SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5404 18. Wahlperiode 2017-04-20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Atomtransporte durch Schleswig-Holstein, Teil II Gegenstand sind Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen , die seit 2013 bis einschließlich 2016 über das Gebiet von Schleswig-Holstein (Wasser, Land, Luft) erfolgt sind. Es wird um eine tabellarische Auflistung aller Transporte und der erfragten Angaben gebeten. 1. Welche Art von Behältern wurde zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 6 der Kleinen Anfrage 18/1954 verwiesen. 2. Welche Beförderungsmittel (z. B. Schiff, Bahn oder Lkw) wurden zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 7 der Kleinen Anfrage 18/1954 sowie auf die im Internet unter http://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/fachinfo/ne/transportg enehmigungen.pdf?__blob=publicationFile&v=8 aufrufbare Zusammenstellung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit verwiesen. Dar- über hinausgehende Informationen zu in der Vergangenheit durchgeführten Transporten werden von der Landesregierung nicht systematisch erfasst. 3. In welchen Häfen wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils umgeladen (falls eine Umladung stattfand)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 8 der Kleinen Anfrage 18/1954 sowie auf die im Internet unter http://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/fachinfo/ne/transportg enehmigungen.pdf?__blob=publicationFile&v=8 aufrufbare Zusammenstellung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit verwiesen. Darüber hinausgehende Informationen zu in der Vergangenheit durchgeführten Transporten werden von der Landesregierung nicht systematisch erfasst. 4. Wie lange und wo (mit Ortsangabe) wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils gelagert? Über Lagerzeiten und Lagerorte im Rahmen von Transporten liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 5. Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 10 der Kleinen Anfrage 18/1954 Zusammenstellung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit sowie auf die im Internet unter http://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/fachinfo/ne/transportg enehmigungen.pdf?__blob=publicationFile&v=8 aufrufbare Zusammenstellung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit verwiesen. Darüber hinausgehende Informationen zu in der Vergangenheit durchgeführten Transporten werden von der Landesregierung nicht systematisch erfasst. 6. Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktive Stoffe (bitte in der Anlage auch bei den sonstigen radioaktiven Stoffen benennen, so möglich)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 11 der Kleinen Anfrage 18/1954 sowie auf die im Internet unter http://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/fachinfo/ne/transportg enehmigungen.pdf?__blob=publicationFile&v=8 aufrufbare Zusammenstellung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit verwiesen. Darüber hinausgehende Informationen zu in der Vergangenheit durchgeführten Transporten werden von der Landesregierung nicht systematisch erfasst.