SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5403 18. Wahlperiode 2017-04-20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Atomtransporte durch Schleswig-Holstein Gegenstand sind Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen , die seit 2013 bis einschließlich 2016 über das Gebiet von Schleswig-Holstein (Wasser, Land, Luft) erfolgt sind. Es wird um eine tabellarische Auflistung aller Transporte und der erfragten Angaben gebeten. 1. Wann erfolgten Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen (bitte Datum des Eingangs bzw. Ausgangs soweit vorhanden)? Jährlich werden in Deutschland insgesamt mehr als eine halbe Million Versandstücke mit radioaktiven Stoffen transportiert. Nur sehr wenige Beförderungen unterliegen dabei dem Genehmigungserfordernis der Strahlenschutzverordnung . Die weit überwiegende Anzahl der Beförderungen werden nach dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) abgewickelt. Eine Anzeige- oder Mitteilungsverpflichtung zu diesen Beförderungen gibt es im ADR nicht. Auf ganz Deutschland bezogen können der im Internet unter http://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/fachinfo/ne/transportg enehmigungen.pdf?__blob=publicationFile&v=8 aufrufbaren Zusammenstellung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit die momen- tan gültigen Beförderungsgenehmigungen für Kernbrennstoffe entnommen werden. Diese Zusammenstellung enthält auch die jeweiligen Transporttermine , soweit die Transporte bereits stattgefunden haben. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 18/1954. Darüber hinausgehende Informationen zu in der Vergangenheit durchgeführten Transporten werden von der Landesregierung nicht systematisch erfasst. 2. Um welche beförderten Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei jeweils? 3. In welchem Umfang und welcher Menge sind Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden? 4. Wie hoch war die jeweilige Aktivität der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe (Angabe bitte in Becquerel bzw. Gigabecquerel)? 5. Wie wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils klassifiziert? Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet: Es wird auf die in der Antwort auf Frage 1 zitierte Zusammenstellung sowie auf die Antworten der Landesregierung auf die Fragen 2 bis 5 der Kleinen Anfrage 18/1954 verwiesen. Darüber hinausgehende Informationen zu in der Vergangenheit durchgeführten Transporten werden von der Landesregierung nicht systematisch erfasst.