SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5454 18. Wahlperiode 2017-06-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten "LeVo-Park" 1. Welche Kosten sind bislang insgesamt für die Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen im LeVo-Park entstanden? (Bitte aufschlüsseln nach großen Posten wie Baukosten, Container, Pacht für das Grundstück, Personal etc.) Antwort: Aufgrund des außerordentlich hohen Flüchtlingszugangs im Jahr 2015 hat die Landesregierung die Einrichtung im Levo-Park Bad Segeberg mit Vertrag vom 17.12.2015 für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Da bis zur Herrichtung der Unterkunft der Bedarf aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen für Schleswig-Holstein nicht mehr bestand, wurde die Einrichtung mittels Verwaltungsvereinbarung vom 14.07.2016 der Freien und Hansestadt Hamburg zur Unterbringung von bis zu 1.500 Asylsuchenden zur Verfügung gestellt. Die Inbetriebnahme erfolgte am 11.08.2016. Drucksache 18/5454 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Für Miete, Bewirtschaftung und Investitionen sind folgende Kosten entstanden : Insgesamt bis 31.12.2015 Insgesamt 01.01.2016 bis 31.12.2016 Insgesamt 01.01.2017 bis 31.05.2017 Summe: Miete Flächen u Gebäude - € 2.790.684,00 € 1.162.785,00 € 3.953.469,00 € Kaufcontainer - € 13.166.011,20 € - € 13.166.011,20 € Nachträge Containeranbieter - € 3.000.000,00 € - € 3.000.000,00 € Bewirtschaftungskosten - € 599.769,10 € 321.446,25 € 921.215,35 € Herrichtungskosten LevoPark 199.529,02 € 5.298.760,08 € 1.251.866,88 € 6.750.155,98 € 199.529,02 € 24.855.224,38 € 2.736.098,13 € 27.790.851,53 € Des Weiteren sind seit Inbetriebnahme bislang folgende Summen für Dienstleistungen und Sachkosten angefallen: Kostenart Summe Betreuung 1.082.575,40 € Personal LfA 340.405,49 € IT 45.296,64 € Schule 250.000,00 € Catering 279.768,41 € Ärztliche Versorgung 849.531,55 € Wachdienste 1.086.506,93 € Sachkosten Betreuungsverbände 30.619,89 € Medikamente 2.351,15 € Transportkosten 2.853,00 € Dolmetscher 37.800,00 € Taschengeld 147.002,68 € Gesamt: 4.154.711,14 € Laut Verwaltungsvereinbarung erstattet die Freie und Hansestadt Hamburg die im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Fixkosten unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Plätze sowie die variablen Kosten je nach Inanspruchnahme. 2. Wie viele Flüchtlinge wurden insgesamt im LeVo-Park untergebracht? Antwort: Die Freie und Hansestadt Hamburg hat seit Inbetriebnahme insgesamt 410 Personen in der Landesunterkunft in Bad Segeberg untergebracht (Stand: 07.06.2017). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/5454 3 3. Welche Kosten in welcher Höhe hat das Land Hamburg übernommen bzw. erstattet? Antwort: Für Miete und Bewirtschaftung wurden der Freien und Hansestadt Hamburg bis einschließlich Juni 2017 4.368.861,96 € und für Investitionen 204.243,29 € in Rechnung gestellt. Darüber hinaus erstattet die Freie und Hansestadt Hamburg die unter Frage 1 aufgeführten Summen für Dienstleistungen und Sachkosten . 4. Welche Kosten in welcher Höhe werden in Zukunft noch entstehen? (Bitte wiederum aufschlüsseln) Antwort: Nach dem 01.07.2017 bis zum Ablauf des Mietvertrages (30.06.2021) werden folgende Kosten entstehen: Bewirtschaftungskosten i. H. v. 64.289,25 € monatlich/ 771.471,00 € jährlich, Mietkosten Gebäude und Fläche i. H. v. 232.556,80 € monatlich/ 2.790.681,60 € jährlich, Ggf. einmalige Abstandszahlung i. H. v. 2 Mio. € (siehe Frage 5) Betreuung (bis 31.05.2018): monatlich 119.259,47 €; d.h. 01.07.2017 – 31.05.2018= 1.311.854,17 €, Catering (bis 31.07.2017): 37.627,80 €, Ärztlicher Dienst (bis 31.07.2017): 84.890,63 €, Bewachung (Wachstärke 4 Personen bei Leerstandsbewirtschaftung) monatlich 67.828,41 €, ab dem 01.01.18 wegen Tariferhöhung monatlich 69.539,26 €; d.h. 01.07.2017 – 14.07.2018 = 858.975,60 €. Vom 01.07.2017 bis 31.12.2017 werden darüber hinaus pro Monat 25.000 € für die Beschulung anfallen. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird bis zum Ende der Laufzeit der Verwaltungsvereinbarung (14.07.2018) die entstehenden Kosten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung erstatten. Auf die Antwort zu Frage 3 wird insofern verwiesen. 5. Welche Laufzeit haben die bestehenden Verträge (bitte einzeln auflisten) und ist geplant, diese ggf. vorzeitig zu kündigen? Antwort: Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2016 und endet mit dem Ablauf des 30.06.2021 (Festlaufzeit). Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis nach Ablauf der Festlaufzeit um drei Jahre zu verlängern (Option). Für den Fall, dass der Mieter sein Optionsrecht nicht ausübt, endet das Mietverhältnis mit dem Ablauf der Festlaufzeit. In diesem Fall hat der Mieter eine Abstandszahlung i.H.v. 2.000.000 € an die Vermieterin zu leisten, die zum Ablauf der Festlaufzeit fällig ist. Drucksache 18/5454 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Im Übrigen bestehen für die Werkverträge folgende Laufzeiten: Vertrag Laufzeit Betreuung 31.05.2018 Catering 31.07.2017 Ärztlicher Dienst 31.07.2017 Bewachung 14.07.2018 Beschulung 31.12.2017