SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5442 18. Wahlperiode 26.05.17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Veränderungen von Aktivitäten im rechtsextremistischen Bereich und Ausländerextremismus in Schleswig Holstein - Reichsbürger Vorbemerkung der Fragestellerin: Seit Vorlage des letzten Verfassungsschutzberichtes 2015 vom Mai 2016 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/4100/drucksache-18-4160.pdf hat es Veränderungen im Umfeld rechtsextremistischer und religiös motiviertem Extremismus in Schleswig-Holstein gegeben. 1. Gibt es seit 2015 landesweit einen Anstieg derjenigen, die zu den sogenannten Reichsbürgern gezählt werden? Antwort: Ja. Der Reichsbürgerbewegung in Schleswig-Holstein werden 240 Personen (Stand vom 12.05.2017) zugeordnet. Von den 240 Personen sind 140 Personen als Reichsbürger identifiziert. Bei den anderen 100 Personen handelt es sich um registrierte Verdachtsfälle, bei der eine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist. 2. Gibt es regionale Schwerpunkte? Antwort: Zurzeit lassen sich keine regionalen Schwerpunkte ausmachen. Ursächlich hierfür dürfte das Fehlen einer geschlossenen „Reichsbürger-Ideologie“ sein. Dadurch sind kaum organisatorische Strukturen auszumachen. Drucksache 18/5442 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Gibt es in welchem Ausmaß von diesen "Reichsbürgern" rechtsextreme Aussagen oder Kontakte zu rechtsextremen Gruppierungen? Antwort: Von fünf der 140 als Reichsbürger identifizierten Personen ist bekannt, dass sie Bezüge zum rechtsextremistischen Spektrum aufweisen. 4. Wie viele "Reichsbürger" sind in Besitz eines Waffenscheines bzw. Waffen? Antwort: Von den 140 als Reichsbürger identifizierten Personen sind 6 im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse. Polizei und Verfassungsschutz prüfen beim Bekanntwerden einer legalen Waffenberechtigung , ob entscheidungsrelevante Erkenntnisse zur jeweiligen Person an die zuständige Waffenbehörde übermittelt werden können, damit diese in die Lage versetzt wird, waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen zu können. Zu den sechs genannten Fällen liegt eine abschließende rechtliche Bewertung noch nicht vor.