SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5430 18. Wahlperiode 15. Mai 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Regionalplanung Windenergie in Schleswig-Holstein 1. Im Entwurf zur Teilaufstellung der Regionalpläne Windenergie wird angegeben, dass von den 1306 WKA außerhalb der geplanten Vorranggebiete nur diejenigen ein Repoweringpotential haben, die eine Leistung von 2 MW und weniger aufweisen und die vor dem 1.1.2010 in Betrieb gegangen sind. Das bedeutet, dass etwa 700 Anlagen außerhalb der Vorranggebiete jünger sind und noch bis mindestens 2030 und darüber hinaus betrieben werden. Um welche Anlagen handelt es sich dabei (bitte einzeln auflisten mit Standortgemeinde , Inbetriebnahmedatum und installierter Leistung) und wie hoch ist deren gesamte installierte Leistung? Die Einschätzung, dass ca. 700 Anlagen außerhalb der Vorranggebiete noch bis 2030 und darüber hinaus betrieben werden, wird nicht geteilt. Unabhängig davon ist zwischen der rein rechnerischen Herleitung des Repowering -Flächenbedarfs (Alter, Leistung) und den raumordnerischen Anforderungen an das Repowering, die in den Zielen und Grundsätzen im Regionalplantext festgelegt sind, zu unterscheiden. Es ist offen, welche Anlagen tatsächlich im Rahmen eines Repowering- Vorhabens abgebaut werden und welche nicht. Dies obliegt allein der (späteren ) Entscheidung des Betreibers/Eigentümers. Daher ist eine Auswahl und Auflistung konkreter Anlagen nicht möglich und nicht zielführend. Drucksache 18/5430 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Für das Erreichen der energiepolitischen Ziele werden von der Landesregierung bisher nur die in den neuen Vorranggebieten bestehenden oder noch zu installieren WKA berücksichtigt. Warum berücksichtigt die Landesregierung nicht die langfristig außerhalb der Vorranggebiete stehenden WKA, die weit über den Planungshorizont der laufenden Regionalplanung 2025 hinaus betrieben werden? Der Bestandsanteil der WKA ist in den Berechnungen, die dem Plankonzept zugrunde liegen, berücksichtigt worden und spiegelt sich in den Ausführungen zu den energiepolitischen Zielen (Ziff. 1.3.2) sowie der Flächenermittlung für die Vorranggebiete Repowering (Ziff. 4.4) wider. 3. Wie viel Fläche an neuen Vorranggebieten könnte eingespart werden, wenn die langfristige WKA-Leistung außerhalb der geplanten Vorranggebiete bei der Planung berücksichtigt würde? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Sieht die Landesregierung eine Gefahr, dass bei einer Nichtberücksichtigung der langfristigen WKA-Leistung außerhalb der Vorranggebiete die gesamte Regionalplanung erneut durch ein Normenkontrollverfahren gekippt werden könnte? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Das im Auftrag der Landesregierung 2014 veröffentlichte Gutachten der Pöyry Deutschland GmbH („Potentialuntersuchung und Ausbauprognose erneuerbarer Energien in Schleswig-Holstein“) gibt einen Flächenbedarf von etwa 2,3 ha pro MW installierter WKA-Leistung an und belegt diesen Wert empirisch mit kürzlich mit modernen WKA bebauten ehemaligen Windeignungsflächen von 2012. Die Landesregierung legt dagegen für die laufende Regionalplanung einen Flächenbedarf von etwa 3,2 ha/MW zugrunde, der sich am aktuellen Zustand mit noch vielen alten, leistungsschwachen Anlagen orientiert. Warum übernimmt die Landesregierung nicht die Annahmen der Pöyry-Studie und wieviel Vorrangfläche ließe sich zusätzlich bei einem geringeren Flächenbedarf von 2,3 ha/MW einsparen? Die Landesregierung stützt sich bei der Ermittlung des Flächenbedarfs für zukünftige Vorranggebiete auf die tatsächlichen Flächenbedarfe aus Genehmigungsverfahren der Vorjahre.