Drucksache 18/5443 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5443 18. Wahlperiode 26.05.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Anträge auf Kleinen Waffenschein Vorbemerkung der Fragestellerin: Es gibt verschiedene Berichte1 in den vergangenen Monaten, dass sich die Zahl der Anträge für den Kleinen Waffenschein erhöht haben. 1. Wie viele Anträge auf den Kleinen Waffenschein wurden im Zeitraum 2015, 2016 und 2017 gestellt und wie viele davon genehmigt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten Antwort: Die Monatsstatistik des Nationalen Waffenregisters (NWR) enthält Angaben zu erteilten waffenrechtlichen Erlaubnissen für das gesamte Land Schleswig- Holstein. Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnisse sind im NWR nicht gespeichert . Die Monatsstatistik enthält keine Angaben zu erteilten waffenrechtlichen Erlaubnissen der einzelnen Waffenbehörden der Kreise und kreisfreien Städte . Die Anzahl der erteilten Kleinen Waffenscheine stellt sich wie folgt dar. Die Angabe für 2017 umfasst Erlaubniserteilungen bis einschl. 30. April 2017. 2015: 811 2016: 6124 1 http://www.ln-online.de/Lokales/Stormarn/Immer-mehr-kleine-Waffenscheinein -Stormarn Drucksache 18/5443 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2017: 2741 2. Wie bewertet die Landesregierung diesen Anstieg? Antwort: Die Landesregierung spricht sich ausdrücklich gegen eine weitere Bewaffnung der Bürgerinnen und Bürger mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen zum Zweck der Selbstverteidigung aus. Das Recht zum Führen solcher Waffen darf nicht dazu führen, dass das Gewaltmonopol des Staates missachtet wird. Es ist zu befürchten, dass Bürgerinnen und Bürger, die zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen berechtigt sind, Situationen falsch einschätzen und die strengen Grenzen der Notwehr und des rechtfertigenden Notstands überschreiten. Bereits das Führen solcher Waffen kann zu einer weiteren Eskalation von Gefahrensituationen beitragen. Es besteht zudem die Gefahr, dass Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen für kriminelle Zwecke verwendet werden. Diese Waffen sind oftmals scharfen Schusswaffen detailgetreu nachempfunden und besitzen ein entsprechend hohes Drohpotential. 3. Hat sich die Landesregierung aufgrund der Zunahme (trotz Zuständigkeit der Kreise) einen Überblick über die Situation im Land verschafft? Wenn Nein, warum nicht? Antwort: Ja.