SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5399 18. Wahlperiode 12.04.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Erläuterung zur Beantwortung von Anfragen am Beispiel Leitungsstrukturen an Universitäten Vorbemerkung des Fragestellers: In meiner Kleinen Anfrage Drs. 18/5208 habe ich die Landesregierung nach den Leitungsstrukturen an Universitäten befragt und eine ausführliche und klar nachvollziehbare Antwort erhalten. In der Großen Anfrage der Piratenfraktion Drs. 18/5311 wurde ebenfalls mit den Fragepunkten 3.1.5 und 3.1.6. eine Antwort zu den Leitungsstrukturen an Universitäten erbeten. Die dort gegebenen Antworten weichen aber von den Antworten in meiner Kleinen Anfrage erheblich ab. 1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Antworten der Großen Anfrage bei den Fragen 3.1.5. und 3.1.6. und die Antworten auf meine oben genannte Kleine Anfrage vergleichbar sind (bitte begründen)? Antwort: Nein, die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Antworten auf die Große Anfrage Drs. 18/5311 bei den Fragen 3.1.5. und 3.1.6. und die Antworten auf die Kleine Anfrage Drs. 18/5208 nicht vergleichbar sind. In der Großen Anfrage wurde unter Bezugnahme auf den Aufgabenkatalog des Koalitionsvertrages „Bündnis für den Norden - Neue Horizonte für Schleswig-Holstein“ Drucksache 18/ 5399 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 insgesamt um eine Bestandsaufnahme der geleisteten Arbeiten der Regierungskoalition gebeten (vgl. dazu die einleitende Vorbemerkung der anfragenden Piratenfraktion in Drs. 18/5311). Unter diesem Blickwinkel wurden dementsprechend bei der Beantwortung der Fragen 3.1.5. und 3.1.6. nur die von der Landesregierung geleisteten Arbeiten unter Bezugnahme auf den entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag aufgeführt. Diese Arbeiten waren mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfs der Landesregierung (Drs. 18/3156) und dem Inkrafttreten des geänderten Hochschulgesetzes am 29. Januar 2016 abgeschlossen. Davon zu trennen sind die Fragen in der kleinen Anfrage Drs. 18/5208 nach dem konkreten Umsetzungsstand bezüglich der Einrichtung Erweiterter Senate an den Hochschulen. Die Hochschulen richten ihre Hochschulgremien als Selbstverwaltungsangelegenheit eigenständig ein. Die Landesregierung hat insoweit nur eine Rechtsaufsicht (vgl. dazu § 6 Abs. 1 HSG). Dementsprechend gehört die konkrete Einrichtung der Erweiterten Senate an den Hochschulen nicht zu den geleisteten Arbeiten und Aufgaben der Landesregierung, sondern ist allein Sache der Hochschulen . Der diesbezügliche Umsetzungsstand war deshalb aufgrund der eingangs beschriebenen Fragestellung nicht in der großen Anfrage, sondern allein in der kleinen Anfrage darzustellen. 2. Welche der gegebenen Antworten in der Kleinen Anfrage und der Großen Anfrage ist aus Sicht der Landesregierung richtig (bitte begründen), welche falsch (bitte begründen ) und welche Anfrage wurde gegebenenfalls unvollständig beantwortet (bitte begründen)? Antwort: Alle gestellten Fragen in beiden Anfragen wurden aus Sicht der Landesregierung richtig und vollständig beantwortet (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 1). 3. Wie erklärt die Landesregierung, dass in der Großen Anfrage besonders die Frage 3.1.6. nicht beantwortet wurde, so wie die Antworten aus der Kleinen Anfrage eine Beantwortung in diesem Punkt hätten vermuten lassen? Antwort: Nach Auffassung der Landesregierung haben sich die Fragen aus der Kleinen Anfrage Drs. 18/5208 und der Großen Anfrage Drs. 18/5311 deutlich unterschieden und wurden deshalb jeweils auf die Fragen bezogen beantwortet (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 1). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 5399 3 4. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf um zukünftig widersprüchliche Informationen bei der Beantwortung von Anfragen zu vermeiden (bitte begründen)? Antwort: Nach Auffassung der Landesregierung gab es bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 18/5208 und der Großen Anfrage Drs. 18/5311 keine widersprüchlichen Informationen. 5. Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Landesregierung möglich, um stark abweichende Angaben in den Antworten der Landesregierung auf Anfragen zu vermeiden (bitte begründen)? Antwort: Nach Auffassung der Landesregierung gab es bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 18/5208 und der Großen Anfrage Drs. 18/5311 keine stark abweichenden Angaben in den Antworten der Landesregierung.