SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5441 18. Wahlperiode 26.05.17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Veränderungen von Aktivitäten im rechtsextremistischen Bereich und Ausländerextremismus in Schleswig Holstein - Identitäre Bewegung Vorbemerkung der Fragestellerin: Seit Vorlage des letzten Verfassungsschutzberichtes 2015 vom Mai 2016 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/4100/drucksache-18-4160.pdf hat es Veränderungen im Umfeld rechtsextremistischer und religiös motiviertem Extremismus in Schleswig-Holstein gegeben. 1. Gibt es seit 2015 landesweit einen Anstieg derjenigen, die zu der sogenannten "Identitären Bewegung" gezählt werden? Antwort: Seit 2015 stieg das hier erkannte Personenpotential der „Identitären Bewegung “ von ca. 8 auf nunmehr etwa 25 Mitglieder an. 2. Gibt es regionale Schwerpunkte? Antwort: Der regionale Schwerpunkt der „Identitären Bewegung“ liegt in Ostholstein und Lübeck. 3. Gibt es in welchem Ausmaß von Mitgliedern dieser Gruppe Kontakte zu rechtsextremen Gruppierungen oder definiert sich diese Gruppierung neu? Drucksache 18/5441 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Erkenntnisse über Kontakte in den Bereich des klassischen Rechtsextremismus sind nur in geringem Umfang angefallen. Anhänger der „Identitären Bewegung “ (IB) unterscheiden sich vom klassischen Rechtsextremisten dadurch, dass sie die Ablehnung des grundgesetzlich manifestierten Gleichheitsgrundsatzes nicht biologistisch begründen. Statt einer offenkundig rassistischen Ideologie berufen sich Identitäre auf die Bedrohung der eigenen Kultur durch Zuwanderung aus fremden Kulturkreisen und bezeichnen sich als „Ethnopluralisten “.