SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5396 18. Wahlperiode 2017-04-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Spezialisierte Ermittlungseinheiten im Bereich WED 1. In welchen Polizeidirektionen gibt es spezialisierte Ermittlungseinheiten mit ausschließlich dafür eingesetztem Personal für den Bereich Einbruchskriminalität ? Antwort: Basierend auf dem Landeskonzept zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls (WED) werden durch die einzelnen Polizeidirektionen (PD) auf die regionalen Begebenheiten abgestimmte Konzepte erstellt. Hieraus resultieren unterschiedliche Ermittlungsstrukturen von der Sachbearbeitung in der Regelorganisation bis zur Einrichtung von Ermittlungsgruppen (EG). In der PD Ratzeburg wurden zum 01.06.2016 zwei EG WED als Organisationseinheiten der Kriminalpolizeistelle (KPSt) Ahrensburg sowie der KPSt Reinbek aufgebaut. Beide EG bestehen aus Ermittlern und einer Tatortgruppe . Die PD Bad Segeberg bildete im Rahmen ihres Behördenkonzeptes 2016/2017 vier regionale Ermittlungs-, Tatort- und Fahndungsgruppen (WED- Gruppen). Der kriminalgeografische Raum orientierte sich grundsätzlich an der örtlichen Zuständigkeit der kriminalpolizeilichen Ermittlungsdienststellen. Die PD Lübeck richtete vom 01.10.2016 bis zum 31.03.2017 bei der Bezirkskriminalinspektion (BKI) Lübeck eine EG im Sinne des Landeskonzepts ein. In den PDen Flensburg, Kiel, Neumünster und Itzehoe erfolgt die Sachbearbeitung in Fällen des WED grundsätzlich in den zuständigen Sachgebieten der Kriminalpolizeidienststellen. In geeigneten Fällen wird die Sachbearbeitung auf die im Schwerpunkt für die Bearbeitung von Komplexverfahren zu- Drucksache 18/5396 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 ständigen Kommissariate/ Sachgebiete übertragen. 2. Plant die Landesregierung die Einrichtung weiterer spezialisierter Ermittlungseinheiten für den Bereich Einbruchskriminalität? Wenn ja, wann, wo und in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Einrichtung weiterer spezialisierter Ermittlungseinheiten ist derzeit nicht geplant. Die einzelnen Behördenkonzepte tragen den regionalen Besonderheiten bereits in ausreichendem Maße Rechnung. 3. Inwiefern wird bei der Personalverteilung die besondere Betroffenheit bestimmter Direktionen durch Einbruchskriminalität berücksichtigt? Zu welchen Personalveränderungen oder -verschiebungen ist es hier in den letzten fünf Jahren gekommen? Antwort: Die Betroffenheit einzelner Polizeidirektionen mit besonderen, unter Umständen auch kurzfristigen Kriminalitätsphänomenen wird in der durch die Arbeitsgruppe „Stellenverteilung“ entwickelten Personalverteilung nicht berücksichtigt . Eine solche Betrachtung dürfte sich nicht ausschließlich auf ein einzelnes Delikt beschränken. Vielmehr wäre eine umfassende Betrachtung, Bewertung und Faktorisierung aller Delikte erforderlich. Ein sich auf einzelne Deliktsbereiche beziehendes System wurde geprüft, aber aufgrund des dahinterstehenden großen Aufwandes und der zu erwartenden geringen Effekte auf Landesebene verworfen. Vor diesem Hintergrund hat es keine Planstellenverschiebungen alleine aufgrund der Belastung mit WED gegeben. Es ist Aufgabe der Polizeidirektionen, Kriminalitätsphänomene durch Schwerpunktsetzung vorrangig mit der Umsteuerung von eigenem Personal zu bekämpfen . Aufgrund der Belastung der Landespolizei mit WED wurden 2016 alle Direktionen mit je vier zusätzlichen Spurensicherungskräften ausgestattet. 4. Plant die Landesregierung eine personelle Verstärkung der Polizeidirektion Ratzeburg? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Verteilung von Planstellen unterliegt einem fortlaufenden Betrachtungsprozess . Eine Prognose, welche Entwicklung die Planstellenausstattung der PD Ratzeburg bei einer mittelfristig beabsichtigten, umfassenden Nachberechnung unter Betrachtung aller polizeilichen Aufgaben nimmt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.