SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5422 18. Wahlperiode 17-05-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Bauplanung B404 1. Welcher Zeitplan besteht momentan für den Bau der B404 zur A21 zwischen Klein Barkau und Nettelsee bis zur kompletten Fertigstellung? Bitte Zeitplan mit allen Unterpunkten und Abhängigkeiten angeben. Antwort: Für den Abschnitt Nettelsee – Klein Barkau liegt seit dem 4. April 2017 unanfechtbares Baurecht vor. In einem Planergänzungsverfahren soll noch die Verbreiterung der Ortsverbindungsstraße von 5,50 m auf 6,00 m berücksichtigt werden, die auf Wunsch der Gemeinden im Zuge des Verfahrens zugesagt wurde. Für die bereits im Bau befindliche Teilstrecke des Abschnittes zwischen Stolpe und Nettelsee wird die Verkehrsfreigabe im kommenden Jahr erwartet. Mit der Realisierung des Abschnittes Nettelsee – Klein Barkau könnte danach begonnen werden, sofern die Haushaltsmittel durch den Bund bereitgestellt werden . Erst dann können konkrete Aussagen zum weiteren Zeitplan getätigt werden. Drucksache 18/5422 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Voruntersuchungen wurden bezüglich des Untergrunds und der Bodenbeschaffenheit bereits durchgeführt? Antwort: Im Rahmen der Entwurfsbearbeitung und des Planfeststellungsverfahrens wurden Baugrunderkundungen durchgeführt. Diese Baugrunderkundungen werden in der Ausführungsplanung noch weiter verfeinert. 3. Welche Ergebnisse haben die Voruntersuchungen erbracht? Antwort: Die Baugrunderkundung im Rahmen der Voruntersuchung hat ergeben, dass insbesondere für die Bauwerke und die Ausführungsplanung der Verkehrsumfahrungen weitere Untersuchungen notwendig werden. 4. Ist davon auszugehen, dass Unwägbarkeiten, beispielsweise aufgrund sumpfiger oder morastiger Stellen auftreten werden, die die Zeitplanung verzögern könnten? Antwort: Die Einschätzung von Unwägbarkeiten, die für die Zeitplanung maßgeblich sind, können erst nach Vorliegen weiterer Baugrunduntersuchungen sowie der entsprechenden Ausführungsplanung beurteilt werden.