokolle der Rissgutachter zur Verfügung. Welche Gründe liegen dieser vom obigen Zitat abweichenden Beurteilungsweise zugrunde? Bei Fall Nr. 13 kommt ebenfalls ein Fehler bei der fehlerhaften Zusammenführung der Datenbanken zum Tragen. Im Fall Nr. 13 wurde am 20. März 2016 ein Rind bei Sepel durch eine genetische Untersuchung ermittelt. Da im Rahmen der vorhergegangenen Beantwortung die verschiedenen Tabellenwerke hinsichtlich ihrer Sortierung nicht vollständig harmonisiert wurden, wird nachfolgend die korrekte Beantwortung der Frage 7 zur Kleinen Anfrage vom 8. März 2017 (Drucksache 18/5240) nachgereicht: 2015: 7, 9, 10, 11, 15, 20, 22, 28, 31, 33, 35, 38 und 43 2016: 5, 7, 8, 9, 20, 27 und 33 Allein aufgrund der Rissdokumentation und -beurteilung ist eine Feststellung des Verursachers nur in seltenen Fällen möglich. In den oben genannten Fällen konnte der Verursacher in den Fällen 15, 20, 22, 38 und 43 des Jahres 2015 ermittelt beziehungsweise vermutet (Wolf nicht ausgeschlossen) werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5395 7 6. In den Jahren 2015 und 2016 wurden 109 Fälle potentieller Wolfsangriffe bei Nutztieren bearbeitet. In 70 Fällen wurde auch eine DNA-Analyse durchgeführt. Bei 20 Fällen in diesen Jahren standen nur die durch die Rissgutachter erstellten Protokolle zur Verfügung. Somit wurden 90 Fälle potentieller Wolfsangriffe aufgrund von Rissbild , veterinär-pathologischer Untersuchungen sowie genetischen Analysen abschließend beurteilt. Welche Erkenntnisse führten zur abschließenden Beurteilung der restlichen 19 Fälle potentieller Wolfsangriffe auf Nutztiere? In der Antwort zur in Rede stehenden Kleinen Anfrage wurde darüber informiert, dass in 70 Fällen DNA-Analysen durchgeführt werden konnten und in 20 Fällen allein die Rissgutachten zur Verfügung standen. In den verbliebenen Fällen standen zusätzlich zu den Rissgutachten jeweils auch veterinär-pathologische Gutachten zur Verfügung, die zu nachfolgend aufgeführten Ergebnissen führten1: Beim Fall Nr. 12/20152 wurde am 27. April 2015 aus Langwedel ein totes Kalb gemeldet . Die veterinär-pathologische Untersuchung ergab, dass es sich bei dem einige Tage zur gefundenen Tier um eine Totgeburt handelte. Beim Fall Nr. 13/2015 wurde am 7. Mai 2015 ein totes Schaf aus der Nähe von Nordermeldorf gemeldet. Die veterinär-pathologische Untersuchung ergab eine katarrhalische Enterokolitis sowie einen hochgradigen Befall mit Kokzidien im Darm. Beim Fall Nr. 14/2015 wurde am 8. Mai 2015 aus der Region um Mörel ein totes Rind gemeldet. Zwar konnte die Todesursache nicht geklärt werden, die veterinärpathologische Untersuchung erbrachte aber keinerlei Hinweise auf einen Tötungsbiss . Beim Fall Nr. 19/2015 (3. Juni 2015) wurde bei Delve ein totes Schaf aufgefunden. Die veterinär-pathologische Untersuchung ergab eine hochgradige hämorhagische Enteritis im Bereich des Dünndarms sowie eine mittelgradige akute Kolitis im Bereich des Dickdarms. Beim Fall Nr. 21/2015 (14. Juni 2015) war bei Nordermeldorf ein totes Schaf gemeldet worden. Die veterinär-pathologische Untersuchung ergab eine Pseudotuberkulose sowie eine hochgradige interstitielle Pneumonie. Bei Fall Nr. 23/2015 (23. Juni 2015) wurde aus der Nähe der Gemeinde Borstel ein totes Schaf gemeldet. Die veterinär-pathologische Untersuchung ergab Hinweise auf eine Enteritis. 1 Die Differenz zwischen den sich rechnerisch ergebenden Fällen und den unten aufgeführten liegt im Umstand, dass zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drs. 18/5240) für fünf Vorfälle noch nicht alle Unterlagen vorlagen (in der entsprechenden Tabelle grau hinterlegt). 2 im Folgenden werden jeweils die Fallnummern der unter Frage 1 aufgeführten Listen verwendet. Drucksache 18/5395 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Im Rahmen des Falls Nr. 24/2015 (23. Juni 2015) ging es um ein totes Schaf aus dem Bereich Garbek. Die veterinär-pathologische Untersuchung ergab Hinweise auf eine Enteritis/Enterotoxämie. Bei Fall Nr. 45/2015 (3. November 2015) ging es um ein totes Rind bei Sieverstedt. Die veterinär-pathologische Untersuchung ergab, dass es sich um eine Totgeburt handelte. Im Rahmen von Fall Nr. 46/2015 (15. November 2015) ging es um ein totes Schaf aus dem Raum Koldenbüttel. Die veterinär-pathologische Untersuchung ergab eine hochgradige Enterokolitis sowie Kachexie. Im Rahmen von Fall Nr. 51/2015 (19. Dezember 2015) wurde ein Schaf bei Wiemersdorf verletzt. Der Verursacher konnte nicht eindeutig festgestellt werden (Wolf nicht ausgeschlossen). Beim Fall 6/2016 wurde am 4. Februar 2016 bei Neuberend ein totes Schaf gemeldet . Die veterinär-pathologische Untersuchung ergab Listeriose. Beim Fall 21/2016 (9. Mai 2016) wurde aus der Nähe von Handewitt ein totes Rind gemeldet. Die Todesursache konnte nicht geklärt werden, die veterinärpathologische Untersuchung ergab aber keine tödlichen Bissverletzungen, die durch einen Wolf oder Hund verursacht wurden. Bei Fall Nr. 37/2016 (27. September 2016) wurde bei Louisenhof ein totes Rind aufgefunden . Aufgrund der Hinweise aus der veterinär-pathologischen Untersuchung wurde eine Totgeburt oder der Tod unmittelbar nach der Geburt angenommen. Darüber hinaus wurde der sogenannte Schmallenberg-Virus bei dem Tier festgestellt. Beim Fall Nr. 47/2016 (6. November 2016) wurde ein totes Schaf gemeldet. Es wurden bei dem Tier keine Hinweise auf Tötungsbisse im Halsbereich gefunden. Die Todesursache konnte nicht geklärt werden.